Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Innenstadtprojekt Btween – Vorstellung aktueller Projektstand durch Frau Funke, Fokus Development AG
- 2.2Bericht über größere laufende Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes einschließlich Straßenbaumaßnahmen in den Sommerferien – Herr Gawin
- 2.3Sachstand Innenstadtbaumaßnahmen – Herr Gawin
- 3.Beschlussfassung
- 3.1Umgestaltung Grünanlage Südring - AusbauplanungZur Vorlage · BV-1463/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Wiederherstellung der Grünanlage Südring im Bereich vor den Gebäuden Südring 14 bis 23. Grundlage für diese Maßnahme ist die anstehende Erneuerung der Kanalisation sowie die Verlegung einer Fernwärmetrasse durch das Gelände. Der Ausbauplan soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung beschlossen werden.
Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teilbereiche. Im östlichen Abschnitt, von der Goethestraße bis zur Südstraße, sollen bestehende Wegestrukturen zurückgebaut und durch barrierefreie Betonsteinpflaster ersetzt werden. Ziel ist eine bessere Trennung von Fuß- und Radverkehr sowie die Aufwertung der Fläche durch Rasen, Sträucher und Frühjahrsblüher. Als Ausgleich für 14 gefällte Bäume sind sieben neue Hochstämme direkt in der Anlage und sieben weitere in den Ringanlagen vorgesehen. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge muss während der Bauphase gewährleistet bleiben.
Im westlichen Teil der Anlage sollen elf standortgerechte Hochstämme als Ersatz für zwölf aufgrund des Fernwärmeausbaus gefällte Straßenbäume gepflanzt werden. Die Kosten für diese Pflanzungen werden von den Stadtwerken übernommen. Für den östlichen Bereich sind Kosten in Höhe von 260.000 Euro veranschlagt, die sich auf die Jahre 2024 und 2025 verteilen. Der Ausbauplan wurde im Zeitraum vom 29. April bis zum 10. Mai 2024 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2Beisenkamp Gymnasium | Ganzheitliche Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1449/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beabsichtigt die ganzheitliche Sanierung des Schulhofes am Beisenkamp-Gymnasium. Für das Projekt ist ein städtischer Eigenanteil von 450.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme folgt auf die im Jahr 2022 abgeschlossene Sanierung des Zugangswegs im Haupteingangsbereich der Schule.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus Unebenheiten im Asphaltbelag sowie einem Grundleitungsnetz, dessen Erneuerung aufgrund von Überschwemmungen bei Starkregen erforderlich ist. Die Planung sieht vor, das bestehende Kanalsystem und die Entwässerungseinrichtungen neu zu verlegen. Der vorhandene Asphalt soll abgetragen und verwertet werden, während die Fläche künftig mit einem einheitlichen grauen Betonsteinpflaster versehen wird.
Zusätzlich zur technischen Sanierung umfasst der Entwurf Maßnahmen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität und des Klimas. Geplant sind unter anderem eine etwa sechs Meter hohe Seilkletterpyramide mit Fallschutz aus Holzhackschnitzeln, neue Sitzgelegenheiten sowie die Installation von Liegebänken aus Recycling-Kunststoff. Zur Verbesserung des Kleinklimas sollen Grünflächen erweitert, vier neue Bäume gepflanzt und die Fassadenbegrünung reaktiviert werden. Ein neues Gerätehaus aus Metall wird auf dem Fundament einer bestehenden Gartenhütte errichtet. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Spätsommer 2024 vorgesehen, mit einer voraussichtlichen Bauzeit von vier bis fünf Monaten.
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- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.3Rückbau Gebäude Lange Straße 367/367aZur Vorlage · BV-1472/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Rückbau der Gebäude in der Lange Straße 367/367a beschließen. Die Maßnahme dient der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 05.034 – Küferstraße, wonach die betreffenden Grundstücke als öffentliche Grünfläche sowie für die Errichtung eines Lärmschutzwalls vorgesehen sind. Ein entsprechender Beschluss des Rates zur Umsetzung dieser Festsetzungen liegt bereits aus dem Jahr 2020 vor.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Rückbaus und der Einbindung externer Planer beauftragt. Für die Umsetzung stehen im Haushaltsplan 2024/25 Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Im Zuge der Maßnahme sollen die bebauten Flächen entsiegelt und versickerungsfähig gemacht werden, was das Starkregen- und Hochwassermanagement unterstützt. Während der Rückbau des technisch veralteten Gebäudes als Beitrag zur Energiewende gewertet wird, soll zudem die Möglichkeit eines Materialrecyclings geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.4Vergabe von Leistungen im Zeitvertrag im Rahmen der allgemeinen BauunterhaltungZur Vorlage · BV-1478/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beabsichtigt, die Vergabe von regelmäßig wiederkehrenden Bauunterhaltungsarbeiten im Rahmen von Zeitverträgen für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen. Da die bestehenden Verträge zum Jahresende 2024 auslaufen, soll die Verwaltung mit der Durchführung neuer Ausschreibungsverfahren beauftragt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Das Vorhaben umfasst vier verschiedene Gewerke: Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Verglasungsarbeiten sowie Trockenbauarbeiten. Die geschätzte Gesamtsumme für diese Leistungen beläuft sich auf circa 500.000 Euro brutto. Um eine Auftragsstreuung zu ermöglichen, ist die Vergabe in vier Lose unterteilt, die verschiedenen Stadtbezirken wie Bockum-Hövel, Heessen, Pelkum, Herringen, Rhynern, Uentrop und Mitte zugeordnet sind.
Die Ausschreibung erfolgt als beschränkte Ausschreibung auf Basis der Standardleistungsbücher. Als Grundlage für die Auswahl der Bieter dient die Datenbank qualifizierter Unternehmen des Bauverwaltungsamtes. Nach Abschluss eines zeitlich befristeten Rahmenvertrages sollen Einzelaufträge für Kleinreparaturen bis zu einem Wert von 25.000 Euro netto nach tatsächlichem Bedarf abgerufen werden können.
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- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.5Wegesanierung Fußweg Hochzeitswald LohauserholzZur Vorlage · BV-1509/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität wird über die Sanierung des Fußweges im Hochzeitswald Lohauserholz beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den etwa 600 Meter langen Weg, der den Rad- und Fußweg Zum Wiescherbach mit dem Naturschutzgebiet Gallberg verbindet, grundlegend zu erneuern.
Aufgrund der aktuellen Beschaffenheit sammelt sich auf dem Weg Oberflächenwasser, da das umliegende Gelände höher liegt als die Wegtrasse. Dies führt insbesondere in feuchten Perioden zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit. Die Sanierungsmaßnahme sieht vor, die bestehenden Schichten aus Rindenmulch und Holzhackschnitzeln bis zu einer Tiefe von 25 cm abzutragen. Anschließend soll eine neue Tragschicht aus Hartkalksteinschotter in einer Höhe von bis zu 35 cm aufgetragen und verdichtet werden. Durch die Ausbildung eines Dachprofils wird der Weg in den meisten Abschnitten etwa 10 cm höher als das Umfeld liegen, um den Wasserabfluss zu verbessern.
Die Maßnahme erfolgt innerhalb der bestehenden Wegetrasse ohne Erhöhung der Flächenversiegelung. Eine Asphaltierung wird aufgrund des Schutzziels für das Naturschutzgebiet Gallberg nicht angestrebt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 80.000 Euro, wobei die Mittel im Haushalt zur Waldentwicklung bereitstehen. Ziel ist zudem eine Reduzierung der künftigen Unterhaltungskosten durch den Wechsel von Rindenmulch zu einem Schotterweg. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung der Baumaßnahme einzuleiten, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.6Johannesschule, Rückbau SporthalleZur Vorlage · BV-1535/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Abbruch der Sporthalle an der Johannesschule beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Einbeziehung externer Planer durch die Verwaltung. Grundlage für diesen Schritt ist ein im Jahr 2023 erstelltes Gutachten zum Schulraumkonzept, das neben dem Rückbau der Halle auch den Bau einer neuen Einfach-Sporthalle sowie verschiedene Erweiterungen und Sanierungen des Schulgebäudes vorsieht.
Die bestehende Sporthalle aus den 1960er Jahren weist bauliche Mängel wie Feuchtigkeit, abgenutzte Böden und veraltete Fenster auf. Zudem entspricht die Raumaufteilung nicht mehr aktuellen Anforderungen, da die vorhandene Umkleidekabine provisorisch unterteilt ist und keine Barrierefreiheit besteht. Eine Sanierung des Gebäudes wird als wirtschaftlich nicht darstellbar eingestuft. Der Rückbau soll Platz für eine geplante Erweiterung der Schule um etwa 860 Quadratmeter schaffen. Bis zur Fertigstellung einer neuen Sporthalle werden Ausweichmöglichkeiten in nahegelegenen Hallen genutzt.
Die geschätzten Kosten für die Planung und den Rückbau belaufen sich auf rund 374.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Die Kosten des Abbruchs werden den Herstellungskosten der geplanten Erweiterung des Verwaltungstraktes zugerechnet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit (1. Sitzung)
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.7Einrichtung eines Baustellenmarketings in der InnenstadtZur Vorlage · BV-1548/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität befasst sich mit der Einrichtung eines Baustellenmarketings in der Innenstadt von Hamm. Ziel des Vorhabens ist es, die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an laufenden sowie geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern. Hierzu soll ein externer Dienstleistungsbeauftragter eingesetzt werden, um ein einheitliches Gesamtkonzept über digitale, analoge und Printmedien zu entwickeln und umzusetzen.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund umfangreicher Investitionen im Rahmen des Programms „Perspektive Innenstadt 2030“, darunter Projekte in der Westentor-, Museumsstraße und Stadthausstraße sowie der Umbau der Goethestraße. Auch Baumaßnahmen von Unternehmen wie den Stadtwerken oder dem Lippeverband sowie private Investitionen sind in den Kontext einbezogen. Das Marketing soll die Sichtbarkeit von Baufortschritten erhöhen und über die Auswirkungen der Baustellen informieren.
Die Finanzierung des Gesamtkonzeptes sieht für die Jahre 2024 und 2025 Ausgaben von jeweils 20.000 Euro vor, wobei der städtische Eigenanteil auf 8.000 Euro beziffert wird. Die Kosten für Einzelmaßnahmen sollen aus den jeweiligen Baubudgets oder vorhandenen Förderungen gedeckt werden. In das Projekt sind zudem das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Wirtschaftsagentur „Impuls“ eingebunden. Eine Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel und potenzielle finanzielle Beteiligungen von Unternehmen sind vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlung an den Rat
- 4.1Wasserversorgungskonzept 2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1445/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzepts 2024. Die Beschlussvorlage BV-1445/2024 basiert auf der Novelle des Landeswassergesetzes NRW, welche Kommunen zur Darstellung des aktuellen Stands und der zukünftigen Entwicklung der Wasserversorgung verpflichtet. Das Ziel des Konzepts ist die Sicherung der Wassergewinnung für den Alltag sowie für potenzielle Konfliktsituationen innerhalb der Infrastruktur.
Die vorliegende erste Fortschreibung des ursprünglich 2018 vorgelegten Plans umfasst wesentliche Aspekte der Wasserinfrastruktur. Dazu gehören Informationen zu Wassergewinnungsgebieten, dem Wasserdargebot, den Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung sowie die Beschaffenheit des Trinkwassers. Ebenfalls dokumentiert werden die Verteilungsanlagen und die Zuordnung der Versorgungsgebiete zu den jeweiligen Gewinnungsanlagen.
Erarbeitet wurde das Dokument durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Gesundheitsamt. Die aktuelle Fassung folgt einer neuen Gliederung, deren Einführung im Juni 2023 eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 30. Juni 2024 zur Folge hatte.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1459/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Verkaufsfläche eines Lebensmittel-Discounters im Stadtteil Pelkum-Wiescherhöfen von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Damit soll die Nahversorgung an der Kamener Straße sowie der gemeinsame Standort mit einem benachbarten Lebensmittelladen gestärkt werden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage wird das Verfahren zur Aufstellung der Änderung vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf das Vollverfahren nach §§ 2ff BauGB umgestellt. Dieser Schritt erfolgt auf Wunsch des Investors. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden dabei zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Änderung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu ermöglichen.
Die planungsrechtliche Anpassung sieht neben der Vergrößerung der Verkaufsfläche auch Änderungen an der überbaubaren Fläche vor. Zudem sollen die Klimastandards der Stadt Hamm, wie etwa Vorgaben zur Dachbegrünung, in den Plan aufgenommen werden. Auch Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden sind Bestandteil der Planung. In den bisherigen Beteiligungsschritten wurden keine Einwendungen gegen die Planung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.31. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1464/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1464/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.676 m². Geplant ist eine Nachverdichtung durch die Errichtung von zwei überbaubaren Grundstücksflächen, die insgesamt acht Wohneinheiten in Form von Einzelhäusern in einem reinen Wohngebiet vorsehen.
Die Flächennutzung setzt sich aus etwa 4.411 m² Wohnflächen, rund 981 m² öffentlichen Verkehrsflächen sowie etwa 284 m² öffentlichen Grünflächen zusammen. Die Erschließung soll über eine 6,50 Meter breite Verkehrsfläche erfolgen, wobei ein etwa vier Meter breiter Streifen zur Sicherung der Erschließung sowie die Aufnahme eines Fuß- und Radweges vorgesehen sind. Der Plan enthält zudem Festsetzungen zur Dachbegrünung, eine reduzierte Grundflächenzahl sowie ein Pflanzgebot für einen fünf Meter breiten Grünstreifen.
Der Rat soll die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, darunter der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg, der EGLV – Lippeverband sowie die zuständige Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserbehörde, beschließen. Mit dem Satzungsbeschluss und der Begründung vom 12. März 2024 treten bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.011 im Geltungsbereich außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet, die Planung wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.41. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.52. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 - Hülsweg - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1471/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 für den Bereich Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Entscheidung über die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das betroffene Areal umfasst etwa 7.160 Quadratmeter im Ortsteil Mark.
Ziel der Planung ist es, eine ergänzende wohnbauliche Nutzung nördlich eines bestehenden Wohngebäudes am Hülsweg zu ermöglichen. Die Eigentümer des Grundstücks beabsichtigen, neben dem vorhandenen Gebäude ein weiteres Wohnhaus zu errichten. Im Zuge dieser Entwicklung soll ein Teil der privaten Gartenfläche genutzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen etwa 15 Meter breiten Grünzug mit einem öffentlichen Fuß- und Radweg planungsrechtlich zu sichern. Dieser Weg soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufen und eine Verbindung zur städtischen Grünfläche herstellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird. Stattdessen bietet die Verwaltung eine Unterrichtungsmöglichkeit zu den Zielen und Auswirkungen der Planung an. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung untersucht, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder Photovoltaik-Anlagen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.65. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1482/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die fünfte, vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 im Bereich Herringer Heide entscheiden. Das etwa 4.000 Quadratmeter große Areal im Stadtbezirk Herringen wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Die vorliegende Vorlage sieht eine Neuausrichtung der überbaubaren Grundstücksflächen vor, um eine städtebaulich gewünschte Straßenkante zu schaffen. Im Gegensatz zum bisherigen Plan, der eine Bebauung parallel zur August-Bebel-Straße vorsah, soll die neue Regelung eine Errichtung entlang der Herringer Heide ermöglichen.
Die Änderung definiert das Gebiet als reines Wohngebiet mit drei bis vier zulässigen Vollgeschossen. Die überbaubare Fläche wird auf eine Breite von 17 Metern festgelegt, wobei die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 1,1 festgesetzt werden. Der Plan umfasst zudem einen Gemeinschaftsstellplatz im Nordwesten sowie Festsetzungen zur Begrünung, um den Klimastandards der Stadt Hamm zu entsprechen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Abfall- sowie Bodenschutzbehörde sowie des EGLV – Lippeverband zur Kenntnis genommen. Ein eingegangener Einwand eines Bürgers wird nach erfolgter Abwägung nicht berücksichtigt. Der Rat soll die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.7Bebauungsplan Nr. 01.164 - An der Saarlandstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1484/2024 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-1484/2024 strebt die Stadtverwaltung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.164 „An der Saarlandstraße“ in Hamm-Mitte an. Das etwa 16.500 m² große Areal, das aktuell gewerblich genutzt wird, soll neu strukturiert werden. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, etwa durch einen Supermarkt und einen Drogeriemarkt, zu ermöglichen und gleichzeitig die städtebauliche Ordnung zu sichern. Durch die Festsetzung sollen ungesteuerte Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben verhindert und Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was eine gleichzeitige Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Die geplante Entwicklung sieht eine Mischung aus kleinteiligem Handel oder Dienstleistungen im westlichen Teil sowie überwiegend wohnbaulichen Entwicklungen im östlichen Teil vor. Letztere sollen auch besondere Wohnformen und Infrastrukturen wie Kindertagesstätten beinhalten. Zudem sollen Klimaschutzmaßnahmen in den Plan integriert werden, um einen Übergang zwischen den Mischnutzungen an der Werler Straße und den angrenzenden Wohnquartieren zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Der weitere Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat am 25. Juni 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.8Teilnahme am Landeswettbewerb ‚Ways2Work‘: Projekt ‚Neue Mobilität im Industriegebiet Uentrop‘Zur Vorlage · BV-1485/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm beabsichtigt, am Landeswettbewerb „Ways2Work“ mit dem Projekt „Neue Mobilität im Industriegebiet Hamm-Uentrop“ teilzunehmen. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-1485/2024 des Stadtplanungsamtes ist die Entwicklung eines Modellquartiers für betriebliches Mobilitätsmanagement. Das Vorhaben zielt darauf ab, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verbessern, eine digitale Vernetzung zu schaffen und das Mobilitätsmanagement in Unternehmen zu fördern. Die Planung umfasst fünf Handlungsfelder mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen, zu denen unter anderem die Erweiterung des Busangebots, die Einrichtung von Mobilstationen sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Rad- und Fußwegenetz gehören.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von circa 180.000 Euro vorsieht. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2024 bis 2027 verteilt. Der Beschlussvorschlag sieht die Teilnahme am Wettbewerb unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die einzelnen Projektbausteine stellen und die entsprechenden Eigenmittel einplanen. Aufgrund landesrechtlicher Vorgaben ist eine kurzfristige Einreichung der Anträge erforderlich, um die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung des Landes zu ermöglichen. Über den weiteren Projektverlauf und den Fortschritt wird die Politik regelmäßig informiert. Je nach finanziellen Auswirkungen oder Zuständigkeiten können für einzelne Maßnahmen zusätzliche Beschlüsse notwendig werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.9Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1486/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt den Bericht zum „Masterplan Mobilität 2024“ sowie die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens. Der von dem Büro RAUMKOM erstellte Plan verfolgt das Ziel, den Stadtverkehr bis zum Jahr 2035 nachhaltig zu entwickeln. Zu den angestrebten Zielen gehören eine Reduktion der Treibhausgase um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Radverkehrs mit einem Zielanteil von 30 %, der Stärkung des ÖPNV um 15 %, der Umgestaltung von Stadträumen sowie der nachhaltigen Mobilität im Wirtschaftsverkehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung werden die Förderung des Schienengüterverkehrs durch den MultiHub Westfalen, die Integration von Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Stärkung der City-Logistik durch Lastenräder und Kooperationen mit Paketdienstleistern thematisiert. Zudem werden der Aufbau einer Ladeinfrastruktur und die Einrichtung eines Mobilitätsbeirats vorgeschlagen.
Das Beteiligungsverfahren umfasst die Auslegung im Technischen Rathaus sowie die Einbindung von Verbänden im Juli 2024 und ein Online-Verfahren im August 2024. Nach der Beratung in den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und dem Rat im Juni 2024 soll der Masterplan im Dezember 2024 beschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2025 bis 2035 vorgesehen, wobei für das Jahr 2030 eine Überprüfung der Zielerreichung durch eine Haushaltsbefragung und einen Verkehrsbericht geplant ist. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.10Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1487/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1487/2024 beantragt das Stadtplanungsamt eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“. Das etwa 17.786 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop soll nicht länger im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB, sondern im sogenannten Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Diese Umstellung begründet sich mit der Unvereinbarkeit der bisherigen Rechtsgrundlage mit Unionsrecht. In diesem Zusammenhang ist zudem eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans als 41. Änderung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits im Zeitraum vom 7. Dezember bis 21. Dezember 2020 erfolgt ist und keine bauleitplanerisch entgegenstehenden Anregungen eingingen. Die Zielausrichtungen der Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 2019 und 2022 bleiben unverändert bestehen. Eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes im Rahmen der späteren Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeräumt.
Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht erwartet. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1141. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Neuenkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1488/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Östlich Neuenkamp“. Betroffen ist ein etwa 17.900 Quadratmeter großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, gelegen in der Gemarkung Braam-Ostwennemar östlich der Straße Neuenkamp und nördlich der Soester Straße. Ziel der Planung ist die Umwidmung der derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiete in Wohnbauflächen, um neuen Wohnraum zu schaffen und die bestehende Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung zu ergänzen.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch. Da das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB nicht mehr anwendbar ist, muss das Vorhaben nun im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB umgesetzt werden. Dies erfordert eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 02.123.
Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits in früheren Verfahren und Bürgerversammlungen Informationen bereitgestellt und Diskussionen geführt wurden. Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach der Konkretisierung des Planentwurfs vorgesehen. Die Planung soll zudem die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.12Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: Beschluss zur Umstellung der rechtlichen VerfahrensgrundlageZur Vorlage · BV-1489/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1489/2024 des Stadtplanungsamtes sieht eine Änderung der rechtlichen Verfahrensgrundlage für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ vor. Das etwa 17.524 m² große Plangebiet in Hamm-Uentrop ist für die Entwicklung von Wohnraum durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts soll das bisher geplante beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in ein Vollverfahren gemäß § 2 (1) BauGB umgestellt werden. Diese Umstellung macht eine Umweltprüfung sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der 42. Änderung erforderlich. Die in den Aufstellungsbeschlüssen vom 1. Oktober 2019 und 27. September 2022 festgelegten Zielsetzungen bleiben dabei unverändert.
Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist nicht vorgesehen, da die entsprechenden Beteiligungsschritte bereits im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 21. Dezember 2020 durch die Vorstellung der Entwürfe und eine Online-Beteiligung durchgeführt wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Finanzielle Auswirkungen der Umstellung werden nicht verzeichnet. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1342. Änderung des Flächennutzungsplans - Südlich Kirchweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1490/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1490/2024 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Südlich Kirchweg“ beantragt. Betroffen ist eine etwa 16.300 Quadratmeter große Fläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur durch Nachverdichtung.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.124. Da das bisherige beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aufgrund gesetzlicher Änderungen und gerichtlicher Entscheidungen nicht mehr anwendbar ist, wird nun ein Vollverfahren durchgeführt, welches unter anderem eine Umweltprüfung umfasst. Im Rahmen dieser Vorlage wird zudem darauf verzichtet, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, da entsprechende Beteiligungsverfahren bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens stattgefunden haben.
Die Planung soll zudem die Anforderungen des kommunalen Klimaaktionsplans sowie des Klimafolgenanpassungskonzeptes berücksichtigen, um klimagerechte Maßnahmen in die Stadtentwicklung zu integrieren.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.14Bebauungsplan Nr. 02.054 - Grävinghoffstraße - 1. (vereinf.) Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1498/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße im Stadtbezirk Uentrop. Ziel der Vorlage ist es, eine etwa 1.700 Quadratmeter große Verkehrsfläche, die derzeit als Stichstraße in der Grävinghoffstraße ausgewiesen ist, dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuordnen. Durch diese Änderung soll eine zusammenhängende Gewerbefläche für einen Betrieb entstehen, wodurch zudem der öffentliche Unterhalt der Verkehrsfläche entfällt.
Im Zuge dieser Anpassung wird die derzeitige Anbindung der Grävinghoffstraße an die Zollstraße aufgehoben. Als Ersatz dient eine bereits im Bebauungsplan Nr. 02.055 vorgesehene Straße, welche die Grävinghoffstraße in Höhe der Luickenstraße mit der Kranstraße verbindet. Die Rechtskraft der Änderung ist an die Nutzbarkeit dieser Alternativstrecke gebunden.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Ein Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt, da die Auswirkungen auf das weitere Umfeld als gering eingestuft werden. Die Planung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Flächentausch und Grundstückskauf zwischen der Stadt und einer Eigentümerin, welches auch Flächen für einen künftigen Standort der freiwilligen Feuerwehr umfasst.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
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- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1543. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Freizeitnutzungen Haaren - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1510/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung der Freizeitnutzungen im Bereich Haaren. Der vorliegende Beschluss umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein Gebiet östlich der Sundernstraße sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines Areals, das derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das betroffene Grundstück umfasst die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei sowie ein angrenzendes Parkplatzareal. Die Erweiterung der bestehenden Wasserski-Anlage soll unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften beinhalten. Zudem werden Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte in Betracht gezogen.
Da das Gelände der ehemaligen Gärtnerei durch Gewächshäuser größtenteils versiegelt ist, sieht das Vorhaben den Rückbau dieser Gebäude und eine anschließende Bodenaufbereitung vor. Im Rahmen des Verfahrens werden ein Umweltbericht sowie Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Die Planungs- und Verwaltungskosten sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern übernommen werden.
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- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.16Neubau Trägerhaus, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1530/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1530/2024 sieht den Neubau eines Trägerhauses in der Kleinen Alleestraße 4 vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung des Gebäudes unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung sowie der Beauftragung externer Planer betrauen.
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 10.825.876,90 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 9.348.747 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 1.477.129 Euro ergibt. Die Finanzierung soll durch Mittel der Städtebauförderung des Bundes und des Landes sowie durch einen Förderantrag des EFRE-Programms „Wohnquartiere im Wandel“ erfolgen, wobei ein Fördersatz von etwa 86 Prozent erwartet wird.
Die bauliche Planung umfasst den KfW 40 Standard, eine Photovoltaikanlage mit circa 52 kWp auf einer Dachfläche von 250 Quadratmetern sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Geothermie-Bohrungen. Das Konzept setzt auf zirkuläres Bauen unter Verwendung von Recyclingbeton und Holzbauteilen. Im Zuge der Errichtung ist die Fällung von sechs Bäumen bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung vorgesehen.
Bei einem positiven Förderbescheid im Zeitraum Mai oder Juni 2024 ist ein Baubeginn im zweiten Halbjahr 2025 und eine Fertigstellung zu Beginn des Jahres 2027 geplant. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen, Fremdkapitalkosten sowie Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Dem stehen Mieteinnahmen sowie ein Personalanteil für die hausmeisterliche Betreuung gegenüber.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 5.1Bodelschwinghschule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1474/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1474/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Bodelschwinghschule vor, um die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Schaffung von 69 zusätzlichen Plätzen, wobei der Anbau barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen werden soll. Klimaschutzmaßnahmen wie eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie die Verwendung von Holz sind Bestandteil der Planung. Der Ausführungszeitraum ist für die Zeit von Mitte 2025 bis Mitte 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 1.880.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt unter Beteiligung externer Planer und unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Ein städtischer Eigenanteil beläuft sich auf rund 282.000 Euro. Die restlichen Kosten sollen durch Zuwendungen gedeckt werden, wobei eine Förderung von bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau beantragt wird. Die Auszahlungen sind für das Jahr 2024 in Höhe von 250.000 Euro und für das Jahr 2025 in Höhe von 1.370.000 Euro geplant.
Für die Bilanzierung wird eine Nutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 12.300 Euro geschätzt, wobei für die Instandhaltung ein Betrag von 20.500 Euro einzustellen ist. Die Ausstattungskosten belaufen sich auf 171.000 Euro. Der Beratungsverlauf der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, die Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.2Verwendung investiver Haushaltsmittel für die Sanierungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) und InklusionZur Vorlage · BV-1507/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Verwendung von investiven Haushaltsmitteln für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Inklusion beschließen. Die geplanten Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen an verschiedenen Schulen, um eine barrierefreie Beschulung zu ermöglichen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 600.000 Euro entspricht. Die Umsetzung der Vorlage soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen.
Im Fokus stehen dabei zwei größere Einzelmaßnahmen. An der Friedensschule ist der Rückbau einer veralteten Aufzugsanlage aus dem Jahr 1957 und die Installation eines neuen, barrierefreien Aufzugs geplant, wodurch das gesamte Schulgebäude barrierefrei erreichbar werden soll. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg soll durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Hauptgebäude die Barrierefreiheit für Fach- und Klassenräume sowie die Verwaltung und Teile des Werkstattgebäudes sichergestellt werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für 2024 und 2025 in Abstimmung mit der Schulleitung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.3Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2024 und 2025Zur Vorlage · BV-1477/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen dienen der Behebung von Schäden wie Rissbildern und Aufbrüchen an den Fahrbahnen. Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.115.000 Euro vorgesehen, wobei 315.000 Euro auf das Jahr 2024 und 800.000 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Für die Maßnahmen im Jahr 2025 werden Fördermittel in Höhe von 480.000 Euro angestrebt.
Die technischen Arbeiten umfassen unter anderem das Fräsen und Profilieren der vorhandenen Wege sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht oder die Verstärkung des Oberbaus. Für 2024 sind die Wege Krähenbusch, Hölterbach und Frielick vorgesehen. Im Jahr 2025 stehen im Rahmen eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg die Wege Baumstraße, Auf der Breite, Romberger Straße und Ennigerberg im Fokus. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, sieht die Vorlage alternative Maßnahmen für die Wege Pollgartenstraße, Pedinghauser Markt, Isenburg und Frielick vor.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.4Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.5Theodor-Heuss-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1475/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1475/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für einen Anbau an der Theodor-Heuss-Schule vor. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Mensa in Holzrahmenbauweise sowie eines Verbindungselements in Massivbauweise, um Platz für einen offenen Ganztag (OGS) mit 104 Sitzplätzen zu schaffen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der geplante Zeitraum für die Bauausführung reicht von Anfang 2025 bis Mitte oder Ende 2026, sodass die Nutzung ab dem Schuljahr 2026/27 möglich sein soll.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2.575.000 Euro, was die reinen Bauarbeiten in Höhe von 2.341.000 Euro sowie die Kosten für die Ausstattung von 234.000 Euro einschließt. Die Finanzierung erfolgt durch erwartete Einzahlungen in Höhe von 2.188.750 Euro, während der städtische Eigenanteil 386.250 Euro beträgt. Die Kostenverteilung umfasst verschiedene Kostengruppen, darunter die Bereiche Bauwerk, technische Anlagen und Außenanlagen.
Für die kommenden Jahre sind Auszahlungen in Höhe von 325.000 Euro für 2024, 1.250.000 Euro für 2025 und 969.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Maßnahme ist gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau förderfähig, wobei 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden. Neben den Investitionskosten werden jährliche Bewirtschaftungskosten von etwa 17.100 Euro sowie Instandhaltungsrücklagen von 28.100 Euro veranschlagt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Hauptausschuss, nachdem die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie in den Ausschüssen für Schule und Ausbildung und für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität erfolgt ist.
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- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Empfehlung an die Bezirksvertretung Herringen
- 6.1Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für HerringenZur Vorlage · BV-1483/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll eine städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Herringen erarbeiten. Mit der Vorlage wird die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Durchführung der erforderlichen Planungsschritte beabsichtigt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro.
Ziel der Rahmenplanung ist die Erstellung einer Gesamtkonzeption für Siedlungsbereiche wie den Isenbecker Hof sowie Gebiete westlich des Lippeparks, für die aktuell keine aktuellen stadtteilbezogenen Konzepte vorliegen. Als informelles Planungsinstrument soll die Rahmenplanung Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung festlegen. Dabei werden Themen wie Städtebau, Wohnen, Versorgung, Mobilität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung berücksichtigt. Der Untersuchungsraum umfasst zentrale Siedlungs- und Versorgungsbereiche sowie angrenzende Freiräume im Sozialraum Herringen.
Der Erarbeitungsprozess sieht eine Bestandsaufnahme und Analyse des Gebiets vor, die eine fachliche Abstimmung zwischen den Ämtern sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit umfassen soll. Das beauftragte Planungsbüro wird zudem ein Konzept für die Beteiligung relevanter Akteure erstellen. Für die Bearbeitung des Auftrags ist ein Zeitraum von etwa 1,5 Jahren vorgesehen, wobei ein Abschluss der Planung für Anfang 2026 angestrebt wird.
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- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 6.2Hermann-Gmeiner-Schule | Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1495/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen soll die Sanierung des Schulhofs der Hermann-Gmeiner-Schule beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Spielflächen durch die Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Schulsportanlage, um dem Nutzungsdruck entgegenzuwirken. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 210.000 € vorgesehen, wovon 150.000 € im Jahr 2024 und 60.000 € im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen. Die Mittel stehen in der Haushaltsplanung zur Verfügung.
Das Planungskonzept sieht verschiedene bauliche Maßnahmen vor. Im Bereich der Schulsportanlage sollen ein Minispielfeld mit Kunststoffrasen, eine Tischtennisplatte aus Beton sowie eine Seilkletterpyramide errichtet werden. Zudem sind die Installation einer Streetball-Basketballanlage und die Erneuerung von Sitzbänken geplant. Auf dem Schulhof selbst sollen eine neue Schaukelanlage, ein Bodentrampolin sowie Kletternetz-Kombinationen und Hüpfspiele installiert werden. Ein Bestandteil der Maßnahme ist zudem die Verbesserung der Entwässerung, um Nutzungseinschränkungen bei Regen zu vermeiden. Parallel dazu prüft die Verwaltung Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an der angrenzenden Straße, etwa durch eine Fahrbahnverengung oder eine Bremsschwelle. Die Umsetzung ist ab dem Spätsommer 2024 geplant und wird voraussichtlich drei bis vier Monate dauern.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.Empfehlung an die Bezirksvertretung Heessen
- 7.1Martin-Luther-Schule, Errichtung eines 2. baulichen Rettungswegs am ErweiterungsbauZur Vorlage · BV-1493/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs am Erweiterungsbau der Martin-Luther-Schule vorgelegt. Da das Gebäude derzeit nur über ein innenliegendes Treppenhaus verfügt, entspricht die aktuelle Situation nicht den geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen sowie der Bauordnung NRW, welche mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorschreiben.
Geplant ist die Installation einer eingeschossigen Stahlausstreppe an der Giebelseite des Gebäudes. Die Maßnahme umfasst neben den Stahlbauarbeiten auch Tiefbau- und Fundamentarbeiten, Elektro- und Blitzschutz sowie Anpassungen im Bereich des Garten- und Landschaftsbau. Zudem sollen die Flucht- und Rettungswegpläne aktualisiert werden. Die Umsetzung soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen, wobei die Abstimmung mit der Feuerwehr, dem Bauordnungsamt und der Schulleitung vorgesehen ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 120.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel sichergestellt ist. Die Durchführung sowie die Abrechnung der Baumaßnahme sind für das zweite und vierte Quartal des Jahres 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.2Realschule Heessen | Sanierung Schulhof u. Abwasserleitungssystem BaubeschlussZur Vorlage · BV-1494/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Heessen befasst sich mit einem Beschlussvorschlag zur Sanierung des Schulhofs sowie der Abwassergrundleitungen der Realschule Heessen. Vor der Neugestaltung der Außenanlagen ist die Erneuerung des im Erdreich befindlichen Leitungssystems aus dem Jahr 1967 vorgesehen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen den Ausbau des bestehenden Asphaltbelags und die Verlegung eines neuen Betonsteinpflasters. Geplant ist zudem die Installation ortsfester Bänke sowie die Einrichtung eines Bereichs für Street-Workout-Übungen, wobei Natursteinquader aus einer rückgebauten Trockenmauer verwendet werden sollen. Im Bereich der Schulsportanlage wird die Weitsprunggrube durch ein multifunktionales Kleinspielfeld mit Kunststoffsportbelag und einem vier Meter hohen Ballfangzaun ersetzt. Zudem soll die 90 Meter lange Kurzstreckenlaufbahn überarbeitet und eine Fallschutzfläche für die Kletterwand angelegt werden.
Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant, wobei die Dauer der Arbeiten etwa fünf bis sechs Monate beträgt. Die Organisation erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung, um Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zu minimieren. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 370.000 Euro; die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2024 bereits vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.3Bürgerpark Kappenbusch – Teilmaßnahmen 2024Zur Vorlage · BV-1516/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt verschiedene Teilmaßnahmen für den Bürgerpark Kappenbusch im Stadtbezirk Heessen vor. Diese Maßnahmen basieren auf einem Nutzungskonzept zur Weiterentwicklung der Grünanlage, das die Aufwertung des ehemaligen Freibadgeländes sowie der angrenzenden Waldflächen vorsieht. Ziel ist es, das Angebot an Freizeit-, Sport- und Erholungsflächen im Rahmen des Masterplans Freiraum zu erweitern.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Anlage eines Aufenthaltsbereichs im Waldstück, der als „Grünes Klassenzimmer“ genutzt werden kann, sowie die Gestaltung des Bachlaufs im Bereich der südlichen Wegekreuzung. Des Weiteren sollen die Hauptwege im Waldbereich saniert und mit Sitzbänken ausgestattet werden. Zudem ist eine Ergänzung der Spielplatzausstattung um eine Bank-Sitz-Kombination sowie die Befestigung der Tischtennisfläche vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant, wobei die Kosten in Höhe von insgesamt 100.000 Euro jeweils zur Hälfte in beiden Jahren anfallen sollen. Der Beschluss der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 8.Anfragen
- 8.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-878/2024 Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefordert. Der betreffende Waldspielplatz ist aufgrund einer Neugestaltung seit mehreren Monaten gesperrt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum zeitlichen Ablauf und zum Umfang der Maßnahmen. Konkret wird nach dem genauen Beginn sowie der voraussichtlichen Dauer der Sperrung gefragt. Zudem wird thematisiert, ob die Arbeiten nicht bereits in den kälteren Frühlingsmonaten hätten durchgeführt werden können, um eine Nutzung im Sommer zu ermöglichen.
Des Weiteren möchte die Wählergruppe wissen, ob politische Gremien und Anwohner vorab über die Planung informiert wurden und welche konkreten Arbeiten sowie neue Spielgeräte Teil des Projekts sind. Auch Fragen zum bereitgestellten Budget, zu etwaigen Verzögerungen und zur Durchführung einer Bedarfsanalyse werden gestellt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 9.Verschiedenes