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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Bestellung einer Schriftführerin der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2026
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Vorstellung und Erläuterungen zum Geoportal Hamm
- 5.Einwohnerfragestunde
- 6.Beschlüsse
- 6.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am HellwegZur Vorlage · BV-172/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-172/26 des Tiefbauamtes sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fahrbahnerneuerung von zwei Wirtschaftswegen am Hellweg vor. Die Maßnahme ist notwendig, da Teilbereiche dieser Wege durch Transporte im Zusammenhang mit dem Aufbau von Windenergieanlagen im Bereich nördlich der Bundesautobahn A2 Schäden wie Risse, Unebenheiten und Betonabplatzungen aufgewiesen haben.
Die geplante Sanierung umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen in voller Breite über die beschädigten Flächen hinaus sowie eine Verlängerung der Abschnitte, um bestehende Schäden mit zu beheben. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf etwa 29.000 Euro, welche von den Anliegern übernommen werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 46.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für Wirtschaftswege zur Verfügung stehen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Vereinbarung mit den Anliegern, die Sanierungsarbeiten im Jahr 2026 durchzuführen, sowie aus der Notwendigkeit, die Ausschreibung und Vergabe noch vor der nächsten Sitzungsrunde abzuschließen. Hintergrund ist die Senkung der Wertgrenzen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern soll die Fahrbahnerneuerung vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung beschließen und die Dringlichkeitsentscheidung genehmigen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.2Ausbauplan S 02/26 Willi-Bonnemeier-WegZur Vorlage · BV-164/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-164/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau des Willi-Bonnemeier-Wegs vor. Das Vorhaben umfasst die Asphaltierung eines bestehenden Abschnitts sowie die Errichtung einer barrierefreien Rampenanlage, um einen Höhenunterschied von etwa fünf Metern zu überwinden. Die technische Planung sieht eine maximale Neigung von 6 Prozent, eine Mindestbreite von 1,20 Metern sowie Zwischenpodeste alle sechs Meter vor. Zudem sind beidseitige Handläufe in einer Höhe von 85 bis 90 Zentimetern und Radabweiser von mindestens 10 Zentimetern vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 620.000 Euro brutto, wobei 565.000 Euro für den Straßenbau, 17.000 Euro für die Beleuchtung und 38.000 Euro für Pflanzarbeiten veranschlagt sind. Die Finanzierung soll durch Zuwendungen aus dem Programm FöRiNah in Höhe von 495.000 Euro sowie aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von 125.000 Euro erfolgen. Die Kosten fallen verteilt auf die Jahre 2027 und 2028 an. Als Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Waldumwandlung sind die Pflanzung von zwölf Obstbäumen, zwei Feldahornen sowie eine Erstaufforstung geplant.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Waldumwandlung durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse. Der erforderliche Grunderwerb wurde bereits vollzogen. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17. August bis zum 31. August 2026 öffentlich ausgelegt. Die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Klima, Umwelt und Naturschutz und Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 7. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Empfehlungen
- 7.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027 hier: Kostenerhöhung geförderter Wirtschaftswege (gemäß Wirtschaftswegekonzept)Zur Vorlage · BV-148/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt. Aufgrund ergänzender Vorgaben der Fördermittelgeberin hinsichtlich notwendiger Verbreiterungen an den Wirtschaftswegen Ennigerweg, Auf der Breite und Baumstraße haben sich die Kosten für diese Projekte verändert. Die bisher veranschlagten 725.000 Euro erhöhen sich auf insgesamt 1.103.000 Euro. Die Finanzierung wird durch Fördermittel nach dem FöRL Wirtschaftswege sowie durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sichergestellt.
Für das Projekt „Kumper Heide“ ist eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da die technischen Auflagen der Fördermittelgeberin zur Verbreiterung und Verstärkung an dieser Stelle nicht umsetzbar sind, wird die Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert. Ein entsprechender separater Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die baulichen Maßnahmen sowie die Abrechnung der förderfähigen Sanierungen im Jahr 2026 abzuschließen. Um das erforderliche Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.2Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029Zur Vorlage · BV-27/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-27/26 des Tiefbauamtes sieht die Durchführung von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Sicherstellung der Finanzierung gebunden. Die geplanten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf 1.790.000 Euro, wobei sich die Kosten auf 310.000 Euro im Jahr 2027, 980.000 Euro im Jahr 2028 und 500.000 Euro im Jahr 2029 verteilen. Zur Deckung der Kosten werden Einzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erwartet. Für das Jahr 2028 wird zudem eine Förderung durch die Richtlinie FöRL Wirtschaftswege in Höhe von bis zu 500.000 Euro angestrebt. Sollte diese Förderung ausbleiben, sind für das Jahr 2028 Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen für das Jahr 2027 umfassen die Teinertstraße, Längde, Auf dem Brauk und die Uedinghoffstraße. Im Jahr 2028 sind die Baumstraße, Im gelben Schlot, zwei Abschnitte der Kumper Heide sowie der Holthöfener Weg geplant. Für das Jahr 2029 umfasst der Plan die Bereiche Im Nachtigallental, Am Tünner Berg, Holtumer Weg, Langelandweg, Kobbenskamp, Romberger Straße und Starkenberg. Die Vorlage enthält insgesamt 32 Anlagen, welche die spezifischen Standorte sowie die zugehörigen Berechnungen der Folgekosten für die genannten Wirtschaftswege dokumentieren. Der Beratungszyklus der Vorlage umfasst die zuständigen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.3Straßensanierungsprogramm von PflasterstraßenZur Vorlage · BV-105/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-105/26 des Tiefbauamtes sieht ein Straßensanierungsprogramm für Pflasterstraßen in verschiedenen Stadtbezirken von Hamm vor. Das Programm umfasst die grundhafte Erneuerung der Pflasterflächen in sechs ausgewählten Abschnitten, um Schäden wie Verdrückungen und Spurrillen zu beheben. Die geplanten Maßnahmen betreffen die Eylertstraße im Bezirk 1, die Erich-Ollenhauer-Straße sowie den Friedrich-Gruß-Weg im Bezirk 2, den Weg-RH-c06 im Bezirk 3 sowie den Möwenweg und die De-Wendel-Straße im Bezirk 4. Die Reihenfolge der aufgeführten Straßen stellt dabei keine Priorisierung dar.
Die Durchführung der Maßnahmen ist an die gesicherte Finanzierung der kommenden Jahre gebunden. Die Verwaltung plant für die Auszahlungen ein Volumen von 1.052.000 Euro ein, wobei Einzahlungen in Höhe von 720.000 Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 332.000 Euro. Die Deckung der Kosten soll primär aus den Mitteln des Dezernates Wohnen und Mobilität erfolgen, wobei der Mittelabfluss des gesamten Haushalts unterjährig beobachtet wird.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW entfallen für die beschlossenen Ausbaumaßnahmen keine Beiträge. Für die Straßen Eylertstraße, Erich-Ollenhauer-Straße, Friedrich-Gruß-Weg, Möwenweg und De-Wendel-Straße wird ein Erstattungsanteil von 80 Prozent des Aufwandes gemäß der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW geltend gemacht.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.41. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 - Galerie Mensing - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-132/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-132/26 wird die erste vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.094 – Galerie Mensing sowie des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans beantragt. Gegenstand der Planung ist eine ca. 10.300 m² große Fläche in der Gemarkung Rhynern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Anpassung der baulichen Anlagen an die tatsächliche Umsetzung des Projekts. Dies beinhaltet insbesondere den Übergang von einem ursprünglich geplanten dreigeschossigen Gebäude zu einem verkleinerten, eingeschossigen Baukörper in Modulbauweise. Die Anpassungen umfassen zudem die Geschossigkeit, die Fassadengestaltung, die Dachformen sowie die Gestaltung der Stellplatzanlage.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Änderung gemäß § 13 BauGB vor. Damit verbunden ist die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge sowie der Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint. Nach der Konkretisierung des Planentwurfes und der Durchführung der erforderlichen Verfahren wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Dem Antrag liegen verschiedene Planungsunterlagen sowie ein Antrag des Vorhabenträgers vom 10. Juni 2026 bei. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.5Ausbauplan S 03/25 Fahrradstraße Werler Straße RLG-Trasse bis WendehammerZur Vorlage · BV-157/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-157/26 des Tiefbauamtes sieht den Ausbau der alten Werler Straße zwischen der RLG-Trasse und dem Wendehammer zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor. Der Plan umfasst eine Neupartition des Querschnitts mit einer Fahrgassenbreite von 5,40 m bis 5,60 m, die Schaffung von 30 Pkw-Parkständen sowie Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m. Zudem ist die Pflanzung von zehn klimaresilienten Bäumen vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 550.000 Euro brutto, wobei im Jahr 2027 entsprechende Auszahlungen anfallen. Erträge in Höhe von 70.000 Euro aus dem Infrastrukturgesetz werden erwartet.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt zudem die Barrierefreiheit im Straßenverkehrsraum nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Dies beinhaltet taktile und akustische Signalgeber an Lichtsignalanlagen sowie Bodenindikatoren. Bei einer gemeinsamen Nutzung durch Rad- und Fußverkehr ist eine Breite von überwiegend 2,50 m vorzusehen. Die Umsetzung erfolgt über Mittel aus der ÖPNV-Förderung; ein Grunderwerb ist nicht notwendig und es entstehen keine Anliegerbeitragspflichten.
Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 17.08. bis 31.08.2026 öffentlich ausgelegt. Die Umsetzung des Plans steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss im Herbst 2026. Über eingehende Bedenken oder Anregungen wird in den Sitzungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.6Bebauungsplan Nr. 01.170 - Werler Straße / Nahversorger - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-155/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-155/26 beantragt das Stadtplanungsamt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.170 – Werler Straße / Nahversorger. Das etwa 1,77 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Mitte umfasst Flächen eines Lebensmitteldiscounters sowie ein brachliegendes Gelände eines ehemaligen Autohauses. Ziel der Planung ist die Schaffung eines gemeinsamen Standortes für die Unternehmen Aldi und Lidl mit einer maximalen Verkaufsfläche von jeweils 1.200 m² pro Markt sowie einer gemeinsamen Stellplatzanlage. Die bauliche Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die Nahversorgung basierend auf dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm zu sichern.
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll über den Seitenarm der Werler Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens ist die Erstellung einer einzelhandelswirtschaftlichen Auswirkungsanalyse sowie die Berücksichtigung von Begrünungsvorgaben vorgesehen. Die Verwaltung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit durchführen. Das Verfahren ist als Vollverfahren nach § 2 BauGB geplant, wobei eine Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich bleibt. Parallel dazu kann eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich werden. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretungen Hamm-Mitte und Hamm-Rhynern sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Hamm am 13. Oktober 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Anträge
- 8.1Verkehrsberuhigung auf der BrehmstraßeZur Vorlage · AT-82/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne haben mit der Vorlage AT-82/25 den Antrag gestellt, auf der Brehmstraße in Höhe der Hausnummer 32 eine Verkehrsberuhigung durch die Einrichtung von Pflanzkübeln umzusetzen.
Der Antrag bezieht sich auf Beschwerden von Anwohnern über die Geschwindigkeiten im Bereich der Brehmstraße in Westtünnen. Während am Beginn des Abschnitts vom Unteren Heideweg Hinweise auf die Tempo-30-Zone vorhanden sind, fehle es im weiteren Verlauf in Höhe des Spielplatzes an entsprechenden Hinweisen.
Als Ersatz für früher genutzte Holzpflanzkübel, die aufgrund von Verwitterung entfernt werden mussten, wird die Verwendung von Betonringen vorgeschlagen. Diese sollen als witterungsbeständige und kostengünstige Lösung dienen, um den Verkehr wechselseitig zu regeln. Die Pflege der Pflanzen in den Kübeln soll durch Anwohner sowie Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule erfolgen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.2Ostdorf als FahrradzoneZur Vorlage · AT-85/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AT-85/26 den Antrag gestellt, das gesamte Ostdorf als Fahrradzone auszuweisen. Das betreffende Gebiet liegt zwischen dem Hellweg, der Ostdorfstraße und der Werler Straße und umfasst fünf Wege, die unter anderem Verbindungen zum Freibad sowie zur Realschule bieten.
Derzeit ist jede Zufahrt zum Ostdorf mit dem Verkehrszeichen 250 gekennzeichnet, welches Fahrzeuge aller Art untersagt, jedoch Ausnahmen für Anlieger, Radfahrer sowie landwirtschaftlichen Verkehr zulässt. Die geltende Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h.
Der Antrag bezieht sich zudem auf die geplante Umgestaltung der Werler Straße zwischen der Kleinbahn und der Bahnunterführung, die als Teil einer Fahrrad-Hauptroute nach Rhynern zur Fahrradstraße (VZ 244.1) entwickelt werden soll. Die Bezirksfraktion beantragt, neben dem gesamten Ostdorf auch den Abschnitt der Werler Straße zwischen der Zufahrt zum Aldi-Parkplatz und der Zufahrt zum Gelände der Firma Kley als Fahrradzone (VZ 244.3) mit der Zusatzzeichenregelung „Anlieger frei“ auszuschildern. Die abschließende Beratung der Vorlage durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.2.1Ostdorf als FahrradzoneZur Vorlage · AT-85/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AT-85/26-ST beantragt, das gesamte Ostdorf als Fahrradzone auszuweisen. Zudem soll ein Abschnitt der Werler Straße, begrenzt durch die Zufahrten zum Aldi-Parkplatz und zum Gelände der Firma Kley, ebenfalls als Fahrradzone mit der Zusatzzeichenregelung „Anlieger frei“ beschildert werden. Ziel des Antrags ist die Anpassung der Verkehrsführung in diesem Bereich, der durch wichtige Verbindungen zum Hellweg, zur Ostdorfstraße und zur Werler Straße geprägt ist.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Tiefbauamt führt aus, dass das Ostdorf aktuell durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Ausnahmen für Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr beschildert ist. Eine Anpassung der Beschilderung zu einer Fahrradzone oder Fahrradstraße sei grundsätzlich möglich, da eine Anbindung an die bestehende Fahrradstraße in der Ursula-Straße denkbar wäre. Die Straßenverkehrsbehörde merkt an, dass das derzeitige Verbot für Fahrzeuge aller Art als deutlicher zur Fernhaltung des durchgehenden Verkehrs geeignet sei. Eine Beschränkung auf Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr wurde bisher in Hamm nicht erprobt, wäre jedoch technisch umsetzbar.
Bezüglich der Werler Straße hält die Verwaltung fest, dass die Unterführung aufgrund ihrer Breite von vier Metern als gemeinsamer Geh- und Radweg unverändert bleibt, wodurch Radfahrende dort keinen Vorrang erhalten können. Die Einrichtung einer Fahrradstraße für den südlichen Abschnitt der Bahnunterführung muss noch geprüft werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.3Freibad Berge: Einführung Ausweispflicht / Hinterlegung amtlicher Lichtbildausweise beim ZutrittZur Vorlage · AT-89/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AT-89/26 einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Sicherheit im Freibad Berge für die Saison 2027 vorsieht. Die Fraktion empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm sowie der Verwaltung und der Betreibergesellschaft der städtischen Bäder, eine Ausweispflicht einzuführen. Demnach sollen alle Badegäste ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beim Erwerb der Eintrittskarte oder beim Betreten der Anlage einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen müssen.
Der Antrag sieht vor, dass die Ausweise an der Kasse als Pfand gegen die Aushändigung der Eintrittskarte oder des Zugangshinterlegung hinterlegt werden. Bei Verlassen des Bades und Rückgabe des Eintrittsmediums soll das Dokument wieder ausgehändigt werden. Sollten organisatorische Schwierigkeiten auftreten, wird eine lückenlose digitale Erfassung der Identitätsdaten am Einlass gefordert.
Zudem beantragt die Fraktion eine konsequente Durchsetzung von Hausverboten bei Vorfällen wie Vandalismus, Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen. In solchen Fällen soll die Identität der Verursacher unmittelbar festgestellt und strafrechtlich relevantes Verhalten zur Anzeige gebracht werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Maßnahmen der Entzug der Anonymität dienen sollen, um die Sicherheit zu erhöhen und das Personal sowie den Sicherheitsdienst zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.4Fuß- und Radwegausbau „Süddinker“Zur Vorlage · AT-64/26-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit dem Antrag AT-64/26-ST den Ausbau eines Fuß- und Radweges im Bereich „Süddinker“ beantragt. Das Vorhaben sieht vor, einen Weg von der Tentstraße entlang des Caldenhofer Wegs bis zur Autobahnbrücke auszubauen sowie den bestehenden Feldweg vom Caldenhofer Weg über die Autobahnbrücke bis zum asphaltierten Wirtschaftsweg am Spielplatz Süddinker so zu erweitern, dass er für Fußgänger und Radfahrer nutzbar wird.
In einer Stellungnahme zum Antrag führt das Tiefbauamt aus, dass der Caldenhofer Weg derzeit bis auf einen kurzen Abschnitt über die Autobahnbrücke keine Anlagen für Fußgänger und Radfahrer aufweist. Der beantragte Wegabschnitt hätte eine Gesamtlänge von etwa 2,2 Kilometern. Für die Umsetzung des Vorhabens wäre eine Verbreiterung des Querschnitts auf einer Länge von rund 320 Metern notwendig, wobei eine Verbreiterung der Seitenstreifen im Bereich der Autobahnbrücke mit hohem Aufwand verbunden wäre.
Des Weiteren weist die Verwaltung darauf hin, dass auf dem Feldweg ein Neubau über etwa 700 Meter sowie Sanierungen an bestehenden Wirtschaftswegen erforderlich wären. Da der Weg zudem eine private Fläche kreuzt, wäre ein Grunderwerb notwendig. Aufgrund der Lage im Außenbereich müssten zudem Artenschutzprüfungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Planung und Umsetzung der Maßnahme aufgrund fehlender personeller Kapazitäten und fehlender finanzieller Mittel derzeit nicht projektierbar ist.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Anfragen
- 9.1Prüfung der Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays am Unteren Heideweg sowie Auskunft zu bisherigen GeschwindigkeitsmessungenZur Vorlage · AF-61/26 · Anfrage
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Die Bezirksvertreterin Barbara Steinke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Anfrage AF-61/26 Informationen zur Verkehrssituation am Unteren Heideweg angefordert. Gegenstand der Anfrage an den Bezirksbürgermeister Harald Lemm ist die Prüfung einer möglichen Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays sowie Auskünfte zu bisherigen Geschwindigkeitsmessungen an diesem Standort.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zu den Ergebnissen vergangener Messungen, einschließlich der Anzahl der erfassten Fahrzeuge und festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Eignung und Umsetzbarkeit eines mobilen oder stationären Displays zu bewerten sowie weiteren Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Auch mögliche alternative Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sollen benannt werden.
Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnenden, wonach es am Unteren Heideweg regelmäßig zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit komme. Dies stelle eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche dar, die den Weg aus den Seitenstraßen Pählenweg, In der Fuchshöhle und Brehmstraße nutzen, um Schulen oder Sportstätten zu erreichen. Da der Untere Heideweg zudem eine wichtige Verbindungsfunktion für Fußgänger und Radfahrende im Ortsteil Westtünnen einnimmt, wird die Prüfung von Geschwindigkeitsdisplays als Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.2Schutz von Natur- und LandschaftsschutzgebietenZur Vorlage · AF-62/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-62/26 Fragen zum Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten an den Bezirksbürgermeister Harald Lemm gestellt. Anlass sind Beschwerden von Eigentümern sowie Bewirtschaftern von Wiesenflächen in einem zusammenhängenden Schutzgebiet südlich des Tierparks, das sich zwischen dem Grüner Weg und der Östingstraße befindet.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass Spaziergänger und Hundehalter die geltenden Betretungsverbote nicht einhalten, wodurch Trampelpfade entstehen. Das Führen von Hunden ohne Leine stelle ein Risiko für Bodenbrüter und Wildtiere dar. Zudem wird auf die Kontamination von Grünfutter durch Hundekot hingewiesen, was gesundheitliche Schäden bei Nutztieren zur Folge haben könne. Des Weiteren werden Camper in den Sommermonaten in dem Gebiet beobachtet.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um Informationen darüber, wie der Schutz dieser Gebiete sichergestellt und wie die Betreuung der Flächen erfolgt. Zudem wird gefragt, ob in den letzten Jahren Bußgelder ausgesprochen wurden und ob Maßnahmen zur Besucherlenkung ergriffen werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.3Anbindung des Sportplatzes des SV Westfalia Rhynern e.V. an das Rad- und Laufstreckennetz im südlichen StadtbezirkZur Vorlage · AF-64/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-64/26 den aktuellen Planungsstand sowie einen Realisierungsplan für die Anbindung des Sportplatzes des SV Westfalia Rhynern e. V. an das Rad- und Laufstreckennetz im südlichen Stadtbezirk angefordert. Gegenstand der Anfrage ist eine Wegeverbindung, die von der Straßenecke „Zur schönen Aussicht/ Tünner Kirchweg“ zum Gelände des Sportvereins führen soll.
Ein entsprechender Vorschlag der Fraktion geht auf das Jahr 2020 zurück. In damaligen Stellungnahmen der Verwaltung wurde die Maßnahme als zusätzliche Anbindung der Sportplätze bewertet und eine Prüfung der Realisierung zugesichert. Während Mittel für den Grunderwerb laut früheren Informationen im Haushalt bereitgestellt werden konnten, war die Planung des Weges zuletzt Ende 2022 noch nicht abgeschlossen.
Die CDU-Fraktion verweist in der Anfrage auf bestehende Bundes- und Landesinitiativen sowie Förderprogramme für den Rad- und Fußverkehr, die seit 2023 zur Verfügung stehen. Damit verbunden ist die Frage nach dem derzeitigen Stand der Planung und der zeitlichen Umsetzung der geplanten Verbindung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.3.1Anbindung des Sportplatzes des SV Westfalia Rhynern e.V. an das Rad- und Laufstreckennetz im südlichen StadtbezirkZur Vorlage · AF-64/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage AF-64/26-ST zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Planungsstand sowie ein Realisierungsplan für die Schaffung einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Straßenecke „Zur schönen Aussicht/ Tünner Kirchweg“ und dem Gelände des SV Westfalia Rhynern e. V.
Die Bezirksfraktion verweist in ihrer Anfrage auf einen Vorschlag aus dem Jahr 2020, der eine solche Anbindung als sinnvolle Ergänzung des Rad- und Laufstreckennetzes im südlichen Stadtbezirk einstufte. In vorangegangenen Stellungnahmen der Verwaltung wurde die Prüfung der Realisierung sowie die Bereitstellung von Mitteln für den Grunderwerb und den Bau in den Haushalten ab 2022 in Aussicht gestellt. Die Fraktion führt zudem an, dass seit 2023 verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Landes für den Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen, weshalb fehlende Finanzmittel nach Ansicht der Antragsteller kein Hindernis für die Umsetzung darstellen sollten.
Die Verwaltung nimmt dazu mit der Mitteilung Stellung, dass der für den Bau der Anbindung erforderliche Grunderwerb nicht positiv abgeschlossen werden konnte. Aufgrund dieser Situation ist eine Realisierung des Vorhabens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.4Behinderungen durch parkende Lkw im Bereich der Zufahrt zur Anliegerstraße „Im Sutenkamp“Zur Vorlage · AF-66/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage AF-66/26 die Verkehrsverhältnisse an der Zufahrt zur Anliegerstraße „Im Sutenkamp“ thematisiert. Hintergrund sind Hinweise auf parkende Lkw im Bereich der Edeka-Logistik, welche die Zufahrtsmöglichkeit beeinträchtigen sollen. Laut der Anfrage tritt diese Situation insbesondere am späten Nachmittag sowie an Wochenenden auf. Es wird berichtet, dass Landwirte ihre angrenzenden Ackerflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen zeitweise nur erschwert erreichen können und auch für den Pkw-Verkehr die Zufahrt unter schwierigen Bedingungen möglich sei.
Die Bezirksvertreter Karl-Wilhelm Wiggerich und Volker Schultz-Ohmann bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die geschilderte Situation bekannt ist und welche verkehrsrechtlichen oder ordnungsbehördlichen Maßnahmen zur dauerhaften Freihaltung der Zufahrt in Betracht kommen. Zudem wird gefragt, ob kurzfristige Maßnahmen vorgesehen sind, um die Erreichbarkeit der Flächen vor Beginn der Ernte 2026 sicherzustellen. Des Weiteren wird nach einem möglichen Kontakt zwischen der Verwaltung und dem dort ansässigen Logistikbetrieb gefragt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.5Radverkehrsführung auf der Alten Salzstraße in RhynernZur Vorlage · AF-76/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AF-76/26 eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister Harald Lemm gestellt, die sich auf die Radverkehrsführung in der Alten Salzstraße bezieht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die derzeitigen Schutzstreifen den geltenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Angaben zu den Breiten der Schutzstreifen, der Fahrbahn sowie der Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Parkflächen. Zudem wird angefragt, ob sichergestellt ist, dass Radfahrende nicht in den Bereich des Türöffnens parkender Fahrzeuge geleitet werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Zeitpunkt der letzten Überprüfung der Radverkehrsführung hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Regelkonformität.
Abschließend möchte die CDU-Bezirksfraktion erfahren, ob seitens der Verwaltung Planungen für eine Überprüfung oder eine mögliche Anpassung der vorhandenen Verkehrsführung zur Steigerung der Sicherheit bestehen. Die Anfrage begründet die Fragen mit den teilweise engen Fahrbahnverhältnissen sowie dem Begegnungsverkehr auf der Alten Salzstraße.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.5.1Radverkehrsführung auf der Alten Salzstraße in RhynernZur Vorlage · AF-76/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern bezüglich der Radverkehrsführung auf der Alten Salzstraße Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob die vorhandenen Schutzstreifen den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie den technischen Regelwerken entsprechen, welche Breiten die Fahrbahnelemente aufweisen und wie die Sicherheit gegenüber dem Türöffnungsbereich parkender Fahrzeuge gewährleistet wird.
Nach Angaben des Tiefbauamtes entsprechen die Schutzstreifen auf der Alten Salzstraße in ihrer derzeitigen Ausführung nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Breiten. Die Schutzstreifen weisen aktuell eine Breite von etwa 90 cm auf und sind nicht räumlich von den angrenzenden Parkbuchten getrennt. Eine Sicherstellung des Schutzes vor dem Öffnen von Fahrzeugtüren ist derzeit nur durch die Eigenverantwortung der Radfahrenden möglich, da die Fahrbahnbreite der Alten Salzstraße keine regelkonformen Markierungen zulässt. Bei einer Neuanlage von Straßen sieht die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen einen Sicherheitstrennstreifen von 75 cm sowie einen Schutzstreifen mit einer Mindestbreite von 125 cm vor.
Eine Überprüfung der Radschutzstreifen im Stadtgebiet Hamm fand im Jahr 2022 statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Markierungen auf der Alten Salzstraße nicht den aktuellen Regelungen entsprechen. Eine Erneuerung oder Anpassung der Radverkehrsführung ist laut Verwaltung aus den genannten baulichen Gründen derzeit nicht möglich.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.6Graben Caldenhofer WegZur Vorlage · AF-96/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-96/26 die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob am Caldenhofer Weg im Bereich zwischen der Hausnummer 236 und der Einmündung „Im Hüls“ ein kurzfristiger Rückschnitt des Grabens durchgeführt werden kann.
Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Vegetation in diesem Abschnitt. Laut der Bezirksfraktion wird der dort verlaufende Rad- und Fußweg durch den Graben sowie durch älteren Baumbestand von der Fahrbahn getrennt. In dem Graben wachsen derzeit zahlreiche kleine Bäume und Sträucher, die eine Höhe von über einem Meter erreicht haben, wodurch die Sichtbarkeit des Grabens eingeschränkt ist. Die Fraktion führt an, dass Anwohner die Befürchtung äußern, der Graben könne den anstehenden Regenwassermengen im Herbst nicht ausreichend aufnehmen, was zu Überflutungen der Umgebung führen könnte. Die Vorlage liegt der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern zur Beratung vor und wird in der Sitzung am 1. Oktober 2026 beschließend behandelt. Federführend für die Anfrage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.6.1Graben Caldenhofer WegZur Vorlage · AF-96/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage AF-96/26-ST über den Zustand des Grabens am Caldenhofer Weg informiert. Hintergrund der Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern war die Frage, ob ein kurzfristiger Rückschnitt der Vegetation am Grabenabschnitt zwischen der Hausnummer 236 und der Einmündung „Im Hüls“ möglich sei.
In der vorliegenden Stellungnahme des Tiefbauamtes wird mitgeteilt, dass die entsprechenden Maßnahmen bereits durchgeführt wurden. Der Graben am Caldenhofer Weg wurde am 10. September 2026 freigeschnitten. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2026.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.7Caldenhofer Weg RadwegZur Vorlage · AF-97/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-97/26 die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob eine kurzfristige Instandsetzung des Fuß- und Radwegs am Caldenhofer Weg möglich ist. Konkret bezieht sich die Anfrage auf den Streckenabschnitt zwischen der Hausnummer 236 und der Einmündung „Im Hüls“.
Nach Angaben der Fraktion wird dieser Bereich durch einen Graben sowie einen älteren Baumbestand von der Fahrbahn getrennt. Der rot gepflasterte Weg befinde sich grundsätzlich in einem guten Zustand, wobei ein Baum das Pflaster durch seine Wurzeln angehoben habe. Die daraus resultierenden Verwerfungen im Boden stellen eine Gefahr beim Begehen oder Befahren des Weges dar. Die Anfrage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 vorbereitet. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.7.1Caldenhofer Weg RadwegZur Vorlage · AF-97/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage AF-97/26-ST über den Zustand des Geh- und Radwegs am Caldenhofer Weg informiert. Hintergrund der Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern war die Frage, ob eine kurzfristige Instandsetzung des Wegabschnitts zwischen der Hausnummer 236 und der Einmündung „Im Hüls“ möglich sei.
In der vorliegenden Stellungnahme des Tiefbauamtes wird mitgeteilt, dass der Schaden an dem betreffenden Geh- und Radweg bereits behoben wurde. Die entsprechenden Arbeiten zur Beseitigung des Schadens erfolgten am 7. September 2026. Die Angelegenheit wird somit als erledigt dargestellt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.8Ein- und Zugänge zum Walderholungsgebiet PilsholzZur Vorlage · AF-98/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-98/26 die Überprüfung der Ein- und Zugangsbereiche zum Wald- und Erholungsgebiet Pilsholz beantragt. Ziel der Anfrage ist es, eine Instandsetzung der Zugangsbereiche zu prüfen, um deren Zustand wieder an die Qualität des restlichen Wegenetzes anzupassen.
Nach Angaben der Fraktion dient das Gebiet als Naherholungsraum für verschiedene Nutzergruppen wie Spaziergänger, Radfahrer und Läufer sowie als Durchgangsweg für Radfahrer zwischen der Innenstadt und Rhynern. Die befestigten Wege ermöglichen zudem die Nutzung mit Kinderwagen und Rollfahrzeugen. Laut der Anfrage kommt es nach größeren Regenereignissen zu Problemen an den Zugängen in der Straße Forstlandwehr. Insbesondere im Bereich der Nähe zur Bahnstrecke sowie an einem zweiten, weiter östlich gelegenen Eingang bilde sich bei Regen Pfützen, die die Passierbarkeit einschränken. Ein konkreter Hinweis aus der Bevölkerung weist darauf hin, dass der Weg vom ersten Zugangsbereich bis zu einer etwa 100 Meter weit im Wald liegenden Brücke bei Regen nicht mehr ausreichend befestigt sei.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, alle Ein- und Zugangsbereiche zum Pilsholz, einschließlich des Wegabschnitts von der Straße Forstlandwehr bis zum Brückenbauwerk, fachlich zu begutachten. Auf Basis dieser Untersuchung sollen entsprechende Ausbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden, um eine einheitliche Qualität des Wegenetzes im Waldgebiet sicherzustellen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.9Bankette SönnernstraßeZur Vorlage · AF-99/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-99/26 die Verwaltung um eine Prüfung und kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen an der Sönnernstraße in Wambeln gebeten. Konkret wird angefragt, ob die Bankette entlang der Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung zur Landwehr, aufgefüllt werden können.
Die Begründung der Anfrage führt aus, dass die Straßenbankette an dieser Stelle stellenweise sehr tief ausgefahren sind. Laut Angaben der Fraktion besteht dadurch für Radfahrende sowie für Fußgänger ein erhöhtes Sturzrisiko. Ein Vorfall in der jüngeren Vergangenheit, bei dem eine Anwohnerin zu Schaden kam, wird als Anlass für die Anfrage angeführt. Die Vorlage ist für die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.9.1Bankette SönnernstraßeZur Vorlage · AF-99/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-99/26-ST die Verwaltung gefragt, ob eine kurzfristige Auffüllung der Bankette in der Sönnernstraße möglich ist. Der Fokus der Anfrage liegt dabei auf dem Bereich der Einmündung zur Straße Landwehr.
In einer Stellungnahme vom 21. August 2026 teilte die Verwaltung mit, dass die Bankette in der Sönnernstraße durch die Straßenunterhaltung überprüft wurden. Nach der Einschätzung der zuständigen Stelle befinden sich die Bankette in einem verkehrssicheren Zustand. Ein Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern in der Sitzung am 1. Oktober 2026 zur Kenntnis vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.10Parkstreifen an der Straße Am SportplatzZur Vorlage · AF-100/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-100/26 die Verwaltung um eine kurzfristige Maßnahme an der Straße „Am Sportplatz“ gebeten. Konkret wird angefragt, ob der dort befindliche Parkstreifen, der eine senkrechte Parkweise von der Fahrbahn aus ermöglicht, zeitnah freigeschnitten werden kann.
Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf den Bereich in Höhe des ehemaligen Stadions „Am Papenloh“. Laut der Bezirksfraktion wird der verfügbare Parkraum durch aufstrebende Pflanzen, unter anderem Brombeeren, eingeschränkt. Dies führe dazu, dass der Parkraum bei Veranstaltungen des Vereins „Mayday“ teilweise zu eng zur Verfügung stehe. Die Fraktion ersucht die zuständige Stelle daher um einen Rückschnitt der Vegetation an der genannten Örtlichkeit. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.11Temporäres Parkverbot zur Durchführung der Straßenreinigung Am Schützenplatz in WesttünnenZur Vorlage · AF-102/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern befasst sich mit der Anfrage AF-102/26 bezüglich der Straßenreinigung am Schützenplatz in Westtünnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um die Möglichkeiten eines temporären Parkverbots zu prüfen.
Hintergrund der Anfrage ist die Situation bei der regelmäßigen Straßenreinigung, die donnerstags stattfindet. In bestimmten Abschnitten des Schützenplatzes ist eine vollständige Reinigung der Fahrbahnen derzeit nicht möglich, da parkende Fahrzeuge die Einsatzfähigkeit der Reinigungsfahrzeuge einschränken.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen. Es soll geklärt werden, ob die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Parkverbots für die betroffenen Teilabschnitte an den jeweiligen Reinigungstagen grundsätzlich möglich ist. Konkret wird angefragt, ob ein solches Verbot beispielsweise für einen Zeitraum von etwa zwei Stunden an Donnerstagen durch mobile oder fest installierte Beschilderung umgesetzt werden könnte. Zudem wird um eine Auskunft zu den erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen gebeten, die für eine solche Regelung geschaffen werden müssten. Ziel der Initiative ist es, durch eine entsprechende Anpassung die vollständige Reinigung der Straßenabschnitte zu gewährleisten und die Sauberkeit im Bereich des Schützenplatzes zu unterstützen. Die Beratung der Anfrage ist für den 1. Oktober 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.11.1Temporäres Parkverbot zur Durchführung der Straßenreinigung Am Schützenplatz in WesttünnenZur Vorlage · AF-102/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage AF-102/26-ST zur Einrichtung eines temporären Parkverbots am Schützenplatz in Westtünnen Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage einer Bezirksvertreterin war die Prüfung, ob für die Durchführung der Straßenreinigung an bestimmten Tagen ein zeitlich begrenztes Parkverbot, beispielsweise für zwei Stunden an einem Donnerstag, mittels mobiler oder fester Beschilderung möglich ist sowie welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür notwendig wären.
Nach Angaben der Verwaltung findet in der betreffenden Straße eine wöchentliche Teilreinigung statt, die trotz der aktuellen Parksituation ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Reinigung erfolgt in der Regel donnerstags, kann jedoch aufgrund von Fahrzeugausfällen auch an anderen Wochentagen stattfinden. Eine zeitliche Begrenzung des Parkverbots auf lediglich zwei Stunden wird von der zuständigen Fachabteilung abgelehnt, da die Durchführung aufgrund von Personalwechseln oder Baustellen organisatorisch nicht steuerbar sei. Ein solches Verbot müsste demnach an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 17:00 Uhr gelten.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine zeitlich begrenzte Regelung an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht die gewünschte Wirkung zeigte, da Fahrzeuge die Reinigung dennoch behinderten, was zur Aufhebung der Regelung führte. Ein Parkverbot wäre grundsätzlich möglich, müsste jedoch konsequent durchgesetzt werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.12Sachstand zum TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · AF-120/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-120/26 Informationen zum aktuellen Sachstand bezüglich der Einrichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens im Ortsteil Rhynern angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 zur Kenntnis gebracht.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Projekt. Konkret geht es um den aktuellen Stand der Planung, die noch ausstehenden Schritte bis zur Aufstellung sowie zur Inbetriebnahme des Brunnens und um einen konkreten Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme.
Als Hintergrund der Anfrage wird auf eine Begehung vor den Sommerferien verwiesen, bei der bereits ein geeigneter Standort für den Trinkwasserbrunnen im Ortsteil festgelegt wurde. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Umsetzung der vorbereiteten Maßnahme zeitnah erfolgen sollte, um die Infrastruktur im Ortsteil zu ergänzen.
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- 9.13Sachstand zum TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · AF-120/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage AF-120/26-ST der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern zum aktuellen Sachstand sowie zum Zeitplan für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens Stellung bezogen. Die Anfrage der Fraktion umfasste die Fragen nach dem derzeitigen Stand der Planung, den noch ausstehenden Schritten bis zur Inbetriebnahme sowie dem voraussichtlichen Realisierungszeitraum.
Hinsichtlich des aktuellen Sachstands verweist die Verwaltung auf die bereits vorliegende Mitteilungsvorlage MI-30/26. In diesem Dokument sind die abgestimmten Standorte in den verschiedenen Stadtbezirken sowie die grundlegenden Voraussetzungen für die Standorte detailliert aufgeführt. Bezüglich des Zeitplans hält die Stellungnahme fest, dass die Stadtwerke Hamm die Installation der Trinkbrunnen für das Jahr 2026 planen. Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern in der Sitzung am 1. Oktober 2026 zur Kenntnis genommen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.14Aufgegebenes Fahrzeug im öffentlichen Raum?Zur Vorlage · AF-121/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-121/26 Fragen zur Situation eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum gestellt. Das betreffende Fahrzeug steht seit mehreren Monaten in der Nähe der Konrad-Adenauersschule an einem Altglascontainer. Die Fraktion weist darauf hin, dass Pflanzenbewuchs um das Fahrzeug auf eine längere Standzeit hindeutet.
Mit der Anfrage werden zwei konkrete Punkte adressiert. Zunächst wird gefragt, ob der Halter des Fahrzeugs bereits kontaktiert und zur Entfernung des Wagens aufgefordert wurde. Des Weiteren regt die Fraktion an zu prüfen, ob eine zeitliche Beschränkung des Parkens im öffentlichen Raum außerhalb der Schulzeiten eingerichtet werden kann, da das Parken dort grundsätzlich unbegrenzt möglich ist.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass das Abstellen von Fahrzeugen sowie illegale Abfallentsorgung Kosten für die Allgemeinheit verursachen können. Zudem wird auf mögliche Umweltschäden durch das aufgegebene Fahrzeug hingewiesen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 vorgesehen. Federführend ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.15Radwege KnotenpunkteZur Vorlage · AF-122/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-122/26 eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, die sich auf die Integration des Stadtbezirks in das Radwege-Knotenpunktsystem bezieht. Das System, auch als „Radeln nach Zahlen“ bekannt, dient der Orientierung im Radverkehr durch nummerierte Kreuzungspunkte und entsprechende Beschilderung.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob es eine Begründung für die derzeitige Ausnahme des Stadtbezirks Rhynern von diesem System gibt. Zudem wird angefragt, ob und falls ja, zu welchem Zeitpunkt eine Anbindung des Bezirks inklusive der notwendigen Beschilderung geplant ist. In der Begründung der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass Anschlüsse an bestehende Wege, wie etwa den Alleenradweg oder den Knotenpunkt am Maxipark, möglich und sinnvoll wären. Die Vorlage ist für die Beratungsfolge der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für die Anfrage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 9.15.1Radwege KnotenpunkteZur Vorlage · AF-122/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage AF-122/26-ST setzt sich die Stadtverwaltung mit der Beschilderung des Radwegenetzes im Stadtbezirk Rhynern auseinander. Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hatte angefragt, ob eine Begründung für die derzeitige Ausnahme des Stadtbezirks vom Knotenpunktsystem vorliegt und ob sowie für welchen Zeitraum eine Anbindung inklusive entsprechender Beschilderung geplant ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das betreffende Knotenpunktsystem in der Zuständigkeit des Regionalverbands Ruhr (RVR) liegt, welcher für die Beschilderung des regionalen Radwegenetzes verantwortlich ist. Die Stadt Hamm wird den Regionalverband Ruhr darauf hinweisen, eine Verdichtung des Knotenpunktsystems innerhalb des Stadtgebiets vorzunehmen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.16Radweg zwischen Loeb-Caldenhof-Straße/ Caldenhofer Weg und Kleinbahn/ EschenalleeZur Vorlage · AF-123/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-123/26 eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, die den Ausbau eines Radwegs zwischen der Loeb-Caldenhof-Straße/Caldenhofer Weg und der Kleinbahn/Eschenallee zum Gegenstand hat. Die Fraktion erkundigt sich dabei, ob mit einer kurzfristigen Erweiterung dieser Radstrecke zu rechnen ist.
In der Begründung der Anfrage wird die aktuelle Beschaffenheit des Wegabschnitts detailliert beschrieben. Während der Bereich von der Ampelkreuzung bis zur Straße Am Maiershaus sowie der Abschnitt bis zur Forstlandwehr als nutzbar eingestuft werden, wird auf Verschmutzungen durch Laub hingewiesen. Der weitere Verlauf in Richtung Stadtmitte, beginnend am Hochzeitswald, wird als einspuriger Weg beschrieben, auf dem kein Begegnungsverkehr möglich sei. Bei Nutzung durch Fußgänger müsse ein Ausweichen in das Wegebegleitgrün erfolgen. Zudem wird angeführt, dass dieser Weg, der seit über 60 Jahren als Schulweg genutzt wird, Asphalteinbrüche und Aufbrüche aufweist. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Nutzung dieser Verbindung zwischen Westtünnen und der Stadtmitte mit Gefahren verbunden sei. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.17Barrierefreie Gestaltung des Kopfsteinpflasters am Sankt-Reginen-PlatzZur Vorlage · AF-124/26 · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-124/26 Fragen zur barrierefreien Gestaltung des Kopfsteinpflasters am Sankt-Reginen-Platz an die Verwaltung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Problematik der Unebenheiten des Pflasters für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die bereits im November 2025 durch eine Bürgeranregung thematisiert wurde.
Die Fraktion bittet um eine Bewertung des Zustands des im April 2026 angelegten Teststreifens, bei dem die Pflasterfugen verfüllt wurden. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob Rückmeldungen von Bewohnern des Reginenhauses, der Kirchengemeinde oder anderen Betroffenen vorliegen. Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, den Teststreifen zu erweitern oder alternative Verfahren wie das Präzisionsschleifen von Naturstein zu prüfen. Hierzu sollen die Eignung des vorhandenen Pflasters, die technische Umsetzung durch die Stadt oder externe Unternehmen sowie die wirtschaftliche Vergleichbarkeit von Fugenverfüllung, glatten Pflasterstreifen und Abschleifarbeiten untersucht werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion Informationen zu den voraussichtlichen Kosten für eine durchgängige, barrierearme Verbindung vom Reginenhaus zur St.-Regina-Kirche und zur Reginenstraße an. Dabei sollen auch die Anforderungen des Denkmalschutzes sowie die Verfügbarkeit von Fördermitteln berücksichtigt werden. Abschließend wird die Verwaltung um einen Bericht über die Ergebnisse des Testlaufs und das weitere Vorgehen gebeten.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.18Versorgungssicherheit StromnetzeZur Vorlage · AF-125/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-125/26 Fragen zur Versorgungssicherheit der Stromnetze im Stadtbezirk Rhynern an den Bezirksbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein etwa 22-minütiger Stromausfall, der sich am 30. August 2026 in den Stadtbezirken Rhynern, Allen und Osterflierich ereignete. Als Ursache für diesen Vorfall wurde ein Schalterausfall in Rhynern angegeben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie sicher die Stromversorgung im Stadtbezirk aktuell gewährleistet ist und ob die Stromnetze ausreichend geschützt sind. In der Anfrage wird zudem die Frage nach den Netzkapazitäten für zukünftige Anforderungen aufgeworfen. Hierbei werden insbesondere der Transport erneuerbarer Energien aus Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasanlagen sowie der Einsatz von Speichern thematisiert.
Des Weiteren wird die Belastbarkeit der Versorgungsnetze für Haushalte und Gewerbebetriebe im Hinblick auf den Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die Umstellung von Heizungsanlagen auf Wärmepumpen hinterfragt. Die Anfrage bezieht auch die Erschließung von Baugebieten, wie etwa am Dierhagenweg, sowie die Erweiterung des Gewerbegebiets Rhynern mit ein. Abschließend werden Fragen zur langfristigen Versorgungssicherheit sowie zur Möglichkeit künftiger, mehrstündiger Stromausfälle gestellt. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.18.1Versorgungssicherheit StromnetzeZur Vorlage · AF-125/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern zur Versorgungssicherheit der Stromnetze im Stadtbezirk Stellung bezogen. Die Anfrage behandelte Themen wie den Schutz der Netze, die Kapazitäten für erneuerbare Energien sowie die Auswirkungen der Elektromobilität und der Wärmewende auf die Infrastruktur.
Die zuständige Fachabteilung verwies auf die Weiterleitung der Anfrage an die Stadtwerke Hamm GmbH. Ein aktueller Stromausfall im Bereich „Zur Grünen Aue“ am 30. August 2026, der etwa 160 Haushalte betraf, wurde durch einen Materialdefekt an einer Kabelverbindungsmuffe verursacht. Die Versorgung konnte nach etwa 15 Minuten durch Umschaltmaßnahmen wiederhergestellt werden.
Die Stromverteilungsanlagen in Hamm befinden sich laut Verwaltung in einem guten Zustand. Die Stadtwerke verfügen über Strategien zur Instandhaltung und Erneuerung, um technischen Anforderungen und städtebaulichen Entwicklungen zu begegnen. Für die Erhöhung der Übertragungskapazitäten wurden bereits zwischen 2018 und 2021 zusätzliche Kabel vom Umspannwerk Berge in den Ortskern von Rhynern verlegt.
Zum Schutz der Anlagen werden technische, organisatorische und bauliche Maßnahmen wie Videoüberwachung, Fernüberwachung und regelmäßige Wartung eingesetzt. Ein vollständiger Schutz vor allen Störungsarten, etwa durch Extremwetter oder Sabotage, ist jedoch nicht möglich. Für die zukünftige Elektrifizierung und den Ausbau regenerativer Energien sind weitere Investitionen und intelligente Lösungen erforderlich. Die Netze werden bedarfsgerecht ausgebaut, wobei die durchschnittliche Dauer ungeplanter Stromausfälle (SAIDI-Wert) in Hamm mit 5,95 Minuten im Jahr 2025 unter dem Bundesdurchschnitt lag. Mehrstündige Ausfälle können auch künftig nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.19Versorgung mit öffentlichen Ladestationen im StadtbezirkZur Vorlage · AF-126/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-126/26 Informationen zur Versorgung mit öffentlichen Ladestationen im Stadtbezirk angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 zur Kenntnis gebracht.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele öffentliche Ladestationen derzeit im Stadtbezirk Rhynern vorhanden sind und an welchen Standorten sich diese befinden. Zudem wird nach konkreten Planungen für weitere öffentliche Ladestationen sowie deren geplanten Standorten gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Kapazitäten des Stromnetzes in dicht besiedelten Gebieten und die Frage, ob dort noch Reserven für den Ausbau öffentlicher Ladestationen zur Verfügung stehen.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass steigende Kraftstoffpreise das Interesse an Elektrofahrzeugen erhöhen. In dicht bebauten Gebieten des Stadtbezirks, wie etwa im Bereich Starenweg und Auf dem Rott auf dem Rhyner Berg, fehle es vielen Bewohnern an der Möglichkeit, Fahrzeuge privat zu laden, etwa aufgrund fehlender Stromanschlüsse in Garagenhöfen oder der Notwendigkeit, am Straßenrand zu parken. Ähnliche Situationen werden für die Stadtteile Berge und Westtünnen angeführt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.19.1Versorgung mit öffentlichen Ladestationen im StadtbezirkZur Vorlage · AF-126/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-126/26-ST Fragen zur aktuellen Situation und zum Ausbau der öffentlichen Ladestationen im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Anfrage umfasste Informationen zur Anzahl und Lage bestehender Ladepunkte, zu konkreten Planungen für weitere Infrastruktur sowie zur Kapazität des Stromnetzes in dicht besiedelten Gebieten.
Die Verwaltung hat die Anfrage zur Beantwortung an die Stadtwerke Hamm GmbH weitergeleitet. Im Stadtbezirk stehen derzeit verschiedene öffentliche Ladepunkte zur Verfügung, die sowohl AC-Normalladepunkte als auch DC-Schnellladepunkte umfassen. Die Standorte und technischen Daten werden im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur geführt. Zu den Betreibern gehören unter anderem die Stadtwerke Hamm GmbH, DEX eG, Reload-Solution GmbH, HOCHTIEF Ladepartner GmbH, Shell Deutschland GmbH, BP Europa SE sowie E.ON Drive Infrastructure GmbH.
Für den weiteren Ausbau sind Projekte an verschiedenen Standorten bekannt. Dazu zählen eine Schnellladeinfrastruktur der EnBW am Heideweg 2, ein Ladepark der Reload-Solution GmbH an der Werler Straße 383 für den Lkw-Verkehr sowie zusätzliche Ladepunkte der Stadtwerke Hamm an den Standorten Auf dem Rott 31, Alte Salzstraße 12 und Unnaer Straße 17.
Hinsichtlich der Netzkapazitäten verfügt das Stromverteilnetz im Stadtbezirk nach aktuellem Stand über ausreichende Reserven. Private sowie öffentliche AC-Ladeeinrichtungen mit 11 kW oder 22 kW können in der Regel ohne größere Netzverstärkungsmaßnahmen integriert werden. Bei größeren Schnellladeparks erfolgt eine individuelle Netzverträglichkeitsprüfung. Bislang wurden keine Anfragen für Ladeinfrastruktur aufgrund unzureichender Netzkapazitäten abgelehnt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.20Parksituation vor dem Kindergarten an der SchellingstraßeZur Vorlage · AF-139/26 · Anfrage
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage AF-139/26 die Verwaltung um eine Prüfung gebeten, ob die Parksituation vor dem Kindergarten an der Schellingstraße in Berge kurzfristig entzerrt werden kann.
Grund für die Anfrage ist die aktuelle Nutzung des Bereichs direkt neben der Zufahrt zur katholischen Kita St. Elisabeth. In diesem Bereich befindet sich eine Querungshilfe, die mit einem taktilen Leitsystem für Fußgänger mit Sehbehinderung ausgestattet ist. Laut der Bezirksfraktion wird dieser Bereich häufig zum Parken genutzt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass an Tagen der Müllabfuhr die bereitgestellten Tonnen das Parken an dieser Stelle verhindern.
Als mögliche Maßnahme zur Regulierung des Verkehrsraums schlägt die Fraktion die Installation von flexiblen Absperrpfosten vor. Die Anfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 abschließend beraten. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Rhynern.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Anregungen
- 10.1Querungssituation Reginenstraße im Bereich der Bushaltestelle Dohmwirthhof (Richtung Stadtmitte)Zur Vorlage · AR-11/26 · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-11/26 eine Anregung an den Bezirksbürgermeister Harald Lemm übermittelt. Gegenstand ist die Querungssituation in der Reginenstraße im Bereich der Bushaltestelle Dohmwirthhof in Richtung Stadtmitte.
In der von Volker Schultz-Ohmann und Simone Gebauer eingereichten Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Gestaltung der Verkehrsinsel sowie der erhöhten Bordsteine zu Unklarheiten bei der Fußgängerquerung führt. Zwar ist ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen vorhanden, jedoch sei die vorgesehene Querungslinie für andere Verkehrsteilnehmende optisch nicht eindeutig erkennbar. Die bauliche Situation erschwere zudem den barrierefreien Zugang für Personen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die vorgesehene Querungslinie gestalterisch deutlicher hervorgehoben werden kann und ob die Führung für Fußgänger im Straßenbild klarer erkennbar gemacht werden kann. Zudem soll untersucht werden, ob die Verkehrsinsel baulich angepasst oder verlängert werden kann, um den tatsächlichen Laufweg besser zu unterstützen. Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit geprüft werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.1.1Querungssituation Reginenstraße im Bereich der Bushaltestelle Dohmwirthhof (Richtung Stadtmitte)Zur Vorlage · AR-11/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anregung AR-11/26-ST eine Prüfung der Querungssituation in der Reginenstraße im Bereich der Bushaltestelle Dohmwirthhof angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die optische Wahrnehmung einer Verkehrsinsel, die den Eindruck einer Querungshilfe vermittelt, während die tatsächliche Querung aufgrund erhöhter Bordsteine nur eingeschränkt möglich ist. Die Fraktion bat die Verwaltung zu prüfen, ob die vorgesehene Querungslinie gestalterisch deutlicher hervorgehoben, die Verkehrsinsel baulich angepasst oder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit umgesetzt werden können.
In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes wird ausgeführt, dass im Bereich vor der Verkehrsinsel bereits eine Markierung für eine Querungsmöglichkeit geschaffen wurde, die auch durch das Blindenleitsystem geführt wird. Eine bauliche Erweiterung der Querungshilfe sei an dieser Stelle aufgrund von Zufahrten zu privaten Grundstücken sowie eines Schachtes der Entwässerungsanlage nicht möglich. Da der Bordstein im weiteren Straßenverlauf abgesenkt ist, seien ausreichende barrierefreie Möglichkeiten zur Querung der Straße vorhanden. Die Verwaltung stellt fest, dass die aktuelle Situation aufgrund der knappen Straßenraumverhältnisse und der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestelle nicht als optimale Lösung betrachtet wird. Da sich die Rahmenbedingungen derzeit nicht verändern lassen, ist eine bauliche Änderung laut der Stellungnahme nicht möglich.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.2Wartehäuschen für die Schulkinder an der Kumper HeideZur Vorlage · AR-12/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-12/26 eine Anregung an Bezirksbürgermeister Harald Lemm gerichtet. Gegenstand ist die Entwässerung des neu errichteten Wartehäuschens für Schulkinder an der Kumper Heide.
Nach Angaben der Fraktion erfolgt der Dachabfluss des Bauwerks über die Bodenplatte, was bei Regen zu Nässe im Wartebereich führe. Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung der Entwässerung zu prüfen und entsprechende Maßnahmen noch vor Beginn der Wintermonate umzusetzen. Damit soll zudem das Risiko von Glätte oder Vereisung im Bereich des Wartehäuschens vermieden werden. Die Anregung wurde von dem Bezirksvertreter Karl-Wilhelm Wiggerich und dem Fraktionsvorsitzenden Volker Schultz-Ohmann eingereicht.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.2.1Wartehäuschen für die Schulkinder an der Kumper HeideZur Vorlage · AR-12/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anregung AR-12/26-ST die Behebung eines Mangels an einem neu errichteten Wartehäuschen an der Kumper Heide beantragt. Hintergrund der Anfrage war die Feststellung, dass der Dachabfluss der Konstruktion über die Bodenplatte erfolgt. Dies führte bei Regen dazu, dass der Wartebereich für Schulkinder im Bodenbereich nass wurde. Die Fraktion forderte eine kurzfristige Verbesserung der Entwässerung, um vor Beginn der Wintermonate auch die Entstehung von Glätte oder Vereisung im Wartebereich zu verhindern.
In einer Stellungnahme des Stadtplanungsamtes wird mitgeteilt, dass der Verkehrsbetrieb die Situation vor Ort untersucht und bereits Maßnahmen zur Optimierung des Dachabflusses durchgeführt hat. Durch die Installation von Verlängerungen an den Wasserabflüssen der Haltestelle wird das Regenwasser nun gezielt in den hinteren Bereich geleitet, wo es auf der Rückseite der Haltestelle versickern kann. Damit wurde die technische Anpassung zur Verbesserung der Entwässerung abgeschlossen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.3Pausen-Räume und Trinkwasserstellen im StadtbezirkZur Vorlage · AR-14/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen der Anregung AR-14/26 den Ausbau von Schutz- und Pausenräumen sowie die Einrichtung von Trinkwasserstellen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern beantragt. Ziel der Initiative ist es, an zentralen Stellen im Ortskern von Rhynern sowie in den Ortsteilen Berge und Westtünnen geeignete Standorte für Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Die Anregung sieht kombinierte Maßnahmen vor, darunter die Entsiegelung von Flächen, Baum- und Strauchpflanzungen sowie die Aufstellung von Sitzbänken und Trinkwasserspendern.
Als potenzielle Standorte werden der Bereich der Evangelischen Kirche an der Kreuzung Unnaer Straße, Alte Salzstraße und Reginenstraße, die Grünfläche an der Ecke Reginenstraße/An der Lohschule sowie die Grüninsel in der Heideggerstraße in Berge angeführt. Die Fraktionen begründen das Vorhaben mit den Auswirkungen des Klimawandels und der Notwendigkeit einer Hitzeanpassung. Da im Stadtbezirk ein überdurchschnittlich hoher Anteil an älteren Menschen lebt, sollen durch die Maßnahmen die Gesundheitsvorsorge und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum gestärkt werden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird als Beitrag zum Hitzeaktionsplan der Stadt Hamm sowie zur seniorengerechten Gestaltung des Stadtbezirks eingeordnet. Die Entscheidung über die Anregung wird in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 erwartet.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.4Geschädigte Eschen am HellwegZur Vorlage · AR-15/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AR-15/26 eine Anregung an die Bezirksvertretung eingereicht, die die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Eschen am Hellweg zum Gegenstand hat. Die Fraktion fordert, die betroffenen Bäume kurzfristig auf ihre Standsicherheit zu untersuchen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen, bis hin zur Fällung, einzuleiten.
Als Hintergrund der Anregung wird das Eschentriebsterben angeführt, welches eine weit verbreitete Krankheit heimischer Baumarten darstellt. Laut Begründung der Fraktion ist im Bereich des Hellwegs, kurz hinter dem Ortseingangsschild stadteinwärts, bereits eine Esche abgestorben. Zudem seien weitere fünf Eschen durch die diesjährige Trockenheit geschädigt worden und wiesen teilweise Anzeichen von Abgängigkeit auf. Die zuständige Fachabteilung des Bürgeramtes Hamm-Rhynern ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich. Die abschließende Beratung der Anregung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.4.1Geschädigte Eschen am HellwegZur Vorlage · AR-15/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anregung AR-15/26-ST eine Überprüfung der Verkehrssicherheit von Eschen am Hellweg beantragt. Die Fraktion regt an, die betroffenen Bäume kurzfristig auf ihre Verkehrssicherheit zu untersuchen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen, einschließlich einer möglichen Fällung, einzuleiten.
In einer Stellungnahme des Amtes für Stadtgrün nimmt die Verwaltung zu diesem Anliegen Stellung. Es wird ausgeführt, dass sämtliche städtischen Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig und rechtskonform auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden. Der Zustand der spezifisch angesprochenen Bäume sei der Verwaltung bekannt. Es wurden bereits Maßnahmen festgelegt, die in die laufende Arbeitsplanung aufgenommen wurden. Die Verwaltung verweist zudem auf die bestehende Mitteilungsvorlage MV 120/16, welche das Vorgehen im Rahmen der allgemeinen Baumpflege umfassend regelt und weiterhin Gültigkeit besitzt. Die Entscheidung über die Anregung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 1. Oktober 2026 als beschlussfähiger Tagespunkt behandelt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.Mitteilungen
- 11.1Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · MI-21/26 · Mitteilungsvorlage
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Das Stadtarchiv informiert über den aktuellen Stand und die Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“. Mit der Errichtung von vier Stelen an Standorten wie dem Hans-Böckler-Platz, der Weststraße, dem Marktplatz und dem Karlsplatz im Jahr 2026 wurde die aktuelle Projektphase abgeschlossen. Die Stelen ermöglichen in Verbindung mit dem städtischen Internetportal individuelle Geschichtsrundgänge.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. März 2026 soll das Projekt ab dem Jahr 2027 mit einem Budget von 10.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Kosten belaufen sich auf 3.700 Euro pro Stele sowie 1.000 Euro pro Wandtafel, wobei die Kosten die grafische Vorbereitung und Montage beinhalten. Ergänzend wurden im DIN-A3-Format Wandschilder für kleinteiligere Themen konzipiert. Aufgrund des Recherche- und Erstellungsaufwands durch das Stadtarchiv ist die Umsetzung auf maximal zwei Stelen und zwei Wandtafeln pro Jahr begrenzt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wurden neue Standorte mit historischer Bedeutung erarbeitet. Für 2027 sind Themen wie das Brauwesen am Alleecenter sowie die Geschichte des Nahverkehrs am ehemaligen Straßenbahndepot vorgesehen. Für 2028 sind die Militärgeschichte nahe dem Westentor sowie das Thema Pilsholz an einem Haupteingangsweg geplant. Als Wandtafeln sollen zudem Informationen zu historischen Personen am ehemaligen Pfarrhaus in der Mark sowie zur Pädagogischen Hochschule an der Adenauerallee angebracht werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.10.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.2Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen in HammZur Vorlage · MI-30/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm planen die sukzessive Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen im gesamten Stadtgebiet. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des im März 2026 beschlossenen Hitzeaktionsplans der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und zur Kühlung des Stadtklimas beizutragen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken Hamm, wobei die Stadtwerke für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im zentralen Leitungsnetz verantwortlich sind.
Grundlage für die Planung ist die Auswertung eines Pilotprojekts auf dem Marktplatz in der Innenstadt. Die Erfahrungen mit dem dort installierten Brunnen aus Edelstahl führten zu der Entscheidung, weiteren Brunnen desselben Typs zu beschaffen. Dieser Brunnen nutzt eine App-gesteuerte Technik, die Wasserverlust minimiert und durch automatische Intervallspülungen die Hygiene sicherstellt. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung eines einzelnen Brunnens werden mit 11.600 Euro brutto veranschlagt, zuzüglich etwa 4.300 Euro für den Anschluss und die Oberflächenanpassung.
Für das Jahr 2026 werden verschiedene Standorte in den Stadtbezirken präferiert, darunter der Friedrich-Ebert-Park, der Höveler Markt, der Hessener Markt, der Herringer Markt, der Selbachpark, die Kreuzung Alte Salzstr./Unnaer Str./Reginenstr. sowie das Stadtteilzentrum „Alte Schule“. Ab 2027 ist eine weitere Aufstellung weiterer Standorte beabsichtigt, sofern die Finanzierung durch Förderprogramme wie Klimaanpassung.Kommune.NRW gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Verschiedenes