Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.12.2025
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Mündliche Berichte
- 4.1Werkstadt für Demokratie und Toleranz, Herr Jakob Schirmböck: Vorstellung des Miteinander-Preises
- 5.Beschlüsse
- 5.1Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · BV-411/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Hamm soll eine neue Geschäftsordnung verabschieden. Mit der Beschlussvorlage BV-411/25 wird die Regelung der inneren Angelegenheiten des Gremiums neu gefasst, wobei die Neufassung den Grundsätzen der Geschäftsordnung des Rates folgen soll.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung tritt gleichzeitig die bisherige Geschäftsordnung des Integrationsrates außer Kraft. Die Vorlage sieht vor, dass Bezeichnungen vereinheitlicht werden: Der Begriff „Integrationsrat“ wird durch „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ ersetzt, und die Bezeichnung „Integrationsratsmitglied“ wird zu „Ausschussmitglied“ angepasst.
Ein weiterer Bestandteil der Neuregelung ist die Konkretisierung von Fristen für Anträge und Anfragen gemäß § 3. Diese Anpassungen dienen der Angleichung an die geltenden Fristen des Rates. Demnach müssen Antworten auf Anfragen in der Sitzung erteilt werden, die auf die Einbringung der Anfrage folgt. Die Beratung und Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 4. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 5.2Antrag des Arabischen Kultur- und Sozialverein e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration für die Veranstaltung "Arabischgesang für Jugendliche" vom 11.01.2026 bis 28.06.2026, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und des Beschlusses der neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln (BV410/25) durch den Rat der Stadt Hamm.
- 5.3Antrag des Bayram e.V. auf Gewährung eines Zuschusses durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration für die Veranstaltung "Ramadankonzert" am 21.03.2026, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und des Beschlusses der neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln (BV410/25) durch den Rat der Stadt Hamm.
- 5.4Entsendung eines Mitglieds und einer Stellvertretung zum Aktionsfonds-Komitee Pelkum-Wiescherhöfen
- 6.Empfehlungen an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.1Institutionelle Förderung des Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrum (IBBZ) des Internationalen Frauen-Forums (IFF) Hamm e.V. für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-407/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant für das Jahr 2026 eine institutionelle Förderung des Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrums (IBBZ), welches zum Internationalen Frauen-Forum (IFF) Hamm e.V. gehört. Laut der Beschlussvorlage BV-407/25 soll ein Zuschuss in Höhe von 15.090 Euro gewährt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Angebot des Zentrums umfasst unter anderem Alphabetisierungskurse sowie Deutschsprachangebote. Zudem sind Bildungsfahrten geplant, die den Fokus auf den politischen und historischen Raum Europas, Deutschlands, Nordrhein-Westfalens und Hamm legen. Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist das monatlich stattfindende Internationale Frauenfrühstück, das jeweils 50 bis 70 Teilnehmerinnen erreicht. Insgesamt sollen jährlich bis zu 1.000 Personen aus rund 50 verschiedenen Nationalitäten angesprochen werden.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2026 belaufen sich auf etwa 18.090 Euro, wobei die Kosten für Sachmaterialien und Honorare für Informationsveranstaltungen sowie Führungen enthalten sind. Neben dem städtischen Zuschuss bringt der Verein Eigenmittel in Höhe von 3.000 Euro ein. Die Verwendung der Mittel muss durch einen Sachbericht bis zum 31. März 2027 nachgewiesen werden. Der Entwurf wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie anschließend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beraten.
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Beratungsfolge
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 7.Empfehlungen an den Rat
- 7.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-11/26 1. Ergänzung des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Beschluss beinhaltet zudem die Festlegung strategischer Ziele, den Stellenplan 2026/2027 sowie die Regelung zur Bilanzierungshilfe.
Die finanzielle Planung geht von einem negativen Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro für das Jahr 2026 aus, welches sich bis 2030 auf 118,4 Millionen Euro erhöhen kann. Für das Jahr 2027 wird eine bilanzielle Überschuldung erwartet, die bis 2030 ein Volumen von 408 Millionen Euro erreichen könnte. Das Haushaltssicherungskonzept weist für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Millionen Euro aus. Die Verschuldung, insbesondere durch Liquiditätskredite, soll bis 2030 auf nahezu 800 Millionen Euro ansteigen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 333,5 Millionen Euro vorgesehen, wovon 229 Millionen Euro dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden jeweils 100.000 Euro investiv zur Verfügung gestellt. Aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhält die Stadt eine Pauschale von rund 105 Millionen Euro über 12 Jahre, wobei für die Jahre 2026 bis 2030 bereits 74,6 Millionen Euro eingeplant sind.
Bezüglich der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden. Die Beratung in den Ausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. März 2026 vorgesehen, die abschließende Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24. März 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 7.2Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · BV-410/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die neuen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten entscheiden. Die Vorlage BV-410/25 regelt die Mittelvergabe durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Umbenennung des ehemaligen Integrationsrates in Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung.
Die überarbeiteten Richtlinien enthalten detailliertere Angaben zu den Zielsetzungen sowie zu den anspruchsberechtigten Personen. Zudem wurden Erläuterungen zum Antragserfordernis und zur Beschlussfassung ergänzt. Die maximale Auszahlungssumme pro Antrag wird von bisher 300 Euro auf 500 Euro angehoben. Des Weiteren werden Regelungen zum Verwendungsnachweis erläutert.
Die voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 3.000 Euro, wobei die Mittel in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 vorgesehen sind. Der Beschlussvorschlag wird im März 2026 zunächst im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 7.3Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2027 ffZur Vorlage · BV-28/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-28/26 wird die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die für die altersgerechte Quartiersentwicklung in neun Sozialräumen eingerichteten Stellen nach dem 31. Dezember 2026 zunächst für drei Jahre weiterzuführen. Dies umfasst die Fortführung von einer 1,0-Vollzeitstelle sowie die Sicherstellung der insgesamt neun 1,0-Vollzeitstellen im Rahmen des Programms.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege legt für die Umsetzung eine Kostenplanung vor, die ein Gesamtvolumen von 3.059.010 Euro vorsieht. Die Bruttoausgaben für die Personalkosten inklusive Sach- und Overheadkosten belaufen sich auf 982.080 Euro im Jahr 2027, 1.019.160 Euro im Jahr 2028 und 1.057.770 Euro im Jahr 2029. Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich gesicherter Mittel aus den entsprechenden Haushalten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, das in Einzelvergaben für die jeweiligen Quartiere unterteilt ist. Das Verfahren soll bis September 2026 abgeschlossen sein, um die Vertragsschlüsse mit den Auftragnehmern zum Jahresbeginn 2027 zu ermöglichen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Vorlage zwischen dem 3. März und dem 16. März 2026 in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss beraten wird, bevor der Rat am 24. März 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.4Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-32/26 wird die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beantragt. Der Plan sieht die Verabschiedung spezifischer Ziele und Förderbereiche vor, wobei die Umsetzung durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung bis zum Jahr 2030 erfolgt. Die geplanten Transferaufwendungen steigen dabei kontinuierlich von 614.978 € im Jahr 2026 auf 665.672 € im Jahr 2030 an.
Der Förderplan umfasst verschiedene Bereiche, darunter jährliche Mittel von 5.000 € für Jugendforen sowie bis zu 3.000 € für Maßnahmen des Rings politischer Jugend. Für Freizeiten ist eine Obergrenze von 35 € pro Person und Tag bei einer maximalen Dauer von 21 Tagen vorgesehen. Die jährliche Ausstattungsgrenze wird von 600 € auf 1.200 € angehoben, während für Projekte jährlich bis zu 25.000 € zur Verfügung stehen. Beim Programm Hammer Ferienspaß wird der Teilnehmerbeitrag auf maximal 1 € pro Tag begrenzt.
Förderfähig sind Maßnahmen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sowie selbstorganisierter Zusammenschlüsse, sofern die Anforderungen des Kinderschutzes gemäß den §§ 8a und 72a SGB VIII erfüllt sind; gewerbliche Träger sind von der Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der Zunahme der Maßnahmen soll die bisherige Praxis, Anträge über 10.000 € durch den Unterausschuss Jugendhilfe verabschieden zu lassen, durch einen Zwischenbericht über die Entwicklungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ersetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Jugendamtes. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 7.5Hitzeaktionsplan für die Stadt HammZur Vorlage · BV-41/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-41/26 den Hitzeaktionsplan für die Stadt Hamm zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument dient der Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere auf zunehmende Hitzeereignisse. Laut meteorologischen Daten ist die Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius von durchschnittlich vier Tagen im Zeitraum 1951 bis 1980 auf rund neun Tage in den Jahren 1991 bis 2020 gestiegen.
Der Plan basiert auf dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2021 und umfasst Analysen zu gesundheitlichen Belastungen sowie die Identifizierung von Risikogruppen. Eine Auswertung zeigt, dass die Stadtbezirke Hamm-Mitte, Bockum-Hövel und Uentrop am stärksten von Hitze betroffen sind. Die Maßnahmen des Plans gliedern sich in die Bereiche Risikokommunikation, Management von Akutereignissen sowie klimagerechte Stadtentwicklung. Zu den geplanten Schritten gehören unter anderem der Ausbau einer Karte kühler Orte, die Verstetigung eines Hitzenetzwerks und die Erstellung von Informationsmaterialien.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro, wobei Mittel aus Bundesförderungen sowie der KuE gGmbH zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Anfragen
- 8.1Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen nach § 31 AufenthG – Lebensunterhaltssicherung, SGB XII und VerpflichtungserklärungenZur Vorlage · AF-8/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm / BSW hat unter der Vorlagennummer AF-8/26 eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, Senol Ünlü, gestellt. Gegenstand der Anfrage von Dr. Cevdet Gürle ist die Verwaltungspraxis bei der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen gemäß § 31 AufenthG, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts durch Sozialleistungen nach dem SGB XII.
Die Anfrage fordert Informationen darüber an, wie häufig Fälle auftreten, in denen die Inanspruchnahme von Leistungen bei langjährig aufhältigen Personen im Rentenalter zu Problemen bei der Aufenthaltserlaubnis führt. Hierbei werden Fallzahlen für die Jahre 2020 bis 2025 sowie die betroffenen Staatsangehörigkeiten erfragt. Zudem wird nach den Kriterien der Ausländerbehörde gefragt, nach denen eine Hilfebedürftigkeit als „zu vertreten“ eingestuft wird, wobei Faktoren wie Alter, Gesundheit und soziale Verwurzelung berücksichtigt werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Praxis von Verpflichtungserklärungen durch Angehörige sowie der Aufklärung über die damit verbundenen Haftungsfolgen. Die Anfrage thematisiert zudem den Verfahrensablauf, die Bereitstellung standardisierter Hinweise zu benötigten Unterlagen und die Möglichkeiten des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration, zur Transparenz und Rechtssicherheit in diesen Verfahren beizutragen.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 8.2Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen nach § 31 AufenthG – Lebensunterhaltssicherung, SGB XII und VerpflichtungserklärungenZur Vorlage · AF-8/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-8/26-ST Informationen zur Verwaltungspraxis bei der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 31 AufenthG angefordert. Im Fokus stand die Sicherstellung des Lebensunterhalts, insbesondere bei Personen im Rentenalter, die Sozialleistungen beziehen.
Die Stadtverwaltung teilte mit, dass keine statistischen Erhebungen oder Fallzahlen zu dieser Thematik vorliegen. Bei der erstmaligen Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden die Einzelfälle individuell und in einer Gesamtschau bewertet. In bestimmten Fällen kann die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Angehörige als Option zur Sicherstellung des Lebensunterhalts dienen, insbesondere bei weiteren Verlängerungsanträgen. Die Verwaltung weist dabei schriftlich auf die finanziellen Folgen und die Haftung hin.
Ein Verfahren vor einer Ablehnung sieht eine Anhörung der Antragsteller vor, um die Möglichkeit zu bieten, alle entscheidungsrelevanten Umstände darzulegen. Eine Einflussnahme durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration auf diese Prozesse ist nicht möglich, da die Verwaltung bundes- und landesrechtliche Vorgaben sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzt. Beratungsangebote für Betroffene werden durch bestehende Verbände bereitgestellt.
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- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 8.3Budget für Integrations- und Bildungsmaßnahmen sowie Ausweis der Kostenfaktoren im Haushaltsplanentwurf 2026/2027Zur Vorlage · AF-28/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat über die Anfrage AF-28/26 detaillierte Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 angefordert. Adressat der Anfrage ist Senol Ünlü, der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Im Fokus stehen dabei die veranschlagten Mittel für Integrationsmaßnahmen sowie für Bildungsmaßnahmen mit Integrationsbezug in den Jahren 2026 und 2027.
Die Fraktion bittet um eine präzise Darstellung der Budgetposten, einschließlich ihrer Zuordnung zu den jeweiligen Teilplänen, Dezernaten und Produkten im Haushaltsplan. Dies umfasst auch die Ausweisung der Kostenfaktoren nach Sachkonten und Kostenarten, wie etwa Personal-, Sach- und Transferaufwendungen.
Zusätzlich wird um eine Differenzierung zwischen pflichtigen Leistungen und freiwilligen Aufgaben sowie Projektförderungen gebeten. Die Anfrage verlangt zudem eine Aufschlüsselung der Finanzierungsquellen, um den Anteil kommunaler Eigenmittel gegenüber Drittmitteln von Land, Bund oder der EU zu bestimmen. Abschließend sollen die Veränderungen zum Haushalt 2025 in absoluten und prozentualen Werten sowie deren Begründungen dargelegt werden, um eine prüffähige Darstellung der finanziellen Entwicklung zu ermöglichen.
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- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 8.4Budget für Integrations- und Bildungsmaßnahmen sowie Ausweis der Kostenfaktoren im Haushaltsplanentwurf 2026/2027Zur Vorlage · AF-28/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-28/26-ST detaillierte Informationen zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die veranschlagten Gesamtmittel für Integrationsmaßnahmen sowie für Bildungsmaßnahmen mit Integrationsbezug. Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung nach Teilplänen, Kostenarten wie Personal- und Transferaufwendungen sowie nach dem Anteil an Drittmitteln im Vergleich zu kommunalen Eigenmitteln. Zudem sollen die Unterschiede zum Haushalt 2025 sowie die Unterscheidung zwischen pflichtigen und freiwilligen Leistungen ausgewiesen werden.
Die Verwaltung hat auf diese Anfrage mit einer Stellungnahme reagiert. Aufgrund der Komplexität der Fragestellungen und des kurzfristigen Zeitrahmens wird eine vollständige Beantwortung erst zur Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 24. Juni 2026 erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Details zu den Integrationsmaßnahmen in den jeweiligen Teilhaushalten der zuständigen Ämter im aktuellen Haushaltsplanentwurf enthalten sind. Eine detaillierte Auflistung dieser Maßnahmen ist zudem im Integrationsplan der Stadt Hamm hinterlegt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 8.5Verpflichtungserklärungen / Besuchseinladungen nach § 68 AufenthG – Ablehnungen, Kosten, Einkommensanforderungen, Vergleich mit anderen Kommunen, Änderungen seit 2015Zur Vorlage · AF-31/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-31/26 detaillierte Informationen zur Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte nach § 68 AufenthG angefordert. Mit dem Schreiben, das Dr. Cevdet Gürle unterzeichnete, werden statistische Daten für die Jahre 2020 bis 2025 erfragt. Dies umfasst die Anzahl der gestellten und erteilten Anträge sowie die Ablehnungsquoten und die entsprechenden Ablehnungsgründe, wie etwa unzureichendes Einkommen oder fehlende Unterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen und verfahrenstechnischen Transparenz. Die Fraktion bittet um Auskunft über die aktuellen Gebühren, Zahlungswege und Erstattungsregelungen sowie über die Vollständigkeit der Informationen im städtischen Serviceportal. Zudem wird nach der konkreten Berechnungsmethode zur Ermittlung der erforderlichen Leistungsfähigkeit gefragt. Hierbei sollen Parameter wie Haushaltsgröße, Unterhaltspflichten und Wohnkosten sowie Orientierungswerte für verschiedene Haushaltskonstellationen erläutert werden. Auch die Anerkennung von Alternativen zur Einkommensprüfung, etwa durch Sicherheitsleistungen, ist Gegenstand der Anfrage.
Zusätzlich werden Informationen zu Bearbeitungszeiten, Digitalisierungsschritten zur Reduzierung von Vorsprachen sowie eine Übersicht über wesentliche Änderungen in den Verfahren und Anforderungen seit dem Jahr 2015 verlangt. Die Anfrage bezieht sich auf vorangegangene Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung zum Thema der Einkommensanforderungen bei Besuchseinladungen.
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- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 8.6Verpflichtungserklärungen / Besuchseinladungen nach § 68 AufenthG – Ablehnungen, Kosten, Einkommensanforderungen, Vergleich mit anderen Kommunen, Änderungen seit 2015Zur Vorlage · AF-31/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Pro Hamm / BSW die Verfahren und Anforderungen für die Erteilung von Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG erläutert. Für den Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden Bearbeitungszahlen zwischen 326 und 910 Fällen ausgewiesen. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 29,00 Euro und wird nicht erstattet.
Zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie ein gültiges Ausweisdokument einzureichen. Die Bonitätsprüfung orientiert sich an den bundeseinheitlichen Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dabei muss der pfändbare Anteil am Einkommen mindestens die Hälfte des Regelbedarfs für Erwachsene bzw. ein Viertel des Regelbedarfs für Minderjährige decken. Als Alternative zur Einkommensprüfung kann eine Sicherheitsleistung in Höhe des sechsfachen Regelbedarfs für Erwachsene oder des dreifachen Regelbedarfs für Minderjährige erbracht werden.
Die Verwaltung legt für die Einkommensprüfung spezifische Netto-Mindestwerte fest, die beispielsweise bei 1.960,00 Euro für alleinstehende, nicht unterhaltspflichtige Personen liegen. Bei unzureichendem Einkommen sind zusätzliche Sicherheiten, etwa über Sperrkonten, nachzuweisen, deren Freigabe nach der Ausreise erfolgt. Verpflichtungserklärungen für Kurzaufenthalte werden bei vollständigen Unterlagen in der Regel direkt im Termin ausgestellt. Weitere Digitalisierungsmaßnahmen oder die Erhebung spezifischer Bearbeitungszeiten sind derzeit nicht vorgesehen. Informationen zum Verfahren sind auf der städtischen Internetseite abrufbar.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 9.Anträge
- 9.1Förderung gemeinnütziger Migrantenselbstorganisationen (MSO) – Haushaltsmittel 2026/2027Zur Vorlage · AT-31/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat mit dem Antrag AT-31/26 die Einführung einer jährlichen Pauschalförderung für gemeinnützige Migrantenselbstorganisationen (MSO) im Stadtgebiet von Hamm beantragt. Der Vorschlag sieht eine Förderung in Höhe von 500 Euro pro Organisation vor, sofern deren Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungs- oder Körperschaftsteuerbescheid nachgewiesen werden kann.
Nach dem Entwurf soll der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration jährlich im Rahmen eines einfachen Verfahrens über die Vergabe der Mittel entscheiden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2026 und 2027 bereitzustellen und entsprechend im Haushaltsplan auszuweisen. Zudem soll die Verwaltung eine Liste der antragsberechtigten Organisationen erstellen sowie einen Vorschlag für ein vereinfachtes Antrags- und Auszahlungsverfahren unterbreiten.
Die Begründung des Antrags, eingereicht von Dr. Cevdet Gürle, führt an, dass die Pauschale zur Deckung von Grundkosten wie Raummieten, Material oder Fahrtkosten beitragen und die ehrenamtliche Integrationsarbeit unterstützen soll. Als Referenz für eine solche Förderlogik werden kommunale Praxisbeispiele aus anderen nordrhein-westfälischen Städten angeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme hängen dabei von der Anzahl der geförderten Organisationen ab.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.Mitteilungen
- 10.1Hammer Wochen gegen Rassismus 2026Zur Vorlage · MI-3/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im März 2026 beteiligt sich die Stadt Hamm zum fünften Mal an den Internationalen Wochen gegen Rassismus. Unter dem Motto „Für 100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ finden im Rahmen dieser bundesweiten Aktionswochen verschiedene Projekte statt. Koordiniert wird das Programm durch das Hammer Netzwerk rassismuskritische Arbeit, in dem sich 16 Vertreter unterschiedlicher lokaler Institutionen und Organisationen zusammengeschlossen haben.
Das Veranstaltungsangebot umfasst unter anderem eine Kunstausstellung mit dem Titel „Stopp.Zuhören.Begegnen“ in den Stadtbüchereien Hamm, die vom 5. bis zum 30. März stattfindet. Am 17. März ist im FeidikForum ein Vortrag zum Zusammenhang zwischen Künstlicher Intelligenz und Rassismus geplant. Ein Bewegungstag für Familien wird am 28. März in der Glückaufhalle durchgeführt, gemeinsam organisiert vom StadtSportBund und dem Kommunalen Integrationszentrum. Den Abschluss der Aktionswochen bildet eine Veranstaltung am 25. März im Helios-Theater, bei der Schülerinnen und Schüler Projekte präsentieren. Die Teilnahme an allen Programmpunkten ist kostenfrei.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 11.Verschiedenes
- 11.1Bildung von Arbeitskreisen