Verpflichtungserklärungen / Besuchseinladungen nach § 68 AufenthG – Ablehnungen, Kosten, Einkommensanforderungen, Vergleich mit anderen Kommunen, Änderungen seit 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Pro Hamm / BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-31/26 detaillierte Informationen zur Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte nach § 68 AufenthG angefordert. Mit dem Schreiben, das Dr. Cevdet Gürle unterzeichnete, werden statistische Daten für die Jahre 2020 bis 2025 erfragt. Dies umfasst die Anzahl der gestellten und erteilten Anträge sowie die Ablehnungsquoten und die entsprechenden Ablehnungsgründe, wie etwa unzureichendes Einkommen oder fehlende Unterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen und verfahrenstechnischen Transparenz. Die Fraktion bittet um Auskunft über die aktuellen Gebühren, Zahlungswege und Erstattungsregelungen sowie über die Vollständigkeit der Informationen im städtischen Serviceportal. Zudem wird nach der konkreten Berechnungsmethode zur Ermittlung der erforderlichen Leistungsfähigkeit gefragt. Hierbei sollen Parameter wie Haushaltsgröße, Unterhaltspflichten und Wohnkosten sowie Orientierungswerte für verschiedene Haushaltskonstellationen erläutert werden. Auch die Anerkennung von Alternativen zur Einkommensprüfung, etwa durch Sicherheitsleistungen, ist Gegenstand der Anfrage.
Zusätzlich werden Informationen zu Bearbeitungszeiten, Digitalisierungsschritten zur Reduzierung von Vorsprachen sowie eine Übersicht über wesentliche Änderungen in den Verfahren und Anforderungen seit dem Jahr 2015 verlangt. Die Anfrage bezieht sich auf vorangegangene Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung zum Thema der Einkommensanforderungen bei Besuchseinladungen.
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- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt