Haushaltsplan 2021 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0242/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2021. Im Zentrum steht die Verteilung des Bezirksbudgets der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop auf die einzelnen Einzelansätze.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage nach § 37 Abs. 3 GO NRW verfügen die Bezirksvertretungen über die Möglichkeit, über den Verwendungszweck eines Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel eigenständig zu entscheiden. Die Zuweisung der Mittel erfolgt auf Basis eines Beschlusses des Rates aus dem Jahr 2000, wonach den Stadtbezirken ein Betrag von 0,30 Euro pro Einwohner sowie ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Verteilung des Bezirksbudgets auf die Einzelansätze beschließt und die übrigen bezirksbezogenen Haushaltsansätze zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag des Bezirksbudgets nicht verändert werden kann und die Verteilung nach der Beratung der Ansätze dem Rat sowie der Verwaltung mitgeteilt wird. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW an den Beratungen über die Haushaltssatzung mitwirken und Vorschläge oder Anregungen zu Haushaltspositionen einbringen können, die Auswirkungen auf den jeweiligen Bezirk haben. Ergänzende Informationen zu den Maßnahmen sind dem beigefügten Bezirksplan sowie einer Liste investiver Maßnahmen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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