Maßnahme CEF4 zum B-Plan Siegenbeckstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfrage der Fraktion GRÜNE Bezirksfraktion Hamm-Uentrop Stellungnahme zu den im Rahmen des Bebauungsplanes 02.089 (Siegenbeckstraße) festgelegten Maßnahmen zur Förderung des Flussregenpfeifers auf der Fläche CEF4 gegeben. Die Umsetzung der Maßnahmen in der Lippeaue erfolgte im Oktober 2018 in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Dabei wurden Schneisen zur Schaffung vegetationsfreier Flächen angelegt. Im Jahr 2020 wurde der aufkommende Bewuchs entfernt und der Boden aufgelockert. Eine mögliche Ergänzung durch das Einbringen von standortnahen Sanden wird als Option zur Verbesserung der Habitatsituation in Betracht gezogen.
Hinsichtlich der Art der Maßnahme hält die Verwaltung fest, dass die Gestaltung nicht mit sogenannten Lerchenfenstern vergleichbar sei, da die Fläche großflächiger angelegt wurde und durch die Gewässernähe eine höhere Störungsarmut aufweise. Das Einbringen von Kies wurde von den Naturschutzbehörden abgelehnt, da die lokalen Bodenverhältnisse durch Sand-Lehm geprägt sind und bereits Bruterfolge auf Sandböden in der Stadt bekannt sind.
Ein populationsbezogenes Monitoring der Brutpaare wird von der Verwaltung als rechtlich nicht erforderlich und fachlich nicht geboten eingestuft; stattdessen findet eine Funktionskontrolle der Maßnahme statt. Optimierungen der Maßnahmen werden durchgeführt, wobei die Wirksamkeit der Ersatzflächen mit der Umsetzung des Bebauungsplans und dem damit verbundenen Verlust des ursprünglichen Lebensraums sichergestellt sein muss.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021kein Ergebnis hinterlegt
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