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Stlgnahme

Maßnahme CEF3 zum B-Plan Siegenbeckstraße

0238/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksfraktion Hamm-Uentrop Informationen zu den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (CEF3) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße vorgelegt. Gegenstand der Anfrage war die Gestaltung der Gehölzstrukturen auf der CEF2/3-Fläche, um die Habitatfunktionen für die Arten Nachtigall und Neuntöter zu gewährleisten und gleichzeitig die Lebensbedingungen für das Schwarzkehlchen zu berücksichtigen.

Die Verwaltung erläutert, dass die Gehölzstreifen und -gruppen so angelegt werden, dass sie die Anforderungen beider Arten erfüllen sollen. Die Pflanzungen erfolgen am Rand der Fläche in Form von mehreren Streifen mit einer Breite von etwa acht Metern und Längen zwischen 30 und 50 Metern. Dabei wird betont, dass keine geschlossenen Heckenstrukturen entstehen sollen, um die Anforderungen des Schwarzkehlchens an offene Flächen zu wahren.

Die Umsetzung der Maßnahmen begann Anfang 2019 durch Entwicklungspflege, Bewässerung und Mulchschnitte. Im Jahr 2021 wurden Blänken sowie Totholzhaufen angelegt; die Pflanzung von Einzelsträuchern ist für Ende 2021 oder Anfang 2022 vorgesehen. Bezüglich des Vorkommens von Schwarzkehlchen führt die Verwaltung aus, dass für das Jahr 2021 keine avifaunistische Untersuchung stattfand. Da die Population dieser Art laut Verwaltung zugenommen hat und nicht mehr als gefährdet eingestuft wird, stellt ein Brüten an diesem Standort keine Besonderheit dar. Die geplanten Gebüschgruppen und Heckenstrukturen werden als mit den Bedürfnissen der Art vereinbar betrachtet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 209 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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