Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 13.06.2023, Nr. 0257/23
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.ISEK Werries: Sachstand und Umsetzung weiterer MaßnahmenschwerpunkteZur Vorlage · 1112/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1112/23_VL befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Werries. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung einer „Grünen Umweltachse“ sowie die Erweiterung des Maxiparks im Hinblick auf die IGA 2027. Zu den geplanten Projekten gehören eine Sport- und Bewegungsachse, die barrierefreie Anbindung an den Dalser Kanal sowie die Neugestaltung von Verkehrsflächen zur Stärkung des Umweltverbundes. Für den ersten Bauabschnitt ist ein Antrag auf Städtebauförderung für Oktober vorgesehen.
Der Rat soll den Sachbericht zur Umsetzung des ISEK Werries zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die beschriebenen Maßnahmen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung extern zu vergeben. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist vorgesehen, wobei die Umsetzung der Einzelmaßnahmen an die sukzessive Schaffung von Ersatzparkplätzen gekoppelt ist. Zur Kompensation entfallender Schotterparkplätze sind der Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses im Zentrum Werries sowie ein weiterer Parkplatz oder ein Parkhaus mit Anbindung an die Braamer Straße und Zugang zum Maxipark geplant. Ein dynamisches Parkleitsystem soll zudem Parksuchverkehre lenken.
Im Bereich des ÖPNV ist die Ersetzung der Haltestelle „Maxipark“ durch einen zentralen ZOB vorgesehen, um die Maximilianstraße in eine Fußgänger- und Fahrradachse umzuwandeln. Die Haltebucht in der Ostwenemarsstraße bleibt für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bestehen. Ab 2025 ist eine Taktverdichtung der Linien 1/3 auf Metrobus-Standard geplant. Die Maßnahmen dienen der ökologischen Aufwertung, der Klimafolgenanpassung und der Einrichtung eines Gartenkompetenzzentrums.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 1186/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1186/23_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Ziel der Änderung ist die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie und der Freiflächen-Solarenergie. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sieht das Land vor, bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die rechtsverbindliche Festlegung der Teilflächenziele muss bis zum 31. Mai 2024 abgeschlossen sein.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Änderung des LEP NRW zur Kenntnis nehmen und der erstellten Stellungnahme zustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW zuzuleiten.
In der Stadt Hamm werden 147 Hektar Potenzialflächen benannt. Aufgrund der geringen Planungsspielräume im Bereich des Regionalverbands Ruhr (RVR) sieht der Beschlussvorschlag vor, den Grundsatz 10.2-5 zu streichen, da eine parallele Durchführung von Planänderungsverfahren derzeit nicht realisierbar ist. Zudem wird vorgeschlagen, auf das Ziel 10.2-13 zu verzichten und stattdessen auf das Windenergiegesetz sowie das Baugesetzbuch zu verweisen, da die Festlegung von Kernpotenzialflächen bis 2025 aufgrund von Verzögerungen in der Regionalplanung nicht umsetzbar ist. Für die Windenergie wird ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen. Im Bereich der Freiflächen-Solarenergie wird angeregt, die geplante Erweiterung der Flächenkulisse zurückzunehmen und die ursprüngliche Formulierung des Ziels 10.2-5 aus dem LEP 2019 wieder aufzunehmen.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1200/23_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei der Großteil als Sondergebiet für die Ansiedlung von Einzelhandel ausgewiesen ist. Ergänzend sind Flächen für Verkehrsflächen, private Grünflächen, Gewerbe sowie Maßnahmen zum Naturschutz, zur Wasserwirtschaft und zur Versorgung vorgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets zur Ergänzung des Nahversorgungszentrums Pelkum-Wiescherhöfen, wobei unter anderem ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.250 m² vorgesehen ist.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards und sieht eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke, Erdkollektoren sowie Photovoltaikanlagen vor. Bauliche Festsetzungen umfassen eine reduzierte Grundflächenzahl von 0,75, die Begrünung von Fassaden ab 100 m² sowie die Beschränkung auf Flachdächer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der IHK Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie der Stadt Werne und dreier Einwender nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie der Gemeinden Bönen und Bergkamen sollen teilweise berücksichtigt werden, während die Beiträge der Stadt Dortmund (REHK) und des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Baugebietsplans Pelkum im betroffenen Bereich außer Kraft.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1201/23_VL behandelt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Fokus auf rund 11 Hektar liegt. Die Planung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Entwicklung mit zwei Wohnquartieren vor, ergänzt durch Verkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sondergebiete. Ein zentraler Grünzug und eine Verbindung zum „CreativQuartier“ sind Bestandteil des Entwurfs.
Das Energiekonzept strebt eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Wärmepumpen sowie die Nutzung von Photovoltaikflächen an, um Klimaschutzstandards zu erfüllen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zum Ausgleich von Waldverlusten durch Ersatzaufforstungen vorgesehen. Für bestimmte Gebiete ist eine Belegungsquote von mindestens 50 % für geförderten Wohnraum festgeschrieben.
Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise berücksichtigt werden, während die Eingaben der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund sind zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Satzung sowie die dazugehörige Begründung vom 04.08.2023 beschließen. Die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und Ende 2027 erwartet.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1202/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III. Das Plangebiet umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar im Bebauungsplan enthalten sind. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das sogenannte „CreativQuartier“, das Bildungs-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen, Gewerbe, Wohnflächen sowie ein Parkhaus vorsieht. Zur Energieversorgung sind ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk sowie ein Landschafts- und Sicherungsbauwerk für Erdkollektoren und Photovoltaik vorgesehen.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen teilweise berücksichtigt. Die Beiträge der IHK Dortmund, des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund wurden zur Kenntnis genommen, während die Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden.
Die Planung beinhaltet Anpassungen des Entwurfs, etwa die Streichung der Pflicht für wassergebundene Wegeflächen im Bereich des Sicherungsbauwerks sowie eine geringfügige Verschiebung der Straßenfläche. Zudem wird die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,35 reduziert. Der Bebauungsplan sieht Vorgaben zu Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung und Photovoltaik vor. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 04.08.2023 verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Pelkum ihre Gültigkeit, sofern sie durch den neuen Geltungsbereich abgedeckt sind.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1203/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert. Das Planungsgebiet umfasst etwa 161.647 m², wobei der Fokus auf rund 16,5 ha liegt. Die geplante Flächennutzung sieht Wohngebiete, Gewerbeflächen, Wald sowie Grünflächen vor. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und ein energieautarkes Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Der Entwurf sieht spezifische bauliche Festsetzungen vor, darunter eine Begrenzung der Gebäude-Grundfläche im Wohngebiet auf maximal 120 m² sowie Vorgaben zur Fassadenbegrünung und zur Anpflanzung von Bäumen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. So wurden Hinweise der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise einbezogen, während Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes, der LWL-Denkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Besondere Anforderungen betreffen den Waldausgleich und den Schutz von Hochspannungsfreileitungen. Für den geplanten Waldverlust ist eine Ersatzaufforstung vorgesehen, die durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Erschließungsträger gesichert werden soll. Bautechnische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Methanausgasungen sind ebenfalls festgeschrieben. Die Umsetzung der Bebauungsplanziele ist an die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht und die erfolgte Bodensanierung gebunden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bebauungsplan Nr. 02.117 - Lippestraße / Richardstraße - hier: 1. Anpassung des Geltungsbereichs 2. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1210/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1210/23_VL behandelt die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.117 für das Gebiet Lippestraße / Richardstraße in Hamm-Uentrop. Der Planbereich umfasst etwa 43.595 m², wobei der Großteil als Wohnbaufläche, ein Anteil als Verkehrsfläche und ein Teil zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen ist. Die Bebauung ist auf Einfamilienhäuser, einschließlich Doppelhäuser, beschagränkt. In den Gebieten WA 1 und WA 2 sollen Anforderungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erfüllt werden, um die stadtweite Quote von 35 % zu unterstützen.
Die Verwaltung plant, die Geltungsbereichsgrenzen durch spezifische Flurstücksgrenzen anzupassen, um unter anderem die Erschließung an der Hülshoffstraße zu sichern. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Hinweise von verschiedenen Trägern zu Themen wie Entwässerung, Artenschutz, Boden und Kampfmittel sowie zur Gasleitung berücksichtigt. Die Verwaltung reagiert auf Einwendungen unter anderem durch die Anpassung der Planstraße nach Norden, um die Trennung von Plan- und Privatstraße zu gewährleisten und Straßenbaubeiträge für Anwohner auszuschließen.
Zur Klimaanpassung sind Standards zur Wahrung der Kaltluftfunktion sowie eine Photovoltaikpflicht auf geeigneten Dachflächen integriert. Zudem sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, die Verpflichtung zu Pflanzungen und die Vermeidung von Schottergärten vorgesehen. Der Entwurf soll gemäß BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr des RVRZur Vorlage · 1217/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Kenntnisnahme, die nachhaltige Mitwirkung und die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr beschlossen. Die Charta, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren der Region entwickelt wurde, dient als Leitbild und strategische Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet. Sie fungiert als freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung, verfolgt jedoch das Ziel, die regionale Entwicklung durch gemeinsame Leitthemen und Oberziele zu koordinieren.
Die Vorlage beschreibt die Charta als Instrument, um die Anpassung an Herausforderungen wie den Klimawandel zu unterstützen und die multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums zu fördern. Die Stadt Hamm bekennt sich durch den Beschluss zur Umsetzung der darin enthaltenen Ziele. Als Beispiele für bereits bestehende oder geplante Maßnahmen in Hamm werden unter anderem die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue, die Erhöhung des Waldanteils, die Wiedervernässung von Mooren sowie die Weiterentwicklung des Radwegenetzes im Rahmen des Masterplans Mobilität angeführt. Zudem wird auf die Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Ratsvorlagen verwiesen.
Der Regionalverband Ruhr moderiert den weiteren Prozess, der nach der Festlegung der Charta in die Erarbeitung konkreter Handlungsziele und einer Strategie mündet. Ziel ist es, durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene die Umsetzung der Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 9.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule Ergänzung der Vorlage 0966/22 um: Rückbau Erdwall, Baumfällarbeiten und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 1235/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1235/23 den Rückbau eines Erdwalls, Baumfällarbeiten sowie Ersatzpflanzungen im Bereich der Sophie-Scholl-Gesamtschule beschlossen. Diese Maßnahme dient als Ergänzung zum bereits im Dezember 2022 beschlossenen Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau. Um die Errichtung der neuen Halle zu ermöglichen und den Zeitplan sowie die wirtschaftliche Gestaltung der Generalunternehmerleitung zu sichern, muss das Baufeld vorab geräumt werden.
Im Zuge der Arbeiten ist die Entfernung eines vorhandenen Erdwalls sowie das Fällen verschiedener Bäume, darunter Platanen, Feldahorn, Eichen und Weiden, vorgesehen. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll das Erdwallmaterial auf dem Grundstück umgelagert werden, wofür auch das Unterholz und weitere Bäume entfernt werden müssen. Die Verwaltung strebt dabei an, so viele der vorhandenen Bäume wie möglich zu erhalten.
Im Rahmen der Neugestaltung der Außensportanlage wird der gesamte Außenbereich inklusive der Wallanlage überarbeitet. Dabei ist eine entsprechende Ersatzpflanzung geplant, die voraussichtlich in der Pflanzperiode Winter 2026/27 erfolgt. Während der Bauphase wird die neue Wallanlage vorläufig mit einer Saatmischung begrünt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die geplante 100-Meter-Kurzstreckenlaufbahn auf eine Länge von 75 Metern reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 400.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 und 2024. Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Planer.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.09.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel