Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 19.09.2023, Nr. 0304/23
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 zur Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hamm vorgelegt. Das Konzept dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Landeswassergesetz und umfasst die Planung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet. Erarbeitet wurde die Vorlage vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Lippeverband sowie den zuständigen Fachämtern für Stadtplanung und Wasserbehörde.
Der Beschluss sieht vor, das ABK 2024 mit den zugehörigen Anlagen zu verabschieden. Der Lippeverband wird beauftragt, die darin enthaltenen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Für die städtischen Maßnahmen ist eine Aufnahme in die zukünftigen Haushaltspläne bzw. Investitionsprogramme vorgesehen, um die Finanzierung sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung bzw. der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen.
Das Konzept beinhaltet eine zeitliche Priorisierung der Maßnahmen in zwei Zeitstufen, wobei die erste Stufe den Zeitraum von 2024 bis 2029 abdeckt. Ein integrierter Teil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept. Die jährlichen Investitionen in das Kanalnetz belaufen sich auf durchschnittlich etwa 14,5 Millionen Euro. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1244/23 den Nahverkehrsplan (NVP) 2023 zur Verabschiedung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2023 durchgeführt wurde. Dabei gingen rund 200 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange ein, die unter anderem Themen wie die Tarifgestaltung, die Taktverdichtung sowie die Anbindung der Außenbezirke behandelten.
Der Beschluss sieht die Umsetzung spezifischer Maßnahmen vor. Bis zum Fahrplanwechsel 2025 sollen die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 als Pilotlinien etabliert werden. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken geplant, um das Angebot zu ergänzen. Die Stadt verfolgt weiterhin die Schienenprojekte von regionaler Bedeutung sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des „Mobilitätsimpulses Ruhr“.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst durch die Stadtwerke, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Eine spätere Anpassung der Finanzierung wird als Option aufgeführt, falls die Ertragslage der Stadtwerke dies erforderlich macht. Eine nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll unter anderem die Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie die Ausweitung des Metrobus-Netzes auf alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 beinhalten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1277/23 liegt dem Rat der Stadt Hamm ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 9,5 Hektar. Das Vorhaben dient der Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Ansiedlungsinteresse eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens gerecht zu werden, das aufgrund von Platzmangel an seinem bisherigen Standort eine Erweiterung anstrebt. Durch die Umsetzung soll die Standortsicherung des Unternehmens sowie der Verbleib der dort beschäftigten Arbeitsplätze in der Stadt unterstützt werden.
Der Plan sieht vor, etwa 47,8 Prozent der Gesamtfläche als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der restliche Teil des Gebiets soll als Grünfläche erhalten oder ökologisch aufgewertet werden, wobei unter anderem Waldflächen, ein Teich sowie Bereiche am Bewerbach gesichert werden sollen. Die Erschließung des Gebiets soll über den Oberallener Weg erfolgen.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. nicht in den Bebauungsplan übernommen wurde. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1292/23 den Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Der Rat hat die vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen zu den Themen Schall, Geruch und Verkehr zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierzu sollen geeignete Ingenieurbüros mit der Erstellung der erforderlichen Planungen beauftragt werden. Nach Abschluss der Planungsphase ist eine weitere Beschlussvorlage für einen Baubeschluss vorzulegen, die die Konzeption, die Planung sowie die berechneten Kosten darstellt.
Das geplante Konzept sieht eine Annahmestelle für private Haushalte vor, die nahezu alle regulären Abfall- und Wertstofffraktionen außer Hausmüll, Bioabfall und gefährlichen Abfällen annimmt. Die Logistik basiert auf der Nutzung von Abrollcontainern, die anschließend zum Entsorgungszentrum transportiert werden. Zur Verkehrssteuerung ist eine neue Zufahrt von der Straße Hellweg sowie eine über 130 Meter lange, begrünete Fahrspur vorgesehen, um Rückstaus auf öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden.
Der Betrieb soll klimaneutral gestaltet werden, unter anderem durch den Einsatz elektrischer Fahrzeuge und die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Im Bereich des Immissionsschutzes sollen eine Einhausung des Grünabfallbereichs sowie eine Lärmschutzmauer und eine Eingrünung die Einhaltung der Richtwerte sicherstellen. Die finanziellen Mittel für die Planungsleistungen sind im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm bereits vorgesehen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg zur Entscheidung vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“. Da das bestehende Gebäude in der Gemarkung Werries aus baulichen Gründen und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita genutzt werden kann, soll ein neuer Standort auf einer unmittelbar nördlich gelegenen Fläche realisiert werden.
Der Geltungsbereich umfasst etwa 1,4 Hektar und umfasst die Flurstücke 575, 732 und 1286. Durch den neuen Bebauungsplan wird ein Teil der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Flächen als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Dabei werden die Ziele der städtebaulichen Entwicklung sowie die Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen berücksichtigt. Die Planung sieht vor, die vorhandenen Außenanlagen und Spielflächen weitgehend weiterzunutzen und auf eine flächensparende Bauweise zu setzen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH sowie des Lippeverbandes zur Kenntnis genommen. Eine Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wurde berücksichtigt. Die Vorlage sieht zudem die Umsetzung von Standards zum Klimaschutz vor, etwa durch die Vorgabe von Dachbegrünungen und die Förderung von Solarenergienutzung, um den Anforderungen an eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung zu entsprechen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Mark nördlich der Alten Soester Straße. Das etwa 5.676 m² große Planungsgebiet soll durch eine maßvolle Nachverdichtung mit Einzelhäusern, die jeweils zwei Wohneinheiten umfassen, entwickelt werden.
Der Planungsgegenstand umfasst die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die Umwidmung von bisher als Gartenland genutzten Flächen in ein Reines Wohngebiet. Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung ist die Aufnahme eines etwa 4 m breiten Streifens nach Westen vorgesehen, wodurch ein bestehender Fuß- und Radweg in eine verkehrsberuhigte Straße umgewandelt werden soll. Diese neue Erschließungsstraße dient unter anderem als Wendefläche für Entsorgungsfahrzeuge.
Die Vorlage sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen dabei zur Kenntnis genommen werden. Die Planung orientiert sich an der Wohnbaulandinitiative der Stadt und verfolgt das Ziel der Innenentwicklung unter Berücksichtigung klimawandelgerechter Stadtentwicklung. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals an der Ostdorfstraße betrifft. Das betroffene Gelände im Stadtbezirk Hamm-Rhynern umfasst die Flurstücke 1078 und 1080 in der Gemarkung Berge. Auf diesem Areal befindet sich ein leerstehendes Gebäude, das ehemals als Gartencenter genutzt wurde.
Das Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“. Das Vorhaben umfasst mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen und einer Grundfläche von circa 2.445 Quadratmetern. Insgesamt soll eine Mietfläche von etwa 8.800 Quadratmetern entstehen. Die Planung sieht zudem die Bereitstellung von 91 Stellplätzen vor, wovon ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung beantragt. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt ausweist, soll die Zweckbestimmung in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung geändert werden. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurden, wurde der Anregung der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg nicht gefolgt. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ vor. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, im Ortsteil Berge gelegen, umfasst das Areal eines ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“.
Das geplante Vorhaben sieht mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen vor. Die Grundfläche der Gebäude soll circa 2.445 m² betragen, wobei eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² angestrebt wird. Im Rahmen der Erschließung sind etwa 100 Stellplätze vorgesehen, von denen ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll. Das Projekt wird durch die BOB project management GmbH realisiert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH lediglich zur Kenntnis genommen wurden, fand die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Hamm Berücksichtigung. Der Beschluss umfasst zudem die Feststellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Verabschiedung der städtebaulichen Begründung. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Landesjagdverband NRW im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · 1330/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beschlossen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds des Landesjagdverbandes NRW aus seinem Amt zum 13. April 2023.
Gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der entsprechenden Verordnung werden in kreisfreien Städten Naturschutzbeiräte gebildet, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in Hamm besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde den Landesjagdverband NRW zur Nachbesetzung aufgefordert hatte, reichte der Verband zwei Personen als Vorschläge für die Position der Stellvertretung ein. Die Verwaltung empfahl die Wahl einer Bewerberin als neues stellvertretendes Mitglied, um die Vertretung des Landesjagdverbandes im Beirat fortzuführen. Mit der Neubesetzung soll die Vertretung der Interessen des Verbandes im Gremium sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 11.Abfallwirtschaftskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 1332/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Zeitraum 2023 bis 2028 beschlossen. Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Stadt den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Das vorliegende Konzept dient der regelmäßigen Fortschreibung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach das AWK im Abstand von fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert und der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Die Neufassung umfasst eine Analyse der aktuellen Entsorgungssituation, die Beschreibung der Entsorgungswege sowie den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Zudem wurden die Abfallmengenprognosen für die kommenden zehn Jahre überarbeitet.
Das Dokument bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in der Stadt sowie eine Darstellung der Ziele und Maßnahmen des ASH. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz. Wesentliche Veränderungen in den Abfallmengenprognosen oder der Entsorgungssicherheit wurden in der vorliegenden Vorlage nicht als besonders hervorzuhebend eingestuft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Verschiedenes