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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.03.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH von Marina Heuermann, Prokuristin und Abteilungsleiterin Unternehmensentwicklung
- 4.1. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, am Landeswettbewerb „Ways2Work“ mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ teilzunehmen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-1485/2024 des Stadtplanungsamtes ist die Entwicklung eines Modellquartiers für betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Vorhaben zielt darauf ab, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verbessern, eine digitale Vernetzung zu schaffen und das Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu fördern. Die Planung umfasst fünf Handlungsfelder mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, zu denen unter anderem die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz gehören.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von circa 180.000 Euro vorsieht. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme am Wettbewerb unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die einzelnen Projektbausteine stellen und die entsprechenden Eigenmittel einplanen. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist eine kurzfristige Einreichung der Anträge erforderlich, um die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung des Landes zu ermöglichen. Über den weiteren Projektverlauf und den Fortschritt wird die Politik regelmäßig informiert. Je nach finanziellen Auswirkungen oder Zuständigkeiten können für einzelne Maßnahmen zusätzliche Beschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-1540/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht eine anteilige Finanzierung in Höhe von 133.838,00 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vor. Zudem ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Stadtgebiet umfassen im Jahr 2024 Auszahlungen von 103.658 Euro sowie Einzahlungen von 37.926 Euro bei Erträgen von 65.732 Euro. Für das Jahr 2025 sind Aufwendungen in Höhe von 106.032 Euro und Einzahlungen von 37.926 Euro sowie ein städtischer Eigenanteil von 68.106 Euro geplant. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Stadt unter der Finanzstelle (Zeile 2) vorgesehen. Vor der Entscheidung des Rates am 25. Juni 2024 sind Vorberatungen in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen, Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 12.06.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-251/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Breitbandausbaus in den Gewerbegebieten der Stadt Hamm gibt es eine Änderung im bisherigen Planungsverfahren. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2022 wurden für den Ausbau verschiedene Fördermittelanträge gestellt, die eine Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel sowie einen Eigenanteil der Stadt vorsehen.
Nach einem Angebot des Unternehmens 1 & 1 Versatel zur eigenwirtschaftlichen Glasfaserversorgung in drei Gewerbegebieten wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese sichern den Ausbau der Anschriften in den festgelegten Polygonen durch das Unternehmen zu, sofern die entsprechenden Eigentümer zustimmen.
Infolgedessen können bestimmte Bereiche aus dem staatlichen Förderprogramm herausgenommen werden. Dies betrifft das Los 2 in Hamm-Rhynern sowie das Los 9 in Hamm-Bockum-Hövel. Durch den Wegfall der Förderung in diesen Gebieten entfallen auch die städtischen Eigenanteile in Höhe von 200.000 Euro für das Gebiet Oberster Kamp und 125.000 Euro für den Steigerring. Die entsprechenden Vergabeverfahren können gestoppt werden. Auch ein Teilbereich des Loses 10 in Hamm-Heessen ist von der Herausnahme aus dem Förderprogramm betroffen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen für die Stadt hier noch nicht feststehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Verschiedenes