Vergabe von Leistungen im Zeitvertrag im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat beschlossen, die Vergabe von Leistungen im Zeitvertrag für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorzunehmen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die entsprechenden Ausschreibungsverfahren durchführt, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 genehmigt wird. Da die bisherigen Zeitverträge zum 31. Dezember 2022 endeten, ist eine Neuausschreibung erforderlich.
Die geplanten Arbeiten umfassen drei Gewerke: Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten sowie Verglasungsarbeiten. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei für jeden der sieben Stadtbezirke jeweils ein Vergabelos vorgesehen ist. Die geschätzte Gesamtauftragssumme für den Zeitraum von zwei Jahren beläuft sich auf circa 896.000 Euro brutto, wobei die jährlichen Aufwendungen auf etwa 448.000 Euro beziffert werden. Die Mittel hierfür sind im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes vorgesehen.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Standardleistungsbücher und nach den Vergaberichtlinien der Stadt Hamm. Die Auswahl der Bieter erfolgt aus der Liste qualifizierter Unternehmen der zentralen Submissionsstelle des Bauverwaltungsamtes. Nach Abschluss eines zeitlich befristeten Rahmenvertrages werden Einzelaufträge für Kleinreparaturen bis zu einem Nettobetrag von 25.000 Euro nach tatsächlichem Bedarf abgerufen. Die Durchführung der Ausschreibungen ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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