Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Breitbandausbaus in den Gewerbegebieten der Stadt Hamm gibt es eine Änderung im bisherigen Planungsverfahren. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2022 wurden für den Ausbau verschiedene Fördermittelanträge gestellt, die eine Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel sowie einen Eigenanteil der Stadt vorsehen.
Nach einem Angebot des Unternehmens 1 & 1 Versatel zur eigenwirtschaftlichen Glasfaserversorgung in drei Gewerbegebieten wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese sichern den Ausbau der Anschriften in den festgelegten Polygonen durch das Unternehmen zu, sofern die entsprechenden Eigentümer zustimmen.
Infolgedessen können bestimmte Bereiche aus dem staatlichen Förderprogramm herausgenommen werden. Dies betrifft das Los 2 in Hamm-Rhynern sowie das Los 9 in Hamm-Bockum-Hövel. Durch den Wegfall der Förderung in diesen Gebieten entfallen auch die städtischen Eigenanteile in Höhe von 200.000 Euro für das Gebiet Oberster Kamp und 125.000 Euro für den Steigerring. Die entsprechenden Vergabeverfahren können gestoppt werden. Auch ein Teilbereich des Loses 10 in Hamm-Heessen ist von der Herausnahme aus dem Förderprogramm betroffen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen für die Stadt hier noch nicht feststehen.
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