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Stellungnahme

Ostdorf als Fahrradzone

AT-85/26-ST 01.10.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AT-85/26-ST beantragt, das gesamte Ostdorf als Fahrradzone auszuweisen. Zudem soll ein Abschnitt der Werler Straße, begrenzt durch die Zufahrten zum Aldi-Parkplatz und zum Gelände der Firma Kley, ebenfalls als Fahrradzone mit der Zusatzzeichenregelung „Anlieger frei“ beschildert werden. Ziel des Antrags ist die Anpassung der Verkehrsführung in diesem Bereich, der durch wichtige Verbindungen zum Hellweg, zur Ostdorfstraße und zur Werler Straße geprägt ist.

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Tiefbauamt führt aus, dass das Ostdorf aktuell durch das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Ausnahmen für Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr beschildert ist. Eine Anpassung der Beschilderung zu einer Fahrradzone oder Fahrradstraße sei grundsätzlich möglich, da eine Anbindung an die bestehende Fahrradstraße in der Ursula-Straße denkbar wäre. Die Straßenverkehrsbehörde merkt an, dass das derzeitige Verbot für Fahrzeuge aller Art als deutlicher zur Fernhaltung des durchgehenden Verkehrs geeignet sei. Eine Beschränkung auf Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr wurde bisher in Hamm nicht erprobt, wäre jedoch technisch umsetzbar.

Bezüglich der Werler Straße hält die Verwaltung fest, dass die Unterführung aufgrund ihrer Breite von vier Metern als gemeinsamer Geh- und Radweg unverändert bleibt, wodurch Radfahrende dort keinen Vorrang erhalten können. Die Einrichtung einer Fahrradstraße für den südlichen Abschnitt der Bahnunterführung muss noch geprüft werden.

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