Feuerwache I Hafenstraße, Errichtung einer Interimswache
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Planung für eine Interimswache an der Hafenstraße vorzunehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Errichtung als Modulbauten vorzubereiten und einen Baubeschluss für das Jahr 2024 vorzulegen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die aktuelle Hauptfeuerwache an der Hafenstraße entspricht aufgrund gestiegener Anforderungen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Insbesondere der erhöhte Raumbedarf durch die Rekommunalisierung des Rettungsdienstes sowie gewachsene Aufgabenbereiche führen zu Engpässen. Zudem wurden im Rahmen von Arbeitsschutzbegehungen Mängel bei der Nutzung des Gebäudes festgestellt. Als zweistufiges Verfahren ist geplant, zunächst durch das Interimsobjekt dringende Probleme zu beheben, bevor nach einer umfassenden Standortanalyse ein langfristiges Konzept für den Standort Hafenstraße entwickelt wird. Die Interimswache soll auf den Grundstücken Hafenstraße 47 und 51 errichtet werden, wofür bestehende Gebäude kurzfristig rückgebaut werden sollen.
Für die Erstellung der Planungs- und Vergabeunterlagen sind Kosten in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen. Diese umfassen unter anderem juristische Begleitung, Baugrundgutachten sowie Brandschutz- und Entwässerungskonzepte. Die Ausschreibung der Interimswache soll in der ersten Jahreshälfte 2024 erarbeitet werden, wobei die Erstellung der Unterlagen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachingenieure erfolgt. Ein Baubeschluss wird für Juni 20rag 2024 angestrebt.
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