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Stlgnahme

Immobilie Maxi-Center

0050/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag Nr. 0052/20 die Prüfung baulicher und sonstiger Mängel im alten Teil des Maxi-Centers sowie die Aufforderung an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer der Immobilie zur zeitnahen Mängelbeseitigung beantragt. Hintergrund des Antrags ist die unrechtmäßige Vermietung von Gewerberaum zu Wohnzwecken. Die Fraktion fordert zudem, die ordnungsrechtliche Verfolgung der widerrechtlichen Nutzung sowie die Erstattung der entstandenen Folgekosten für die Unterbringung durch die Eigentümerschaft zu erwirken.

In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass im Rahmen einer Besichtigung des Gebäudes die Beseitigung festgestellter bauordnungsrechtlicher Mängel durch entsprechende Maßnahmen gefordert wird. Das Bauordnungsamt steht diesbezüglich im Austausch mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Die Prüfung der Gebäudenutzung durch die Verwaltung hat ergeben, dass nicht genehmigte Nutzungen untersagt wurden und in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer bereits beendet werden konnten. Hinsichtlich einer möglichen Verschmutzung des Gebäudes sieht die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage für bauordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Eigentümerschaft vor.

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