Ausbauplan S 13/22 Ausbau Lippestraße, Parallelfahrbahn
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat die Beschlussvorlage 0852/22 zum Ausbau der Parallelfahrbahn der Lippestraße vorgelegt. Der Plan sieht die Erneuerung des Straßenabschnitts zwischen dem St. Georgs-Platz und der Straße An der Steinernen Brücke vor, da die aktuelle Fahrbahn als abgängig eingestuft wird. Im Zuge der Maßnahme soll der bestehende, schmale Radweg aufgegeben und durch einen fahrradstraßengerechten Ausbau ersetzt werden. Die Straße soll künftig als Einbahnstraße in westlicher Richtung betrieben werden, wobei der Anliegerverkehr sowie der Radverkehr freigegeben sind.
Die neue Querschnittsgestaltung sieht eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter sowie einen 1,80 Meter breiten Gehweg vor. Durch eine Teilentsiegelung des alten Radweges soll zudem die bestehende Grünfläche vergrößert werden. Um den Wurzelraum der vorhandenen Bäume zu schützen, wird die neue nördliche Ausbaugrenze gegenüber dem Bestand zurückbleiben. Der Lippeverband wird im Rahmen des Ausbaus Kanalarbeiten durchführen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 235.000 Euro, wovon ein städtischer Eigenanteil von 47.000 Euro beträgt. Die Mittel für die Straßenerneuerung sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Die technische Planung berücksichtigt die Vorgaben der Behindertenkoordination hinsichtlich Barrierefreiheit und taktiler Leitsysteme. Eine Beteiligung der Eigentümer hat bereits stattgefunden, wobei keine Änderungen am Ausbauplan vorgenommen wurden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 24.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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