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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Beschlüsse
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.02.2024
- 3.2Verpflichtung stellv. Schriftführerin
- 4.Empfehlungen
- 4.1Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.2Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2024 und 2025Zur Vorlage · BV-1477/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen dienen der Behebung von Schäden wie Rissbildern und Aufbrüchen an den Fahrbahnen. Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.115.000 Euro vorgesehen, wobei 315.000 Euro auf das Jahr 2024 und 800.000 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Für die Maßnahmen im Jahr 2025 werden Fördermittel in Höhe von 480.000 Euro angestrebt.
Die technischen Arbeiten umfassen unter anderem das Fräsen und Profilieren der vorhandenen Wege sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht oder die Verstärkung des Oberbaus. Für 2024 sind die Wege Krähenbusch, Hölterbach und Frielick vorgesehen. Im Jahr 2025 stehen im Rahmen eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg die Wege Baumstraße, Auf der Breite, Romberger Straße und Ennigerberg im Fokus. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, sieht die Vorlage alternative Maßnahmen für die Wege Pollgartenstraße, Pedinghauser Markt, Isenburg und Frielick vor.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.3Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den „Masterplan Mobilität 2024“ (BV-1486/2024) zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Das durch das Büro RAKOM erstellte Gutachten definiert Ziele für eine nachhaltige Stadtverkehrsentwicklung in Hamm bis zum Jahr 2035. Zu den zentralen Vorgaben des Plans gehören die Reduktion der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %.
Der Plan konzentriert sich auf fünf Handlungsfelder. Dazu zählen die Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau der Infrastruktur und die Einrichtung von Modellquartieren, die Entwicklung des ÖPNV durch die Einführung von Metro-Bussen und eine verbesserte Anbindung an das regionale Schienennetz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zu attraktiven Stadträumen. Zudem sollen nachhaltige Mobilität im Wirtschaftsverkehr implementiert und Prozesse zur Umsetzung und zum Monitoring etabliert werden.
Nach der Einbringung des Berichts wird ein abschließendes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingeleitet, das eine Online-Beteiligung sowie eine Auslegung vorsieht. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll der Masterplan Mobilität 2024 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4Johannesschule, Rückbau SporthalleZur Vorlage · BV-1535/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Abbruch der Sporthalle an der Johannesschule beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Einbeziehung externer Planer durch die Verwaltung. Grundlage für diesen Schritt ist ein im Jahr 2023 erstelltes Gutachten zum Schulraumkonzept, das neben dem Rückbau der Halle auch den Bau einer neuen Einfach-Sporthalle sowie verschiedene Erweiterungen und Sanierungen des Schulgebäudes vorsieht.
Die bestehende Sporthalle aus den 1960er Jahren weist bauliche Mängel wie Feuchtigkeit, abgenutzte Böden und veraltete Fenster auf. Zudem entspricht die Raumaufteilung nicht mehr aktuellen Anforderungen, da die vorhandene Umkleidekabine provisorisch unterteilt ist und keine Barrierefreiheit besteht. Eine Sanierung des Gebäudes wird als wirtschaftlich nicht darstellbar eingestuft. Der Rückbau soll Platz für eine geplante Erweiterung der Schule um etwa 860 Quadratmeter schaffen. Bis zur Fertigstellung einer neuen Sporthalle werden Ausweichmöglichkeiten in nahegelegenen Hallen genutzt.
Die geschätzten Kosten für die Planung und den Rückbau belaufen sich auf rund 374.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Die Kosten des Abbruchs werden den Herstellungskosten der geplanten Erweiterung des Verwaltungstraktes zugerechnet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit (1. Sitzung)
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Mitteilungsvorlagen
- 5.1Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · MI-251/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Breitbandausbaus in den Gewerbegebieten der Stadt Hamm gibt es eine Änderung im bisherigen Planungsverfahren. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 2022 wurden für den Ausbau verschiedene Fördermittelanträge gestellt, die eine Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel sowie einen Eigenanteil der Stadt vorsehen.
Nach einem Angebot des Unternehmens 1 & 1 Versatel zur eigenwirtschaftlichen Glasfaserversorgung in drei Gewerbegebieten wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese sichern den Ausbau der Anschriften in den festgelegten Polygonen durch das Unternehmen zu, sofern die entsprechenden Eigentümer zustimmen.
Infolgedessen können bestimmte Bereiche aus dem staatlichen Förderprogramm herausgenommen werden. Dies betrifft das Los 2 in Hamm-Rhynern sowie das Los 9 in Hamm-Bockum-Hövel. Durch den Wegfall der Förderung in diesen Gebieten entfallen auch die städtischen Eigenanteile in Höhe von 200.000 Euro für das Gebiet Oberster Kamp und 125.000 Euro für den Steigerring. Die entsprechenden Vergabeverfahren können gestoppt werden. Auch ein Teilbereich des Loses 10 in Hamm-Heessen ist von der Herausnahme aus dem Förderprogramm betroffen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen für die Stadt hier noch nicht feststehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 5.21. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Anträge
- 6.1Barrierefreie Umgestaltung Bahnübergang Arthur-Schauerte-WegZur Vorlage · AT-736/2024 · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage AT-736/2024 beantragt, den Bahnübergang am Arthur-Schauerte-Weg barrierefreier zu gestalten. Ziel des Antrags ist es, die Absperranlagen so anzupassen, dass Fahrräder mit Anhängern, Dreiräder sowie Rollstühle die Barriere ohne Hindernisse passieren können. Hierfür werden eine Vergrößerung der Durchfahrtsbreite oder eine schräge Versetzung der Anlage vorgeschlagen. Als Beispiel für eine bereits bestehende Lösung wird ein Bahnübergang zwischen der Radbodhalde und der Strackstraße angeführt.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen und empfiehlt, das Anliegen vorerst zurückzustellen. In einer Überprüfung von Wegesperren im Stadtgebiet wurde im Jahr 2021 ein Beschluss zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen gefasst, wobei Sperren an Bahnanlagen aufgrund besonderer Sicherheitsanforderungen nicht berücksichtigt wurden. Die betreffende Wegesperre am Arthur-Schauerte-Weg ist Bestandteil der Vorüberlegungen für die Hauptroute Bockum-Hövel. Da die Bearbeitung dieser Route im Jahr 2024 vorgesehen ist, würde ein Umbau im Rahmen der weiteren Maßnahmenumsetzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.2Absolutes Halteverbot Barsener StraßeZur Vorlage · AT-767/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Vorlage AT-767/2024 den Antrag gestellt, auf der Barsener Straße ein absolutes Halteverbot einzurichten. Die Regelung soll die rechte Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Ortsmitte betreffen und den Bereich von der Horster Straße bis zur Hammer Straße umfassen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Situation nach Abschluss der Straßenbauarbeiten im Abschnitt zwischen der Horster Straße und der Barsener Straße auf Höhe der Hausnummer 11a. Laut der Bezirksfraktion parken dort vermehrt Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahnseite, was zu Hindernissen im Verkehrsfluss führt. Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil die Möglichkeiten zum Einscheren durch bereits vorhandene Verkehrsinseln eingeschränkt seien. Der Antrag wurde dem Bezirksbürgermeister zur Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Anfragen
- 7.1Erweiterung Parkmöglichkeiten Albert-Struck-StraßeZur Vorlage · AF-900/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Anfrage AF-900/2024 die Prüfung einer Erweiterung der Parkmöglichkeiten in der Albert-Struck-Straße angestoßen. Im Zentrum des Anliegens steht die Frage, ob eine Teilöffnung des alten Parkplatzes im Eckbereich der Albert-Struck-Straße und der Hohenhöveler Straße realisierbar ist.
Hintergrund der Anfrage ist die Parksituation im Zentrum von Bockum-Hövel. Durch die Schließung eines Krankenhausstandortes sind in diesem Bereich Parkflächen weggefallen, was laut der Fraktion zu einem erhöhten Parkdruck führt, insbesondere im Bereich der dort ansässigen Arztpraxen.
Die Anfrage an den Bezirksbürgermeister umfasst zwei spezifische Fragestellungen: Es soll untersucht werden, ob eine Teilöffnung des besagten Parkplatzes aus verkehrsrechtlicher und technischer Sicht möglich ist. Des Weiteren wird nach den Maßnahmen gefragt, die für eine Umsetzung einer solchen Teilöffnung erforderlich wären.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.2Trödelmarkt auf dem Geländes des Handelshof/VerkehrsproblemeZur Vorlage · AF-901/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Bockum-Hövel hat mit der Anfrage AF-901/2024 Fragen zu den regelmäßig stattfindenden gewerblichen Trödelmärkten auf dem Gelände des Handelshof Hamm an den Bezirksbürgermeister gerichtet. Anlass sind Verkehrsbeeinträchtigungen, die durch das Abstellen von Fahrzeugen an der Römerstraße entstehen sollen und Auswirkungen auf den parallel verlaufenden Fuß- und Radweg haben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der Verwaltung diese Situation bekannt ist und welche Maßnahmen zur Vermeidung von verkehrswidrigem Parken geplant sind. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob dem Veranstalter ein ausreichendes Park- und Verkehrskonzept vorliegt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst stattgefunden haben und ob bereits Verwarnungsgelder gegen Falschparker verhängt wurden. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob eine Untersagung der Trödelmärkte als Option in Betracht gezogen wird, sofern die Verkehrsbehinderungen auch künftig zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Anregungen
- 8.1Wanderweg zur GeineggequelleZur Vorlage · AR-118/2024 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AR-118/2024 liegt der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel eine Anregung vor, den Wanderweg zur Geinneggequelle instand zu setzen. Das Ziel dieser Anregung ist es, den Wegabschnitt zwischen der Schlieckstraße und der Straße Krutmannsfeld wieder in einen begehbaren Zustand zu versetzen.
Der Begründung zufolge ist dieser Teil des Wanderweges zum Kulturgut „Geinneggequelle“ im Stadtteil Bockum-Hövel aktuell nicht mehr für die Nutzung durch Wandernde geeignet. Als Ursache für den derzeit nicht begehbaren Zustand wird eine Zerwühlung des Geländes im Bereich der Quelle angeführt, welche durch Traktorreifen verursacht wurde. Die Anregung fordert daher die Durchführung von Maßnahmen, um die Begehbarkeit dieses Wegabschnitts für den Wanderverkehr wiederherzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 10.Verschiedenes