Freibad Berge: Einführung Ausweispflicht / Hinterlegung amtlicher Lichtbildausweise beim Zutritt
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage AT-89/26 einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Sicherheit im Freibad Berge für die Saison 2027 vorsieht. Die Fraktion empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm sowie der Verwaltung und der Betreibergesellschaft der städtischen Bäder, eine Ausweispflicht einzuführen. Demnach sollen alle Badegäste ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beim Erwerb der Eintrittskarte oder beim Betreten der Anlage einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen müssen.
Der Antrag sieht vor, dass die Ausweise an der Kasse als Pfand gegen die Aushändigung der Eintrittskarte oder des Zugangshinterlegung hinterlegt werden. Bei Verlassen des Bades und Rückgabe des Eintrittsmediums soll das Dokument wieder ausgehändigt werden. Sollten organisatorische Schwierigkeiten auftreten, wird eine lückenlose digitale Erfassung der Identitätsdaten am Einlass gefordert.
Zudem beantragt die Fraktion eine konsequente Durchsetzung von Hausverboten bei Vorfällen wie Vandalismus, Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen. In solchen Fällen soll die Identität der Verursacher unmittelbar festgestellt und strafrechtlich relevantes Verhalten zur Anzeige gebracht werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Maßnahmen der Entzug der Anonymität dienen sollen, um die Sicherheit zu erhöhen und das Personal sowie den Sicherheitsdienst zu entlasten.
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