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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.03.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH von Marina Heuermann, Prokuristin und Abteilungsleiterin Unternehmensentwicklung
- 4.1. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ am Landeswettbewerb „Ways2Work“ teilzunehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das Vorhaben bei gesicherter Finanzierung umzusetzen und für die einzelnen Projektbausteine Förderanträge zu stellen. Dabei sollen die entsprechenden städtischen Eigenmittel eingeplant werden. Ziel des Projekts ist die Entwicklung des Industriegebiets Uentrop zu einem Modellquartier für betriebliches Mobilitätsmanagement.
Das Vorhaben konzentriert sich auf die Verbesserung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sowie die Unterstützung der Unternehmen bei der Etablierung von Mobilitätsangeboten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen und die Entwicklung digitaler Angebote, wie etwa einer Fahrgemeinschafts-App. Zudem ist die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz sowie die Schulung von Mobilitätsbeauftragten in den Betrieben vorgesehen. Die Projektbegleitung soll durch ein externes Büro erfolgen.
Das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen wird auf etwa 1,5 Millionen Euro geschätzt, wovon ein städtischer Eigenanteil von rund 180.000 Euro getragen werden soll. Für die Jahre 2024 und 2025 sollen nur jene Maßnahmen durchgeführt werden, die durch Förderungen gedeckt sind und deren Eigenanteile im aktuellen Budget bereitgestellt werden können. Weitere Mittel sollen für den Haushalt 2026/2027 angemeldet werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-1540/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 in Höhe von 133.838 Euro vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2025 beantragt.
Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet setzt die Landesarbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen in der Region um. Sie fungiert als Bindeglied zwischen dem Land und den regionalen Akteuren, indem sie Unternehmen, Bildungsträger und Arbeitsmarktakteur über Fördermöglichkeiten informiert und berät. Die Arbeit basiert auf dem ESF-Programm 2021–2027 und konzentriert sich auf Handlungsfelder wie die berufliche Aus- und Weiterbildung, die digitale sowie grüne Transformation und die Fachkräftesicherung. Die Agentur übernimmt dabei Aufgaben in der Koordination regionaler Programme und unterstützt die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Gebietskörperschaften bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-251/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Breitbandausbaus in den Gewerbegebieten der Stadt Hamm gibt es eine Änderung im bisherigen Planungsverfahren. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2022 wurden für den Ausbau verschiedene Fördermittelanträge gestellt, die eine Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel sowie einen Eigenanteil der Stadt vorsehen.
Nach einem Angebot des Unternehmens 1 & 1 Versatel zur eigenwirtschaftlichen Glasfaserversorgung in drei Gewerbegebieten wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese sichern den Ausbau der Anschriften in den festgelegten Polygonen durch das Unternehmen zu, sofern die entsprechenden Eigentümer zustimmen.
Infolgedessen können bestimmte Bereiche aus dem staatlichen Förderprogramm herausgenommen werden. Dies betrifft das Los 2 in Hamm-Rhynern sowie das Los 9 in Hamm-Bockum-Hövel. Durch den Wegfall der Förderung in diesen Gebieten entfallen auch die städtischen Eigenanteile in Höhe von 200.000 Euro für das Gebiet Oberster Kamp und 125.000 Euro für den Steigerring. Die entsprechenden Vergabeverfahren können gestoppt werden. Auch ein Teilbereich des Loses 10 in Hamm-Heessen ist von der Herausnahme aus dem Förderprogramm betroffen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen für die Stadt hier noch nicht feststehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Verschiedenes