Verpflichtungserklärungen / Besuchseinladungen nach § 68 AufenthG – Ablehnungen, Kosten, Einkommensanforderungen, Vergleich mit anderen Kommunen, Änderungen seit 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage AF-31/26-ST eine Stellungnahme zu den Verfahren und Anforderungen bei Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte vorgelegt. Die Bearbeitungszahlen der Verpflichtungserklärungen bewegten sich in den Jahren 2020 bis 2025 zwischen 326 und 910 Fällen pro Jahr, wobei die Zahlen seit 2022 im Bereich von etwa 800 Fällen liegen. Statistiken zu Beratungen oder Vorgängen, die nicht zu einer Verpflichtungserklärung führten, werden von der Stadt nicht geführt.
Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 29 Euro erhoben, wobei eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Zu den notwendigen Nachweisen gehören neben dem Antrag ein gültiges Ausweisdokument sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate. Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert sich an bundeseinheitlichen Richtlinien des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dabei muss der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens mindestens die Hälfte des Regelbedarfs für erwachsene Gäste sowie ein Viertel des Regelbedarfs für minderjährige Gäste abdecken.
Bei unzureichendem Einkommen kann eine Sicherheitsleistung in Höhe des sechsfachen Regelbedarfs für Erwachsene bzw. des dreifachen Regelbedarfs für Minderjährige erbracht werden. Die aktuell veröffentlichten Nettoeinkommenswerte für die Gastgeber liegen beispielsweise bei 1.960 Euro für alleinstehende Personen und 3.180 Euro für Ehegatten mit einem Kind bei einem Alleinverdiener.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 04.03.2026kein Ergebnis hinterlegt