Überprüfung Beschilderung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0287/21_AT wurde die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Lippestraße und der Storchholzstraße auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass im Bereich der Lippestraße, zwischen dem Haus Wiemer und dem Friedhof Werries, ein Hinweisschild zum Naturschutzgebiet sowie ein Zusatzschild mit dem Verbot des Betretens durch den Eigentümer angebracht ist. Zudem befinde sich an der östlichen Seite der Storchholzstraße, etwa 300 Meter südlich der Lippestraße, ein weiteres Hinweisschild zum Naturschutzgebiet, welches zusätzlich ein Verbot des Badens und Betretens unter dem Hinweis auf das Amt des Oberstadtdirektors ausweist.
In der Begründung des Antrags wird auf das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Demnach sei das Betreten von privaten Wegen, Wirtschaftswegen sowie ungenutzten Flächen grundsätzlich gestattet. Eine Untersagung dieser Betretungsbefugnis durch Grundstückseigentümer bedürfe gemäß der gesetzlichen Regelungen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Zudem wird angeführt, dass die Funktion des Amtes des Oberstadtdirektors in Nordrhein-Westfalen bereits mit Ablauf der Amtszeit im Jahr 1999 abgeschafft wurde. Ziel des Antrags ist die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der bestehenden Hinweisschilder.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 26.08.2021kein Ergebnis hinterlegt
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