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Stellungnahme

Verwaltungspraxis bei Aufenthaltsverlängerungen nach § 31 AufenthG – Lebensunterhaltssicherung, SGB XII und Verpflichtungserklärungen

AF-8/26-ST 04.03.2026 Ausländer- und Flüchtlingsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-8/26-ST Informationen zur Verwaltungspraxis bei der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 31 AufenthG angefordert. Im Fokus stand die Sicherstellung des Lebensunterhalts, insbesondere bei Personen im Rentenalter, die Sozialleistungen beziehen.

Die Stadtverwaltung teilte mit, dass keine statistischen Erhebungen oder Fallzahlen zu dieser Thematik vorliegen. Bei der erstmaligen Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden die Einzelfälle individuell und in einer Gesamtschau bewertet. In bestimmten Fällen kann die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Angehörige als Option zur Sicherstellung des Lebensunterhalts dienen, insbesondere bei weiteren Verlängerungsanträgen. Die Verwaltung weist dabei schriftlich auf die finanziellen Folgen und die Haftung hin.

Ein Verfahren vor einer Ablehnung sieht eine Anhörung der Antragsteller vor, um die Möglichkeit zu bieten, alle entscheidungsrelevanten Umstände darzulegen. Eine Einflussnahme durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration auf diese Prozesse ist nicht möglich, da die Verwaltung bundes- und landesrechtliche Vorgaben sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzt. Beratungsangebote für Betroffene werden durch bestehende Verbände bereitgestellt.

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