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Beschlussvorlage

Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche Maßnahmen

0948/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 0948/22_VL sieht die Durchführung überbezirklicher konsumtiver Sondermaßnahmen für das Jahr 2023 vor, um den ordnungsgemäßen Betrieb von Schulen und städtischen Liegenschaften in Hamm sicherzustellen. Die geplanten Maßnahmen umfassen technische, bauliche und sicherheitsrelevante Arbeiten an verschiedenen Objekten, darunter Schulen, Kitas, Feuerwehrstützpunkte und das Rathaus.

Zu den Inhalten gehören unter anderem die Verkehrssicherung an Ehrenmalen, Trinkwasseruntersuchungen, die Überprüfung elektrischer Anlagen sowie die Mängelbeseitigung an Aufzugsanlagen und Brandschutzvorrichtungen. Im Bereich der Sicherheit an Schulen sind die Einführung eines Farbleitsystems zur Amokprävention sowie die Aufrüstung auf ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System vorgesehen. Weitere Posten betreffen die Instandsetzung von Elektro- und Blitzschutzanlagen, die Überprüfung der Standsicherheit von Hallentragwerken durch externe Sachverständige sowie energetische Maßnahmen wie der LED-Umbau in der Sachsenhalle und im Heinrich-von-Kleist-Forum.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage teilen sich in konsumtive Aufwendungen in Höhe von 3.280.000 € und investive Aufwendungen in Höhe von 925.000 € auf, die durch den städtischen Eigenanteil gedeckt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Büros vor, vorbehaltlich der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse und einer gesicherten Finanzierung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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