Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Hamm soll eine neue Geschäftsordnung verabschieden. Mit der Beschlussvorlage BV-411/25 wird die Regelung der inneren Angelegenheiten des Gremiums neu gefasst, wobei die Neufassung den Grundsätzen der Geschäftsordnung des Rates folgen soll.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung tritt gleichzeitig die bisherige Geschäftsordnung des Integrationsrates außer Kraft. Die Vorlage sieht vor, dass Bezeichnungen vereinheitlicht werden: Der Begriff „Integrationsrat“ wird durch „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ ersetzt, und die Bezeichnung „Integrationsratsmitglied“ wird zu „Ausschussmitglied“ angepasst.
Ein weiterer Bestandteil der Neuregelung ist die Konkretisierung von Fristen für Anträge und Anfragen gemäß § 3. Diese Anpassungen dienen der Angleichung an die geltenden Fristen des Rates. Demnach müssen Antworten auf Anfragen in der Sitzung erteilt werden, die auf die Einbringung der Anfrage folgt. Die Beratung und Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 4. März 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt