Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 19.09.2023, Nr. 0304/23
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1189/23_VL behandelt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 der Stadt Hamm. Das Konzept umfasst die Abwasserbeseitigungspflicht sowie ein integriertes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dient dem Lippeverband als Arbeitsgrundlage. Der Entwurf sieht vor, das ABK 2024 inklusive der Anlagen I bis VIII a zu beschließen und den Lippeverband mit der Aufnahme des Konzepts in seine Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollen städtische Maßnahmen aus Anlage II in zukünftige Haushaltspläne oder Investitionsprogramme aufgenommen werden, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Verwaltung bzw. der Lippeverband wird mit Planungen und gegebenenfalls mit dem Grunderwerb beauftragt.
Das ABK stellt eine stichtagsbezogene Momentaufnahme mit Stand vom 3. August 2023 dar. Die Planung unterscheidet zwischen einer ersten Phase von 2024 bis 2029 und einer zweiten Phase ab 2030. Für die erste Zeitstufe ist ein Gesamtbudget von etwa 87 Millionen Euro für prioritäre Projekte vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sanierung schadhafter Kanäle, die Erneuerung hydraulisch überlasteter Anlagen, die Beseitigung von Bergschäden sowie die Erschließung neuer Gebiete. Die Stadtentwässerung Hamm veranschlagt für die Anpassung an den Stand der Technik Investitionskosten von insgesamt 200 Millionen Euro. Weitere Kostenanteile entfallen auf die RAG, die Straßenentwässerung der Stadt Hamm, Erschließungsträger sowie die Deutsche Bahn. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich bis zum 31. März über den Umsetzungsstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1244/23_VL befasst sich mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2023 der Stadt Hamm sowie den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen rund 200 Eingaben ausgewertet wurden. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Nahverkehrsplan 2023 mit den darin beschriebenen Maßnahmen förmlich zu beschließen.
Im Rahmen der Umsetzung bis zum Jahr 2025 ist die Realisierung der Metrobuslinien 1/3 und 10/11 vorgesehen. Diese sollen als Pilotlinien in einem 10-Minuten-Takt, in den Außenästen alle 20 Minuten, betrieben werden. Eine flächendeckende Versorgung aller Stadtbezirke mit Metrobuslinien ist bis zum Jahr 2035 geplant. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, um Lücken im Nacht- und Frühverkehr zu schließen. Ein entsprechendes Betriebskonzept soll im Jahr 2024 beschlossen und die Umsetzung durch die Stadtwerke im Jahr 2025 erfolgen.
Weitere Inhalte der Planung umfassen die Weiterverfolgung von Schienenprojekten, wie die Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie den Ausbau des Bahnknotens Hamm. Im Regionalbusverkehr sind Taktverdichtungen und Linienverlängerungen vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt primär durch die Stadtwerke und Fördermittel, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine Kosten für die Stadt entstehen. Eine neue Planung zur Evaluation der Maßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung soll spätestens für den Zeitraum 2028/2029 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1277/23_VL sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 03.085 (Werler Straße / Oberallener Weg) vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 95.335 m². Die Ausweisung von Gewerbeflächen soll die Ansiedlung eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens unterstützen und bis zu 560 Arbeitsplätze sichern. Das Gebiet umfasst voraussichtlich 47,8 % Gewerbefläche, 2komma 26,9 % private Grünflächen sowie 14,0 % Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Plan integriert Klimaschutz- und Klimaanpassungsstandards, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung, die Reduzierung der Grundflächenzahl zur Vermeidung von Hitzeinseln sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen. Zur Umsetzung des Landschaftsplans Hamm-Süd sind Ausgleichsmaßnahmen wie Waldstreifen, Hecken und Streuobstwiesen vorgesehen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg werden im Plan berücksichtigt.
Die verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2022 bestätigt die Realisierbarkeit des Vorhabens, wobei die Bebaubarkeit der Flächen an die Fertigstellung der A445 gekoppelt ist. Die Erschließung mit Wasser und Strom soll über bestehende Systeme der Stadtwerke Hamm erfolgen. Die Vorlage sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 20.10.2023 zu beschließen, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 03.079 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft treten.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Beauftragung der Verwaltung, notwendige Planungen durch Ingenieurbüros erstellen zu lassen. Die Einrichtung soll private Haushalte versorgen, wobei keine Annahme von Hausmüll, Bioabfall oder Schadstoffen vorgesehen ist. Das Konzept sieht eine Kapazität von bis zu 1.000 PKW-Entladungen zu Spitzenzeiten vor.
Für die Umsetzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Einhaltung von Schall- und Geruchswerten sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll durch bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Abtransporte gewährleistet werden. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm (ASH) vorgesehen.
Nach dem Beschluss soll eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden, wobei die Beauftragung zunächst auf die Entwurfsplanung begrenzt bleibt. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt nach einem separaten Baubeschluss des Rats. Die Verfahrensdauer des Bebauungsplanes wird auf mindestens 15 Monate geschätzt, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg etwa drei bis sechs Monate nach Rechtskraft des Plans erwartet wird. Bei einer Bauzeit von 12 bis 15 Monaten ist eine Inbetriebnahme Ende 2026 möglich. Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Planung und Bau wird auf etwa 4,1 Millionen Euro geschätzt, was bei einer 40-jährigen Abschreibung einem jährlichen Aufwand von circa 57 Cent pro Bürger entspricht.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1297/23_VL sieht den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg vor. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Werries umfasst etwa 13.801 m² und dient als Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festlegungen zur zweigeschossigen Bauweise sowie zur Integration von Klimastandards, wie etwa Dachbegrünungen, Solarenergienutzung und Baumpflanzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes sowie der unteren Naturschutzbehörde in die Planungsunterlagen aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Hinweise zur Entwässerung, zur Stromversorgung und zum Artenschutz in die Begründung integriert. Für die Erschließung des Geländes wurde eine Befreiung vom Alleenschutz an der Ostwennemarstraße unter der Auflage von Ersatzpflanzungen beschlossen. Zudem müssen im Bereich der Allee zwölf Bäume im Verhältnis 1:2 ersetzt werden.
Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung von Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg, der Emschergenossenschaft, des Geologischen Dienstes NRW und der IHK Dortmund zu Themen wie Bergbau und Methanausgasungen. Die untere Denkmalbehörde und das Amt für Brandschutz äußerten keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Bebauungsplan soll mit der Begründung vom 16.10.2023 als Satzung beschlossen werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 1299/23_VL behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Ziel des Verfahrens ist die Nachverdichtung des etwa 5.676 m² großen Gebiets durch die Errichtung von vier Zweifamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht etwa 78 % Wohnbaufläche, 17 % öffentliche Verkehrsflächen und 5 % öffentliche Grünflächen vor. Zur Sicherung des Übergangs zum angrenzenden Grünzug sowie zur Umsetzung eines Pflanzgebots soll der Geltungsbereich um einen fünf Meter breiten Streifen erweitert werden.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände berücksichtigt. Während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg auf mögliche Bodendenkmäler sowie Kampfmittel hinweisen, konnten Bedenken hinsichtlich eines Feuchtbiotops oder relevanter Artenschutzfunde durch Gutachten der Verwaltung entkräftet werden. Auch Hinweise auf eine historische Mühle oder eine Gefährdung des Grundwasserspiegels konnten nicht bestätigt werden.
Zur Klimaanpassung und zur Förderung der Innenentwicklung sind eine verpflichtende Dachbegrünung, ein Schottergartenverbot sowie eine Begrünung von mindestens 30 % der Grundstücksflächen vorgesehen. Zudem sollen Bodenarbeiten im Wurzelbereich vorhandener Eichen beschränkt werden. Die Vorlage sieht die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vor, wobei der Entwurf inklusive Begründung für die Dauer eines Monats ausgelegt wird. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 1300/23_VL behandelt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“. Gegenstand ist die Umwidmung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals in der Gemarkung Berge von einem Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung. Ziel der Änderung ist die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von etwa 8.800 m². Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Änderung mit der redaktionell überarbeiteten Begründung vom 27.07.2023 vor. Dabei wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregung der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurde, wurde der Forderung der Bezirksregierung Arnsberg nach einer Anpassung der Flächennutzung nicht gefolgt, da diese bereits im Entwurf als Büro- und Verwaltungsgebiet vorgesehen ist.
Im Rahmen der Planung sind Klimaschutzmaßnahmen wie die Begrünung von Stellplätzen, Dachbegrünungen und die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Die Verwaltung integriert artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Vorgaben zur Eingriffsbilanzierung in die Begründung. Zudem sind Rodungs- und Rückbauarbeiten zeitlich auf den Zeitraum zwischen Oktober und März zu beschränken. Ein Bodenaustausch zur Beseitigung einer Altlastenverdachtsfläche ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Nach der Feststellung der Änderung soll die Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 1301/23_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Ziel des Plans ist die Errichtung einer Büroimmobilie namens „Balanced Office Building - BOB.Hamm“ auf einem etwa 12.497 m² großen Areal. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² auf einer Grundfläche von circa 2.445 m². Geplant sind etwa 100 Stellplätze, von denen drei Viertel mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Zudem umfasst die Planung Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung, die Reduzierung der Versiegelung und die Nutzung regenerativer Energien.
Im Rahmen des Verfahrens soll der Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan sowie die redaktionell überarbeitete Begründung vom 23.10.2023 als Satzung verabschieden. Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Vorlage beinhaltet Anpassungen an der Fassadengestaltung, die nun eine Klinkerfassade ohne Putzflächen vorsieht, sowie eine Änderung der Stellplatzanzahl von 91 auf 100.
Die Planung berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband, die Stadtwerke Hamm sowie die untere Naturschutz-, Abfall- und Wasserbehörde. Auch die Ergebnisse der Beteiligung des Gestaltungsbeirats zur Fassadengestaltung sowie Hinweise zum Artenschutz und zu Altlasten im Gewerbegebiet sind in die Vorlage eingearbeitet. Ein Durchführungsvertrag liegt der Beschlussfassung vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Landesjagdverband NRW im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · 1330/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beschlossen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds des Landesjagdverbandes NRW aus seinem Amt zum 13. April 2023.
Gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der entsprechenden Verordnung werden in kreisfreien Städten Naturschutzbeiräte gebildet, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in Hamm besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde den Landesjagdverband NRW zur Nachbesetzung aufgefordert hatte, reichte der Verband zwei Personen als Vorschläge für die Position der Stellvertretung ein. Die Verwaltung empfahl die Wahl einer Bewerberin als neues stellvertretendes Mitglied, um die Vertretung des Landesjagdverbandes im Beirat fortzuführen. Mit der Neubesetzung soll die Vertretung der Interessen des Verbandes im Gremium sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 11.Abfallwirtschaftskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 1332/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Zeitraum 2023 bis 2028 beschlossen. Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Stadt den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Das vorliegende Konzept dient der regelmäßigen Fortschreibung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach das AWK im Abstand von fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert und der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Die Neufassung umfasst eine Analyse der aktuellen Entsorgungssituation, die Beschreibung der Entsorgungswege sowie den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Zudem wurden die Abfallmengenprognosen für die kommenden zehn Jahre überarbeitet.
Das Dokument bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in der Stadt sowie eine Darstellung der Ziele und Maßnahmen des ASH. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz. Wesentliche Veränderungen in den Abfallmengenprognosen oder der Entsorgungssicherheit wurden in der vorliegenden Vorlage nicht als besonders hervorzuhebend eingestuft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Verschiedenes