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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 26.09.2022, Nr. 0202/22
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses am 12.12.2022, Nr. 0228/22
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erich-Kästner-Schule: Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · 1083/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Planung, den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen für die Erich-Kästner-Schule beschlossen. Die Maßnahme dient der Deckung eines akuten Raumbedarfs, der aus der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung für städtische Förderschulen resultiert. Da die Schülerzahlen an dieser Schule auf einem hohen Niveau verbleiben oder steigen, sollen die Container als Interimslösung ab dem Schuljahr 2023/24 auf dem Schulgelände eingesetzt werden. Durch die Aufstellung der Pavillonklassen sollen bisherige Übergangslösungen, wie die Nutzung von Fachräumen oder Unterrichtsräumen der benachbarten Gutenbergschule, beendet werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer 2023 vorgesehen, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, das Projekt unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 620.000 Euro. Diese Summe umfasst die Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen, die Ausstattung sowie Baunebenkosten und Planungsleistungen. Die Finanzierung erfolgt über das investive Budget des Stadtamtes 65, wobei eine kontinuierliche Beobachtung der Mittel zur Sicherstellung der außerplanmäßigen Bereitstellung vorgesehen ist.
Die Beschlussvorlage weist darauf hin, dass die Kostenangaben aufgrund von Liefer- und Rohstoffpreisentwicklungen lediglich als Orientierung dienen. Für die Folgezeit sind jährliche Abschreibungen sowie Zinslasten sowie erhöhte Unterhalts- und Energiekosten einzuplanen. Parallel zur kurzfristigen Containerlösung ist eine langfristige Entwicklungsphase geplant, um die zukünftige Beschulung und die Ganztagsangebote am Standort zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Ausbauplan S 17/20 Fangstraße L881 Gesamtschule Hier: Ausbau Fangstraße zur Erschließung der Arnold-Freymuth-GesamtschuleZur Vorlage · 0951/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur verkehrstechnischen Erschließung der geplanten Gesamtschule im Stadtbezirk Hamm-Herringen vorgelegt. Der Ausbauplan für die Fangstraße (L881) sieht vor, die Straße im Bereich der geplanten Parkplatzzufahrt zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit und die Verkehrsführung bei erhöhtem Aufkommen zu gewährleisten.
Geplant ist die Errichtung eines neuen Hauptzugangs zur Schule sowie eines Parkplatzes mit etwa 98 Stellplätzen. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Schaffung eines Links-abbiegestreifens, die Verbreiterung des Gehwegs inklusive eines Blindenleitsystems sowie die Anpassung der Mittelinsel, um Schutzstreifen für den Radverkehr zu ermöglichen. Zudem soll die Querungshilfe für Fußgänger vergrößert werden. Im Bereich der Ortsdurchfahrt ist die Erneuerung der Fahrbahndecke mit lärmminderndem Asphalt vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Einzugsgebiet der Schule angepasst.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 600.000 Euro. Davon entfallen 515.000 Euro auf investive Baukosten und Ingenieurleistungen für die Abschnitte „Freie Strecke“ und „Ortsdurchfahrt“, während 85.000 Euro als Ablösebeitrag an den Landesbetrieb Straßen.NRW vorgesehen sind. Die Finanzierung für das Jahr 2023 ist im Haushaltsplan enthalten; Mittel für 2024 werden in der kommenden Planung berücksichtigt. Der Ausbauplan wurde im Oktober 2022 öffentlich ausgelegt, wobei keine Einwände eingingen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.Ausbauplan S 02/23 Ausbau des gem. Geh- und Radwegs Dunantweg von Marker Allee bis Holunderweg und Errichtung einer Lichtsignalanlage Marker Allee mit Baumfällung von zwei AlleebäumenZur Vorlage · 1040/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs Dunantweg von der Marker Allee bis zum Holunderweg sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Marker Allee vorsieht. Das Vorhaben ist Teil eines Radwege-Bauprogramms zur Optimierung der Hauptrouten im Stadtgebiet, konkret der Verbindung Braam-Ostwennemar.
Im Rahmen der Maßnahme soll der Dunantweg verbreitert und asphaltiert werden. Die Breite des Weges wird dabei auf 3,50 bis 4,00 Meter erhöht. Zudem ist eine neue LED-Beleuchtung mit Radwegeoptik sowie eine Neugestaltung der Wegeführungen auf dem Platz zwischen Holunderweg und Ahse geplant. Zur Sicherung der Querung der Marker Allee soll eine Lichtsignalanlage mit Anforderungsfunktion für Fußgänger und Radfahrer installiert werden, die mit akustischen Signalen für sehbehinderte Menschen ausgestattet ist.
Für die Umsetzung ist die Fällung von zwei bereits geschwächten Alleenbäumen erforderlich. Hierfür wird eine Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde unter Zustimmung des Naturschutzbeirats angestrebt. Als Ausgleich dienen Neuanpflanzungen von Linden, Feldahorn, Säuleneichen sowie Obstgehölzen und eine neue Heckenbepflanzung.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 840.000 Euro. Davon werden 650.000 Euro durch eine Zuwendung aus dem Programm FöRi Nah gedeckt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 190.000 Euro verbleibt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023Zur Vorlage · 1034/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 1034/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2023 vorgelegt. Ziel des Programms ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch einen entsprechenden Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen, die den Anliegeranteil betreffen, durch Landesmittel bezuschusst werden können. Dies dient der finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln, Masten und Leuchten. Grund für diese Arbeiten sind alters- und abnutzungsbedingte Zustände der Anlagen, die eine wirtschaftliche Instandhaltung erschweren. Die Durchführung der Maßnahmen soll in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, um die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu gewährleisten und die Altersstruktur der Anlagen zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Programms belaufen sich auf 356.600 Euro im konsumtiven Bereich sowie 811.100 Euro im investiven Bereich. Die Mittel stehen zur Verfügung. Da für einzelne Maßnahmen Anliegerbeiträge anfallen können, sind die genauen Einzahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.50 helle Plätze - Ergänzung der öffentlichen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1045/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1045/23_VL sieht die Umsetzung des Programms „50 helle Plätze“ zur Ergänzung der öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Maßnahmen durch den Rat zu beschließen, sofern das Straßen- und Wegekonzept verabschiedet und die Finanzierung gesichert ist. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden.
Grundlage der Vorlage ist die Auswertung von über 150 Vorschlägen, die von der Bürgerschaft eingereicht wurden. Aus diesen Vorschlägen wurden 33 Maßnahmen priorisiert, die sowohl die Verdichtung bestehender Beleuchtungsanlagen als auch die Erschließung unbeleuchteter Wege innerhalb von Wohnbebauungen umfassen. Teilweise handelt es sich um bereits geplante Vorhaben, wie die Beleuchtung von Radhauptrouten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenendausbau.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500.000 Euro. Für einen Teilbetrag von 300.000 Euro wird die kontinuierliche Überwachung des Budgets durch die Verwaltung sowie eine mögliche Prioritätenanpassung vorgesehen. Mögliche Anliegerbeiträge könnten den städtischen Kostenanteil reduzieren. Für umweltsensible Bereiche sind technische Vorgaben wie eine maximale Lichtpunkthöhe von fünf Metern, warmweißes Licht sowie eine Nachtdimmung auf 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Sophie-Scholl-Gesamtschule, Sanierung Lehrküche und Ausschreibung der Planungsleistungen zur Sanierung der Fassaden Trakte A+D+EZur Vorlage · 1043/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1043/23_VL die Sanierung der Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Fassadensanierung der Trakte A, D und E beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und durch die Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
Die Sanierung der Lehrküche umfasst die Erneuerung der Räumlichkeiten sowie der Nebenräume, um Sicherheitsanforderungen und den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Geplant sind der Austausch des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte, die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Decken, Beleuchtung und Heizkörpern sowie die Herstellung von zwei barrierefreien Kocharbeitsplätzen. Die Gesamtkosten für die Lehrküche werden auf 357.000 Euro beziffert, wobei die Ausgaben für das Jahr 2023 auf verschiedene Haushaltsposten entfallen.
Parallel dazu soll die Ausschreibung der Planungsphasen 1 bis 3 für die Sanierung der Außenfassaden der Trakte A, D und E erfolgen. Hintergrund sind bautechnische Defizite an der Fassadenkonstruktion, darunter Schäden an den Fugen und der Verankerung der Platten sowie ein unzureichender Wärmeschutz. Für die Planungsleistungen werden 150.000 Euro veranschlagt. Nach Abschluss der Planungsphase wird die Verwaltung einen entsprechenden Baubeschluss für die eigentliche Sanierung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 9.Beschaffung von drei Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · 1077/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beschaffung von drei Rettungswagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist der Ersatz von drei bestehenden Fahrzeugen, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes weiterhin sicherzustellen. Die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung ergibt sich laut Vorlage aus der altersbedingten und einsatzbedingten Beanspruchung der bisherigen Fahrzeuge, wodurch ein wirtschaftlicher Betrieb aufgrund zunehmender Reparaturen nicht mehr gewährleistet sei.
Die Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf 951.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 235.000 Euro für das Jahr 2023 für die Beladung der Fahrzeuge vorgesehen, während 716.000 Euro im Jahr 2024 für die Fahrgestelle und Aufbauten anfallen. Die Finanzierung der Mittel ist gesichert; die Kosten für das Haushaltsjahr 2024 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Refinanzierung des Betrags erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren im Rahmen der Abschreibungen durch die Rettungsdienstgebühren.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Das Beschaffungsverfahren soll aufgrund der Lieferzeiten und des Vorlaufs für das Ausschreibungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe im Jahr 2023 beginnen soll. Bei der Ausschreibung sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden. Die Altfahrzeuge sollen nach der Inbetriebnahme der Neufahrzeuge entweder veräußert oder verschrottet werden.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 13.03.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Umsetzung von zwei Maßnahmen aus der 2. BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 1032/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Umsetzung von zwei spezifischen Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und basiert auf Mitteln aus der sogenannten zweiten Billigkeitsrichtlinie der Landesregierung. Hierbei handelt es sich um Kompensationszahlungen, die Kommunen zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.
Die erste Maßnahme umfasst die energetische Sanierung durch die Dämmung von Dachgeschossdecken an sieben verschiedenen Liegenschaften. Zu den betroffenen Objekten gehören unter anderem die Turnhalle der Carl-Orff-Schule, das Pädagogische Zentrum, der Brokhof sowie Gebäude am Caldenhofer Weg. Die Kosten für diese Dämmarbeiten belaufen sich auf insgesamt 162.000 Euro.
Die zweite Maßnahme sieht den Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhren im Eingangsbereich des Gerd-Bucerius-Saals im Heinrich-von-Kleist-Forum gegen eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vor. Für dieses Projekt ist ein Budget von 40.000 Euro vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 207.000 Euro, wobei die Finanzierung vollständig durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt ist, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die Dringlichkeit des Beschlusses ergab sich aus der Notwendigkeit, die Fördermaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 fertigzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Projekte beauftragt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen SchulenZur Vorlage · 1057/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der grundsätzlichen Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist es, die bisher getrennten Systeme der Bildungsbegleitung und der kommunalen Schulsozialarbeit in einem einheitlichen System pro Schule zusammenzuführen. Durch diese organisatorische und inhaltliche Zusammenlegung sollen Synergieeffekte genutzt und die Ansprechbarkeit des Personals vor Ort verbessert werden.
Die neue Struktur orientiert sich an den aktualisierten Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben der künftigen Schulsozialarbeit umfassen die soziale und kulturelle Integration sowie die sozialpädagogische Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen die Verbesserung der Kooperation innerhalb und außerhalb der Schule, die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie die Elternarbeit im Fokus.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Antrag auf Landesförderung zu stellen. Die Finanzierung des neuen Systems basiert auf zwei Säulen: der Landesförderung und kommunalen Mitteln aus dem Integrationskonzept. Für das Modelljahr 2023/2024 werden Aufwendungen von rund 1.754.000 Euro veranschlagt, wobei die Erträden aus Landesmitteln etwa 763.000 Euro betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 991.000 Euro. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.Public Corporate Governance Kodex der Stadt HammZur Vorlage · 0993/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) beschlossen. Die Beschlussvorlage 0993/22 sieht vor, dass das Regelwerk unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen als verbindlicher Standard für die Steuerung der städtischen Beteiligungen gilt. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Vertreter in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften beauftragt, den PCGK umzusetzen.
Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken der beteiligten Akteure fest. Er richtet sich an die Stadt als Gesellschafterin, an die Mitglieder der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen sowie an die Beteiligungsunternehmen selbst. Ziel des Regelwerks ist es, bestehende Handlungsanweisungen der Stadt in eine Norm mit entsprechenden Berichtspflichten zu überführen.
Durch die Einführung des PCGK sollen die Konzernsteuerung sowie die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesteigert werden. Das Regelwerk dient als Instrument zur Sicherstellung einer effizienten Unternehmensführung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organen. Zudem soll durch die Festlegung dieser Standards die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl sowie die Kontrolle der Beteiligungen unterstützt werden. Finanzielle Auswirkungen aus der Vorlage sind nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 4.Bildungszentrum NordZur Vorlage · 1023/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1023/23_VL der Stadtverwaltung behandelt die Vorplanungen für ein geplantes Bildungszentrum Nord. Dieses soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Leithäuser errichtet werden und eine vierzügige Hauptschule mit einem Stärkungsprofil sowie einen neuen Standort der PTA-Schule mit einer Kapazität von bis zu 72 Plätzen umfassen. Der Rat soll die Vorplanungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll zudem eine Machbarkeitsstudie durch die IMPULS GmbH erstellen lassen, um pädagogische, bauliche und finanzielle Eckpunkte für einen Förderantrag im 5-Standorte-Programm zu liefern. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2027 und eine Fertigstellung für 2030 vorgesehen.
Parallel dazu sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Karlschule geplant. Aufgrund baulicher Mängel bei der Barrierefreiheit und einer PCB-Belastung der Bauteile wird ein Neubau als Konzept verfolgt, da eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde. Die Maßnahmen an der Karlschule, die unter anderem den Brandschutz und die Elektrotechnik betreffen, sollen die Nutzung für maximal zehn Jahre ermöglichen.
Für die Umsetzung sind im Haushaltsjahr 2023 investive Aufwendungen von 406.800 Euro sowie im Jahr 2024 investive Kosten von 675.200 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 1.182.000 Euro. Zudem wird die Fortführung der Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros beauftragt, um Schülerzahlprognosen und den Schulraumbedarf zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den IntegrationsratZur Vorlage · 1028/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung des § 4 der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Anregungsprozess des Integrationsrates aus dem September 2022 zurück.
Nach der Neufassung kann eine einzelne Maßnahme oder Veranstaltung mit bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden. Dabei ist eine Prüfung des Einzelfalls vorgesehen, wobei die maximale Förderhöhe pro Projekt auf 300,00 Euro begrenzt bleibt. Die bisherige Höchstgrenze für die Förderung bleibt somit unverändert.
Für die Umsetzung der Richtlinien sind die erforderlichen Mittel vorhanden. Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget für Transferaufwendungen in Höhe von etwa 11.000 Euro. Durch die vorliegende Änderung der Richtlinien werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Änderung angemeldet.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.03.2023 · Integrationsrat
- 6.Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025Zur Vorlage · 1049/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1049/23_VL sieht die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans 2023–2025 der Stadt Hamm vor. Der Plan umfasst verschiedene Ziele und Umsetzungsstrategien, deren Umsetzung durch die Verwaltung bis zum Jahr 2025 unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beauftragt werden soll. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf 547.200 Euro für das Jahr 2023, 556.800 Euro für 2024 und 564.000 Euro für 2025. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Förderung der Jugendpolitik, bei der Jugendforen mit 5.000 Euro und politische Jugendverbände mit bis zu 3.000 Euro unterstützt werden können. Weitere Fokusbereiche sind Medienkompetenz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, informelle Bildung, Spiel- und Freiraumplanung, der Ferienspaß sowie Jugendschutz und Jugendberufshilfe.
Förderfähig sind Angebote von juristischen Personen, Personenvereinigungen sowie natürlichen Personen, etwa Bildungsveranstaltungen, Freizeiten oder internationale Begegnungen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Ausgeschlossen sind Angebote mit überwiegend religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Inhalten. Schulen sind nur bei Kooperationen mit Jugendverbänden förderfähig, während Sportvereine eine Förderung nur bei Vermittlung pädagogischer Ziele erhalten. Bei Gesamtzuschüssen unter 10.000 Euro kann ein qualifiziertes Testat den Verwendungsnachweis ersetzen. Für Freizeiten und internationale Begegnungen mit Übernachtung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich, sofern ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vorliegt und die Teilnehmenden in Hamm gemeldet sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 7.Familienbericht(en): Hamm auf dem Weg zur familienfreundlichsten StadtZur Vorlage · 1070/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat einen Familienbericht vorgelegt, der den aktuellen Sachstand und die strategische Entwicklung zur Erreichung des Ziels einer familienfreundlichen Stadt dokumentiert. Der Bericht beschreibt die Umsetzung verschiedener Kernprozesse, darunter die Etablierung eines Familienrathaus-Modells als zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsdienstleistungen, die Einrichtung einer Jugendberufsagentur sowie die Einführung eines Kommunalen Unterstützungssystems im Schulbereich.
Die Zielstrategie basiert auf der Koordination verschiedener Handlungsfelder, die Bereiche wie Bildung, Wirtschaft, Mobilität, Gesundheit und Wohnen umfassen. Zur Umsetzung wurde innerhalb des Familiendezernates eine Koordinierungsstruktur mit einer Stabsstelle geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch Instrumente wie den Familienbeirat und regelmäßige Familienbefragungen.
Der Rat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gewonnenen Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung der Familienpolitik zu berücksichtigen. Zudem wurde festgelegt, dass der Familienbericht künftig in einem Turnus von zwei Jahren fortgeschrieben werden soll. Zur Überprüfung der Fortschritte soll ein Monitoring anhand relevanter Kennzahlen sowie die kontinuierliche Auswertung der Beteiligungsprozesse erfolgen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 8.Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung für die Stadt HammZur Vorlage · 1071/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1071/23_VL befasst sich mit der Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm. Ziel ist die Schaffung von 14 zusätzlichen 4-Gruppen-Kindertagesstätten sowie 9 Großtagespflegestellen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die erste Ausbaustufe kurzfristig umzusetzen, die 30 neue Gruppen mit insgesamt 430 Betreuungsplätzen umfasst. Um den Bau- und Finanzierungskosten zu begegnen, sollen mit den Trägern passgenaue Refinierungsregelungen vereinbart werden.
Im Rahmen der Planung sind verschiedene Projekte vorgesehen, darunter Ersatzneubauten oder Erweiterungen bei Einrichtungen wie der KiTa Am Tierpark, KiTa Drei Könige, KiTa Villa Kunterbunt, KiTa Villa Wolkenwunder, KiTa Hohe Straße, KiTa Bänklerweg, KiTa Nelkenstraße, Bauernhof-KiTa, KiTa Sylverberg, KiTa Neu und KiTa Zauberblume. Zudem ist die Inbetriebnahme eines Vertretungsstützpunktes für Kindertagespflege bis zum Jahresende geplant. Für die Jahre 2023/24 und 2024/25 sollen neue Übergangsgruppen eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zwei weitere baureife Ausbaustufen zu entwickeln und jährlich im März über deren Fortschritt zu berichten. Parallel dazu soll eine mehrjährige Kampagne zur Gewinnung von Fachkräften für Erziehungs- und Kinderpflegeberufe gemeinsam mit Trägern, Berufskollegs, der Arbeitsagentur, dem JobCenter und der JuBA durchgeführt werden. Die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten pro Gruppe werden mit 250.000 Euro beziffert, wobei 45 Prozent als Eigenmittel aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden sollen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 9.Familienrathaus Hamm: Start und weitere UmsetzungZur Vorlage · 1093/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1093/23_VL der Stadtverwaltung sieht die Einrichtung eines Familienrathauses als zentrales Element des Projekts „Familienfreundlichste Stadt“ vor. Das Vorhaben soll als zentraler Anlaufpunkt fungieren, um Leistungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr zu bündeln. Geplant ist die räumliche Zusammenführung von bis zu 95 Mitarbeitenden des Jugendamtes, des Standesamtes sowie der Elterngeldstelle und 35 Mitarbeitenden des Kommunalen Jobcenters. Als Standort für die erste Phase, das sogenannte „Familienrathaus Start“, wurde das Gebäude am Caldenhofer Weg identifiziert.
Die Umsetzung der Vorlage ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die städtischen Kosten belaufen sich auf insgesamt 590.000 Euro, wobei 200.000 Euro für investive Maßnahmen und 390.000 Euro für konsumtive Ausgaben veranschlagt sind. Ein Teil der konsumtiven Kosten soll durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2022 gedeckt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Herrichtung des Gebäudes, die Schaffung eines Eingangsbereichs mit einer Familienservicetheke, die Einrichtung eines Spielbereichs sowie eines Still- und Wickelbereichs. Zudem sind Arbeiten an der IT-Infrastruktur, Malerarbeiten und die Aufwertung der Außenanlagen vorgesehen. Nach der Beschlussfassung sollen die baulichen Maßnahmen sowie der Umzug im Jahr 2023 abgeschlossen sein, sodass eine Eröffnung im zweiten Halbjahr 2023 erfolgen kann. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 14.03.2023 · AFKJH und APV
- 10.Satzungsänderung und Kapitalerhöhung Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · 1036/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzungsänderung und Kapitalerhöhung der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH vor. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zum Beitritt des Kreises Steinfurt zur Gesellschaft.
Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH fungiert als Partner der Westfalentarif-GmbH und übernimmt die Verwaltung der Einnahmenaufteilung im öffentlichen Personennahverkehr. Da der Kreis Steinfurt für verschiedene Buslinien die Einnahmeverantwortung übernommen hat, besteht gemäß dem Gesellschaftervertrag ein Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung hat die Vorbereitungen für diesen Beitritt bereits einstimmig beschlossen.
Um den Kreis Steinfurt als neues Mitglied aufzunehmen, ist eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher 28.000,00 Euro auf künftig 29.000,00 Euro vorgesehen. Mit dieser Kapitalerhöhung geht eine Anpassung der Gesellschaftsanteile einher, wobei sich der Anteil der bestehenden Gesellschafter von 3,57 % auf 3,45 % verringert. Die Bezirksregierung Münster hat die beteiligten Kommunen darüber informiert, dass für diesen Vorgang Beschlüsse der betroffenen Räte und Kreistage erforderlich sind. Die Stadt Hamm ist als Eigentümerin der beteiligten Verkehrsunternehmen mittelbar an der Tarifgemeinschaft beteiligt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus in Hamm (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.)Zur Vorlage · 1076/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus vorgelegt. Die Einrichtung wird vom Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. getragen und bietet gewaltbetroffenen Frauen sowie deren Kindern Schutz und Beratung an.
Ziel der Vorlage ist es, den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2009 sowie die verschiedenen nachträglichen Änderungen und Aktualisierungen in einer einheitlichen Regelung zusammenzuführen. Dies soll der Verwaltungsvereinfachung für die Stadt Hamm und den Träger dienen. Im Rahmen dieser Neuregelung sollen Einnahmen, Ausgaben und Berichte künftig in Form eines einzigen Verwendungsnachweises eingereicht werden. Die Verwaltung strebt eine rückwirkende Umsetzung zum 1. Januar 2023 an.
Inhaltlich sieht die Vorlage vor, dass etwaige Guthaben im Rahmen der Finanzierung hälftig zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. aufgeteilt werden. Sollten nach Abzug aller Einnahmen, wie etwa Landesförderungen oder Beherbergungsgebühren, Fehlbeträge entstehen, beteiligt sich die Stadt Hamm weiterhin mit 50 Prozent an diesen Kosten. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf 78.000 Euro, wobei die Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 12.KulturFest h4 und KulturSommer 2023Zur Vorlage · 1078/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturFests h4 sowie des KulturSommers #h4 für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für die Rahmenplanungen und das KulturFest sind seitens der Stadt 200.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von 100.000 Euro anfällt.
Der KulturSommer soll im Jahr 2023 mit der KulturNacht am 12. Mai beginnen und mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 8. bis 10. September enden. Das Programm umfasst verschiedene Elemente wie den KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie das Projekt „KulturKino“ im Kurhaus. Zudem ist ein DJ-Event für Schüler und Studierende geplant. Das KulturFest h4 wird auf mehreren Plätzen in der Innenstadt stattfinden und ein Programm aus Musik, einem KünstlerMarkt und StraßenKultur beinhalten. Die Planung berücksichtigt Rückmeldungen lokaler Akteure, um die Einbindung der regionalen Kulturszene zu stärken.
Neben der Kooperation mit dem Verein zur Förderung des Martin-Luther-Viertels ist eine Zusammenarbeit mit der HSHL für das Projekt „Hamm Erfahren“ vorgesehen. Die Verwaltung unterstützt zudem private Projekte, die in das Programm integriert werden können. Die einzelnen Veranstaltungselemente werden unter der Dachmarke #h4 gebündelt, wobei die Eigenständigkeit der beteiligten Kulturvereine und -träger gewahrt bleibt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in KölnZur Vorlage · 1060/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1060/23 die Benennung von Delegierten für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages beantragt. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt und steht unter dem Motto „Unsere Städte – gemeinsam neue Wege wagen“.
Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Hamm ist es möglich, zwei stimmberechtigte Delegierte zur Hauptversammlung zu entsenden. Gemäß den geltenden Satzungen soll die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände bei der Auswahl der Delegierten eine angemessene Berücksichtigung des Frauenanteils anstreben sollen, der dem Anteil der Sitze in den jeweiligen Vertretungskörpern entspricht.
Neben den stimmberechtigten Vertretern besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Versammlung zu entsenden. Die Vorlage wurde im Rat sowie im Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 14.40. Westfälischer Hansetag am 10. und 11. Juni 2023 in Fürstenau 43. Internationaler Hansetag vom 22. bis 25. Juni 2023 in Torun/PolenZur Vorlage · 1069/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1069/23 beschlossen, die Stadt bei zwei bevorstehenden Hansetagen zu präsentieren. Die Teilnahme umfasst den 40. Westfälischen Hansetag, der am 10. und 11. Juni 2023 in Fürstenau stattfindet, sowie den 43. Internationalen Hansetag, der vom 22. bis 25. Juni 2023 in Torun in Polen abgehalten wird.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Präsenz der Stadt an beiden Veranstaltungen sicherzustellen. Für die Teilnahme am Westfälischen Hansetag in Fürstenau sowie am Internationalen Hansetag in Torun wurde eine Delegation benannt. Diese setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt, zwei Ratsmitgliedern der Fraktionen SPD und CDU sowie einem Bezirksvertreter der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zusammen. Die spezifische Zuweisung der Bezirksvertretung erfolgt dabei nach den jeweiligen Veranstaltungsorten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 15.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1039/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 1039/23_VL regelt verschiedene Umbesetzungen in den städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der Antrag auf diese personellen Änderungen wurde von der CDU-Ratsfraktion gestellt.
Im Hauptausschuss sieht der Beschluss vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied nachrückt. Im Gegenzug wird das zuvor ordentliche Mitglied als stellvertretendes Mitglied in diesen Ausschuss berufen.
Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen ist die Wahl einer Ratsfrau als ordentliches Mitglied sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Ähnliche Regelungen betreffen den Ausschuss für Schule und Ausbildung, in dem ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied gewählt werden soll.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit sind mehrere Änderungen geplant. Hier soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für einen anderen Bürgervertreter vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.Wahl eines ordentlichen Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch die ArbeiterwohlfahrtZur Vorlage · 1046/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Behindertenbeirat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Benennung durch die Arbeiterwohlfahrt.
Nach der Sachdarstellung der Verwaltung hat die Arbeiterwohlfahrt ein neues ordentliches Mitglied für den Behindertenbeirat vorgeschlagen. Der Beschluss sieht vor, ein neues Mitglied als ordentliches Mitglied in den Beirat zu wählen, um die Position des bisherigen Mitglieds der Arbeiterwohlfahrt zu besetzen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Wahl eines Vertreters der Arbeiterwohlfahrt als ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat beantragt. Finanzielle Auswirkungen werden im Rahmen der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 17.Bestimmung eines neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Schule und AusbildungZur Vorlage · 1094/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1094/23 die Bestimmung eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Schule und Ausbildung beantragt. Der Vorschlag basiert auf einer Initiative der CDU-Fraktion.
Gemäß dem vorliegenden Dokument wurde im Rat am 28. März 2023 beschlossen, ein Ratsmitglied als neuen Vorsitzenden des genannten Ausschusses zu bestimmen. Die Entscheidung erfolgte nach einer vorherigen Beratung im Hauptausschuss am 27. März 2023.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses. Die Bestimmung dient der Neubesetzung der Leitung des Ausschusses für Schule und Ausbildung.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 18.Ausschuss für Schule und Ausbildung Neuwahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1096/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Schule und Ausbildung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt der bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Hamm aus ihrer Funktion im Ausschuss.
Auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft soll die neue stellvertretende Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft als Nachfolgerin in das Gremium gewählt werden. Mit der Neubesetzung der Position als stellvertretendes beratendes Mitglied wird die personelle Kontinuität der Vertretung der Stadtschulpflegschaft im Ausschuss sichergestellt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen mit der beschlossenen Personaländerung verbunden. Der Rat hat dem Vorschlag in der Sitzung am 28. März 2023 zugestimmt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 19.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1098/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entschieden. Im Rahmen der Beschlussvorlage 1098/23 wurde festgelegt, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates zum 31. März 2023 aus dem Amt ausscheidet.
Als Nachfolge wurde ein neues stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm bestimmt. Die Neubesetzung erfolgt zum 1. April 2023. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildete ein Wahlvorschlag der Personalversammlung. Mit der Neubesetzung der Position ergeben sich laut der vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung festgestellt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung einer neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Schule und AusbildungZur Vorlage · 1101/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 28. März 2023 wurden verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen beschlossen. Die Vorlage 1101/23_VL basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion und regelt die Neubesetzung von Mitgliedschaften sowie eine Änderung in der Ausschussleitung.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität wurde ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für den verstorbenen Bürgervertreter nachgewählt. Für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wurde ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines Ratsmitglieds bestimmt.
Zudem wurde die Bestimmung einer neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Schule und Ausbildung beschlossen. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde ein Ratsmitglied für dieses Amt bestimmt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen der Beschlüsse.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.Qualifizierung Schulzenpark PelkumZur Vorlage · 1029/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Qualifizierung und Aufwertung des Schulzenparks in Pelkum als öffentliche Grünfläche beschlossen. Die Maßnahme umfasst die umfassende Sanierung und eine nutzungsorientierte Weiterentwicklung der rund drei Hektar großen Parkanlage. Grundlage für die Planung bildet das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“.
Das Vorhaben sieht eine ökologische und gestalterische Aufwertung der Bestandsflächen vor, wobei der vorhandene Baumbestand berücksichtigt wird. Geplant ist unter anderem die Neugestaltung der Parkzugänge durch Blühstreifen und Eingangsskulpturen sowie die Erweiterung der Spielflächen durch hügelige Landschaften mit verschiedenen Aufstiegshilfen. Die Sportangebote sollen modernisiert werden, indem das Streetballfeld erneuert, Calisthenics-Geräte und Boulebahnen ergänzt sowie der Bolzplatz zu einem ganzjährig nutzbaren Multisportfeld umgebaut wird. Zudem soll die Skateanlage mit neuer Beleuchtung und Mobiliar ausgestattet werden.
Ein Fokus der Planung liegt auf der Barrierefreiheit und der Sicherheit. Dies umfasst die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung entlang der Wege sowie die Bereitstellung rollstuhlgerechter Sitzgelegenheiten. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, wobei 900.000 Euro durch Städtebauförderungsmittel gedeckt werden sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 225.000 Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.2. Recyclinghof: Dauerhafte Annahmestelle für Wertstoffe auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz Aufhebung Grundsatzbeschluss für den Standort GE ‚Im Ried‘Zur Vorlage · 1104/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1104/23 die Standortplanung für einen zweiten Recyclinghof neu bewertet. Nachdem zuvor das Gewerbegebiet „Im Ried“ als Standort beschlossen worden war, wurde dieser Beschluss nun aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Fläche im Gewerbegebiet „Im Ried“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Gleichzeitig nahm der Rat den veränderten Sachstand für den Ökonomierat-Peitzmeier-Platz zur Kenntnis. Da der Abbruch angrenzender Wohngebäude durch die Zentralhallen Hamm GmbH für das Jahr 2023 geplant ist, entfällt das bisherige Ausschlusskriterium für eine dauerhafte Annahmestelle für Wertstoffe an diesem Standort. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die verfahrensnotwendigen Vorprüfungen durchzuführen und dem Rat einen neuen Grundsatzbeschluss vorzulegen. Diese Prüfungen sollen insbesondere die Immissionsschutzfähigkeit hinsichtlich Schall und Geruch sowie die verkehrliche Situation untersuchen.
Der Standort Ökonomierat-Peitzmeier-Platz wird hinsichtlich der Lage und Erreichbarkeit als geeignet eingestuft. Die planungsrechtliche Ausweisung der Fläche muss für die neue Nutzung angepasst werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Platzes als Veranstaltungsfläche für Zirkus oder Trödelmärkte soll nach einer ersten Einschätzung beibehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Annahmestelle sowie die Abschirmung des Geländes sind bis zum Grundsatzbeschluss zu konkretisieren.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 24.Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen hier: MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 1105/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Untersuchung der Möglichkeiten zur flächendeckenden Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen zu beauftragen. Diese Untersuchung soll im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts erfolgen.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit den Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Stadt ein Abfallwirtschaftskonzept als Planungsgrundlage für die kommenden fünf Jahre erstellen muss. Aktuelle Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen, dass die in Hamm gesammelten Mengen aus der Biotonne unter dem Durchschnitt der vergleichbaren kreisfreien Städte und Kreise liegen. Derzeit werden die anfallenden Bioabfälle zusammen mit dem Restmüll in der Müllverbrennungsanlage Hamm verbrannt.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen sollen zwei Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben werden. Die erste Studie soll die Möglichkeiten einer flächendeckenden Sammlung untersuchen, um die Mengen an Bio- und Grünabfällen zu steigern. Die zweite Studie soll die Verwertung dieser Abfallmengen unter Berücksichtigung ökologischer und energetischer Potenziale prüfen. Dabei sollen auch Abhängigkeiten zur zukünftigen Deponieentwicklung sowie die Wechselwirkungen zwischen der Sammlung und der Verwertung betrachtet werden. Bei positiven Ergebnissen der konzeptionellen Studien können die Untersuchungen nach weiteren Beschlüssen vertieft werden.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 25.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0846/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0846/22_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ im Hamm-Heessener Stadtteil. Ziel der Planung ist die gewerbliche Entwicklung eines rund 17.390 m² großen Areals am Rand des Gewerbegebietes „Zeche Sachsen“. Das Gebiet, welches derzeit aus Brachflächen und einer Parkpalette besteht, soll Flächen für kleinteilige, nicht störende Gewerbebetriebe bereitstellen. Die Entwicklung erfolgt auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung, wobei keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen umfassen Vorgaben zur Vollgeschossanzahl, die teilweise zwischen drei und fünf Geschossen variiert, sowie zur Gebäudehöhe mit Werten zwischen 12 und 20 Metern. Zudem sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt. Zur Förderung klimagerechter Maßnahmen werden Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben. Die Planung sieht zudem die Vermeidung hitzespeichernder Elemente wie Kies- oder Schottergärten sowie die Nutzung heller Fassadenfarben vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 26.01.2023 soll gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. In die Planung wurden bereits Anregungen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Deutsche Bahn AG und der Geologische Dienst NRW, einbezogen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im September 2021.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 26.33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0917/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0917/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts Heinrich Robert als „CreativRevier“. Das Planungsgebiet umfasst 59,9 Hektar und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnbauflächen, Grünflächen, urbanen Gebieten, Wald, Sondergebieten für Erneuerbare Energien sowie Flächen für Handel und Gewerbe vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Kultur- und Gewerbequartieren auf Basis des Rahmenplans „2020 Heinrich Robert CreativRevier“.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband forderten präzisere Angaben zur Entwässerung und zum Starkregenschutz nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Höhere Naturschutzbehörde regten Artenschutzprüfungen und die Berücksichtigung von Landschaftsbestandteilen an. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Handelsverband Westfalen-Münsterland äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzverlagerungen im Einzelhandel zum Nachteil der Stadtteilzentren Pelkum/Wiescherhöfen sowie der Städte Bönen, Bergkamen und Werne.
Die Verwaltung hat die Planunterlagen entsprechend ergänzt und weist darauf hin, dass durch die Reduzierung von Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die zentrale Versorgung vermieden werden können. Die regionaleplanerische Voraussetzung wurde durch die Wirksamkeit der Regionalplanänderung am 10.02.2023 erfüllt. Einwendungen von Grundstückseigentümern und Anwohnern zur Verkehrsicherheit und zur Gefährdung der Nahversorgung wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Bauleitplanverfahren ist trotz laufender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanverfahren möglich.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 27.35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1025/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 28.Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1024/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.Bebauungsplan Nr. 01.161 - Am Stadtbad - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1035/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1035/23_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.161 „Am Stadtbad“ in Hamm-Mitte beantragt. Das geplante Plangebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 2495 m² und liegt im Bereich zwischen der Neuen Bahnhofstraße, der Straße Am Stadtbad sowie der Heinrich-Reinköster-Straße.
Das Ziel der Planung ist die städtebauliche Aufwertung des Gebiets durch die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, das als „Urbanes Gebiet“ (MU) definiert werden soll. Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen, was eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplans nach sich zieht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung eingerichtet werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung des Geltungsbereichs auf Basis spezifischer Flurstücksnummern. Der Vorlage sind ein Übersichtsplan des Geltungsbereichs, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild als Anlagen beigefügt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.Bebauungsplan Nr. 06.099 - St. Josef-Areal - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1038/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1038/23_VL sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 06.099 – St. Josef-Areal – in der Gemarkung Bockum-Hövel vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.260 Quadratmetern auf dem Gelände des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Die städtebauliche Neunutzung des Areals ist darauf ausgerichtet, im westlichen Teil medizinische Dienstleistungen zu konzentrieren, während im östlichen und zentralen Bereich Wohnbauflächen, einschließlich besonderer Wohnformen, entwickelt werden sollen. Die Erschließung des Gebiets ist über die Hohenhöveler Straße und die Albert-Struck-Straße vorgesehen.
Im Rahmen der Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Fläche für Gemeinbedarf sowie als Grünfläche aus. Im Zuge der 50. Berichtigung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung künftig überwiegend als Wohnbaufläche erfolgen, ergänzt durch mögliche Mischbauflächen, Gemeinbedarfsflächen oder Sondergebiete.
Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgeschlagen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Bürgerversammlung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und Möglichkeiten zur Erörterung zu bieten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1047/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 79.400 m² in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Hinblick auf die IGA 2027 sowie die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen, wie etwa die Verlagerung von Stellplätzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem die Lage des Betriebshofes des Maximilianparks geprüft.
Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltbericht durchgeführt. Dabei sollen Klimaschutzmaßnahmen, die Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Biodiversität auf Basis des Handlungsleitfadens des Rates vom 14.12.2021 integriert werden. Da im Geltungsbereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, ist die förmliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße – vom 11.06.1980 vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm weist das Gebiet aktuell vorwiegend als Grünfläche aus.
Neben dem Aufstellungsbeschluss liegt ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, welche in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Der planungsrechtliche Rahmen wird durch angrenzende Bebauungspläne sowie den Regionalplan Arnsberg vorgegeben. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm am 28.03.2023 behandelt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 32.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1053/23_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 1053/23_VL wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“ zur Offenlegung vorgeschlagen. Gegenstand der Planung ist die Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet. Die Änderung sieht vor, das bisherige Sondergebiet „Großflächiger Handel - Gartenmarkt“ in ein Sondergebiet „Büra und Verwaltung“ umzuwandeln.
Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von insgesamt 8.800 m². Das Gebäude soll drei bis vier Geschosse umfassen. Zudem ist die Bereitstellung von etwa 91 Stellplätzen vorgesehen, wobei mehr als drei Viertel dieser Plätze mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Die Nachnutzung der versiegelten Fläche soll Maßnahmen zum Klimaschutz beinhalten, darunter Dachbegrünungen, die Nutzung regenerativer Energien sowie versiegelungsoffene Flächen.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes, des LWL-Archäologie für Westfalen und der Stadtwerke Hamm eingearbeitet. Der Regionalverband Ruhr hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 33.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Antrag auf Verfahrensumstellung 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1054/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1054/23_VL behandelt die erste Änderung des Geltungsbereiches sowie den Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“. Das Plangebiet in Hamm-Berge umfasst etwa 12.497 m² und ist für die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von 8.80erm m² vorgesehen. Das Vorhaben der BOB project management GmbH sieht zudem die Schaffung von 91 Stellplätzen vor, von denen über 75 % mit Ladestationen ausgestattet werden sollen.
Die Vorlage sieht die Neudefinition des Geltungsbereiches durch präzise Flurstücksgrenzen sowie die Zustimmung zum Antrag des Vorhabenträgers auf Verfahrensumstellung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vor. Parallel dazu wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Der Planungsbereich umfasst ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung sowie Flächen für öffentliche Verkehrsanlagen. Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen und versiegelungsoffene Flächen sind Bestandteil des Entwurfs.
Im Rahmen der Verfahrenshistorie wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Fachämter, darunter der Lippeverband, die untere Naturschutzbehörde, die Stadtwerke Hamm und die Bezirksregierung Arnsberg, in den Entwurf eingearbeitet. Die Vorlage beantragt den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einleitung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung wird durch Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Verkehr sowie durch einen Umweltbericht ergänzt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 34.5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 1055/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 „Herringer Heide“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Entwicklung einer etwa 3.944 m² großen Brachfläche in der Gemarkung Herringen, die sich an der Kreuzung Herringer Heide und August-Bebel-Straße befindet. Das Gelände wird derzeit als Grabeland genutzt und liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Heilig Kreuz.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 1.210 m² vor. Um eine Straßenrandbebauung parallel zur Herringer Heide zu ermöglichen, sollen die überbaubaren Grundstücksflächen im Planbereich um 90 Grad gedreht werden. Da die aktuelle Fassung des Bebauungsplans eine andere Ausrichtung der bebaubaren Flächen vorsieht, ist diese Anpassung erforderlich.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei verzichtet; die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt stattdessen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Zuge der Planung sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Begrünung von Flächen oder die Nutzung regenerativer Energien, untersucht werden. Der gesamte Planbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 35.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1061/23_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 1061/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 56.000 Quadratmeter zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Ziel des Vorhabens ist die rechtliche Sicherung des Schulstandortes sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Dreifachsporthalle. Durch das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB soll die bestehende Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für Bildung, Forschung und sportliche Nutzung festgeschrieben und die Differenzen zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 bereinigt werden.
Die Planung integriert Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, um den Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit zu regeln. In den Planungsprozess flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie die Untere Naturschutzbehörde. Dabei wurden Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt.
Auf die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch die Anpassung der Dachbegrünung sowie die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags reagiert. Dem Antrag des Lippeverbandes zur Sicherung einer Leitungstrasse wird durch die Festsetzung eines sechs Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes entsprochen. Zudem wird die Bestätigung der Stadtwerke zur ausreichenden Löschwasserversorgung zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 27. Januar 2023 öffentlich ausgelegt werden.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 36.Planungsleistungen für das IGA-2027 Projekt der Stadt Hamm „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“Zur Vorlage · 1091/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 1091/23_VL befasst sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 in Hamm. Die Planung umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar und beinhaltet verschiedene Bausteine wie Mustergärten, die Neugestaltung von Vorplätzen sowie Erschließungsflächen. Neben den planerischen Leistungen sind auch mögliche zusätzliche Ingenieurs- und Rechtsberatungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung.
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2027, wobei für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 75.000 Euro veranschlagt sind. Die Stadt erwartet Fördereinzahlungen in Höhe von 956.250 Euro, was einem Förderanteil von 85 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil für die Planungsleistungen beträgt somit 168.750 Euro. Die geschätzten Baukosten für die beschriebenen Maßnahmen werden auf 9.300.000 Euro beziffert.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß der HOAI zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hamm und der Maximilianpark Hamm GmbH und ist Teil der Gesamtentwicklung für den Stadtteil Werries. Die Ergebnisse der Planung sowie künftige Baubeschlüsse werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2024/25 und folgende.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
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