Radverkehrsführung auf der Alten Salzstraße in Rhynern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern bezüglich der Radverkehrsführung auf der Alten Salzstraße Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob die vorhandenen Schutzstreifen den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie den technischen Regelwerken entsprechen, welche Breiten die Fahrbahnelemente aufweisen und wie die Sicherheit gegenüber dem Türöffnungsbereich parkender Fahrzeuge gewährleistet wird.
Nach Angaben des Tiefbauamtes entsprechen die Schutzstreifen auf der Alten Salzstraße in ihrer derzeitigen Ausführung nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Breiten. Die Schutzstreifen weisen aktuell eine Breite von etwa 90 cm auf und sind nicht räumlich von den angrenzenden Parkbuchten getrennt. Eine Sicherstellung des Schutzes vor dem Öffnen von Fahrzeugtüren ist derzeit nur durch die Eigenverantwortung der Radfahrenden möglich, da die Fahrbahnbreite der Alten Salzstraße keine regelkonformen Markierungen zulässt. Bei einer Neuanlage von Straßen sieht die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen einen Sicherheitstrennstreifen von 75 cm sowie einen Schutzstreifen mit einer Mindestbreite von 125 cm vor.
Eine Überprüfung der Radschutzstreifen im Stadtgebiet Hamm fand im Jahr 2022 statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Markierungen auf der Alten Salzstraße nicht den aktuellen Regelungen entsprechen. Eine Erneuerung oder Anpassung der Radverkehrsführung ist laut Verwaltung aus den genannten baulichen Gründen derzeit nicht möglich.
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