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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht der Verwaltung: Kommunaler Ordnungsdienst
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 10.06.2021, Nr. 0056/21; Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0416/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0416/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.127 mit der Bezeichnung „Kita Alter Uentroper Weg“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.730 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Werries, bestehend aus den Flurstücken 1286, 732 und 575.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, einen neuen Standort für die Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ zu schaffen. Das derzeitige Gebäude am Alten Uentroper Weg weist funktionale Defizite auf und ist aus baulichen Gründen sowie im Hinblick auf die Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita nutzbar. Als neuer Standort wurde eine Fläche unmittelbar nördlich der bestehenden Einrichtung identifiziert, wobei die Nutzung der vorhandenen Außenbereiche und Spielflächen angestrebt wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Teil der derzeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Gemeinbedarfsfläche für die Kita festzusetzen. Dabei sollen auch städtebauliche Ziele der Grünachse sowie Vorgaben des Klimaaktionsplans und des Masterplans Freiraum berücksichtigt werden. Die Flächen innerhalb des Plangebiets befindensten sich im Eigentum der Stadt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“Zur Vorlage · 0444/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0444/21 sieht den Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“ in einen Kunststoffrasenplatz vor. Ziel der Maßnahme ist es, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgrund der eingeschränkten Bespielbarkeit der bisherigen Naturrasenplätze im Winter dauerhaft zu sichern.
Der geplante Umbau umfasst die Herstellung eines Spielfelds mit den Abmessungen 108 Meter mal 68 Meter inklusive Sicherheitsabständen. Die baulichen Maßnahmen beinhalten den Abtrag des Oberbodens, die Erstellung eines Roh- und Erdplanums mit Gefälle, den Einbau eines Dränsystems sowie die Verlegung eines Kunststoffrasenbelags auf einer elastischen Tragschicht. Zudem sollen eine neue Spielfeldbarriere errichtet, die Flutlichtanlage umgesetzt und die Umgangswege mit Betonpflaster versehen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt bei optimalen Witterungsverhältnissen etwa neun Monate.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Der TuS 1859 e. V. beteiligt sich mit 375.000 Euro an den Baukosten, sodass der städtische Eigenanteil ebenfalls 375.000 Euro beträgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen und ein Planungsbüro einzuschalten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 3. ErgänzungZur Vorlage · 0433/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0433/21_VL vor, mit der die dritte Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 beschlossen werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel dienen der finanziellen Entlastung von Anliegern, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sein können.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr als zweckmäßig eingestuft werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 183.300 Euro. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Betroffenen über die künftigen Beitragspflichten vor Beginn der Arbeiten informiert werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Bezirksvertretungen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fahrbahnerneuerung auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2021Zur Vorlage · 0429/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0429/21_VL einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung auf verschiedenen Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm vor. Das Vorhaben umfasst die Sanierung der Wege Franzosenweg, Kumper Heide und Zur Roten Fuhr. Die geplanten Maßnahmen beinhalten das Fräsen, Profilieren und Nachverdichten der vorhandenen Wegbefestigung sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht in einer Stärke von 8 bis 10 Zentimetern. Zudem sollen die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Die Gesamtkosten für diese Erneuerungen belaufen sich auf 155.000 Euro, wobei die Stadt Hamm den vollständigen Betrag als Eigenanteil trägt. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für Wirtschaftswege vorhanden.
Hintergrund der Vorlage ist der Zustand der Wege, die Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen aufweisen. Während für einige bereits beschlossene Maßnahmen im Bezirk 2, 3, 6 und 7 die Realisierung aufgrund fehlender Förderzusagen der Bezirksregierung Arnsberg für das Jahr 2021 auf den Zeitraum 2022/2023 verschoben werden muss, steht der Förderantrag für das Jahr 2022 weiterhin aufrecht. Die Umsetzung der neuen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Stadtwerke Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0059/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0059/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH. Die Vorlage sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberafen und neue Mitglieder zu benennen. Als festes Mitglied der Gesellschafterversammlung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neue Mitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht laut Gesellschaftsvertrag aus 21 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm 14 Vertreter entsendet. Ein Sitz ist dabei für den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete reserviert, während die restlichen 13 Sitze durch den Rat zu besetzen sind.
Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Anweisung an die Gesellschafterversammlung, die Mitglieder im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neu zu benennen. Auch hier ist die Teilnahme des Oberbürgermeisters oder einer von ihm benannten Bediensteten vorgesehen. Die weiteren 14 Beiratsmitglieder sollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung benannt werden. Die Stadtwerke Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0060/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0060/20 eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH beantragt. Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Organstruktur aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus sieben Mitgliedern, wobei alle Vertreter durch die Stadt Hamm entsandt werden.
Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als Mitglied in das Gremium berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rat am 3. November 2020 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Sport und Freizeit Hamm gGmbH (SFH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0065/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0065/20 betrifft die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Die Sport und Freizeit Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Gesellschafterversammlung aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammen.
Der Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberaumen. Als neue Mitglieder der Versammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete beziehungsweise ein von ihm benannter Bediensteter in das Gremium berufen werden. Die weitere Benennung der verbleibenden Vertreter der Stadt Hamm erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. November 2020 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 5.Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0058/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0058/20 behandelt die Neubesetzung der Vertretungen der Stadt Hamm in den Organen der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH. Die Stadt hält an dieser Gesellschaft eine direkte Beteiligung von 62,5 Prozent sowie indirekte Beteiligungen über die Stadtwerke Hamm GmbH und die Sparkasse Hamm.
Der Rat der Stadt Hamm soll gemäß dem Beschlussvorschlag den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neues Mitglied benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Als neue Mitglieder im Aufsichtsrat soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen eingesetzt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm elf Vertreter entsendet. Laut den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Aufsichtsrates. Die Amtsdauer der städtischen Vertreter endet jeweils mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- G.Anträge
- 1.Sicherung der Bahngleisquerung an der MühlenstraßeZur Vorlage · 0077/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, die Sicherheit an der Bahngleisquerung in der Mühlenstraße zu erhöhen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Gleise im Bereich der Mühlenstraße, dort wo sie die Straße und den Gehweg in einem spitzen Winkel kreuzen, mit einem fahrradfreundlichen Gummiprofil ausgestattet werden können. Dieses Profil soll in der Rille zwischen Schiene und Asphalt platziert werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Gefährdungssituation für den Radverkehr. Da die RLG-Trasse die Mühlenstraße am Ortseingang von Dorf-Uentrop kreuzt, besteht laut Antrag eine Sturzgefahr, weshalb Radfahrer derzeit dazu angehalten werden, das Rad an dieser Stelle abzusteigen. Ein Ausweichen auf den Gehweg sei aufgrund eines Hochbord-Abschlusses kurz vor den Gleisen nicht möglich. Die Installation eines Gummiprofils, das durch die Last von Waggons zwar belastbar, aber für Fahrradreifen stabil genug ist, soll das Befahren der Stelle ohne Absteigen ermöglichen.
Neben der Sicherheit für Radfahrer sollen laut Antrag auch Personen mit Rollatoren, Buggys oder Cityrollern entlastet werden. Als technische Lösung wird auf Systeme verwiesen, die bereits von Unternehmen im Bereich der Gleistechnik vertrieben werden. Die Fraktionen führen zudem an, dass die Sicherung der Verkehrswege eine Voraussetzung für die Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs und das Erreichen der Klimaneutralität darstellt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Prüfung einer zweiten HundeauslaufflächeZur Vorlage · 0081/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Einrichtung einer zweiten Hundeauslauffläche im Stadtbezirk vorsieht. Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister, die zuständige Fachverwaltung mit der Untersuchung zu beauftragen, ob im südöstlichen Bereich des Stadtbezirks, konkret im Gebiet zwischen Ostwennemar und Braam, geeignete Flächen für einen solchen Zweck vorhanden sind.
Als Begründung für das Vorhaben wird die Entwicklung im Siedlungsbereich von Ostwennemar angeführt. Durch das Wachstum dieses Gebiets sei eine steigende Anzahl an Hundehaltern zu verzeichnen. Die Wege entlang des Geithebaches, des Erlenbaches sowie die Wege in Richtung des Geithewaldes werden laut Antrag stark von Hundehaltern genutzt. Ziel des Antrags ist es, neben der bereits bestehenden Fläche am Burghügel perspektivisch eine weitere Auslauffläche innerhalb des Stadtbezirks ausweisen zu können. Die Verwaltung soll dabei prüfen, ob und an welchen Stellen im genannten Bereich Flächen für diese Nutzung geeignet sind.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee / Soester StraßeZur Vorlage · 0082/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und der FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, die Einrichtung eines Grünpfeils für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee und Soester Straße zu prüfen. Die Maßnahme soll in Fahrtrichtung stadtauswärts in Richtung Uentrop umgesetzt werden sollen.
Ziel der Anfrage ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Marker Allee eine bedeutende Radverkehrsachse zwischen der Innenstadt und den Außenbezirken darstellt. Im Rahmen der laufenden Radwegesanierung im Bereich zwischen der Ahsebrücke und der Kreuzung mit der Soester Straße wird die Prüfung einer entsprechenden Ampelphase vorgeschlagen. Die Fraktionen beziehen sich dabei auf die laufenden Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee / Soester StraßeZur Vorlage · 0203/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD und FDP von Hamm-Uentrop haben mit dem Antrag Nr. 0082/21 die Einrichtung eines Grünpfeils für rechtsabbiegende Radfahrer an der Kreuzung Marker Allee und Soester Straße beantragt. Ziel der Anfrage war die Prüfung, ob eine solche Maßnahme in Fahrtrichtung stadtauswärts in Richtung Uentrop zur Erhöhung der Verkehrssicherheit realisiert werden kann. Als Begründung wurde die Bedeutung der Marker Allee als Radverkehrsachse sowie die laufende Sanierung der Radwege zwischen der Ahsebrücke und der Kreuzung zur Soester Straße angeführt.
Die Verwaltung hat diesen Antrag geprüft und nimmt dazu Stellung. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Grünpfeilregelung in der neuen Straßenverkehrsordnung bereits auf Radfahrende ausgeweitet wurde, sofern diese aus einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg rechts abbiegen. Die spezifischen Verwaltungsvorschriften zu den genauen Randbedingungen für diese Regelung liegen der Verwaltung zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht vor.
Zudem stellt die Verwaltung fest, dass die Radwegebenutzungspflicht für die Zufahrten Marker Allee und Ludwig-Teleky-Straße aufgehoben ist. Da Radfahrende hier zwischen der Fahrbahn und dem Bordsteinradweg wählen können, finden die Regeln des allgemeinen Grünpfeils Anwendung. Da an der betreffenden Kreuzung bereits ein separates Abbiegesignal mit verlängertem Grün für die Gegenrichtung vorhanden ist, darf der grüne Blechpfeil für Rechtsabbiegende nicht angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.FährstraßeZur Vorlage · 0180/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop haben mit der Vorlage 0180/21_AT einen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Bereich der Fährstraße zu verbessern. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass die Nutzung der Naherholungsgebiete, insbesondere der Lippeauen und des Kurparks, zugenommen hat. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Brücken an der Fährstraße über die Lippe und den Kanal sowie die Fußwege im Kurpark bei hoher Frequentierung Engpässe darstellen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern, Radfahrern und dem Fahrzeugverkehr führen kann.
Der Antrag fordert die Prüfung verschiedener Maßnahmen. Konkret wird die Umwandlung des Bereichs der Fährstraße zwischen der Brücke und der Kreuzung an der Ostenallee in eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen, idealerweise zeitlich begrenzt auf den Zeitraum zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. Zudem wird die Aufbringung farblicher Markierungen an kreuzenden Fußwegen beantragt, um auf Gefahrenstellen hinzuweisen, wobei die Einrichtung von Zebrastreifen als Option genannt wird. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zur Verringerung der Sturzgefahr von Radfahrern, Scooterfahrern oder Fußgängern vom hohen Bürgersteig auf die Fahrbahn im Brückenbereich geprüft werden. Schließlich wird eine durch Farbmarkierungen gekennzeichnete Aufteilung des gemeinsam genutzten Verkehrsraums auf dem Bürgersteig im Brückenbereich angefragt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- FährstraßeZur Vorlage · 0208/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus Hamm-Uentrop haben mit dem Antrag Nr. 0180/21 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Bereich der Fährstraße beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die verstärkte Nutzung der Naherholungsgebiete Lippeauen und Kurpark, wodurch es an den Brücken über die Lippe und den Kanal sowie an den Fußwegen zum Kurpark zu Engpässen zwischen Fußgängern, Radfahrern und dem Fahrzeugverkehr komme.
Die Antragsteller forderten die Prüfung einer Tempo-30-Zone auf der Fährstraße zwischen der Brücke und der Ostenallee, die Aufbringung farblicher Markierungen oder Zebrastreifen an Fußwegen, bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Sturzgefahren auf den Brücken sowie eine farbliche Aufteilung des Gehwegs im Brückenbereich.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme zu den Punkten Stellung. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sei im Bereich des neuen Zugangs zur Klinik für manuelle Therapie bereits geplant; zudem sei dort eine Signalanlage für die Querung der Fährstraße vorgesehen. Farblich markierte Fußgängerüberwege seien nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig, und für die Anordnung von Zebrastreifen reiche das Fußgängeraufkommen nicht aus. Da keine Unfallauffälligkeit bestehe, sei von baulichen Schutzelementen auf den Brücken abzusehen, um den Geh- und Radweg nicht weiter einzuschränken. Eine farbliche Aufteilung des Gehwegs im Brückenbereich sei nicht erforderlich.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Individualsport-Parcours mit solarbetriebenen Leuchten ausstattenZur Vorlage · 0203/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, der die Ausstattung eines Teils des Individualsport-Parcours am Datteln-Hamm-Kanal betrifft. Mit der Vorlage 0203/21_AT wird die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung darüber durchzuführen, ob eine Teilstrecke dieses Parcours mit solarbetriebenen Leuchten ausgestattet werden kann.
In dem Antrag wird zudem festgehalten, dass die Umsetzung dieser Maßnahme vorzugsweise durch die Nutzung von Fördermitteln erfolgen soll. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 10. Juni 2021 zur Behandlung vorgelegt.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes im Dorf UentropZur Vorlage · 0215/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0215/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Standorten für die Aufstellung von Ladestationen im Dorf Uentrop. Konkret sollen mögliche Einsatzorte für Stromladesäulen identifiziert werden, die sowohl der Ladung von Personenkraftwagen als auch von Elektrofahrrädern dienen können.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Zuge dieser Prüfung nach Möglichkeiten zu suchen, Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme einzubinden. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister und wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eingebracht.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Ladesäulen für E-Autos und E-Bikes im Dorf UentropZur Vorlage · 0190/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag der FDP-Bezirksvertretung Uentrop die Möglichkeiten für den Ausbau von Ladesäulen für Elektroautos und E-Bikes im Stadtteil erläutert. Der ursprüngliche Antrag sah vor, zu prüfen, an welchen Standorten im Dorf Uentrop Ladestationen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufgestellt werden können, wobei der Einsatz von Fördermitteln angestrebt wird.
Nach Angaben der Verwaltung existieren im Bezirk Uentrop bereits mehrere öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos, unter anderem an der Westpress-Arena, im Maxipark, auf dem Parkplatz des Kraftwerk Westfalen sowie am Standort BWM Schmidt. Eine E-Bike-Ladestation mit acht Schließfächern ist am Maxipark vorhanden.
Die Stadtwerke Hamm verfolgen eine Strategie zum Ausbau des öffentlichen Lade-Netzes, die sich an der Anzahl der in Hamm zugelassenen Elektrofahrzeuge orientiert. Nach der Installation von Ladepunkten im Innenstadtbereich werden derzeit weitere Stationen in den Bezirks- und Ortsteilzentren errichtet. Die Auswahl der Standorte erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Leitungsverfügbarkeit, der erwarteten Kundenfrequenz sowie der Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Die Verwaltung gab an, dass Standortvorschläge aus politischen Gremien geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden sollen. In Abstimmung mit den Stadtwerken wird nach weiteren potenziellen Standorten im Dorf Uentrop gesucht.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Überprüfung BeschilderungZur Vorlage · 0287/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0287/21_AT wurde die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Lippestraße und der Storchholzstraße auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass im Bereich der Lippestraße, zwischen dem Haus Wiemer und dem Friedhof Werries, ein Hinweisschild zum Naturschutzgebiet sowie ein Zusatzschild mit dem Verbot des Betretens durch den Eigentümer angebracht ist. Zudem befinde sich an der östlichen Seite der Storchholzstraße, etwa 300 Meter südlich der Lippestraße, ein weiteres Hinweisschild zum Naturschutzgebiet, welches zusätzlich ein Verbot des Badens und Betretens unter dem Hinweis auf das Amt des Oberstadtdirektors ausweist.
In der Begründung des Antrags wird auf das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Demnach sei das Betreten von privaten Wegen, Wirtschaftswegen sowie ungenutzten Flächen grundsätzlich gestattet. Eine Untersagung dieser Betretungsbefugnis durch Grundstückseigentümer bedürfe gemäß der gesetzlichen Regelungen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Zudem wird angeführt, dass die Funktion des Amtes des Oberstadtdirektors in Nordrhein-Westfalen bereits mit Ablauf der Amtszeit im Jahr 1999 abgeschafft wurde. Ziel des Antrags ist die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der bestehenden Hinweisschilder.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Schützenheim WerriesZur Vorlage · 0289/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat in einem Antrag an die Bezirksvertretung beantragt, dem Schützenverein Werries 1922 e.V. eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen aus dem Bezirksbudget für das Jahr 2021 stammen, sofern diese nicht anderweitig verausgabt werden können. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung nicht bereits durch andere Etatpositionen oder Zuwendungen Dritter sichergestellt ist.
Gegenstand der Förderung sollen die Dachsanierung sowie die Beseitigung einer Asbestbelastung an den Gebäuden des Vereins sein. Der Verein nutzt den nördlichen Teil des ehemaligen Freibades Werries, welcher ihm durch einen Ratsbeschluss der Stadt Hamm unentgeltlich zur Eigennutzung überlassen wurde. Die Nutzungsfrist wurde bereits bis Juni 2060 verlängert.
Nach Angaben der Fraktion wurden die Gebäude seit der Übernahme im Jahr 1997 eigenfinanziert modernisiert, wobei die Dachbereiche bisher nicht betroffen waren. Aktuelle Undichtigkeiten haben zu Wasserschäden geführt, und eine Überprüfung durch ein Fachunternehmen hat eine Asbestbelastung ergeben. Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen belaufen sich laut einem Kostenvoranschlag eines Dachdeckerbetriebs auf etwa 69.500 Euro. Da der Verein die Kosten nicht selbst tragen kann und es sich um Immobilien im Eigentum der Stadt Hamm handelt, wird die beantragte Förderung zur Deckung der Sanierungskosten vorgeschlagen.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anfragen
- 1.Füllboden im K-ParkZur Vorlage · 0099/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der FDP an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop werden Informationen zum Einsatz von Füllboden im K-Park angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum von Dezember 2020 bis Januar 2021, in dem im Zuge von Neubauarbeiten mehrere hundert Kubikmeter Boden auf dem Gelände angeliefert wurden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, um welche Art von Boden es sich bei dem angeführten Material handelt. Zudem wird nach dem Vorliegen von Nachweisen oder Prüfbescheinigungen gefragt, die eine etwaige Belastung des Bodens belegen oder ausschließen. Des Weiteren wird die Begründung für den Austausch des Bodens an der betreffenden Stelle erbeten. Die Anfrage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 10. Juni 2021 vorbereitet.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Maßnahme CEF4 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0124/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zum Stand der CEF-Maßnahmen auf der Fläche CEF4 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen für den Flussregenpfeifer, die im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans 02.089 vorgesehen wurden.
Die Anfrage bezieht sich auf die Schaffung von vegetationsfreien Schneisen auf einer Fläche in der Lippeaue, um als Ersatzhabitat für die im Artenschutzgutachten dokumentierten Brutpaare zu dienen. Die Fraktion fragt konkret nach dem Zeitpunkt der Durchführung dieser Maßnahmen sowie nach der Anzahl der seitdem dokumentierten Flussregenpfeifer-Paare mit Bruterfolg. Zudem wird erfragt, ob für den Fall fehlender Bruterfolge bereits Korrekturmaßnahmen geplant sind.
Die Begründung der Anfrage führt aus, dass die geplante Maßnahme – das Abtragen von Mutterboden zur Schaffung von Freiflächen – von der Fraktion als weniger wirksam eingestuft wird als die im Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen empfohlenen Kies- und Schotterbänke. Da die Prognosesicherheit der aktuellen Maßnahme nach Ansicht der Antragsteller nur als mittel einzustufen ist, wird die Notwendigkeit eines Monitorings und eines entsprechenden Risikomanagements angeführt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Maßnahme CEF4 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0239/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfrage der Fraktion GRÜNE Bezirksfraktion Hamm-Uentrop Stellungnahme zu den im Rahmen des Bebauungsplanes 02.089 (Siegenbeckstraße) festgelegten Maßnahmen zur Förderung des Flussregenpfeifers auf der Fläche CEF4 gegeben. Die Umsetzung der Maßnahmen in der Lippeaue erfolgte im Oktober 2018 in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Dabei wurden Schneisen zur Schaffung vegetationsfreier Flächen angelegt. Im Jahr 2020 wurde der aufkommende Bewuchs entfernt und der Boden aufgelockert. Eine mögliche Ergänzung durch das Einbringen von standortnahen Sanden wird als Option zur Verbesserung der Habitatsituation in Betracht gezogen.
Hinsichtlich der Art der Maßnahme hält die Verwaltung fest, dass die Gestaltung nicht mit sogenannten Lerchenfenstern vergleichbar sei, da die Fläche großflächiger angelegt wurde und durch die Gewässernähe eine höhere Störungsarmut aufweise. Das Einbringen von Kies wurde von den Naturschutzbehörden abgelehnt, da die lokalen Bodenverhältnisse durch Sand-Lehm geprägt sind und bereits Bruterfolge auf Sandböden in der Stadt bekannt sind.
Ein populationsbezogenes Monitoring der Brutpaare wird von der Verwaltung als rechtlich nicht erforderlich und fachlich nicht geboten eingestuft; stattdessen findet eine Funktionskontrolle der Maßnahme statt. Optimierungen der Maßnahmen werden durchgeführt, wobei die Wirksamkeit der Ersatzflächen mit der Umsetzung des Bebauungsplans und dem damit verbundenen Verlust des ursprünglichen Lebensraums sichergestellt sein muss.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Maßnahme CEF3 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0129/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Fragen zur Umsetzung der CEF3-Maßnahme im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Gestaltung der CEF2/3-Fläche, die als Ersatzhabitat für die Arten Nachtigall und Neuntöter dienen soll.
Die Fraktion erkundigt sich, ob für die beiden Vogelarten jeweils separate Gehölzstreifen angelegt werden oder ob eine einzige Hecke die Habitatfunktionen für beide Arten erfüllen soll. Zudem werden nach dem genauen Standort sowie dem Zeitplan für die Durchführung dieser Maßnahmen gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um die Lebensbedingungen des Schwarzkehlchens. Laut Begründung der Fraktion wurde auf der betreffenden Fläche in der aktuellen Saison ein Brüten von Schwarzkehlchen festgestellt. Da diese Art auf offene und übersichtliche Flächen angewiesen ist, stellt sich die Frage, ob die geplanten geschlossenen Gehölzstrukturen zur Förderung von Nachtigall und Neuntöter die Funktionalität der Fläche als Habitat für das Schwarzkehlchen einschränken könnten. Die Anfrage verweist dabei auf den Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen, der geschlossene Gehölzkulissen in Ersatzhabitaten für Schwarzkehlchen vermeiden soll.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Maßnahme CEF3 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0238/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktion Hamm-Uentrop Informationen zu den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (CEF3) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße vorgelegt. Gegenstand der Anfrage war die Gestaltung der Gehölzstrukturen auf der CEF2/3-Fläche, um die Habitatfunktionen für die Arten Nachtigall und Neuntöter zu gewährleisten und gleichzeitig die Lebensbedingungen für das Schwarzkehlchen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung erläutert, dass die Gehölzstreifen und -gruppen so angelegt werden, dass sie die Anforderungen beider Arten erfüllen sollen. Die Pflanzungen erfolgen am Rand der Fläche in Form von mehreren Streifen mit einer Breite von etwa acht Metern und Längen zwischen 30 und 50 Metern. Dabei wird betont, dass keine geschlossenen Heckenstrukturen entstehen sollen, um die Anforderungen des Schwarzkehlchens an offene Flächen zu wahren.
Die Umsetzung der Maßnahmen begann Anfang 2019 durch Entwicklungspflege, Bewässerung und Mulchschnitte. Im Jahr 2021 wurden Blänken sowie Totholzhaufen angelegt; die Pflanzung von Einzelsträuchern ist für Ende 2021 oder Anfang 2022 vorgesehen. Bezüglich des Vorkommens von Schwarzkehlchen führt die Verwaltung aus, dass für das Jahr 2021 keine avifaunistische Untersuchung stattfand. Da die Population dieser Art laut Verwaltung zugenommen hat und nicht mehr als gefährdet eingestuft wird, stellt ein Brüten an diesem Standort keine Besonderheit dar. Die geplanten Gebüschgruppen und Heckenstrukturen werden als mit den Bedürfnissen der Art vereinbar betrachtet.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Verbesserung der Zuwegung zum Haarener BaggerseeZur Vorlage · 0130/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister die Verbesserung der Verkehrsanbindung und der Zuwegung zum Haarener Baggersee thematisiert. In der Vorlage 0130/21_AF wird darauf hingewiesen, dass der Baggersee an der Sundernstraße als Freizeitangebot für Wassersportler, Badegäste und Familien genutzt wird. Da die Anreise häufig mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie mit dem Fahrrad erfolgt, wird auf die aktuelle Situation an der Sundernstraße Bezug genommen.
Die Fraktion führt aus, dass der Weg zur nächsten Bushaltestelle an der Sundernstraße etwa 850 Meter lang ist. Da es auf diesem Abschnitt an einem separaten Rad- und Fußweg fehlt, teilen sich Fußgänger, Radfahrer und der motorisierte Verkehr die schmale Fahrbahn.
Die Anfrage stellt die Verwaltung vor zwei Kernfragen: Erstens wird gefragt, inwieweit Möglichkeiten zur Verbesserung der Anbindung des Baggersees an den öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Zweitens wird nach Optionen zur Verbesserung der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer gesucht, um die Attraktivität des Gebiets zu steigern. Hierbei wird insbesondere eine Anbindung an den bestehenden Radweg entlang des Datteln-Hamm-Kanals angefragt.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Verbesserung der Zuwegung zum Haarener BaggerseeZur Vorlage · 0191/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop die Möglichkeiten einer verbesserten Anbindung des Haarener Baggersees an den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Optimierung der Zuwegungen für den Fuß- und Radverkehr untersucht.
Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung erklärte die Verwaltung, dass eine direkte Bedienung durch die Buslinie 33 aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sei. Eine Erweiterung des Angebots durch eine stündliche Taxibuslinie zwischen der Haltestelle Sundernstraße und der Wasserskianlage sei theoretisch denkbar, würde jedoch einen hohen wirtschaftlichen Aufwand bedeuten. Da kein weiteres öffentliches Verkehrsinteresse bestehe, müssten die Kosten für einen solchen Betrieb vollständig vom Betreiber der Anlage getragen werden.
Bezüglich des Fuß- und Radverkehrs wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine direkten Wege zum Baggersee führen. Ein Bau eines separaten Gehwegs an der Sundernstraße auf einer Länge von etwa einem Kilometer würde Grunderwerb sowie Planungskapazitäten erfordern. Aufgrund der Priorisierung anderer Projekte im Rad- und Fußwegnetz müsste diese Maßnahme zunächst zurückgestellt werden. Eine direkte Verbindung zum Radweg entlang der Lippe sei aufgrund des dort liegenden Naturschutzgebietes kaum realisierbar. Für die Lippestraße, die der Baulast der Straßen NRW unterliegt, ist ein Austausch mit dem Landesbetrieb geplant, um auch den Bereich am Baggersee zu thematisieren.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Anregungen
- 1.Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0004/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Skateboardinitiative Werries hat mit der Vorlage 0004/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop überbracht, die den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries zum Gegenstand hat. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Platzierung der Elemente nicht zeitgemäß sei und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen auf der Fläche führten. Eine ordnungsgemäße Nutzung der aktuellen Anlage sei daher nicht mehr gegeben.
Als Standort für den Neubau wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg auf der Höhe der Maximilian Grundschule vorgeschlagen. Die Initiative legt ein Konzept vor, das unter Einbeziehung von Skateboardfahrern aus dem Stadtteil und dem näheren Einzugsgebiet erstellt wurde. Der geplante Parcours soll eine Grundfläche von etwa 30 mal 40 Metern umfassen und verschiedene Hindernisse wie Rampen, Auffahrten und Stahlgeländer mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden beinhalten.
Ziel der Anregung ist die Schaffung eines Freizeitangebots für eine Nutzergruppe im Alter von vier bis etwa 50 Jahren. Die Initiative betont, dass durch die Einbeziehung der Nutzer die Funktionalität der Sportanlage sichergestellt werden soll, um Familien und Rollsportbegeisterten im Stadtteil eine zeitlich ungebundene sportliche Betätigung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Kleinspielfeld Handball Hamm Werries/Rasenpatz – Alter Uentroper Weg - Höhe Maximilianschule// Alternative: Sportplatz Freiherr-vom-Stein-Gymnasium HammZur Vorlage · 0006/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0006/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird vorgeschlagen, die Planung für eine neue Skateanlage zugunsten der Errichtung eines Outdoorhandballfeldes zu revidieren. Als Standort für ein solches Kleinspielfeld werden der Alter Uentroper II Weg in Höhe der Maximilianschule sowie alternativ das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums angeführt. Für den Standort am Alten Uentroper II Weg wird zudem eine Sanierung der bestehenden Skateanlage vorgeschlagen, um Probleme wie die mangelnde Trocknung des grobporigen Asphalts und die Nutzung einer Hütte als Treffpunkt für illegale Aktivitäten zu beheben.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Fehlen eines öffentlich zugänglichen Handballfeldes im Stadtgebiet Hamm, obwohl eine hohe Anzahl an Vereinsmitgliedern und interessierten Personen im Stadtgebiet existiere. Ein Multizweckfeld, das durch die Integration von Basketballkörpen auch für Basketballspieler eine gelenkschonende Alternative zu Asphaltplätzen bieten könnte, wird als Bereicherung des Freizeitangebots betrachtet. Ein vorläufiger Kostenvoranschlag eines Bauunternehmens liegt der Anfrage bei. Für die Nutzung des Sportplatzes des Gymnasiums wird die Voraussetzung gestellt, dass die Fläche auch am Wochenende ohne Einschränkung durch feste Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Kleinspielfeld Handball Hamm Werries/Rasenpatz – Alter Uentroper Weg - Höhe Maximilianschule// Alternative: Sportplatz Freiherr-vom-Stein-Gymnasium HammZur Vorlage · 0216/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird vorgeschlagen, die Planung für eine neue Skateanlage durch die Errichtung eines Outdoorhandballfeldes zu ergänzen oder zu ersetzen. Als Standort für ein solches Kleinspielfeld wird der Bereich am Alten Uentroper Weg in Werries vorgeschlagen, wobei alternativ die Fläche am Sportplatz des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums in Betracht gezogen wird. Voraussetzung für die alternative Fläche sei eine uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Fehlen öffentlich zugänglicher Handballflächen im Stadtgebiet und verweist auf die hohe Anzahl an Vereinsmitgliedern sowie interessierten Einzelpersonen. Zudem wird vorgeschlagen, die bestehende Skateanlage durch eine Ausbesserung der Asphaltoberfläche und die Entfernung einer als Treffpunkt für unbefugte Personen genutzten Hütte zu sanieren, statt eine neue Anlage in unmittelbarer Nähe zu schaffen. Ein Kostenvoranschlag für ein Multizweckfeld, das durch Basketballkörbe ergänzt werden könnte, liegt der Anregung bei.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass der Bedarf an Sport- und Fitnessangeboten im Stadtbezirk Uentrop stetig wachse. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens „Grüne Umweltachse Werries“ seien bereits Flächen für Sportangebote, darunter eine Skateranlage sowie multifunktionale Spielfelder am Werner-Figgen-Weg, vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung dieser Flächen soll im weiteren Planungsverlauf erfolgen, wobei eine Beteiligung der Nutzer vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Aktuelle Situation Bereich Lippestraße/Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0034/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anregung die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, mit Straßen.NRW Kontakt aufzunehmen, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Lippestraße und des Niederwerrieser Weges zu verbessern. Ziel der Anregung ist es, auf der Lippestraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen und die Beschilderung zu ergänzen.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die derzeitige unterschiedliche Geschwindigkeitsregelung auf diesem Streckenabschnitt. In Fahrtrichtung stadtauswärts steigt die zulässige Geschwindigkeit nach dem Ortsausgang auf 100 km/h an, bevor sie aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit kurzzeitig auf 50 km/h sinkt und im weiteren Verlauf wieder auf 70 km/h bzw. 80 km/h erhöht wird. In Fahrtrichtung stadteinwärts variiert die Begrenzung ebenfalls zwischen 50 km/h und 70 km/h.
Zudem wird auf die Situation für Fußgänger und Radfahrer hingewiesen, die den Niederwerrieser Weg nutzen. Diese Verkehrsteilnehmer sind auf einen befestigten Seitenstreifen der Lippestraße angewiesen, der lediglich durch eine weiße Fahrbahnmarkierung von der Fahrbahn getrennt ist. Die Fraktion führt an, dass durch die aktuellen Geschwindigkeitsunterschiede und die bauliche Situation ein Risiko für Unfälle besteht.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Aktuelle Situation Bereich Lippestraße/Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0206/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat eine Anregung eingebracht, die die Verkehrssicherheit im Bereich der Lippestraße und des Niederwerrieser Wegs verbessern soll. Ziel der Initiative ist es, auf der Lippestraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen und die Beschilderung zu ergänzen. Damit soll die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, erhöht werden.
Die aktuelle Situation auf der Lippestraße ist durch wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen geprägt. In Fahrtrichtung stadtauswärts steigt die zulässige Geschwindigkeit nach dem Ortsausgang zunächst auf 100 km/h an, bevor sie aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit wieder auf 50 km/h reduziert wird. Im weiteren Verlauf erhöht sich das Limit erneut auf 70 km/h und später auf 80 km/h. In Fahrtrichtung stadteinwärts gibt es eine Begrenzung auf 50 km/h, die nach dem Niederwerrieser Weg auf 70 km/h ansteigt, bevor sie kurz vor dem Ortseingangsschild wieder auf 50 km/h sinkt.
Da Fußgänger und Radfahrer, die den Niederwerrieser Weg nutzen, lediglich den durch Fahrbahnmarkierungen abgetrennten Seitenstreifen der Lippestraße nutzen können, sieht die Fraktion ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zugesichert, das Gespräch mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu suchen. Dabei soll eine einheitliche Geschwindigkeit ab dem Ortsausgang für beide Fahrtrichtungen vorgeschlagen werden.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.IBC-Wassercontainer für den BürgerwaldZur Vorlage · 0038/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop befasst sich mit einer Anregung zur Sicherung der Bewässerung der im Stadtteil angelegten Bürgerwälder. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die jungen Bäume aus Pflanzaktionen, die im Rahmen von Hochzeits- oder Bürgerwäldern initiiert wurden, dauerhaft mit Wasser zu versorgen. Bisher erfolgte die Bewässerung durch die freiwilligen Feuerwehren, was jedoch als keine langfristige Lösung dargestellt wird. Da ein direkter Wasseranschluss an den Pflanzflächen nicht realisierbar ist, wird ein alternatives System vorgeschlagen.
Die Anregung sieht vor, an jedem Pflanzabschnitt des Bürgerwaldes drei IBC-Container mit einem Fassungsvermögen von jeweils etwa 1.000 Litern sowie einem Auslaufhahn aufzustellen. Die Befüllung dieser Container soll regelmäßig durch städtische Fahrzeuge erfolgen. Die Bewässerung der Bäume durch die jeweiligen Baumpaten soll dann mithilfe von Gießkannen erfolgen, die mit dem Wasser aus den Containern befüllt werden. Als Referenz für dieses Modell wird auf Erfahrungen der Stadt Kamen verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass gebrauchte, ausgespülte Container aus der Lebensmittelindustrie kostengünstig bezogen werden können.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- IBC-Wassercontainer für den BürgerwaldZur Vorlage · 0196/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0038/21 befasst sich mit der Bewässerung der im Rahmen von Bürger- und Hochzeitswäldern gepflanzten Bäume in Hamm. Die Antragstellung sieht vor, an den Pflanzabschnitten IBC-Container mit jeweils rund 1.000 Litern Fassungsvermögen aufzustellen. Diese sollen durch städtische Fahrzeuge befüllt werden, damit Baumpaten die Bewässerung der Jungbäume eigenständig durchführen können.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung nicht zum Beschluss anzunehmen. Zwar ist eine Bewässerung der Jungbäume in den ersten drei Lebensjahren zur Sicherung der Entwicklung notwendig, eine langfristige Bewässerung von Waldflächen wird jedoch als nicht zielführend eingestuft. Aktuell wird die Bewässerung der Standorte durch eine beauftragte Fachfirma im Auftrag des Umweltamtes durchgeführt. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Bewässerung erfolgt dabei wöchentlich auf Basis der Bodenfeuchtigkeit und der Niederschlagsmengen.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass eine Bewässerungslösung über IBC-Container und die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern nicht die Sicherstellung der erforderlichen Wassermenge für alle Bäume garantieren könne. Zudem fehlen seitens des Umweltamtes die Kapazitäten für die regelmäßige Befüllung der Container. Eine Übernahme dieser Aufgabe durch eine Fachfirma würde zudem zusätzliche Kosten verursachen.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Endhaltestelle der Linie 5, früher 33, in UentropZur Vorlage · 0043/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0043/21 liegt der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop ein Anliegen zur Linienführung der Buslinie 5 vor. Hintergrund ist die Information, dass die Linie 5, ehemals Linie 33, nun an der Haltestelle Uentroper Dorfkirche endet und dort eine Wartezeit von etwa 20 Minuten aufweist.
Ein Mitglied der Bezirksvertretung weist darauf hin, dass dies Auswirkungen auf Fahrgäste hat, die den Hindutempel an der Kranstraße ansteuern möchten. Diese müssten nach dem Ausstieg an der Dorfkirche einen neuen Fahrschein lösen, um die Weiterfahrt zur Haltestelle Kranstraße/Hindutempel fortzusetzen. Es wird auf die ursprüngliche Planung der Haltestellenbenennung an der Kranstraße verwiesen, welche die Weiterfahrt im Sinne der Nutzerstruktur, insbesondere für Familien, berücksichtigen sollte.
Im Rahmen der Anregung wird die Möglichkeit angeführt, die bisherige Praxis der Linienführung beizubehalten. Als ergänzendes Angebot wird die Bereitstellung von sanitären Anlagen für das Buspersonal im neuen Kulturzentrum in Aussicht gestellt.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Endhaltestelle der Linie 5, früher 33, in UentropZur Vorlage · 0223/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung bezüglich der Endhaltestelle der Linie 5 in Uentrop die aktuellen Fahrplanbedingungen erläutert. Hintergrund der Anfrage war die Information, dass die Linie 5, ehemals Linie 33, an der Uentroper Dorfkirche endet und dort eine Wartezeit von etwa 20 Minuten aufweist. Es wurde die Sorge geäußert, dass Fahrgäste, die den Hindu-Tempel an der Kranstraße ansteuern, aufgrund der Endstation an der Kirche einen neuen Fahrschein lösen müssten.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass seit dem Fahrplanwechsel im Juli 2021 Direktverbindungen aus dem westlichen Hamm und aus Wiescherhöfen über den Hauptbahnhof nach Uentrop bestehen. In den Zeitlagen zwischen 06:00 und 0eb7:00 Uhr, 11:00 und 12:00 Uhr sowie 14:00 und 17:00 Uhr kann der Hindu-Tempel weiterhin ohne Zwischenstopp an der Uentroper Kirche direkt angefahren werden.
In den übrigen Zeiträumen sind aus betrieblichen Gründen Pausen an der Haltestelle Uentroper Kirche erforderlich. Die Verwaltung stellt jedoch klar, dass für die Weiterfahrt zum Hindu-Tempel kein neuer Fahrschein erworben werden muss. Eine Verlagerung der Pausen an die Haltestelle am Hindu-Tempel sei nicht möglich, da dies eine zusätzliche Schleifenfahrt durch Uentrop zur Folge hätte.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- K.Verschiedenes