Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0197/2022 vom 20.09.2022, Teil I
- 2.Vergabe von Leistungen im Zeitvertrag im Rahmen der allgemeinen BauunterhaltungZur Vorlage · 0940/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat beschlossen, die Vergabe von Leistungen im Zeitvertrag für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorzunehmen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Ausschreibungsverfahren durchführt, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 genehmigt wird. Da die bisherigen Zeitverträge zum 31. Dezember 2022 endeten, ist eine Neuausschreibung erforderlich.
Die geplanten Arbeiten umfassen drei Gewerke: Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten sowie Verglasungsarbeiten. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei für jeden der sieben Stadtbezirke jeweils ein Vergabelos vorgesehen ist. Die geschätzte Gesamtauftragssumme für den Zeitraum von zwei Jahren beläuft sich auf circa 896.000 Euro brutto, wobei die jährlichen Aufwendungen auf etwa 448.000 Euro beziffert werden. Die Mittel hierfür sind im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes vorgesehen.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Standardleistungsbücher und nach den Vergaberichtlinien der Stadt Hamm. Die Auswahl der Bieter erfolgt aus der Liste qualifizierter Unternehmen der zentralen Submissionsstelle des Bauverwaltungsamtes. Nach Abschluss eines zeitlich befristeten Rahmenvertrages werden Einzelaufträge für Kleinreparaturen bis zu einem Nettobetrag von 25.000 Euro nach tatsächlichem Bedarf abgerufen. Die Durchführung der Ausschreibungen ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0948/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0948/22_VL sieht die Durchführung überbezirklicher konsumtiver Sondermaßnahmen für das Jahr 2023 vor, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und städtischen Liegenschaften in Hamm sicherzustellen. Die geplanten Maßnahmen umfassen technische, bauliche und sicherheitsrelevante Arbeiten an verschiedenen Objekten, darunter Schulen, Kitas, Feuerwehrstützpunkte und das Rathaus.
Zu den Inhalten gehören unter anderem die Verkehrssicherung an Ehrenmalen, Trinkwasseruntersuchungen, die Überprüfung elektrischer Anlagen sowie die Mängelbeseitigung an Aufzugsanlagen und Brandschutzvorrichtungen. Im Bereich der Sicherheit an Schulen sind die Einführung eines Farbleitsystems zur Amokprävention sowie die Aufrüstung auf ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System vorgesehen. Weitere Posten betreffen die Instandsetzung von Elektro- und Blitzschutzanlagen, die Überprüfung der Standsicherheit von Hallentragwerken durch externe Sachverständige sowie energetische Maßnahmen wie der LED-Umbau in der Sachsenhalle und im Heinrich-von-Kleist-Forum.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage teilen sich in konsumtive Aufwendungen in Höhe von 3.280.000 € und investive Aufwendungen in Höhe von 925.000 € auf, die durch den städtischen Eigenanteil gedeckt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Büros vor, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit 2022 bis 2027Zur Vorlage · 0909/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit vom 11. September 2022 bis zum 10. September 2027 beschlossen. Der Ausschuss ist für die Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zuständig, die der Realisierung von Planungsrecht dienen. Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig und verfügen über spezifische fachliche Qualifikationen.
Als Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wurde ein ehemaliger Vorsitzender der Spruchstelle für Flurbereinigung des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Die Stellvertretung des Vorsitzenden übernimmt ein Sachgebietsleiter für Recht und Liegenschaften aus der Stadt Warendorf.
Für die fachspezifischen Anforderungen wurden weitere Mitglieder bestimmt. Ein Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist der Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Kataster des Kreises Unna. Als stellvertretendes Mitglied mit entsprechender Qualifikation wurde ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus Warendorf bestellt. Zur Ermittlung von Grundstückswerten wurde die Leiterin der Abteilung Vermessung, Kartographie und Bodenordnung des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster als sachverständiges Mitglied und ein Dezernent der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Detmold als stellvertretendes Mitglied bestellt. Die Neubesetzung erfolgt aufgrund von Altersverzichten der bisherigen Mitglieder.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0930/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt, die die Ausweisung des Gewerbeparks Münsterstraße Ost zum Ziel hat. Das Verfahren umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein etwa 57.706 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Hamm. Der Bereich, der derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll in der Darstellung als Gewerbefläche geändert werden.
Hintergrund der Planung ist die steigende Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen für kleinteiliges Gewerbe im Siedlungsraum Hamm sowie der knappe Bestand an verfügbaren Flächen im Stadtbezirk Heessen. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, ob Teilflächen des Gebiets für eine Expansion des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können, um dessen langfristige Standortsicherung zu unterstützen, sofern die handelswirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen wird.
Die städtebaulichen Ziele sehen eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz vor, wobei die Erschließung über den Alfred-Weber-Weg erfolgen soll, um keine weiteren Zu- und Abfahrten an der Münsterstraße zu schaffen. Die Planung muss die Vorgaben des Rahmenplanes Heessen sowie die Standards zum Klimaschutz berücksichtigen. Zudem ist sicherzustellen, dass die bestehenden Wohnhäuser im Planbereich nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Bebauungsplan Nr. 07.109 – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0931/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0931/22_VL wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 07.109 für den Gewerbepark Münsterstraße Ost sowie die gleichzeitige 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von etwa 57.706 m² Fläche für kleinteiliges Gewerbe in der Gemarkung Hamm. Die betroffenen Flächen in Flur 9 werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Verfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Parallelverfahren geführt. Im Rahmen des Prozesses soll zudem geprüft werden, ob Teilflächen für eine Erweiterung des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können.
Der Entwurf sieht vor, die vom Rat beschlossenen Klima-Standards durch textliche und zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan zu integrieren. Ergänzt werden diese Vorgaben durch eine Checkliste sowie entsprechende Informationen in der Begründung. Zur Untersuchung der ökologischen Auswirkungen werden ein Artenschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, über die Ziele, Lösungen und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Als Grundlage für die Planung dienen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.9. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0934/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0934/22_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Konkret ist die Aufnahme der Maßnahme „RRB An der Von-Thünen-Halle“ vorgesehen. Aufgrund einer Einleitungserlaubnis vom September 2021 muss das dortige Regenrückhaltebecken in eine Ausleitstrecke umgebaut werden. Diese Anpassung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept um diese Maßnahme zu erweitern. Der Lippeverband wird damit beauftragt, die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung von 2003 in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sind die Verwaltung sowie der Lippeverband angewiesen, die für die Realisierung notwendigen Planungen zu erstellen und etwaige erforderliche Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Vorlage durchlief im Rahmen des Beschlussverfahrens die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz und im Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0937/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0937/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – beantragt. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst das Flurstück 229. Die Fläche wird im Westen durch die Schulstraße und im Süden durch die Ermelinghofstraße begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer etwa 2.500 Quadratmeter großen Fläche. Auf dem Grundstück, das bisher mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut war, sollen barrierefreie Wohnungen sowie optional eine Tagespflegeeinrichtung entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße – aus dem Jahr 1969 überplant werden. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzung von einem reinen Wohngebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet zu ändern und eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist zudem ein Erhaltungsgebot für eine Blutbuche auf dem Grundstück sowie für die Straßenbäume in der Schulstraße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt zudem, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausweist.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0952/22_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0952/22_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation an der Martin-Luther-Straße, dem Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße durch ein Gebäudeensemble mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Das rund 800 m² große Plangebiet soll durch den Abriss und Neubau eines Gebäudes sowie die Erweiterung der überbaubaren Fläche um einen westlichen Grünstreifen neu geordnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2021 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a BauGB vor, um eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs formal zu berücksichtigen. Die Gebietskategorie soll von einem besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet geändert werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen. Die Gebäudehöhen sind auf eine Firsthöhe von 85,00 m NHN und eine Traufhöhe von 75,00 m NHN begrenzt. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden fachliche Hinweise zu Themen wie Bergbau, Entwässerung, Denkmalschutz und Artenschutz eingerebracht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verlief ohne einwendende Anregungen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den 25.10.2022 vorgesehen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 9.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0953/22_VL sieht die Einrichtung eines zweiten, klimaneutralen Recyclinghofs in Hamm vor. Nach einer Untersuchung von 33 potenziellen Flächen wurde das Grundstück im Gewerbegebiet „Im Ried“ als geeignet befunden. Die städtische Fläche umfasst etwa 13.000 m² und soll zur Entlastung des Recyclinghofs „Am Lausbach“ dienen, der mit rund 250.000 Anlieferungen pro Jahr an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Der neue Standort soll an Spitzenzeiten bis zu 1.000 PKW-Entladungen ermöglichen.
Der geplante Standort soll durch Photovoltaikanlagen bis zu 250.000 kWh klimaneutralen Strom erzeugen und Überschüsse in das Netz der Stadtwerke Hamm einspeisen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutzeinrichtungen und eine einseitig geöffnete Halle vorgesehen. Da die Fläche als Altlast eingestuft ist, wird eine Sanierung durch den Altlastensanierungsverband NRW für das Jahr 2023 erwartet. Aufgrund der geplanten Lagerkapazität von über 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Der Rat soll die Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, Planungen durch Ingenieurbüros zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und die Planungen in einer Bürgerversammlung zu erörtern. Nach Abschluss der Planungen soll eine Vorlage für einen Baubeschluss inklusive Kostenberechnung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht die Beauftragung von Ingenieurbüros im zweiten Quartal 2023 sowie die Inbetriebnahme des Recyclinghofs für März 2025 vor.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0961/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0961/22_VL betrifft den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer etwa 5.000 m² großen Brachfläche zu einem Mischgebiet, das Wohn- und Bürogebäude umfasst. Das Vorhaben wird als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das Erdgeschoss gewerblich genutzt werden soll und die oberen Etagen der Wohnnutzung dienen. Die Planung sieht eine Kombination aus freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohneinheiten sowie eine Stellplatzanlage vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 25.10.2022 zu verabschieden. Dabei werden die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, des Lippeverbandes, des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, des Polizeipräsidiums Hamm und des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anpassungen bezüglich des Artenschutzes, der Entwässerung, der Erdgeschossfußbodenhöhen und der Grundflächenzahl in die Planung integriert. Zudem wurden redaktionelle Ergänzungen zu Methanausgasungen, zum Hochwasserschutz und zu einem Rechtsabbiegegebot vorgenommen. Die Mitteilung der Stadtwerke zur Versorgungssicherheit und Glasfasererschließung wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.073 im Geltungsbereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Verbindungsbau an der Sophie-Scholl-Gesamtschule
- 12.Trägerhaus Hamm GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0974/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Errichtung eines sogenannten „Trägerhaus Hamm“ grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt sieht die Schaffung eines gemeinsamen Standorts für verschiedene soziale Einrichtungen auf der Brachfläche „Kleine Alleestraße 4“ vor. Zu den geplanten Nutzern gehören die Hammer Tafel e.V., der ASB Hamm mit einem Kontaktcafé sowie eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und die Aidshilfe Hamm. Die Bündelung der Angebote soll Synergieeffekte nutzen und den steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen abdecken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und Planungsleistungen an Fachingenieure zu vergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 die Genehmigung findet. Zudem sollen Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Innenstadt 2030, beantragt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der Standort aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist. Das Gebäude soll energetische Standards erfüllen und einen städtebaulichen Beitrag zur Entwicklung der südlichen Innenstadt leisten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 36.000 Euro beträgt. Die detaillierte Planung inklusive einer belastbaren Kostenschätzung soll im dritten Quartal 2023 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.Bebauungsplan Nr. 07.110 - An der Brökermersch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0992/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0992/22_VL sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.110 „An der Brökermersch“ in Hamm-Heessen vor. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gegenstand der Planung ist eine Fläche von insgesamt 17.843 m², die durch die Insolvenz der Firma Boss V + V GmbH & Co. KG brachfällt. Ziel der Neunutzung ist es, städtebaulich unerwünschte Nutzungen, wie etwa zentrenrelevanten Einzelhandel oder Vergnügungsstätten, auszuschließen und Mischstrukturen auf den Betriebsgrundstücken zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll den bestehenden Plan Nr. 07.038 überlagern.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kreuzung Heessener Straße / Brökermersch. Während der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Mischbaufläche ausweist, ist für eine gewerbliche Weiterführung die Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Sondergebietes vorgesehen. Da dies von der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan abweicht, kann eine entsprechende Berichtigung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen. Die Vorlage umfasst zudem den Vorschlag, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Zur Veranschaulichung der Planung liegen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.Denkmalbereich Markgrafenufer hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0994/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Gebiet „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Unterschutzstellung eines etwa 15.438 Quadratmeter großen Bereichs in der Gemarkung Hamm (Flur 21) gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der geplante Bereich umfasst verschiedene Flurstücke, darunter Wohngrundstücke, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen.
Das Ensemble umfasst primär freistehende Villenbauten aus der Zeit um 1930, die sich entlang des Markgrafenufer zwischen der Marker Allee und der Ahse befinden. Die Bebauung ist durch eine sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt. Neben den Gebäuden sollen auch die zugehörigen Gartenflächen, Einfassungsmauern sowie die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand und eine ovale Grünfläche als Bestandteile des Denkmalbereichs geschützt werden.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild dieses zusammenhängenden Gebäudeensembles als Zeugnis der Stadtbaugeschichte zu erhalten. Der Geltungsbereich umfasst unter anderem die Hausnummern 11 bis 24. Planungsrechtlich ist das Gebiet im bestehenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Aufstellung der Satzung soll das kulturelle Erbe der Anlage für die Zukunft sichern.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Ausbauplan S 11/22 Ausbau Eschenallee, Bushaltestelle „Eschenallee“Zur Vorlage · 0850/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Bushaltestelle „Eschenallee“ barrierefrei auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, das sich auf zentrale Busachsen und Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen konzentriert.
Die Planung sieht vor, die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei zu gestalten. Auf der Südseite der Straße wird die derzeit zu kurze und schmale Haltebucht durch ein Halten am Fahrbahnrand ersetzt, wobei die Lage der Haltestelle um etwa 20 Meter nach Osten verschoben wird. Dort soll zudem ein Wartehäuschen entstehen. Auf der Nordseite ist für den Ausbau die Fällung eines Baumes erforderlich; eine Ersatzpflanzung ist im Rahmen anderer Straßenbauarbeiten vorgesehen.
Die technischen Details umfassen die Verwendung von Betonsteinpflaster für Gehwege und Radwege sowie die Installation eines 16 cm hohen Kassler Sonderbords, um das barrierefreie Befahren mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren zu ermöglichen. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen der Behindertenkoordination, etwa durch taktile Leitsysteme, eine angemessene Neigung der Warteflächen und die Platzierung von Haltestellenmasten.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 74.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im November 2022 öffentlich ausgelegt.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Ausbauplan S 13/22 Ausbau Lippestraße, ParallelfahrbahnZur Vorlage · 0852/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat die Beschlussvorlage 0852/22 zum Ausbau der Parallelfahrbahn der Lippestraße vorgelegt. Der Plan sieht die Erneuerung des Straßenabschnitts zwischen dem St. Georgs-Platz und der Straße An der Steinernen Brücke vor, da die aktuelle Fahrbahn als abgängig eingestuft wird. Im Zuge der Maßnahme soll der bestehende, schmale Radweg aufgegeben und durch einen fahrradstraßengerechten Ausbau ersetzt werden. Die Straße soll künftig als Einbahnstraße in westlicher Richtung betrieben werden, wobei der Anliegerverkehr sowie der Radverkehr freigegeben sind.
Die neue Querschnittsgestaltung sieht eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter sowie einen 1,80 Meter breiten Gehweg vor. Durch eine Teilentsiegelung des alten Radweges soll zudem die bestehende Grünfläche vergrößert werden. Um den Wurzelraum der vorhandenen Bäume zu schützen, wird die neue nördliche Ausbaugrenze gegenüber dem Bestand zurückbleiben. Der Lippeverband wird im Rahmen des Ausbaus Kanalarbeiten durchführen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 235.000 Euro, wovon ein städtischer Eigenanteil von 47.000 Euro beträgt. Die Mittel für die Straßenerneuerung sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Die technische Planung berücksichtigt die Vorgaben der Behindertenkoordination hinsichtlich Barrierefreiheit und taktiler Leitsysteme. Eine Beteiligung der Eigentümer hat bereits stattgefunden, wobei keine Änderungen am Ausbauplan vorgenommen wurden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Verzicht der Wegeverbindung über das Grundstück der Kettelerschule und Bau von zwei Toranlagen.Zur Vorlage · 0860/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0860/22_VL sieht vor, die Wegeverbindung über das Grundstück der Kettelerschule zu unterbinden und stattdessen zwei neue Toranlagen zu errichten. Ziel der Maßnahme ist es, den öffentlichen Zugang zum Schulgelände zu reduzieren, um Vandalismus vorzubeugen. Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung Möglichkeiten zur Reduzierung des öffentlichen Zugangs untersucht.
Nach dem Entwurf soll der Weg, der vom südlichen Ende der Schützenstraße über das Schulgelände führt, nicht mehr genutzt werden. Als Alternative werden auf das Gelände bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen über den Hülsweg sowie einen unbenannten Weg östlich des ehemaligen Newcastle-Kasernengeländes verwiesen. Die geplanten Toranlagen sollen den Haupteingang im Bereich des Parkplatzes sowie den nördlichen Nebeneingang sichern. Das zweiflügelige Tor am südlichen Haupteingang sowie das einflügelige Tor am nördlichen Nebeneingang sollen täglich durch den Schulhausmeister zu Unterrichtsbeginn aufgeschlossen und nach Unterrichtsschluss wieder verschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 10.000 Euro, wobei die Mittel für den zweiten Bauabschnitt der Kettelerschule zur Verfügung stehen. Die Auftragsvergabe ist für etwa Februar 2023 vorgesehen.
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- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 Hamm-UentropZur Vorlage · 0942/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0942/22_VL die Durchführung von Baumaßnahmen im Stadtbezirk Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die notwendigen Baumaßnahmen für das Jahr 2023 vorzeitig zu beschließen, um eine rechtzeitige Ausschreibung der Leistungen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Projekte, deren Kostenvolumen 25.000 Euro übersteigt und die für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften erforderlich sind.
Im Fokus der Planung steht eine Maßnahme an der Schule im grünen Winkel. Hier sind Anstricharbeiten an den Wandflächen der Flure und Treppenhäuser vorgesehen, da diese durch Abnutzung und vorangegangene Bauarbeiten überarbeitungsbedürftig sind. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 50.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem Teilergebnisplan des StA/ZD 65, Zeile 13, für Sach- und Dienstleistungen, gesichert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die genannten Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Fachingenieurbüros vorzunehmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Ausbauplan S 14/22 Endausbau Stichweg Uentroper Dorfstraße (Erschließungsgebiet Uentroper Dorfstraße)Zur Vorlage · 0976/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0976/22_VL sieht den Endausbau des Stichwegs Uentroper Dorfstraße im Erschließungsgebiet Uentroper Dorfstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsfläche, um die Eröffnung eines Lebensmittelmarktes sowie die damit verbundene Verkehrsführung zu ermöglichen. Der Ausbauplan sieht eine Straßenbreite von etwa 8,00 Metern vor, die sich in einem Bogen auf 8,50 Meter erweitert. Die technische Gestaltung umfasst eine asphaltierte Fahrbahn von circa 6,00 Metern Breite sowie einen etwa 2,00 Meter breiten, gepflasterten Gehweg mit Rundbord. Die Beleuchtung erfolgt über LED-Aufsatzleuchten.
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger, welcher auch die Kosten für den Ausbau trägt. Für die Stadt Hamm entstehen durch die Maßnahme keine unmittelbaren Auszahlungen, jedoch fallen nach der Übernahme Folgekosten an. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen der Behindertenkoordination, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Übergängen, der taktilen Kennzeichnung von Bodenindikatoren sowie der Beschaffenheit der Oberflächen für Rollstuhlfahrer. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Die Anlieger wurden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen einbezogen. Der Ausbauplan wurde im November 2022 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.092 – Auf der HelleZur Vorlage · 0925/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung einer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.092 – Auf der Helle – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Der vorgeschlagene Name für die Straße lautet „Hellenkamp“. Die Entscheidung über die Namensgebung erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Namen „Hellenkamp“ festzulegen, wobei die endgültige Entscheidung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der Benennung keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die entsprechende Vorlage wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 24. November 2022 beraten.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0932/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0932/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel. Im Zentrum steht die Durchführung von Baumaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und Liegenschaften als notwendig erachtet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Maßnahme im Verwaltungsgebäude Teichweg 1. Hier soll der Einbau einer Brandmeldeanlage erfolgen, um den Brandschutzvorschriften sowie dem Personenschutz zu entsprechen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Ausbau von Rettungs- und Fluchtwegen durch den Einsatz von Rauchmeldern und Druckknopfmeldern inklusive Sockelsirenen.
Die für diese Maßnahme veranschlagten Kosten belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus einer Instandhaltungsrückstellung, die bereits im Haushaltsjahr 2021 gebildet wurde, sodass die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2023 nicht durch diese Aufwendungen belastet wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen. Zudem wird die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Büros beantragt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-HeessenZur Vorlage · 0935/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 7 Hamm-Heessen vor. Der beantragte Baubeschluss umfasst verschiedene Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von 420.000 Euro für das Jahr 2023. Die Umsetzung der Projekte soll unter Einbindung externer Büros erfolgen, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Schule und Ausbildung sowie Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
Zu den geplanten Einzelmaßnahmen gehört die Sanierung einer Metallkonstruktion am HAMTEC für 130.000 Euro, wobei die Aluminium-Fassadenelemente gereinigt und neu lackiert werden sollen. An der Ludgerischule ist die Erneuerung der Alarmierungsanlage für 60.000 Euro vorgesehen, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen nach aktuellen Anforderungen sicherzustellen. Für die Martin-Luther-Schule sind 30.000 Euro für die Planung einer Dachsanierung des Klassentraktes veranschlagt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sachsenhalle. Hier ist die Erneuerung der Lüftungsanlage sowie der Einbau einer Deckenstrahlheizung mit einem Kostenvolumen von 200.000 Euro geplant. Die neue Anlage soll durch Wärmerückgewinnung die Energieeffizienz steigern. Die Kosten für die Maßnahmen am HAMTEC, an der Ludgerischule und der Martin-Luther-Schule werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2021 finanziert, wodurch der Haushalt des Jahres 2023 nicht belastet wird.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Abriss der Parkpalette Hamm-HeessenZur Vorlage · 0938/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 0938/22 vorgelegt, die den Abriss der Parkpalette Hamm-Heessen an der Kreuzung Sachsenweg/Dessauerstraße vorsieht. Das Bauwerk aus dem Jahr 1992 weist laut Verwaltung einen schlechten baulichen Zustand sowie zunehmende Verschmutzungen auf. Zudem wird die untere Ebene des Gebäudes von unbefugten Personen genutzt, wobei Vandalismus zu Schäden führt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine langfristige Sicherung des Objektes mit hohem Aufwand und Kosten verbunden, weshalb ein zeitnaher Abriss aus sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen wird.
Der Abriss soll unter Einbeziehung externer Fachingenieure durchgeführt werden, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung übernimmt die ingenieurmäßigen Planungen, Untersuchungen, die Erstellung des Abbruchantrages sowie die Ausschreibung und Vergabe der Abbrucharbeiten. Für das Jahr 2023 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 190.000 Euro vorgesehen.
Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll im Rahmen des Bebauungsplans 07.108 – An der Dessauer Straße – als neue Gewerbefläche umgenutzt werden. Um den durch den Wegfall der Parkplätze entstehenden Bedarf für die Alfred-Fischer-Halle auszugleichen, ist die Schaffung von 141 neuen Stellplätzen gegenüber der Halle geplant.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Stadtpark Heessen, Vergabe weiterer Planungsleistungen im EU-VerfahrenZur Vorlage · 0977/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Vergabe weiterer Planungsleistungen für den Stadtpark Heessen vorgelegt. Ziel ist es, auf Grundlage eines bestehenden Vorentwurfs eines Ingenieurbüros ein neues EU-weites Vergabeverfahren einzuleiten. Dabei soll zunächst die Leistungsphase 3 ausgeschrieben werden. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen optional beauftragt werden, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt, eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltspläne ab 2024 gegeben sind und ein Baubeschluss gefasst wurde.
Die Planung des Stadtparks hat sich aufgrund der Anforderungen an die ökologische Aufwertung, die Entwässerung und die Verkehrsplanung sowie der Einbindung in ein Bundesförderprogramm erweitert. Durch die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, das 85 Prozent der Projektkosten abdecken kann, sind die geschätzten Baukosten von rund 476.000 Euro auf etwa 3.750.000 Euro gestiegen.
Für die Finanzierung der Leistungsphase 3 sollen Mittel in Höhe von 100.000 Euro verwendet werden, die im Haushaltsplan 2023 für ein Teilprojekt im Umfeld der Sachsenhalle/Brokhof vorgesehen waren. Die weiteren Kosten für die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen in der künftigen Haushaltsplanung verankert werden. Sollte kein positiver Förderbescheid ergehen, plant die Verwaltung, einen Lösungsvorschlag für eine Realisierung in Teilabschnitten zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- I.Anträge
- 1.Ausbau WasserwanderrastplätzeZur Vorlage · 0414/22_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Oberbürgermeister den Ausbau der Wasserwanderrastplätze in Hamm beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Aufenthaltsqualität für Wassertouristen auf dem Datteln-Hamm-Kanal zu erhöhen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Stadt bereits über vier Wasserwanderrastplätze verfügt, die Sportbootfahrern eine 48-stündige Liegezeit ermöglichen. Während der Anleger in Herringen bereits gut erschlossen ist, verfügen die Sportbootanlegern in der Innenstadt, im Bereich Bad Hamm/Kurpark sowie am Maxipark derzeit nicht über eine Frischwasser- oder Stromversorgung.
Der Antrag umfasst zwei Kernpunkte: Erstens soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, Versorgungsstationen an den Wasserwanderrastplätzen zu schaffen, um eine ausreichende Versorgung mit Strom und Frischwasser sicherzustellen. Zweitens soll die Verwaltung prüfen, ob der Bootsanleger in Werries im Rahmen einer Neugestaltung und eines Ausbaus in das Gesamtkonzept „Grüne Umweltachse“ integriert werden kann. Bei der Planung der Liegeplätze soll dabei berücksichtigt werden, dass sowohl für motorisierte Sportboote als auch für Ruderboote angemessene Anlegemöglichkeiten vorhanden sind.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.03.2022 · Rat
- 2.Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit und Ordnung im LippeparkZur Vorlage · 0455/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Rat der Stadt Hamm verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Sicherheit und der Ordnung im Lippepark beantragt. Als zentrale Forderung wird der Einsatz von Parkrangern zur Kontrolle von Sauberkeit und Ordnung sowie zur Unterstützung der Besucher vorgeschlagen. Für die Sommersaison 2022 wird zudem der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im Bereich Lippepark Schacht-Franz-Süd an Wochenenden zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes angeregt. Zudem soll die Kooperation zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei im Bereich der Schachtstraße intensiviert werden, um Parkprobleme und Lärmbelästigungen zu adressieren.
Die Fraktion fordert eine Überarbeitung des Abfallentsorgungskonzepts, insbesondere durch größere Container im Bereich Schacht-Franz-Süd. Zur Erweiterung des Parkangebots werden die Freigabe von Flächen für Pop-Up-Gastronomie, die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen wie des Lippeparkfests sowie die Erstellung eines digitalen Parkführers beantragt. Im Bereich der Infrastruktur werden die Testphase eines Toilettenwagens an den Grillplätzen, die Herstellung eines Volleyballfeldes sowie die Anlage eines Outdoor-Fitness-Parks sowie eines Wassertretbeckens am Barfußpfad vorgeschlagen. Des Weiteren wird die Entwicklung eines abgestimmten Sportstättenentwicklungskonzepts gefordert, das die Wohnraumentwicklung im Bereich Schachtstraße und angrenzender Flächen einbezieht.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2022 · Rat
- J.Anfragen
- 1.Aktueller Stand „Bus-Offensive in Hamm“Zur Vorlage · 0333/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität den aktuellen Status der im Jahr 2019 beschlossenen „Bus-Offensive in Hamm“ angefragt. Der ursprüngliche Antrag sah verschiedene Maßnahmen vor, um den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt zu verbessern. Dazu gehörten unter anderem die Ausbaupläne für die Linie 15 zu einer Ringlinie sowie Taktverdichtungen auf den Linien 1/3 und 4/9. Zudem sollten die Erreichbarkeit der St. Barbara-Klinik sichergestellt und die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für Personen unter 18 Jahren geprüft werden.
Die Anfrage bezieht sich auf den Stand der Umsetzung dieser Kernpunkte nach Ablauf von drei Jahren. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche der im Antrag 1099/19 enthaltenen Maßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten und aus welchen Gründen dies der Fall ist. Zudem wird nach einem Zeitplan für die Umsetzung der noch ausstehenden Punkte gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung der geplanten Verbesserungen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ab dem Jahr 2023. Hierbei wird nach der Realisierbarkeit der kostenlosen Nutzung für Jugendliche sowie nach dem aktuellen Stand der Prüfung gefragt. Darüber hinaus möchte die Ratsgruppe erfahren, ob neue Verbesserungsideen entwickelt wurden und welche Kosten mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden sind sowie wie deren Finanzierung, etwa durch Fördergelder, sichergestellt werden soll.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Aktueller Stand „Bus-Offensive in Hamm“Zur Vorlage · 0526/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zum aktuellen Stand der sogenannten „Bus-Offensive in Hamm“ auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm reagiert. Gegenstand der Anfrage ist die Überprüfung der Umsetzung verschiedener Maßnahmen, die im Dezember 2019 durch den Rat beschlossen wurden. Zu den Kernpunkten des damaligen Antrags gehörten unter anderem der Ausbau der Linie 15 zu einer Ringlinie, Taktverdichtungen auf den Linien 1/3 und 4/9 sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit der St. Barbara-Klinik. Zudem sollten die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für Personen unter 18 Jahren sowie weitere Verbesserungen in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft werden.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Inhalte des Antrags in die laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans einfließen. Die Bearbeitung der Maßnahmen erfolgt durch das beauftragte Planungsbüro NahverkehrsConsult aus Kassel. Ein Zwischenbericht, der den Sachstand des Nahverkehrsplans sowie die daraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen enthält, soll den politischen Gremien im Frühjahr 2023 vorgelegt werden. Damit werden die Fragen zur Umsetzung der einzelnen Punkte sowie zur Realisierbarkeit und zu den damit verbundenen Kosten im Rahmen dieses Berichts beantwortet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Aktueller Stand zum Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am WiesenteichZur Vorlage · 0346/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen Informationen zum aktuellen Stand des Bebauungsplans Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ angefordert. Der Rat der Stadt Hamm hatte bereits am 17. März 2020 eine städtebauliche Neuordnung des Areals beschlossen, die eine diversifizierte Wohnnutzung durch Reihenhäuser, Doppelhäuser und barrierefreie Mehrfamilienhäuser vorsieht. Dabei ist die Sicherung eines waldartigen Bestands im Osten des Gebiets sowie die Einbeziehung rückwärtiger Gartenflächen vorgesehen.
Die Anfrage der Ratsgruppe umfasst mehrere Fragestellungen zur Umsetzung des Vorhabens. Es wird um Auskunft gebeten, ob der waldartige Bestand bereits planungsrechtlich abgesichert wurde und wann dies zu erwarten ist. Im Hinblick auf die Flächenversiegelung werden die Verwaltung konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Versiegelung im Baugebiet sowie die Option zum Erhalt von Grünlandflächen im westlichen Randbereich erfragt. Zudem wird nach dem Stand der Auseinandersetzung mit dem Thema ökologisches Bauen und der möglichen Integration entsprechender Maßnahmen in das Projekt gefragt.
Abschließend thematisiert die Anfrage die Auswirkungen der allgemeinen Inflation auf das Bauprojekt. Die Ratsgruppe bittet um Informationen darüber, ob die gestiegenen Kosten zu zeitlichen Verzögerungen in der Planung oder zu Anpassungen in der Kostenkalkulation für das Baugebiet „Am Wiesenteich“ führen.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Aktueller Stand zum Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am WiesenteichZur Vorlage · 0549/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm den aktuellen Stand zum Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich erläutert. Gegenstand der Anfrage waren die planungsrechtliche Sicherung von Baumbeständen, Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung sowie die Auswirkungen der Inflation auf das Bauprojekt.
Hinsichtlich der Sicherung des waldartigen Bestandes im Osten des Gebiets erklärte die Verwaltung, dass die planungsrechtliche Wirksamkeit mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgt. Aktuell wird ein Konzept für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet, das den Erhalt von Gehölzbeständen und eine Ersatzaufforstung vorsieht. Ein konkreter Zeitpunkt für die Rechtskraft des Bebauungsplans ist aufgrund des frühen Planungsstadiums derzeit nicht absehbar.
Zur Reduzierung der Flächenversiegelung verwies die Verwaltung auf bestehende Standards zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung, die unter anderem geringere Grundflächenzahlen und Pflanzvorgaben vorsehen. Die Grünlandflächen im westlichen Bereich des Plangebiets sollen in die Entwicklung einbezogen werden. Ergänzende Vorgaben zum ökologischen Bauen, wie Dachbegrünungen oder Photovoltaikanlagen, sind in den bereits definierten Standards enthalten, während die detaillierte Objektplanung der Verantwortung der Investoren unterliegt.
Auf die Frage nach den Auswirkungen der Inflation auf die Kostenkalkulation des Projekts gab die Verwaltung an, dass diese Informationen den Investoren obliegen und der Verwaltung nicht bekannt seien.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- K.Verschiedenes
- B.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum