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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf zwei Wirtschaftswegen am Hellweg

BV-172/26 07.10.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-172/26 des Tiefbauamtes sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fahrbahnerneuerung von zwei Wirtschaftswegen am Hellweg vor. Die Maßnahme ist notwendig, da Teilbereiche dieser Wege durch Transporte im Zusammenhang mit dem Aufbau von Windenergieanlagen im Bereich nördlich der Bundesautobahn A2 Schäden wie Risse, Unebenheiten und Betonabplatzungen aufgewiesen haben.

Die geplante Sanierung umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen in voller Breite über die beschädigten Flächen hinaus sowie eine Verlängerung der Abschnitte, um bestehende Schäden mit zu beheben. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf etwa 29.000 Euro, welche von den Anliegern übernommen werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 46.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für Wirtschaftswege zur Verfügung stehen.

Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Vereinbarung mit den Anliegern, die Sanierungsarbeiten im Jahr 2026 durchzuführen, sowie aus der Notwendigkeit, die Ausschreibung und Vergabe noch vor der nächsten Sitzungsrunde abzuschließen. Hintergrund ist die Senkung der Wertgrenzen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern soll die Fahrbahnerneuerung vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung beschließen und die Dringlichkeitsentscheidung genehmigen.

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