Benennung von 2 Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop soll im Rahmen der Beschlussvorlage 0259/21 zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die im Jahr 2020 beginnende Kommunalwahlperiode benennen. Grundlage hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016, welcher die Amtszeit der Mitglieder des Seniorenbeirates an die Amtszeit der Mitglieder des Rates der Stadt Hamm bindet. Demnach endet die Tätigkeit der Mitglieder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode.
Gemäß der geltenden Regelungen sind die sieben Bezirksvertretungen dazu verpflichtet, jeweils zwei Personen für den Seniorenbeirat zu bestimmen. Voraussetzung für die Benennung ist, dass die betreffenden Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im Stadtbezirk Uentrop innehaben. Die Neubesetzung des Seniorenbeirates soll innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der neuen Wahlperiode abgeschlossen sein. Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums, zu der der Oberbürgermeister einlädt, üben die bisherigen Mitglieder ihre Tätigkeit unverändert weiter aus. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Benennung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 25.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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