ISEK Hamm Innenstadt „Perspektive 2030“: Maßnahmen der Städtebauförderung zum Umgang mit leerstehenden Ladenlokalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Perspektive 2030“ beschlossen. Das Programm konzentriert sich auf den Kernbereich der Innenstadt, einschließlich der Fußgängerzonen Bahnhofstraße, Westentor, Weststraße und Oststraße. Ziel ist es, für Flächen in Erdgeschosszonen, die für den klassischen Handel oder die Gastronomie nicht mehr marktgängig sind, neue Nutzungsperspektiven zu erschließen.
Die Förderung umfasst bauliche Maßnahmen wie die Herstellung von Barrierefreiheit, die Gestaltung von Fassaden, die Zusammenlegung von Ladenlokalen sowie energetische Verbesserungen. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Erzielung von Einnahmen durch die Neunutzung und dem Denkmalschutz, wobei Fördersätze zwischen 25 und 50 Prozent möglich sind. Zur Unterstützung der Immobilieneigentümer soll zudem ein Quartiersarchitekt beauftragt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Parallel dazu wurde die Weiterführung des Verfügungsfonds Anmietung im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ beschlossen. Dieses Instrument ermöglicht es, leerstehende Räumlichkeiten zu vergünstigten Konditionen anzumieten und an neue Nutzer, etwa Kulturschaffende oder Gründer, weiterzuvermieten. Die geplanten Gesamtausgaben für diese Maßnahmen belaufen sich auf 635.000 Euro, wobei die Mittel für die Umnutzung und den Verfügungsfonds über die Jahre 2024 bis 2027 bereitgestellt werden.
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