Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 13.06.2023, Nr. 0257/23
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat den Sachbericht zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries zur Kenntnis genommen. Die Vorlage beschreibt den aktuellen Stand und die weiteren Planungsschritte für verschiedene Maßnahmen im Stadtteil, wobei die Entwicklung der „Grünen Umweltachse“ als zentrales Projekt im Fokus steht. Diese Achse soll Grünräume zwischen dem Maximilianpark und dem Datteln-Hamm-Kanal verknüpfen und die Klimaanpassung sowie die Lebensqualität fördern.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Gestaltung von Sport- und Bewegungsflächen, die barrierefreie Anbindung an den Kanal sowie die Umgestaltung der Maximilianstraße für den Rad- und Fußverkehr. Im Rahmen der IGA 2027 ist zudem die Schaffung eines Gartenkompetenzzentrums am östlichen Rand des Maximilianparks vorgesehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft das Handlungsfeld Verkehr und Mobilität. Ziel ist eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs, um städtebauliche Aufwertungen und neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Hierzu sollen Parkflächen flächensparend umgestaltet, ein mehrgeschossiges Parkhaus sowie ein neuer Parkplatz für den Maxipark geschaffen und ein zentraler ZOB errichtet werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung extern zu vergeben. Die notwendigen Mittel sollen in den Haushalt eingestellt werden; Einzelmaßnahmen werden zu separaten Terminen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2023 den Entwurf zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis genommen und der im Beteiligungsverfahren erstellten Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese abschließende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde zuzuleiten.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung raumordnerischer Zielsetzungen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Änderung des Landesentwicklungsplans basiert auf bundesrechtlichen Vorgaben, wie dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Diese verpflichten das Land Nordrhein-Westfalen dazu, bis Ende 202
27 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für die Windenergienutzung einzuplanen. Zudem sieht die Änderung eine Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen vor, um die gesteigerten Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu unterstützen.
In der Stellungnahme der Stadt Hamm werden die beabsichtigten Änderungen grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung weist jedoch auf die Besonderheiten der Planungsregion Regionalverband Ruhr hin, in der aufgrund fehlender Flächenpotenziale anderer Städte ein höherer Flächenanteil für die Windenergienutzung erbracht werden muss. Die Stellungnahme enthält zudem spezifische Anregungen und Hinweise zu den für die Stadt relevanten Zielen und Grundsätzen des Entwurfs.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung eines Teils des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert zum Ziel hat. Das etwa 51.647 m² große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Geländes und grenzt an die Kamener Straße sowie den Stadtteil Pelkum. Die Planung sieht vor, einen Einzelhandelsstandort nördlich der Kamener Straße zu entwickeln, der die bestehende Versorgung im Stadtgebiet ergänzen soll.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung abgewogen. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V., der Stadt Werne sowie drei Einwendungen werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und der Gemeinden Bönen sowie Bergkamen werden teilweise berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt Dortmunds Stadtplanungs- und Bauordnungsbehörde sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung für das rund 55 Hektar große Areal, die verschiedene Nutzungsschwerpunkte wie Wohnen, Gewerbe, Kultur und die Kreativwirtschaft vorsieht. Die geplante Konversion soll die funktionale Verknüpfung des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen stärken und zur Innenentwicklung beitragen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 04.077 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II regelt. Das Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenstandortes am nördlichen Rand des Stadtteils Pelkum. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße und der Goerallee, ergänzt durch einen zentralen Grünzug.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlegung wurden die Einwände der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines weiteren Einwenders nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden im Bebauungsplan teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund zur Kenntnis genommen wurden.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung, die das Areal als „Creativ-Quartier“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie Kultur und Kreativwirtschaft entwickeln soll. Durch die Konversion der Brachfläche sollen neue Wegeverbindungen zu den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen geschaffen und die Innenentwicklung gefördert werden. Das Plangebiet umfasst voraussichtlich etwa 65,6 Prozent Wohnflächen sowie Anteile für Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsflächen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.082 vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Absicherung der Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert, konkret für die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“. Das etwa 22,5 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenareals im Stadtteil Pelkum.
Die geplante Nutzung sieht unter anderem Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen vor. Zudem ist die Errichtung eines Parkhauses sowie eines Landschafts- und Sicherungsbauwerks vorgesehen, das zur Gewinnung regenerativer Energien durch Photovoltaik und Erdthermie genutzt werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhaltung und Sanierung vorhandener Gebäudestrukturen.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Während die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden, fanden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH und des LWL-Denkmalschutz teilweise Berücksichtigung. Die Beiträge der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund sowie des Lippeverbandes wurden zur Kenntnis genommen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Beschlussvorlage 1203/23 zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 05.083 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert IV. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals im Südwesten der Stadt. Die geplante Entwicklung sieht eine Umnutzung der Flächen für Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie für die Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Durch die Konversion soll eine funktionale Verknüprobung mit den angrenzenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung behandelt. Die Anregungen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines Einwenders werden im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes sowie der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen lediglich zur Kenntnis genommen wurden. Auch die Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet umfasst verschiedene Nutzungsarten, darunter Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen sowie Grün- und Wasserflächen. Die Planung dient der Innenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die vorliegende Vorlage umfasst den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Geltungsbereichs sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 „Lippestraße / Richardstraße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 43.595 m² im Ortsteil Uentrop und soll die bestehende Siedlungsstruktur städtebaulich erweitern, um der Nachfrage nach Wohnbauland zu begegnen.
Der Entwurf sieht vor, den Bereich durch eine präzise Festlegung verschiedener Flurstücksgrenzen neu zu begrenzen. Die geplante Nutzung umfasst überwiegend Wohnbauflächen in Form von Allgemeinen Wohngebieten. Dabei sind vor allem freistehende Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen, während im östlichen Bereich auch kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohneinheiten zulässig sind. In bestimmten Gebieten sollen zudem Anforderungen an den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden.
Die Erschließung der Flächen soll über eine Hauptachse in Ost-West-Richtung erfolgen, die an die Hülshoffstraße angebunden ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung ökologischer Belange und der Klimaanpassung. Dies umfasst die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten, die Schaffung von Grünflächen sowie Vorgaben zur intensiven Durchgrünung, etwa durch Dachbegrünungen. Die Flächennutzung teilt sich in Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf. Mit der Vorlage wird zudem die Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs beantragt.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 9.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel