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Stlgnahme

Aktueller Stand zum Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich

0549/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm den aktuellen Stand zum Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich erläutert. Gegenstand der Anfrage waren die planungsrechtliche Sicherung von Baumbeständen, Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung sowie die Auswirkungen der Inflation auf das Bauprojekt.

Hinsichtlich der Sicherung des waldartigen Bestandes im Osten des Gebiets erklärte die Verwaltung, dass die planungsrechtliche Wirksamkeit mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgt. Aktuell wird ein Konzept für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet, das den Erhalt von Gehölzbeständen und eine Ersatzaufforstung vorsieht. Ein konkreter Zeitpunkt für die Rechtskraft des Bebauungsplans ist aufgrund des frühen Planungsstadiums derzeit nicht absehbar.

Zur Reduzierung der Flächenversiegelung verwies die Verwaltung auf bestehende Standards zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung, die unter anderem geringere Grundflächenzahlen und Pflanzvorgaben vorsehen. Die Grünlandflächen im westlichen Bereich des Plangebiets sollen in die Entwicklung einbezogen werden. Ergänzende Vorgaben zum ökologischen Bauen, wie Dachbegrünungen oder Photovoltaikanlagen, sind in den bereits definierten Standards enthalten, während die detaillierte Objektplanung der Verantwortung der Investoren unterliegt.

Auf die Frage nach den Auswirkungen der Inflation auf die Kostenkalkulation des Projekts gab die Verwaltung an, dass diese Informationen den Investoren obliegen und der Verwaltung nicht bekannt seien.

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