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Anfrage

Temporäres Parkverbot zur Durchführung der Straßenreinigung Am Schützenplatz in Westtünnen

AF-102/26 01.10.2026 Bürgeramt Hamm-Rhynern

🟡 In Beratung Nächste Station: 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern befasst sich mit der Anfrage AF-102/26 bezüglich der Straßenreinigung am Schützenplatz in Westtünnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um die Möglichkeiten eines temporären Parkverbots zu prüfen.

Hintergrund der Anfrage ist die Situation bei der regelmäßigen Straßenreinigung, die donnerstags stattfindet. In bestimmten Abschnitten des Schützenplatzes ist eine vollständige Reinigung der Fahrbahnen derzeit nicht möglich, da parkende Fahrzeuge die Einsatzfähigkeit der Reinigungsfahrzeuge einschränken.

Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen. Es soll geklärt werden, ob die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Parkverbots für die betroffenen Teilabschnitte an den jeweiligen Reinigungstagen grundsätzlich möglich ist. Konkret wird angefragt, ob ein solches Verbot beispielsweise für einen Zeitraum von etwa zwei Stunden an Donnerstagen durch mobile oder fest installierte Beschilderung umgesetzt werden könnte. Zudem wird um eine Auskunft zu den erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen gebeten, die für eine solche Regelung geschaffen werden müssten. Ziel der Initiative ist es, durch eine entsprechende Anpassung die vollständige Reinigung der Straßenabschnitte zu gewährleisten und die Sauberkeit im Bereich des Schützenplatzes zu unterstützen. Die Beratung der Anfrage ist für den 1. Oktober 2026 in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern vorgesehen.

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