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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht der Verwaltung/StA 52 Vorstellung des Stadtteilbüros Hamm Westen
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0036/21 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 23.02.2021
- 2.Vereinsförderung 2021
- 3.Fahrbahnerneuerung Robertstraße von Bittners Hof bis WielandstraßeZur Vorlage · 0312/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Fahrbahn in der Robertstraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von Bittners Hof bis zur Wielandstraße. Hintergrund der Vorlage ist der Zustand der Asphaltdeckschicht, die Rissbildungen, Verdrückungen und Ausbrüche aufweist, wodurch eine Erneuerung des bituminösen Oberbaus erforderlich wird.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat der Stadt Hamm sowie unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 160.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 128.000 Euro gegenüber, die als Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 32.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm der Stadt Hamm vorhanden. Die Anliegerbeiträge werden gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge zu 50 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Neubau der Fußgängerbrücke im Selbachpark in Hamm-PelkumZur Vorlage · 0314/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0314/21_VL den Beschlussvorschlag für den Neubau der Fußgängerbrücke im Selbachpark in Hamm-Pelkum vor. Der Neubau soll unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung erfolgen.
Die bestehende Brücke über den Selbachteich wurde im Jahr 2007 als Eichenholzbalkenkonstruktion errichtet. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Hauptprüfung sowie eine darauf folgende objektorientierte Schadensanalyse im Jahr 2020 ergaben, dass neben einem Hauptträger auch die übrigen vier Träger sowie Teile der Belagsbohlen durch Pilzbefall geschädigt sind. Da sämtliche tragenden Bauteile betroffen sind, wurde festgestellt, dass eine Sanierung nicht möglich ist und einem Neubau gleichkommen würde.
Für den Ersatzneubau ist eine Stahlkonstruktion als Einfeldkonstruktion vorgesehen, die sich in Lage und Geometrie am Bestand orientiert. Um die Dauerhaftigkeit zu erhöhen und den Unterhaltungsaufwand im Vergleich zur bisherigen Holzkonstruktion zu senken, wird ein Überbau aus Stahl mit rutschhemmendem Belag geplant. Die bauliche Umsetzung umfasst die Erstellung einer neuen Gründung im Bereich der Widerlager sowie die Montage des Stahlüberbaus. Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau inklusive der Ingenieurleistungen belaufen sich auf 350.000 Euro brutto, wobei die Mittel durch den städtischen Eigenanteil zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum Wiescherhöfen Beauftragung einer QuartiersberatungZur Vorlage · 0339/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Einrichtung einer Quartiersberatung zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für das Gebiet Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum-Wiescherhöfen. Ziel der Maßnahme ist die personelle und fachliche Unterstützung der Durchführung des Handlungskonzeptes. Hierzu soll ein externes Planungsbüro im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für einen Zeitraum von drei Jahren beauftragt werden.
Die Aufgaben der Quartiersberatung umfassen die Erstberatung von Eigentümern und Investoren bei Bauvorhaben sowie zu Fördermitteln, die Erarbeitung von Fassaden- und Hofprogrammen sowie die Entwicklung städtebaulicher Konzepte für den öffentlichen Raum. Zudem soll die Beratung zur energetischen Gebäudesanierung und zur umweltgerechten Mobilität im Rahmen der energetischen Stadtsanierung integriert werden. Die Beratung soll vor Ort im Stadtteil präsent sein und die Bürgerbeteiligung sowie bürgerschaftliches Engagement begleiten.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes möglich, wobei ein erster Bewilligungsbescheid über rund 422.000 Euro avisiert wurde. Die geplanten Aufwendungen für die Quartiersberatung belaufen sich auf insgesamt 390.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2021 bis 2024. Davon werden 80 Prozent durch Zuwendungen gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 78.000 Euro beläuft. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Ausbau Kinderspielplatz Weetfelder Straße/Manfred-Billinger-StraßeZur Vorlage · 0345/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0345/21 den Ausbau der Spielfläche an der Weetfelder Straße und der Manfred-Billinger-Straße im Stadtbezirk Hamm-Pelkum beantragt. Das Projekt umfasst die Erweiterung eines Spielplatzes der Kategorie C, der für Kinder bis sechs Jahre konzipiert ist. Die Fläche umfasst rund 430 Quadratmeter und wird barrierearm gestaltet.
Die geplante Gestaltung sieht einen Eingangsbereich mit einer Hainbuchenhecke und einer befestigten Platzfläche vor. Ein Sandspielbereich mit einem Spielhaus, das über eine Rutsche, eine Rampe sowie einen Sandaufzug verfügt, bildet einen zentralen Bestandteil. Ergänzt wird das Angebot durch eine Vogelnestschaukel und ein Reck, wobei Holzschnitzel als Fallschutz dienen. Die Mitte der Fläche ist als freie Spielwiese mit drei Bäumen zur Beschattung angelegt. Die Einfriedung erfolgt durch einen einen Meter hohen Stabgitterzaun, während eine Spireenhecke mit Sommerflieder den äußeren Rahmen bildet.
Die Finanzierung sowie die Durchführung der Bauarbeiten erfolgen über die Selmigerheide GmbH & Co. KG auf Grundlage des Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 04.074. Für den städtischen Haushalt entstehen zum Zeitpunkt der Vorlage keine unmittelbaren Auszahlungen oder Einzahlungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Weetfelder Straße im Bereich des LebensmittelmarktesZur Vorlage · 0364/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0364/21 den Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Weetfelder Straße im Bereich des Lebensmittelmarktes beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Querung der Weetfelder Straße für Kunden des neuen Netto-Lebensmittelmarktes zu erleichtern, da ein erheblicher Teil der besiedelten Fläche westlich der Straße liegt.
Nach einer Prüfung verschiedener Optionen wurde festgestellt, dass ein Zebrastreifen aufgrund der Sichtbehinderung durch Bäume nicht realisierbar ist. Eine Verkehrsinsel scheidet wegen der geringen Fahrbahnbreite aus, weshalb die Errichtung einer Lichtsignalanlage als einzige sichere Lösung verbleibt. Die Umsetzung umfasst neben der Signalanlage auch Tiefbauarbeiten zur Absenkung des vorhandenen Hochbordes. Die Anlage soll in hocheffizienter 1-Watt-LED-Technik errichtet und sehbehindertengerecht ausgestattet werden. Die Signale werden als sogenannte „schlafende Ampel“ konzipiert, die nach Betätigung eines Anforderungstasters in Betrieb gehen.
Aufgrund der technischen Spezifikationen der 1-Watt-LED-Technik, die derzeit nur von zwei Herstellern angeboten wird, wird eine Abweichung von der Vergabesatzung beantragt, um den Auftrag an den günstigeren der beiden Anbieter zu vergeben. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 33.000 Euro, wobei die Finanzierung durch das Bezirksbudget für das Jahr 2021 gesichert ist. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Überprüfung der Wegesperren an Geh- und Radwegen in Hamm - PelkumZur Vorlage · 0378/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0378/21 beschlossen, die Maßnahmen zur Überprüfung und Anpassung von Wegesperren an Geh- und Radwegen umzusetzen, sofern eine gesicherte Finanzierung vorliegt. Ziel der Untersuchung durch die Verwaltung war es, die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet zu erhöhen, indem die Notwendigkeit von Sperrelementen zur Verkehrssicherheit und Lenkung geprüft wurde. Insgesamt wurden im Stadtgebiet 119 Wegesperren auf klassifizierten Straßen sowie Gemeindestraßen erfasst.
Für den Bereich Hamm-Pelkum wurden sechs spezifische Wegesperren identifiziert. Die Verwaltung sieht für diese Standorte verschiedene Maßnahmen vor: An der Schröderstraße 13, der Schröderstraße sowie in der Gerhard-Neuhaus-Straße sollen die Sperren ersatzlos zurückgebaut werden. In der Martinstraße 8 sowie am Gallberg und in der Heinz-Bülling-Straße ist der Ersatz durch Einzelpfosten vorgesehen. Dabei kommen am Gallberg und in der Heinz-Bülling-Straße verlängerte Pfosten in Kombination mit Fahrbahnmarkierungen zum Einsatz, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive und wird aus dem jährlichen Unterhaltungsetat finanziert. Für die anfallenden Aufwendungen sind Mittel in Höhe von 20.000 Euro im Teilergebnisplan des Stadtamtes vorgesehen. Die Verwaltung führt die Prüfung der Wegesperren als fortlaufende Aufgabe weiter, wobei die vorliegenden Maßnahmen als Basis für das künftige Vorgehen dienen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 2.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0382/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0382/21_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – im Stadtbezirk Pelkum vor. Das Vorhaben umfasst ein 9.724 m² großes Plangebiet, das im Rahmen der Wohnbaulandinitiative eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Geplant sind etwa 20 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Flächenverteilung umfasst Grundstücksflächen für Wohnen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Bebauierung mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Quartiersentwicklung. In bestimmten Gebieten ist die Installation von Photovoltaikmodulen oder Solarwärmekollektoren auf Dachflächen verpflichtend, während in anderen Bereichen eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen umfassen ein Verbot von Schottergärten sowie eine Begrünungspflicht von 30 % der unbebauten Flächen. Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Einwände von Anwohnern eingereicht. Diese thematisieren alternative Nutzungen wie Obstgärten oder Hundewiesen, den Schutz von Wildtieren, die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie die Belastung durch Lärm, Feinstaub und Baustellenverkehr. Zudem wurde die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kritisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung im Auftrag der Wohnbaulandinitiative erfolgt und die bestehende ÖPNV-Anbindung als ausreichend bewertet wird. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände. Der Bebauungsplanentwurf soll gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken sowie Erneuerung des Geh- und Radweges Adenauerallee zwischen Nordring und Abzweig in Höhe Haus-Nr. 14a.Zur Vorlage · 0346/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken sowie zur Erneuerung eines Abschnitts der Adenauerallee vorgelegt. Die Maßnahmen sind unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 umgesetzt werden.
Der Plan umfasst die Erneuerung der Deckschicht an mehreren Geh- und Radwegen, darunter Abschnitte in der Ostwenemarsstraße, der Heithofer Allee, dem Pentlinger Holz, dem Markenweg und der Katzenkuhle. Zudem ist eine investive Maßnahme zur Asphaltbefestigung der Adenauerallee zwischen dem Nordring und dem Abzweig in Höhe der Hausnummer 14a vorgesehen, um eine durchgängige Asphaltierung entlang des Datteln-Hamm-Kanals zu gewährleisten.
Im Bereich der Fahrbahnen ist die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Straßen vorgesehen, unter anderem in der Werler Straße, der Eschenallee, der Ackerstraße, der Ostwenemarsstraße, der Ostenallee, der Eschenbuschstraße, der Sandbochumer Straße, dem Herbert-Sandhoff-Weg, der Münsterstraße, dem Afyonring sowie dem Ennigerweg. Ergänzend sollen Schäden an Asphaltstraßen durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau behoben werden.
Des Weiteren sind Instandsetzungen an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa im Pirolweg, Klostergarten oder Krußenkamp, sowie Erneuerungen der Fahrbahnbeläge an drei Brücken über die Ahse und die Geithe geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 2.391.800 Euro für konsumtive Aufwendungen und 50.000 Euro für investive Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt über Instandhaltungsrückstellungen aus dem Jahr 2020.
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Beratungsfolge
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 2. ErgänzungZur Vorlage · 0348/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0348/21_VL sieht die Verabschiedung der zweiten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Umsetzung der in der Sachdarstellung aufgeführten Arbeiten soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendungen ist ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gremiums, sofern der Rat die Entscheidungskompetenz hierfür delegiert hat.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 124.600 Euro sowie konsumtive Aufwendungen von 21.250 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden. Da für die einzelnen Maßnahmen Anliegerbeiträge fällig werden können, sind konkrete Einzahlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die betroffenen Anlieger sollen vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Fortschreibung Parkraumkonzept Hammer Westen
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kommunales Jobcenter Hamm AöR (KJC), GremienbesetzungZur Vorlage · 0046/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0046/20_VL) befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR. Da die Stadt Hamm die alleinige Trägerin der Gesellschaft ist, sieht die Satzung die Einrichtung verschiedener Organe vor, darunter ein Verwaltungsrat, ein Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie ein Ombudsrat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Als neues Mitglied wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein Bedienteter vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat soll darüber hinaus aus weiteren sechs vom Rat zu wählenden Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen.
Parallel dazu sollen die Mitglieder des Beirats für Arbeitsmarktpolitik abberufen werden. Die Neubesetzung dieses Beirats umfasst die Benennung eines Vertreters des Oberbürgermeisters sowie vier weiterer durch den Rat zu benennender Personen. Ergänzt werden soll das Gremium durch Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft bzw. des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände. Es gilt die Vorgabe, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats nicht personenidentisch sein dürfen.
Zudem ist die Abberufung der Mitglieder des Ombudsrates vorgesehen. Das Gremium soll künftig aus drei Mitgliedern bestehen, wobei ein Platz für einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- G.Anträge
- 1.Kamener Straße 187Zur Vorlage · 0170/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag vor, der sich mit dem Zustand der Immobilie in der Kamener Straße 187 befasst. Ein Mitglied der Bezirksvertretung weist darauf hin, dass sich das Objekt seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befindet und auf die ursprünglichen Ankündigungen des Eigentümers aus dem Jahr 2013 bezüglich einer städtebaulichen Aufwertung verweist.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, einen schriftlichen Sachstandsbericht zu diesem Objekt zu erstellen. Dieser Bericht soll Informationen über bereits eingeleitete Maßnahmen zur Behebung des aktuellen Zustands enthalten. Zudem wird eine Darlegung des rechtlichen Rahmens für weitere Schritte gefordert. Dabei sollen sämtliche Sicherungs- und Vollzugsinstrumente berücksichtigt werden, die für den Umgang mit Problemimmobilien zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft über den aktuellen Stand sowie über mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 04.046 geben. Ziel des Antrags ist es, eine transparente Übersicht über die städtebauliche Situation und die rechtlichen Handlungsoptionen der Stadtverwaltung bezüglich der genannten Liegenschaft zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Gedenktafel für die beim Ruhraufstand ErmordetenZur Vorlage · 0171/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0171/21_AT wird die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ersucht, sich für ein angemessenes Gedenken an die Opfer des Ruhraufstandes von 1920 einzusetzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte unternimmt, um eine Mauer sowie eine Gedenktafel in der Kamener Straße 187 als Kulturdenkmal einzustufen. Über den Fortgang dieses Verfahrens soll das Gremium informiert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Maßnahmen zum Erhalt dieser Stätte eingeleitet wurden oder geplant sind. Hierbei sollen insbesondere rechtliche Instrumente wie Anordnungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern sowie das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht und die Möglichkeit einer Enteignung betrachtet werden.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der historischen Bedeutung des Ortes, an dem im Rahmen des Ruhraufstandes Exekutionen stattfanden. Es wird auf eine bereits vorhandene, privat installierte Gedenktafel verwiesen, deren aktueller Zustand laut Antrag nicht den Anforderungen eines würdigen Gedenkens entspricht.
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- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Aufwertung Pelkumer PlatzZur Vorlage · 0178/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0178/21_AT der Fraktion Die Linke wird eine Aufwertung des Pelkumer Platzes in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum angestrebt. Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf den Maßnahmenkatalog des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (Isek) und fordert eine Anpassung der Platzgestaltung an zukünftige gesellschaftliche Bedürfnisse, insbesondere im Hinblick auf soziale Interaktion und die demografische Entwicklung.
Die Bezirksvertretung soll beschließen, die Umsetzung der im Isek aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen und die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand zu bitten. Als prioritäre Ziele werden die räumliche Strukturierung des Platzes sowie die Ausstattung mit Sitzmöglichkeiten genannt. Zudem wird die Schaffung einer inklusiven Spiel- und Begegnungsfläche sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch attraktive Erdgeschossnutzungen gefordert.
In diesem Zusammenhang wird die Wirtschaftsförderung Hamm aufgefordert, neben der Ansiedlung von Einzelhandel auch die Einrichtung eines kommunalen Gesundheitszentrums in einem Konzept zu prüfen. Des Weiteren soll die Möglichkeit einer Ansiedlung eines Cafés als Inklusionsbetrieb untersucht werden. Ergänzend werden die Realisierung von E-Bike-Ladestellen sowie die Sicherstellung der Barrierefreiheit aller Maßnahmen als Bestandteile der Planung angeführt.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Fehlender Mülleimer Buschstraße/HermannstraßeZur Vorlage · 0193/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0193/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, um die Installation eines Mülleimers im Ortsteil Lohauserholz zu veranlassen. Konkret bezieht sich das Anliegen auf den Eingangsbereich des Rundweges, der sich an der Kreuzung Buschstraße und Hermannstraße befindet und durch den Hochzeitswald führt.
Hintergrund des Antrags sind Rückmeldungen von Anwohnern. Laut der Fraktion fehlt an diesem spezifischen Zugangspunkt ein Abfallbehälter, während im Bereich des Hochzeitswaldes sowie am Weg „Zum Wiescherbach“ bereits Mülleimer und Sitzbänke vorhanden sind. Die Fraktion führt an, dass Nutzer des Rundweges, darunter auch Hundespaziergänger, keine Möglichkeit zur Entsorgung von Abfällen vorfinden. Dies führe dazu, dass Abfälle teilweise in Gebüschen oder auf angrenzenden Grundstücken entlang der Buschstraße und Hermannstraße deponiert werden.
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt daher, die Verwaltung damit zu beauftragen, am genannten Eingangsbereich zum Rundweg „Hochzeitswald“ einen Müllbehälter aufzustellen und dessen regelmäßige Leerung sicherzustellen.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Reinigung FußwegZur Vorlage · 0194/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat in einem Antrag an die Bezirksvertretung die Prüfung der Reinigung eines öffentlichen Fußweges beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Anwohnern aus der Martinstraße. Dem Antrag zufolge besteht Unklarheit über die Zuständigkeit für die Reinigung eines kleinen Fußweges, der die Martinstraße mit der Norbertstraße verbindet.
Nach Angaben der Fraktion fühlen sich weder der Abfallwirtschaft Hamm (ASH) noch das Grünflächenamt für die Reinigung dieses Teilstückes verantwortlich. Als Vergleich wird ein etwa gleich langer Fußweg zwischen der Martinstraße und der Gerhardstraße angeführt, der regelmäßig gereinigt wird. Die Differenz in der Reinigung liege laut den Anwohnern darin begründet, dass am Weg zur Gerhardstraße ein Straßenschild aufgestellt ist, wodurch dieser Bereich als Teil der Straße gilt. Am Weg zur Norbertstraße fehle ein solches Schild, weshalb die Reinigung derzeit nicht stattfinde, obwohl es sich nicht um einen Privatweg handle.
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt daher, die Verwaltung mit der Prüfung des Sachverhalts zu beauftragen. Ziel ist es, gegebenenfalls eine regelmäßige Reinigung dieses öffentlichen Teilstückes sicherzustellen.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Verkehrsspiegel Rathenaustraße/Weetfelder StraßeZur Vorlage · 0195/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung Rathenaustraße und Weetfelder Straße beantragt. Die Begründung für diesen Antrag bezieht sich auf die aktuelle Verkehrssituation an dieser Kreuzung, bei der es nach Angaben der Fraktion wiederholt zu gefährlichen Abbiegemanövern kommt.
Laut dem Dokument ist das Sichtfeld für Verkehrsteilnehmer, die von der Rathenaustraße in die Weetfelder Straße abbiegen, sowohl bei Rechts- als auch bei Linksabbiegern eingeschränkt. Bei den Linksabbiegern wird die Sichtachse zusätzlich durch den leicht erhöhten Bahnkörper beeinträchtigt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und die Sichtachsen im genannten Einmündungsbereich durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels zu optimieren. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum zur Beratung vorgelegt.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Austausch von zwei Obstbäumen am Fuß-/Radweg zwischen Kerstheiderstraße und Schafhuderweg in LercheZur Vorlage · 0196/21_AT · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat mit der Vorlage 0196/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Austausch von zwei Obstbäumen, die sich am Fuß- und Radweg zwischen der Kerstheiderstraße und dem Schafhuderweg im Ortsteil Lerche befinden.
Nach Angaben der Fraktion haben die betreffenden Bäume die Temperaturen der letzten beiden Sommer nicht überstanden. Um die Fortführung der Baumreihe entlang des besagten Weges zu gewährleisten, wird beantragt, die beiden Bäume zur nächsten Pflanzsaison zu ersetzen. Zur genaueren Lokalisierung der betroffenen Pflanzen wird darauf verwiesen, dass es sich von der Schafhuderweg kommend um die Bäume Nummer zwei und drei handelt. Der Antrag wurde am 12. Mai 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Juni 2021 vorgesehen.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Kreisverkehr Günterstr. / Oestingstr.Zur Vorlage · 0205/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0205/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt. Gegenstand des Antrags ist die geplante Baumaßnahme für den Kreisverkehr an der Kreuzung Günterstraße und Oestingstraße, deren Beginn für das laufende Jahr vorgesehen ist.
Die Fraktion bittet darum, dass ein Vertreter der Verwaltung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu verschiedenen Aspekten der Baustelle Stellung bezieht. Im Fokus der Anfrage stehen die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten sowie die Frage, ob die Kanalbaumaßnahmen und der Bau des Kreisverkehrs zeitgleich durchgeführt werden.
Des Weiteren werden Informationen zur Erreichbarkeit des Ortsteils Lohauserholz während der Bauphase angefordert. Dies betrifft insbesondere den öffentlichen Personennahverkehr, den Zugang zu Einzelhandelsgeschäften sowie die Erreichbarkeit für Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei im Notfall. Die Anfrage umfasst zudem die Regelungen für den Schulweg, die Verkehrssituation für Fahrradfahrer sowie die Mobilität von älteren und nicht mobilen Bürgerinnen und Bürgern bei Arztbesuchen oder Einkäufen. Abschließend wird nach der Planung für den Verkehr im Baustellenbereich gefragt, etwa hinsichtlich der Möglichkeit eines Begegnungsverkehrs oder der Einführung einer Einbahnstraßenregelung.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.LanfermannwegZur Vorlage · 0217/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum eine Sperrung des Lanfermannweges zwischen den Straßen Zur grünen Aue und Weetfelder Straße beantragt. Der Antrag begründet, dass es sich bei dem Lanfermannweg um einen reinen Wirtschaftsweg ohne Wohn- oder Gewerbebebauung handelt. Laut der Vorlage wird der Weg von Fußgängern und Radfahrern zur Naherholung genutzt, wird jedoch auch von Kraftfahrzeugen befahren, obwohl alternative Routen über die Wilhelm-Lange-Straße oder die Wiescherhöfener Straße zur Verfügung stehen. Die Antragsteller führen an, dass der Fahrzeugverkehr eine Störung für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer darstellt und die Befahrung vermutlich durch Navigationssysteme gesteuert wird.
Die Bezirksfraktion fordert die Bezirksvertretung dazu auf, eine Sperrung des Lanfermannweges für alle Fahrzeuge, mit Ausnahme von Radfahrern, zu beschließen. In diesem Zusammenhang sollen eine entsprechende Beschilderung angebracht und die Betreiber von Navigationstechnik informiert werden.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Ansiedlung des Quartiersarchitekten am Pelkumer PlatzZur Vorlage · 0218/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen der Vorlage 0218/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Ansiedlung des Quartiersarchitekten am Pelkumer Platz sowie die Anmietung entsprechender Räumlichkeiten an diesem Standort.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Möglichkeiten, die sich durch den Förderbescheid für das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Pelkum / Wiescherhöfen ergeben haben. Der Pelkumer Platz wird dabei als geeigneter Ort für eine zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks angeführt. Ziel der Fraktion ist die Umsetzung sowie die Gestaltung des ISEK und die Aufwertung des Platzes, der in der jüngeren Vergangenheit Veränderungen unterworfen war.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Anfragen
- 1.Zustand des Spielplatzes in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“Zur Vorlage · 0091/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zum Zustand des Spielplatzes in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung von Mitgliedern der Ratsgruppe während einer Begehung im Bezirk, wonach der Zustand des Spielplatzes und insbesondere der Schaukel nach wie vor als unzureichend wahrgenommen wird.
In der Anfrage wird auf einen früheren Antrag verwiesen, der die Instandsetzung maroder Spielplätze im Stadtbezirk zum Ziel hatte. Eine entsprechende Stellungnahme der Bezirksvertretung hatte zuvor angekündigt, dass ein morsch gewordenes Schaukelgestell durch eine neue Schaukel ersetzt werde. Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung nun um Auskunft darüber, ob die Instandsetzung auf dem Spielplatz „Auf Kösters Kamp“ bereits durchgeführt wurde und welche Arbeiten konkret vorgenommen wurden.
Sollten die Arbeiten nicht erfolgt sein, wird nach den Gründen für die Verzögerung gefragt, wobei auch die Frage nach einem möglichen Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie gestellt wird. Zudem möchte die Ratsgruppe erfahren, in welchen Intervallen Kontrollen der Spielplätze im Bezirk stattfinden, um etwaige Mängel festzustellen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Zustand des Spielplatzes in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“Zur Vorlage · 0143/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm den aktuellen Stand der Instandsetzungsmaßnahmen am Spielplatz in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“ dargelegt. Hintergrund der Anfrage sind Bedenken hinsichtlich des Zustands der dortigen Schaukel sowie die Frage, ob die im Rahmen früherer Anträge angekündigten Arbeiten bereits umgesetzt wurden.
Nach Angaben der Verwaltung bezog sich die geplante Instandsetzung konkret auf den Ersatz der Schaukel. Die Bestellung der neuen Schaukel erfolgte nach der Freigabe des Haushalts 2021. Die Installation der neuen Anlage wird unmittelbar nach der Lieferung durchgeführt.
Hinsichtlich der regelmäßigen Überprüfung von Spielplätzen im Stadtbezirk teilte die Verwaltung mit, dass sämtliche Spielplätze wöchentlich kontrolliert werden. Diese Mängelkontrollen werden durch geschultes Personal unter Einhaltung der DIN-Normen durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- I.Anregungen
- 1.Verschönerung der Selmigerheide durch Geranienampeln an der Wiescherhöfener StraßeZur Vorlage · 0025/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt eine Anregung vor, die eine optische Aufwertung des Ortsteils Selmigerheide vorsieht. Im Zentrum des Vorschlags steht die Installation von sogenannten Geranienampeln an den nördlichen Straßenlaternen der Wiescherhöfener Straße. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich zwischen der Behringstraße und der Straße Auf der Horst.
Mit der Anregung wird darauf verwiesen, dass im Bereich Selmigerheide derzeit nur wenige Elemente zur optischen Verschönerung vorhanden seien, was von Anwohnern sowie Angehörigen lokaler Vereine thematisiert wurde. Die Installation der Blumenschmuck-Elemente soll durch eine entsprechende Pflege ergänzt werden. Als Referenz für eine bereits bestehende Umsetzung im Stadtgebiet sowie im Bereich Pelkum wird auf vorhandene Beispiele, wie etwa an der Kamener Straße, verwiesen. Ziel der Anregung ist die Schaffung einer kleinteiligen Aufwertung des Stadtteils durch die Bereitstellung von Blumenschmuck an den öffentlichen Lichtmasten.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Verschönerung der Selmigerheide durch Geranienampeln an der Wiescherhöfener StraßeZur Vorlage · 0101/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung 0025/21 die Möglichkeiten zur optischen Aufwertung des Ortsteils Selmigerheide im Stadtbezirk Hamm-Pelkum erläutert. Die Anregung sah vor, im Abschnitt der Wiescherhöfener Straße zwischen der Behringstraße und der Straße Auf der Horst Geranienampeln an den nördlichen Straßenlaternen anzubringen und zu pflegen, um dem Wunsch nach mehr Verschönerungselementen im Ortsteil nachzukommen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Anzahl der beauftragten Hängeampeln im Vergleich zum Jahr 2020 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erhöht. Für das Jahr 2021 können daher etwa zehn neue Standorte im Bereich Pelkum mit Blumenampeln ausgestattet werden. Die genaue Festlegung der Standorte erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Eignung der vorhandenen Leuchtenmasten sowie der angestrebten ortsprägenden Wirkung. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung wird somit unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen und der städtebaulichen Gestaltung vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Gehweg Große Werlstr. 5-7Zur Vorlage · 0027/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0027/21 an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum wird die Aufstellung von Absperrpfosten, Bügeln oder ähnlichen Vorrichtungen auf dem Gehweg der Großen Werlstraße thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist die Veränderung der gewerblichen Nutzung im Bereich der Großen Werlstraße 3 sowie an der Ecke Kamener Straße, wodurch mit einer Zunahme von Parkvorgängen auf dem Gehweg gerechnet wird.
Die Antragstellerin führt zudem an, dass durch die Nutzung des Gehwegs als Parkfläche die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern beeinträchtigt sei. Es wird berichtet, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg parken, was das Vorankommen erschwere. Des Weiteren wird auf die Blockierung von Parkflächen durch einen Zaun sowie auf die Nutzung von Grundstückseinfahrten als Durchfahrt und Parkfläche hingewiesen. Dies könne im Notfall den Zugang für Rettungsfahrzeuge behindern. Ein weiterer Punkt betrifft die Abstellung von Fahrzeugen eines Autohauses auf einer Parkfläche, was die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge einschränken könne und potenzielle Umweltgefahren durch auslaufende Betriebsstoffe berge.
Zusätzlich wird die Möglichkeit von Geschwindigkeitsüberwachungen zu unterschiedlichen Tageszeiten angefragt, da Fahrzeuge auf der Großen Werlstraße sowie im Bereich der Kita Geschwindigkeiten von über 50 km/h überschreiten sollen. Abschließend wird die Aufstellung eines Schutzzaunes zur Sicherung eines Grünstreifens gegen die Nutzung als Parkfläche angefragt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Gehweg Große Werlstr. 5-7Zur Vorlage · 0280/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0027/21 befasst sich mit der Verkehrssituation und Parkproblematik in der Großen Werlstraße im Bereich der Hausnummern 3 bis 7. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller thematisiert die Eröffnung neuer Einzelhandelsgeschäfte, die zu einem erhöhten Parkdruck führen könnten, sowie das Parken auf Gehwegen und die Blockierung von Grundstückseinfahrten. Zudem werden die Nutzung von Grünstreifen durch Fahrzeuge sowie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich einer Kindertagesstätte angeführt.
Hinsichtlich der Frage nach der Aufstellung von Absperrpfosten oder Pollern zur Unterbindung des Parkens auf dem Gehweg stellt die Verwaltung fest, dass solche Maßnahmen verkehrswidriges Verhalten nicht verhindern können. Da ein Teil der Fläche Privatfläche ist und das Parken auf dem Gehweg als unzulässig erkennbar ist, könne nur durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs Abhilfe geschaffen werden. Der kommunale Ordnungsdienst wurde über den Sachverhalt informiert.
Bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung weist die Verwaltung darauf hin, dass Messungen auf der gesamten Strecke durchgeführt werden. Eine Auswertung eines Einsatzes des Enforcement-Trailers im März 2021 ergab eine Verstoßquote von 0,48 %. Zur Sicherung des Grünstreifens wird die Errichtung eines Zaunes als nicht sinnvoll abgelehnt, da dieser von rückwärts fahrenden Fahrzeugen übersehen werden könne. Stattdessen ist die Absicherung des Bereichs durch das Setzen von Findlingen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Wegbenennung am Sportplatz „Am Hahnenbach“Zur Vorlage · 0028/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt eine Anregung zur Benennung eines Fußwegs am Sportplatz „Am Hahnenbach“ vor. Der betreffende Weg, der bislang keinen Namen trägt und in das neue Wohngebiet führt, soll nach dem Vorschlag der Antragstellerin nach einem langjährigen Mitglied des TuS Germania Lohauserholz benannt werden.
Die vorgeschlagene Benennung lautet „Kurt-Dornhege-Weg“. Die Begründung für diesen Vorschlag bezieht sich auf das ehrenamtliche Engagement des Verstorbenen für den genannten Sportverein. Die Person war über 35 Jahre im Verein tätig, unter anderem als Betreuer, Juniorentrainer sowie als Betreuer und Masseur der ersten Mannschaft. Zudem war die Person als erster Vorsitzender des Fördervereines aktiv und leistete finanzielle Unterstützung für den Verein. Über die Tätigkeit beim TuS Germania Lohauserholz hinaus wird ein Austausch und eine aktive Unterstützung der GW Hamm angeführt. Die Anregung sieht vor, durch die Namensgebung ein Andenken an das langjährige Engagement zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- J.Verschiedenes
- 1.Verabschiedung Thomas Filthaut