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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2024 ff.Zur Vorlage · 1209/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Damit soll die finanzielle Belastung der Anlieger durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Erfordernisse, da eine rein wartungsorientierte Instandsetzung der Anlagen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Durch die Umsetzung soll die Betriebssicherheit sowie die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen verbessert werden.
Die voraussichtlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf rund 526.070 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen oder direkten Landesförderungen können nach Abschluss der Maßnahmen entstehen, wobei deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Vorlage berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtslage sowie mögliche künftige Änderungen im Kommunalabgabegesetz des Landes, welche die Abrechnungsmodalitäten für Straßenbaubeiträge betreffen könnten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fahrbahnerneuerung Unterer Heideweg von Hubert-Westermeier-Straße bis Von-Thünen-StraßeZur Vorlage · 1389/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn des Unteren Heidewegs vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Hubert-Westermeier-Straße bis zur Von-Thünen-Straße und ist unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung vorgesehen. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist notwendig, da die aktuelle Fahrbahn Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Im Zuge dieser Erneuerungsarbeiten wird der Lippeverband Stadtentwässerung Hamm den vorhandenen Mischwasserkanal in der Fahrbahn erneuern. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 720.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 288.000 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen durch Anliegerbeiträge in Höhe von 432.000 Euro gedeckt werden. Diese Beiträge werden nach der derzeitigen Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Förderrichtlinien für Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent bezuschusst.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Masterplan Flächen für Arbeit hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 1396/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan für Flächen für Arbeit zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende Industrie- und Gewerbeflächen ganzheitlich zu betrachten, potenzielle Flächenreserven zu identifizieren sowie die Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen zu bewerten, die bereits im Flächennutzungsplan oder Regionalplan vorgesehen sind. Zur Umsetzung der Planungs- und Beteiligungsschritte ist die Verwaltung ermächtigt, ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Anlass für die Erarbeitung des Masterplans ist der neue Regionalplan Ruhr, der Gebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Stadtgebiet festlegt. Der Plan soll die Anforderungen verschiedener Betriebstypen ermitteln und qualitative Kriterien als Grundlage für eine transparente Flächenvergabe schaffen. Dabei sollen auch Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt werden. Die Strategie soll kurz-, mittel- und langfristige Handlungsempfehlungen enthalten, die in Folgejahren regelmäßig evaluiert werden können.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich zwischen 2024 und 2026 auf 120.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 60.000 Euro, während die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS gemäß einer Vereinbarung die restlichen 50 Prozent der Aufwendungen übernimmt. Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem externen Planungsbüro, dem Stadtplanungsamt und der Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1399/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1399/24_VL befasst sich mit der Verwendung konsumtiver Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Stadt Hamm. Der Fokus liegt dabei auf überbezirklichen Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 50.000 Euro, die für den Betrieb von Schulen und Liegenschaften erforderlich sind.
Zu den geplanten Baumaßnahmen gehören die Erneuerung der DV-Verkabelung in der Feuerwache 1 sowie im Rathaus, die Sanierung von Gebäudehauptverteilungen in der Eduard-Spranger-BK, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gebr.-Grimm-Sporthalle sowie die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Friedensschule 1, dem Gustav-Lübungs-Museum und der Gebr.-Grimm-Sporthalle. Des Weiteren sind der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen und hydraulische Abgleiche vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 1.755.000 Euro im Jahr 2024 und 1.215.000 Euro im Jahr 2025, wobei der städtische Eigenanteil 2.970.000 Euro beträgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erneuerung der Gebäudeleittechnik-Anlage inklusive der Schaltschränke in der Alfred-Fischer-Halle. Da die bestehenden Anlagen etwa 30 bis 40 Jahre alt sind und Defekte an der Lüftungs- sowie Heizungsregelung vorliegen, ist eine Modernisierung zur Sicherstellung eines energieeffizienten Betriebs vorgesehen. Die Kosten hierfür werden mit 100.000 Euro für das Jahr 2024 und 20.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht die Bewilligung der Maßnahmen unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie die Beauftragung der Verwaltung vor.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.Ausbauplan S 01/24 Ludwig-Erhard-Straße von Caldenhofer Weg bis Haus Nr. 45/46Zur Vorlage · 1402/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1402/24_VL befasst sich mit dem Ausbauplan S 01/24 für die Ludwig-Erhard-Straße im Bereich zwischen Caldenhofer Weg und der Hausnummer 45/46. Die geplante Maßnahme sieht eine Neugestaltung des 350 Meter langen Straßenabschnitts vor. Zu den baulichen Veränderungen gehören die Einrichtung separater Radschutzstreifen, die Anlage neuer Baumbeete sowie die Installation einer LED-Beleuchtung. Parallel dazu ist die Erneuerung eines 70 Meter langen Kanalabschnitts in der Lilienstraße durch den Lippeverband vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme des Ausbauplans unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.450.000 Euro beziffert. Die Verteilung der Kosten über die Haushaltsjahre sieht 600.000 Euro für das Jahr 2024, 300.000 Euro für 2025, 50.000 Euro für 2027 und 500.000 Euro für 2028 vor. Die Finanzierung setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 580.000 Euro sowie Anliegerbeiträgen in Höhe von 870.000 Euro zusammen. Der Anliegeranteil wird nach der aktuellen Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge vollständig bezuschusst.
Der Baubeginn ist zeitgleich mit den Kanalbauarbeiten des Lippeverbands und den Arbeiten an den Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke geplant. Die geschätzte Gesamtdauer der Bauphase beträgt etwa 1,5 Jahre. Eine öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 29. Januar bis zum 9. Februar 2024 statt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1404/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Anschaffung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 460.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 120.000 Euro für das Jahr 202<0xC2>5 für das Fahrgestell und insgesamt 340.000 Euro für das Jahr 2026 für den Aufbau sowie die Beladung vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Aufgrund der hohen einsatzbedingten Beanspruchung und zunehmender Reparaturkosten am Ende der Betriebszeit der Altfahrzeuge ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Regelrettungsdienst nicht mehr gewährleistet. Die Stadt Hamm ist als Trägerin des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Leistungen verpflichtet. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund von Vorlaufzeiten für Ausschreibungen und aktuellen Lieferzeiten eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1403/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschlossen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.581.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 vorgesehen und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren vollständig refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Da die bisherigen Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreicht haben und zunehmende Reparaturen eine wirtschaftliche Nutzung erschweren, sollen die Neufahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 in Betrieb gehen. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Beladung im Jahr 2024 sowie auf die Bereitstellung von Fahrgestellen und Aufbauten in den Jahren 2025 und 2026.
Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung werden aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG, um die klimatischen Auswirkungen der Beschaffung zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 1420/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr Hamm beschlossen. Die Verwaltung wurde angewiesen, den Prozess unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung einzuleiten.
Die Maßnahme dient der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, deren Erstzulassung im Jahr 1999 oder früher liegt. Aufgrund des Alters entsprechen diese Fahrzeuge nicht mehr dem aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standard. Zudem wird die Instandhaltung durch die schwierige Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Reparaturen erschwert. Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind bereits vollständig abgeschrieben.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf etwa 5,175 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 und umfassen die Kosten für Fahrgestelle, Beladung sowie Fahrzeugaufbauten. Geplant ist eine schrittweise Inbetriebnahme, wobei vier Fahrzeuge im Jahr 20rag 2026 und die restlichen vier Fahrzeuge im Jahr 2027 zur Verfügung stehen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2024 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘Zur Vorlage · 1409/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Um die Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten, erlässt die Verwaltung eine Allgemeine Vorschrift. Diese legt das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen fest. Eine Ausgleichszahlung erfolgt dabei ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln, sodass kein Eigenanteil der Stadt Hamm entsteht.
Die Regelungen zur Tarifanwendung und zum Kostenausgleich werden zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen. Für den Fall, dass die Fördermittel des Bundes oder der Länder wegfallen oder nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Tarifanerkennung und der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Dies gilt ebenso, falls das Deutschlandticket nicht mehr Teil des WestfalenTarifs ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine finanzielle Belastung für die Stadt sowie für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Sofern die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Verwaltung rechtzeitig Vorlagen zur Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2024 hinaus vorbereiten.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung für die Stadt Hamm 2024 und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · 1421/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1421/24_VL befasst sich mit der strategischen Bedarfsplanung und dem Ausbau der frühkindlichen Bildung sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Hamm. Ziel ist es, die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren bis zum Kitajahr 2028/2029 von aktuell 45 % auf 53 % zu steigern. Hierfür ist der Ausbau von 14 Kitas und 9 Großtagespflegestellen vorgesehen. Im Rahmen der Ausbaustufe 1 sollen 426 zusätzliche Betreuungsplätze in 33 neuen Gruppen geschaffen werden. Konkrete Projekte umfassen unter anderem bauliche Erweiterungen und Ersatzneubauten in den Sozialräumen Mitte, West, Uentrop, Bockum-Hövel und Heessen.
Parallel dazu soll die Infrastruktur der OGS erweitert werden, um die Betreuungsquote an Grundschulen von aktuell 54,4 % auf ein Ziel von etwa 80 % zu heben. Die Zahl der Kinder in der OGS stieg von 2.876 im Schuljahr 2020/21 auf 3.902 im Schuljahr 2023/24. Für die Umsetzung an verschiedenen Grundschulen sind Planungsleistungen in Höhe von 855.000 Euro veranschlagt.
Die Verwaltung weist auf die Herausforderungen bei der Refinanzierung hin, da steigende Kosten für Bau, Personal und Energie die Infrastruktur belasten. Die Stadt unterstützt Träger bereits durch einen freiwilligen Zuschuss von 4,6 Millionen Euro zu den Betriebskosten. Zur Sicherung der Fachkräfte arbeitet ein „Runder Tisch“ in den Bereichen Nachwuchsförderung, Qualifizierung und Zuwanderung. Zudem sollen Modelle der praxisintegrierten Ausbildung forciert werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" bis zum 31.12.2025Zur Vorlage · 1441/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Mittel für die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. Für das Jahr 2024 wird ein Änderungsantrag unterstützt, der zusätzliche Mittel aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration in Höhe von 64.138,00 Euro vorsieht. Damit erhöht sich der städtische Anteil für 2024 auf maximal 171.638,00 Euro. Zudem wurde die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2025 in Höhe von bis zu 192.248,00 Euro befürwortet. Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Ergänzung der Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Erhöhung der Mittel ist auf gestiegene Mietkosten durch den Bezug neuer Räumlichkeiten im CreativRevier Heinrich Robert sowie auf höhere Personalkosten infolge der Übernahme des Tarifabschlusses TVöD zurückzuführen. Die Jugendwerkstatt bietet sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche, die durch bestehende Strukturen der Jugendhilfe oder Arbeitsmarktförderung bisher nicht erreicht werden konnten. Ziel ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch intensive Förderung und externe Prüfungen. Das Kommunale Jobcenter Hamm AöR wird mit der Erstellung der entsprechenden Zuwendungsbescheide beauftragt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.KulturSommer 2024 und KulturFest h4Zur Vorlage · 1427/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFests h4 für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 220.000 Euro geschätzt, wobei Einzahlungen in Höhe von 105.000 Euro erwartet werden. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit auf 115.000 Euro und ist im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.
Der Programmablauf beginnt mit der KulturNacht am 3. Mai und endet mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 6. bis 8. September. Zu den geplanten Bestandteilen gehören unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie der SommerSpaß auf dem Martin-Luther-Platz. Das KulturKino ist für Ende August vorgesehen. Ziel des Formats ist es, die kulturelle Vielfalt der Stadt unter einem gemeinsamen Label zu bündeln und die Sichtbarkeit lokaler Veranstaltungen zu erhöhen. Für das Jahr 2024 ist zudem eine Verlagerung der DJ-Area auf den Chattanooga-Platz geplant, um die Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs gering zu halten.
Die Planung berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie die Förderung der Anreise mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad sowie den Einsatz energiesparender Bühnentechnik und regionaler Lebensmittel. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Kulturvereinen, Institutionen wie der HSHL und weiteren Partnern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1442/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe in Hamm wird hinsichtlich seiner beratenden Mitglieder neu besetzt. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates liegt eine Beschlussvorlage vor, die die Wahl eines beratenden sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für das Gremium vorsieht.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Vorgabe, dass dem Ausschuss ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als beratendes Mitglied angehört. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertretung für diese Position vorgesehen. Da im Jugendamtselternbeirat eine Neuwahl stattgefunden hat, ändert sich die bisherige personelle Zusammensetzung in diesem Ausschuss.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, nach der Neubesetzung des Jugendamtselternbeirats eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied und einen neuen Vertreter als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Damit werden die bisherigen Mitglieder des Jugendamtselternbeirats in dieser Funktion abgelöst. Die Entscheidung über die Neubesetzung wird im Rat behandelt.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 8.Stadtteilzentrum Alte Schule Werries - Nutzergerechte Umgestaltung der AußenanlagenZur Vorlage · 1304/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Umgestaltung des Vorplatzes und der Freiflächen rund um das Stadtteilzentrum Alte Schule Werries beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Gesamtkosten in Höhe von 890.000 Euro veranschlagt, wobei die städtischen Eigenmittel einen Anteil von 204.800 Euro ausmachen. Die restlichen Mittel werden durch Fördermittel gedeckt, deren Bewilligung bereits vorliegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen und das Vergabeverfahren, einschließlich der Einschaltung eines Ingenieurbüros für weitere Leistungen, vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung bestehender Asphaltflächen, um das Kleinklima zu verbessern und die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen. Im Zuge dessen wird der Parkplatz in den südwestlichen Bereich verlagert, wodurch 15 Stellplätze ausschließlich für die Nutzung durch das Stadtteilzentrum reserviert werden. Der neue Freiraum soll als multifunktionaler Begegnungsort dienen und unter anderem Sitzgelegenheiten, eine Plattform für Veranstaltungen, Flächen für Märkte sowie Abstellmöglichkeiten für 30 Fahrräder bieten. Zudem sind Spielmöglichkeiten und ein Kräutergarten geplant. Die Gestaltung berücksichtigt den Artenschutz durch die Verwendung von Gelblicht bei der Beleuchtung sowie eine klimagerechte Bepflanzung. Der Entwurf basiert auf der Beteiligung verschiedener Nutzergruppen des Zentrums. Ein Baubeginn ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Übertragung Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1453/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Übertragung spezifischer Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbH beschließen. Die Vorlage umfasst den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern in Uentrop, Bockum und Heessen sowie die Bereitstellung von Containern für eine Interimswache an der Feuerwache Hafenstraße.
Die Notwendigkeit der Neubauten resultiert aus Mängelberichten des Arbeitsschutzes und der Unfallkasse an verschiedenen Standorten. Zur Optimierung von Planung und Ausführung nutzt die Verwaltung ein modulares System, das über eine Rahmenvertragsgestaltung eine Kostenersparnis und standardisierte Bauqualität ermöglichen soll. Während für die Standorte Heessen und Bockum-Hövel bereits Grundstücke gesichert sind, befindet sich der Prozess zur Grundstückssicherung für Uentrop-Haaren in der Umsetzung.
Am Standort Hafenstraße ist die Errichtung einer Interimswache vorgesehen, um kurzfristig auf Raumprobleme und Anforderungen des Arbeitsschutzes zu reagieren, bevor ein langfristiges Standortkonzept entwickelt wird. Die Verwaltung ist beauftragt, unter Einbeziehung externer Ingenieure Baubeschlüsse für diese Maßnahmen vorzubereiten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH im Rahmen der Konzernfinanzierung, wobei eine Refinanzierung über ein Vermietungsmodell an die Stadt vorgesehen ist. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1320/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1320/23_VL wird die Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ beantragt. Der bisherige Beschluss vom 20. Juni 2023 soll aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt werden, da sich der Geltungsbereich des Plans verkleinert hat. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,1 Hektar und liegt im östlichen Cityrandbereich zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost.
Das Vorhaben sieht die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Bundesliegenschaft vor. Geplant ist die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten, die sich aus 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern sowie vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 bis 7 Einheiten zusammensetzen. Das Gebiet ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen, um die Innenentwicklung und die Reaktivierung von Brachflächen zu unterstützen. Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen, eine Photovoltaik-Pflicht bei Dachneigungen ab 20 Grad sowie die Begrenzung der Flächenversiegelung sind Bestandteil des Entwurfs. Die Erschließung soll über eine öffentliche Stichstraße von Südwesten erfolgen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung liegen Stellungnahmen verschiedener Institutionen vor, darunter die Stadtwerke Hamm GmbH, der Lippeverband, die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Geologische Dienst Düsseldorf sowie die Umweltämter der Stadt Hamm und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg. Die Stellungnahmen behandeln Themen wie Erschließung, Entwässerung, Bergbau, Kampfmittel, Artenschutz und Wasserwirtschaft. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung vom 15. Januar 2024 soll nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1383/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1383/23_VL behandelt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße. Das Vorhaben sieht eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte vor. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 1<0xC2>3a BauGB ist eine viergeschossige Bebauung geplant. Das Erdgeschoss soll eine öffentliche Fahrradgarage beherbergen, während die Obergeschosse für Wohnungen oder kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen sind.
Der Plan legt eine maximale Gebäudehöhe von 13,50 Metern über Gelände fest. Für die bauliche Nutzung sind Baugrenzenrücksprünge von drei Metern in den Richtungen Norden, Osten und Süden festgesetzt. Je nach Lage innerhalb des Kerngebiets gelten unterschiedliche Kennzahlen: Für das nördliche Kerngebiet ist eine Grundflächenzahl von 1,0 und eine Geschossflächenzahl von 3,0 vorgesehen, während für das südliche Kerngebiet eine Geschossflächenzahl von 4,0 gilt. Zudem beinhaltet der Plan Vorgaben zum Klimaschutz, wie eine Pflicht zur Dachbegrünung.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.003 – Antonistraße – im entsprechenden Geltungsbereich aufgehoben. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in der Sitzung am 19. März 2024 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1397/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 – Gotenweg im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 7.810 Quadratmeter große Areal, das bisher von der Evangelischen Kirche genutzt wurde, soll städtebaulich neu entwickelt werden. Da die Kirche den Standort aufgegeben hat, ist nach dem Kauf durch einen Investor eine Umnutzung vorgesehen. Dabei soll das Kirchengebäude inklusive eines Erweiterungsbaus als Kindertagesstätte dienen, während andere Gebäude auf dem Gelände bis auf den Kirchenbau rückgebaut werden sollen.
Für den östlichen Teil der Fläche ist die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern geplant. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem geprüft, in welchem Umfang geförderter Wohnungsbau realisiert werden kann. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Anstelle einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung angeboten. Die Anpassung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls Bestandteil des Verfahrens. Zudem sollen im Zuge der Planung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungen oder die Nutzung von Photovoltaikanlagen, untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1452/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1452/24_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ in Hamm-Heessen sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel der Planung ist es, eine rechtliche Grundlage für die nachhaltige Nachnutzung einer rund 9.000 Quadratmeter großen Fläche zu schaffen, die zuvor als Autohandel genutzt wurde. Die Planung sieht vor, Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten zu steuern und eine mögliche Integration von Wohnnutzungen zu ermöglichen.
Die Vorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss in der Ratssitzung am 19. März 2024 vorzulegen, um die Fristen der Bauvoranfrage zu wahren und die Anwendung von Sicherungsinstrumenten rechtssicher zu gestalten. Da die Voraussetzungen für die Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB gegeben sind, wird die Anwendung dieses Verfahrens vorgeschlagen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung bereitzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung realisiert werden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Planung sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 14.03.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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