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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des AWA vom 14.06.2023, 0271/23. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH vom Geschäftsführer Pascal Ledune
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1200/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1200/23_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I vorgelegt. Das Plangebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei der Großteil als Sondergebiet für die Ansiedlung von Einzelhandel ausgewiesen ist. Ergänzend sind Flächen für Verkehrsflächen, private Grünflächen, Gewerbe sowie Maßnahmen zum Naturschutz, zur Wasserwirtschaft und zur Versorgung vorgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets zur Ergänzung des Nahversorgungszentrums Pelkum-Wiescherhöfen, wobei unter anderem ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.250 m² vorgesehen ist.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards und sieht eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke, Erdkollektoren sowie Photovoltaikanlagen vor. Bauliche Festsetzungen umfassen eine reduzierte Grundflächenzahl von 0,75, die Begrünung von Fassaden ab 100 m² sowie die Beschränkung auf Flachdächer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der IHK Dortmund, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie der Stadt Werne und dreier Einwender nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie der Gemeinden Bönen und Bergkamen sollen teilweise berücksichtigt werden, während die Beiträge der Stadt Dortmund (REHK) und des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen werden. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Baugebietsplans Pelkum im betroffenen Bereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1201/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1201/23_VL behandelt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksstandortes Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Fokus auf rund 11 Hektar liegt. Die Planung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Entwicklung mit zwei Wohnquartieren vor, ergänzt durch Verkehrsflächen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sondergebiete. Ein zentraler Grünzug und eine Verbindung zum „CreativQuartier“ sind Bestandteil des Entwurfs.
Das Energiekonzept strebt eine energieautarke Versorgung durch ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Wärmepumpen sowie die Nutzung von Photovoltaikflächen an, um Klimaschutzstandards zu erfüllen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zum Ausgleich von Waldverlusten durch Ersatzaufforstungen vorgesehen. Für bestimmte Gebiete ist eine Belegungsquote von mindestens 50 % für geförderten Wohnraum festgeschrieben.
Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise berücksichtigt werden, während die Eingaben der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden sollen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund sind zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Satzung sowie die dazugehörige Begründung vom 04.08.2023 beschließen. Die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht wird für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und Ende 2027 erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1202/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III. Das Plangebiet umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar im Bebauungsplan enthalten sind. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das sogenannte „CreativQuartier“, das Bildungs-, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen, Gewerbe, Wohnflächen sowie ein Parkhaus vorsieht. Zur Energieversorgung sind ein Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk sowie ein Landschafts- und Sicherungsbauwerk für Erdkollektoren und Photovoltaik vorgesehen.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft, der Mingas-Power GmbH sowie des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen teilweise berücksichtigt. Die Beiträge der IHK Dortmund, des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund wurden zur Kenntnis genommen, während die Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt werden.
Die Planung beinhaltet Anpassungen des Entwurfs, etwa die Streichung der Pflicht für wassergebundene Wegeflächen im Bereich des Sicherungsbauwerks sowie eine geringfügige Verschiebung der Straßenfläche. Zudem wird die Grundflächenzahl im Mischgebiet von 0,6 auf 0,35 reduziert. Der Bebauungsplan sieht Vorgaben zu Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung und Photovoltaik vor. Mit dem Beschluss der Satzung und der Begründung vom 04.08.2023 verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Pelkum ihre Gültigkeit, sofern sie durch den neuen Geltungsbereich abgedeckt sind.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1203/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1203/23_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert. Das Planungsgebiet umfasst etwa 161.647 m², wobei der Fokus auf rund 16,5 ha liegt. Die geplante Flächennutzung sieht Wohngebiete, Gewerbeflächen, Wald sowie Grünflächen vor. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und ein energieautarkes Nahwärmenetz mit Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren und Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Der Entwurf sieht spezifische bauliche Festsetzungen vor, darunter eine Begrenzung der Gebäude-Grundfläche im Wohngebiet auf maximal 120 m² sowie Vorgaben zur Fassadenbegrünung und zur Anpflanzung von Bäumen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. So wurden Hinweise der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH teilweise einbezogen, während Beiträge der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie eines Einwenders nicht berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes, der LWL-Denkmalpflege, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie der Westnetz GmbH wurden zur Kenntnis genommen.
Besondere Anforderungen betreffen den Waldausgleich und den Schutz von Hochspannungsfreileitungen. Für den geplanten Waldverlust ist eine Ersatzaufforstung vorgesehen, die durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamm und dem Erschließungsträger gesichert werden soll. Bautechnische Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Methanausgasungen sind ebenfalls festgeschrieben. Die Umsetzung der Bebauungsplanziele ist an die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht und die erfolgte Bodensanierung gebunden.
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- 26.09.2023 · Rat
- 25.09.2023 · Hauptausschuss
- 20.09.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Verschiedenes