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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2024 ff.Zur Vorlage · 1209/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für ein Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Damit soll die finanzielle Belastung der Anlieger durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, sollen die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Die geplanten Erneuerungsmaßnahmen umfassen den Austausch von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Erfordernisse, da eine rein wartungsorientierte Instandsetzung der Anlagen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Durch die Umsetzung soll die Betriebssicherheit sowie die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen verbessert werden.
Die voraussichtlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf rund 526.070 Euro. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen oder direkten Landesförderungen können nach Abschluss der Maßnahmen entstehen, wobei deren genaue Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Die Vorlage berücksichtigt zudem die aktuelle Rechtslage sowie mögliche künftige Änderungen im Kommunalabgabegesetz des Landes, welche die Abrechnungsmodalitäten für Straßenbaubeiträge betreffen könnten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fahrbahnerneuerung Unterer Heideweg von Hubert-Westermeier-Straße bis Von-Thünen-StraßeZur Vorlage · 1389/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn des Unteren Heidewegs vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Hubert-Westermeier-Straße bis zur Von-Thünen-Straße und ist unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung vorgesehen. Eine grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus ist notwendig, da die aktuelle Fahrbahn Rissbildungen, Verdrückungen sowie aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Im Zuge dieser Erneuerungsarbeiten wird der Lippeverband Stadtentwässerung Hamm den vorhandenen Mischwasserkanal in der Fahrbahn erneuern. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 Prozent vom Lippeverband getragen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 720.000 Euro, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt sind. Der städtische Eigenanteil beträgt 288.000 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen durch Anliegerbeiträge in Höhe von 432.000 Euro gedeckt werden. Diese Beiträge werden nach der derzeitigen Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Förderrichtlinien für Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent bezuschusst.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Masterplan Flächen für Arbeit hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 1396/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan für Flächen für Arbeit zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende Industrie- und Gewerbeflächen ganzheitlich zu betrachten, potenzielle Flächenreserven zu identifizieren sowie die Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen zu bewerten, die bereits im Flächennutzungsplan oder Regionalplan vorgesehen sind. Zur Umsetzung der Planungs- und Beteiligungsschritte ist die Verwaltung ermächtigt, ein externes Planungsbüro zu beauftragen.
Anlass für die Erarbeitung des Masterplans ist der neue Regionalplan Ruhr, der Gebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Stadtgebiet festlegt. Der Plan soll die Anforderungen verschiedener Betriebstypen ermitteln und qualitative Kriterien als Grundlage für eine transparente Flächenvergabe schaffen. Dabei sollen auch Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt werden. Die Strategie soll kurz-, mittel- und langfristige Handlungsempfehlungen enthalten, die in Folgejahren regelmäßig evaluiert werden können.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich zwischen 2024 und 2026 auf 120.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 60.000 Euro, während die Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS gemäß einer Vereinbarung die restlichen 50 Prozent der Aufwendungen übernimmt. Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem externen Planungsbüro, dem Stadtplanungsamt und der Hammer Wirtschaftsagentur IMPULS.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1399/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Baumaßnahmen an städtischen Liegenschaften und Schulen vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs sowie die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 1.755.000 Euro im Jahr 2024 und 1.215.000 Euro im Jahr 2025.
Zu den aufgeführten Projekten gehören die Erneuerung der IT-Infrastruktur in der Feuerwache 1 sowie im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz. Zudem ist die Modernisierung der Gebäudehauptverteilungen in der Eduard-Spranger-Berufskolleg, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gebr.-Grimm-Sporthalle vorgesehen. Im Bereich der Beleuchtung sind Erneuerungen in der Mensa der Friedensschule 1 sowie im Gustav-Lübcke-Museum geplant.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung verschiedener Liegenschaften, wobei der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen sowie die Durchführung hydraulischer Abgleiche an Heizungsanlagen zur Sicherung der Energieversorgung vorgesehen sind. Die Vorlage sieht vor, dass die Baumaßnahmen vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschlossen werden und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros beauftragt wird.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 5.Ausbauplan S 01/24 Ludwig-Erhard-Straße von Caldenhofer Weg bis Haus Nr. 45/46Zur Vorlage · 1402/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Ausbauplan S 01/24 für die Ludwig-Erhard-Straße vorgelegt, der den Bereich vom Caldenhofer Weg bis zur Hausnummer 45/46 umfasst. Im Anschluss an vorangegangene Kanalarbeiten des Lippeverbandes sowie Arbeiten an Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke soll dieser Straßenabschnitt über die gesamte Breite neu ausgebaut werden. Die Maßnahme beinhaltet zudem die Erneuerung eines 70 Meter langen Kanalstücks in der Lilienstraße. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 1,45 Millionen Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 580.000 Euro vorgesehen ist und Anliegerbeiträge in Höhe von 870.000 Euro erwartet werden.
Der Plan sieht eine Optimierung des Straßenraums vor, um den Radverkehr zu fördern und die Begrünung zu erhöhen. Dabei werden beidseitig 1,5 Meter breite Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, wodurch die bisherige Mittelmarkierung entfällt. Auf der Westseite wird ein zwei Meter breiter Längsparkstreifen mit Baumbeeten angelegt, um zur Klimaverbesserung beizutragen. Zudem ist die Installation einer neuen LED-Beleuchtung sowie die Umsetzung barrierefreier Gestaltungselemente, wie etwa taktile Leitsysteme und abgesenkte Bordsteine an Einmündungen, vorgesehen.
Im Rahmen einer Bürgeranhörung wurden Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung, möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen und des verringerten Parkangebots geäußert. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass die Planung einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und den Zielen zur Stärkung des Radverkehrs entspricht. Weitere Regulierungen wie Durchfahrtsverbote oder Gewichtsbeschränkungen wurden als nicht zielführend bewertet, da diese zu einer Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen führen könnten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1404/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Beschaffung von zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Anschaffung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 460.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 120.000 Euro für das Jahr 202<0xC2>5 für das Fahrgestell und insgesamt 340.000 Euro für das Jahr 2026 für den Aufbau sowie die Beladung vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Aufgrund der hohen einsatzbedingten Beanspruchung und zunehmender Reparaturkosten am Ende der Betriebszeit der Altfahrzeuge ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Regelrettungsdienst nicht mehr gewährleistet. Die Stadt Hamm ist als Trägerin des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Leistungen verpflichtet. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund von Vorlaufzeiten für Ausschreibungen und aktuellen Lieferzeiten eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1403/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von fünf Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschlossen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.581.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2024 vorgesehen und werden über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren vollständig refinanziert.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Da die bisherigen Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreicht haben und zunehmende Reparaturen eine wirtschaftliche Nutzung erschweren, sollen die Neufahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 in Betrieb gehen. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Beladung im Jahr 2024 sowie auf die Bereitstellung von Fahrgestellen und Aufbauten in den Jahren 2025 und 2026.
Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Vorlaufzeiten für das Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2024 beginnen soll. Bei der Ausschreibung werden aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG, um die klimatischen Auswirkungen der Beschaffung zu minimieren.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 1420/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Feuerwehr Hamm beschlossen. Die Verwaltung wurde angewiesen, den Prozess unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung einzuleiten.
Die Maßnahme dient der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, deren Erstzulassung im Jahr 1999 oder früher liegt. Aufgrund des Alters entsprechen diese Fahrzeuge nicht mehr dem aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standard. Zudem wird die Instandhaltung durch die schwierige Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Reparaturen erschwert. Die zu ersetzenden Fahrzeuge sind bereits vollständig abgeschrieben.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf etwa 5,175 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Aufwendungen verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2027 und umfassen die Kosten für Fahrgestelle, Beladung sowie Fahrzeugaufbauten. Geplant ist eine schrittweise Inbetriebnahme, wobei vier Fahrzeuge im Jahr 20rag 2026 und die restlichen vier Fahrzeuge im Jahr 2027 zur Verfügung stehen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2024 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘Zur Vorlage · 1409/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024. Um die Weiterleitung der Bundes- und Landesmittel gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten, erlässt die Verwaltung eine Allgemeine Vorschrift. Diese legt das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen fest. Eine Ausgleichszahlung erfolgt dabei ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln, sodass kein Eigenanteil der Stadt Hamm entsteht.
Die Regelungen zur Tarifanwendung und zum Kostenausgleich werden zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen. Für den Fall, dass die Fördermittel des Bundes oder der Länder wegfallen oder nicht mehr ausreichen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Tarifanerkennung und der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten. Dies gilt ebenso, falls das Deutschlandticket nicht mehr Teil des WestfalenTarifs ist. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine finanzielle Belastung für die Stadt sowie für die Verkehrsunternehmen zu vermeiden. Sofern die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Verwaltung rechtzeitig Vorlagen zur Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2024 hinaus vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung für die Stadt Hamm 2024 und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · 1421/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat sich mit der Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung sowie dem Ausbaufortschrittsbericht für Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule befasst. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage nahm das Gremium den Bericht zur sozialräumlichen Entwicklung der frühkindlichen Betreuung und der schulischen Betreuung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Ausbaumaßnahmen der ersten Stufe im Sinne der strategischen Bedarfsplanung fortzuführen. Zudem soll die Verwaltung die Ausbaustufen zwei umsetzungsreif entwickeln sowie die dritte Ausbaustufe räumlich konkretisieren. Dies umfasst auch die Einrichtung neuer Übergangsgruppen als Vorbereitung auf die späteren Phasen sowie die bedarfsgerechte Fortführung bestehender Gruppen. Parallel dazu wurde die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen für die offene Ganztagsschule beauftragt.
Ziel der Planung ist es, die Versorgungssituation für Kinder unter drei Jahren bis zum Kitajahr 2027/2028 auf eine Quote von etwa 53 Prozent zu heben. Geplant sind unter anderem der Bau neuer Einrichtungen sowie Erweiterungen und Ersatzbauten, um insgesamt 14 zusätzliche Gruppen und neun Großtagespflegestellen zu realisieren. Der Rat nahm zudem die gemeinsamen Bemühungen von Stadt, Trägern, Schulen und Qualifizierungsstellen zur strukturellen Stärkung der Fachkräftegewinnung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" bis zum 31.12.2025Zur Vorlage · 1441/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befürwortet die Bereitstellung zusätzlicher kommunaler Mittel für die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. Für das Jahr 2024 wird ein Änderungsantrag unterstützt, der zusätzliche Mittel aus dem Bereich Arbeitsmarktintegration in Höhe von 64.138,00 Euro vorsieht. Damit erhöht sich der städtische Anteil für 2024 auf maximal 171.638,00 Euro. Zudem wurde die Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2025 in Höhe von bis zu 192.248,00 Euro befürwortet. Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Ergänzung der Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Erhöhung der Mittel ist auf gestiegene Mietkosten durch den Bezug neuer Räumlichkeiten im CreativRevier Heinrich Robert sowie auf höhere Personalkosten infolge der Übernahme des Tarifabschlusses TVöD zurückzuführen. Die Jugendwerkstatt bietet sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche, die durch bestehende Strukturen der Jugendhilfe oder Arbeitsmarktförderung bisher nicht erreicht werden konnten. Ziel ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch intensive Förderung und externe Prüfungen. Das Kommunale Jobcenter Hamm AöR wird mit der Erstellung der entsprechenden Zuwendungsbescheide beauftragt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.KulturSommer 2024 und KulturFest h4Zur Vorlage · 1427/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFests h4 für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 220.000 Euro geschätzt, wobei Einzahlungen in Höhe von 105.000 Euro erwartet werden. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit auf 115.000 Euro und ist im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.
Der Programmablauf beginnt mit der KulturNacht am 3. Mai und endet mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 6. bis 8. September. Zu den geplanten Bestandteilen gehören unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie der SommerSpaß auf dem Martin-Luther-Platz. Das KulturKino ist für Ende August vorgesehen. Ziel des Formats ist es, die kulturelle Vielfalt der Stadt unter einem gemeinsamen Label zu bündeln und die Sichtbarkeit lokaler Veranstaltungen zu erhöhen. Für das Jahr 2024 ist zudem eine Verlagerung der DJ-Area auf den Chattanooga-Platz geplant, um die Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs gering zu halten.
Die Planung berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie die Förderung der Anreise mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad sowie den Einsatz energiesparender Bühnentechnik und regionaler Lebensmittel. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Kulturvereinen, Institutionen wie der HSHL und weiteren Partnern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1442/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe in Hamm wird hinsichtlich seiner beratenden Mitglieder neu besetzt. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates liegt eine Beschlussvorlage vor, die die Wahl eines beratenden sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für das Gremium vorsieht.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Vorgabe, dass dem Ausschuss ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als beratendes Mitglied angehört. Zudem ist die Bestellung einer Stellvertretung für diese Position vorgesehen. Da im Jugendamtselternbeirat eine Neuwahl stattgefunden hat, ändert sich die bisherige personelle Zusammensetzung in diesem Ausschuss.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, nach der Neubesetzung des Jugendamtselternbeirats eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied und einen neuen Vertreter als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Damit werden die bisherigen Mitglieder des Jugendamtselternbeirats in dieser Funktion abgelöst. Die Entscheidung über die Neubesetzung wird im Rat behandelt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 8.Stadtteilzentrum Alte Schule Werries - Nutzergerechte Umgestaltung der AußenanlagenZur Vorlage · 1304/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Umgestaltung des Vorplatzes und der Freiflächen rund um das Stadtteilzentrum Alte Schule Werries beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Gesamtkosten in Höhe von 890.000 Euro veranschlagt, wobei die städtischen Eigenmittel einen Anteil von 204.800 Euro ausmachen. Die restlichen Mittel werden durch Fördermittel gedeckt, deren Bewilligung bereits vorliegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen und das Vergabeverfahren, einschließlich der Einschaltung eines Ingenieurbüros für weitere Leistungen, vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung bestehender Asphaltflächen, um das Kleinklima zu verbessern und die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen. Im Zuge dessen wird der Parkplatz in den südwestlichen Bereich verlagert, wodurch 15 Stellplätze ausschließlich für die Nutzung durch das Stadtteilzentrum reserviert werden. Der neue Freiraum soll als multifunktionaler Begegnungsort dienen und unter anderem Sitzgelegenheiten, eine Plattform für Veranstaltungen, Flächen für Märkte sowie Abstellmöglichkeiten für 30 Fahrräder bieten. Zudem sind Spielmöglichkeiten und ein Kräutergarten geplant. Die Gestaltung berücksichtigt den Artenschutz durch die Verwendung von Gelblicht bei der Beleuchtung sowie eine klimagerechte Bepflanzung. Der Entwurf basiert auf der Beteiligung verschiedener Nutzergruppen des Zentrums. Ein Baubeginn ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Übertragung Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1453/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Übertragung spezifischer Bauprojekte an die Hamm.Invest GmbH beschließen. Die Vorlage umfasst den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern in Uentrop, Bockum und Heessen sowie die Bereitstellung von Containern für eine Interimswache an der Feuerwache Hafenstraße.
Die Notwendigkeit der Neubauten resultiert aus Mängelberichten des Arbeitsschutzes und der Unfallkasse an verschiedenen Standorten. Zur Optimierung von Planung und Ausführung nutzt die Verwaltung ein modulares System, das über eine Rahmenvertragsgestaltung eine Kostenersparnis und standardisierte Bauqualität ermöglichen soll. Während für die Standorte Heessen und Bockum-Hövel bereits Grundstücke gesichert sind, befindet sich der Prozess zur Grundstückssicherung für Uentrop-Haaren in der Umsetzung.
Am Standort Hafenstraße ist die Errichtung einer Interimswache vorgesehen, um kurzfristig auf Raumprobleme und Anforderungen des Arbeitsschutzes zu reagieren, bevor ein langfristiges Standortkonzept entwickelt wird. Die Verwaltung ist beauftragt, unter Einbeziehung externer Ingenieure Baubeschlüsse für diese Maßnahmen vorzubereiten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH im Rahmen der Konzernfinanzierung, wobei eine Refinanzierung über ein Vermietungsmodell an die Stadt vorgesehen ist. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1320/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat berät über die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 20. Juni 2023 für den Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ sowie über einen neuen Beschluss zur Aufstellung dieses Plans. Das betroffene Plangebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, das zwischen dem Wohnquartier „Brändströmstraße / Wilhelminenstraße / Rietzgartenstraße“, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Zudem wird die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch beantragt.
Die Neugestaltung des Areals ist durch das Vorhaben eines Investors motiviert, der die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant. Das Projekt sieht die Errichtung von etwa 35 Wohneinheiten vor, darunter Einzelhäuser sowie eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen auf einer Tiefgarage. Die Erschließung des Gebiets soll über die Brändströmstraße erfolgen.
Ziel der Planung ist es, das brachliegende Gelände in eine geordnete wohnbauliche Nutzung zu überführen, die sich an die bestehende Nachbarschaft anpasst. Dabei sollen klimarelevante Vorgaben, wie Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung, berücksichtigt werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1383/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1383/23_VL den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – zur Beschlussfassung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine innerstädtische Nachverdichtung auf einer Fläche von etwa 1.006 Quadratmetern im Stadtbezirk Mitte. Das Projekt sieht eine viergeschossige Bebauung vor, wobei das Erdgeschoss als öffentliche Fahrradgarage genutzt werden soll. Die Obergeschosse sind für Wohnzwecke oder andere Nutzungen vorgesehen, die einem Kerngebiet entsprechen.
Durch die geplante Bebauung soll eine bauliche Raumkante an der Stadthausstraße geschaffen werden. Das Vorhaben ist Bestandteil der stadtplanerischen Konzepte „Masterplan Mobilität“ sowie „Perspektive Innenstadt 2030“. Zur Förderung der Klimaanpassung und der Artenvielfalt sieht die Planung die Begrünung von Flachdächern vor. Der neue Bebauungsplan ersetzt den bestehenden Bebauungsplan Nr. 01.003 über den Bereich der Antonistraße. Das Verfahren wird als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1397/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.008 – Gotenweg im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 7.810 Quadratmeter große Areal, das bisher von der Evangelischen Kirche genutzt wurde, soll städtebaulich neu entwickelt werden. Da die Kirche den Standort aufgegeben hat, ist nach dem Kauf durch einen Investor eine Umnutzung vorgesehen. Dabei soll das Kirchengebäude inklusive eines Erweiterungsbaus als Kindertagesstätte dienen, während andere Gebäude auf dem Gelände bis auf den Kirchenbau rückgebaut werden sollen.
Für den östlichen Teil der Fläche ist die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern geplant. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem geprüft, in welchem Umfang geförderter Wohnungsbau realisiert werden kann. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Anstelle einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung angeboten. Die Anpassung des Flächennutzungsplans ist ebenfalls Bestandteil des Verfahrens. Zudem sollen im Zuge der Planung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungen oder die Nutzung von Photovoltaikanlagen, untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.Bebauungsplan Nr. 07.112 – Südlich Holtmannskamp – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1452/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.000 Quadratmetern östlich der Münsterstraße und südlich des Holtmannskamps im Stadtbezirk Heessen. Mit der Vorlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, welche als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist.
Grundlage für das Verfahren ist eine Bauvoranfrage zur Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung auf dem Gelände, das derzeit von einem Autohandel genutzt wird. Da die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen aus den Jahren 1963 und 1970 nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bieten, soll der neue Bebauungsplan eine nachhaltige Nachnutzung ermöglichen. Ziel ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die Versorgung der Stadtteilzentren Heessen und Hammer Norden beeinträchtigen könnten, sowie die Errichtung von Vergnügungsstätten städtebaulich zu regeln. Durch die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung sollen zudem eine planerische Neustrukturierung des Bereichs und die Prüfung künftiger Wohnnutzungen vorbereitet werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 14.03.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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