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Tagesordnung
- II.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Bericht Situation Bahnhofsquartier
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil II der Niederschrift Nr. 0037/21 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 23.02.2021
- 2.Austausch des Kunstrasenbelages des Kunstrasenplatzes der Hammer SpielvereinigungZur Vorlage · 0347/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Kunstrasenplatz der Hammer Spielvereinigung vor. Der im Jahr 2003 errichtete Platz westlich der Ahse weist laut Sachdarstellung deutliche Verschleißerscheinungen auf. Da die erwartete Lebensdauer eines Kunststoffrasens zwischen 12 und 15 Jahren liegt, ist der aktuelle Belag als abgängig einzustufen. Konkret zeigt der Flor Lücken, die Tuftgassen sind erkennbar und das Trägergewebe kommt zum Vorschein. Um Unfallgefahren zu vermeiden, ist ein Austausch vorgesehen, wobei die elastische Tragschicht unter dem Belag unverändert bestehen bleibt.
Der neue Belag soll, wie bisher, rein sandverfüllt ausgeführt werden. Eine Verwendung von Gummigranulat wird aufgrund der Mikroplastik-Problematik ausgeschlossen, während eine Verfüllung mit Korkgranulat wegen höherer Kosten und eines größeren Pflegeaufwands nicht in Betracht gezogen wird.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 225.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil die Gesamtsumme umfasst. Die Finanzierung ist gesichert. Der neue Belag wird auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben, was jährliche Abschreibungen in Höhe von 15.000 Euro zur Folge hat. Der Vorschlag sieht den Beschluss des Austauschs unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Ergänzung des Kinderspielplatzes am Sportpark Bad HammZur Vorlage · 0354/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Kinderspielplatzes am Sportpark Bad Hamm vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Erweiterung der Spielangebote auf dem ehemaligen Exerzierplatz vor, um die funktionale und gestalterische Entwicklung des Areals voranzutreiben.
Geplant ist die Schaffung eines Kleinkindbereichs, der durch inklusive Spielelemente für Kinder bis sechs Jahre ergänzt wird. Neben der Installation eines multifunktionalen Großspielgeräts und einer 30 Meter langen Seilbahn sollen neue Parkbänke die Aufenthaltsqualität erhöhen. Zur stadtökologischen Aufwertung sowie zur Beschattung der Spielflächen sind zusätzliche Baumpflanzungen und die Ansaat von Wildblumenwiesen vorgesehen. Die Maßnahme basiert auf der städtebaulichen Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, den Sportpark Bad Hamm und den Kurpark Bad Hamm.
Die Umsetzung der Erweiterung soll im dritten Quartal 2021 erfolgen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf 50.000 Euro und werden aus dem Bezirksbudget 2021 der Bezirksvertretung Hamm-Mitte finanziert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie der gesicherten Finanzierung. Ein Teil der Flächen des ehemaligen Exerzierplatzes bleibt als temporärer Bedarfsparkplatz erhalten, während eine Vorbehaltsfläche für künftige sportliche oder erzieherische Anlagen im Bereich der Hammerspielvereinigung ausgewiesen ist.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Überprüfung der Wegesperren an Geh- und Radwegen in Hamm - MitteZur Vorlage · 0375/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Hamm-Mitte eine Beschlussvorlage zur Überprüfung der Wegesperren an Geh- und Radwegen vorgelegt. Ziel der Untersuchung ist es, die Fahrradfreundlichkeit zu erhöhen, indem die Notwendigkeit bestehender Sperren im Stadtgebiet geprüft wird. Insgesamt wurden 119 Wegesperren auf klassifizierten Straßen sowie Gemeindestraßen erfasst. Die Prüfung der Verkehrssicherheit und der Wirksamkeit der Verkehrslenkung dient als Grundlage für verschiedene Maßnahmen, die das ersatzlose Entfernen, den Austausch durch Einzelpfosten, die Reduzierung von Sperrbügeln oder den barrierefreien Umbau von bestehenden Sperren vorsehen.
Für den Bereich Hamm-Mitte wurden 18 Wegesperren aufgenommen. Von diesen sind sechs Sperren weiterhin als notwendig eingestuft und werden barrierefrei umgebaut, um eine Durchfahrbreite von mindestens 1,50 Metern zu gewährleisten. Bei den restlichen 12 Sperren ist ein teilweiser oder vollständiger Rückbau vorgesehen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem den Einsatz von Einzelpfosten mit Fahrbahnmarkierungen oder Überlängen zur besseren Sichtbarkeit sowie die Reduzierung von Sperrelementen an Standorten wie dem Westpreußenweg oder der Rotdornschleife.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive und wird aus dem jährlichen Unterhaltungsetat finanziert. Für die durchgeführten Arbeiten sind Aufwendungen in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen, wobei die Mittel im Teilergebnisplan zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der von der Verwaltung aufgeführten Maßnahmen vor, sofern eine gesicherte Finanzierung gewährleistet ist.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Bericht der Bezirksbürgermeisterin
- E.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0222/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0222/21_VL betrifft die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.104 – An der Erlöserkirche II. Das geplante Areal im Stadtbezirk Mitte umfasst etwa 21.600 m² zwischen dem Schleppweg, der Straße „An der Erlöserkirche“ und der Ahornallee. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet, um etwa 50 neue Wohneinheiten zu schaffen. Das Vorhaben umfasst drei Eigenheime, drei kleinere Mehrfamilienhäuser sowie zwei größere Gebäude, die ein Angebot für betreutes Wohnen beinhalten können. Neben den Wohnflächen sind Erschließungsflächen sowie öffentliche Grünflächen, darunter eine Parkanlage und ein Kinderspielplatz, vorgesehen. Dabei sollen Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung und eine Begrenzung der Versiegelung, berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 1. Januar 2018 sowie die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Flurstücke 720 und 877 werden aus dem Entwurfsgebiet entnommen, da dort kein Planungsbedarf besteht. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Anregungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur Erschließung und Löschwasserversorgung sowie des Lippeverbandes zur Entwässerung und Dachbegrünung in die Planung aufgenommen. Zudem wurden Hinweise der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. zum Artenschutz berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung vom 7. Mai 2021 öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 3.Bebauungsplan Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0326/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0326/21_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße. Ziel der Planung ist die Aufstellung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für ein 808 m² großes Areal im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Das Plangebiet befindet sich im Eckbereich der Martin-Luther-Straße, des Martin-Luther-Platzes und der Nassauerstraße. Die geplante Maßnahme dient der Baulückenschließung und sieht die Schaffung von Wohnraum mit einem Schwerpunkt auf Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten sowie die Bereitstellung von Flächen für gewerbliche Nutzungen vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Fläche unter Berücksichtigung der detaillierten Flurstücks- und Grenzverläufe. Die Planung integriert Teile des Martin-Luther-Platzes und orientiert sich an den Zielen des Klimaaktionsplans durch Innenentwicklung. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hamm das Gebiet als Wohnbaufläche definiert, können die Inhalte des Bebauungsplans direkt aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll eine frühzeitige Beteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Dies soll dazu dienen, über die Ziele, Zwecke, Lösungen und Auswirkungen der Planung zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Rat ist angehalten, die Vorlage in der Sitzung am 29.06.2022 zu beraten.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0336/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen finanziell zu entlasten. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept kann die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes über dieses Landesprogramm finanziert werden.
Die vorliegende Fortschreibung ergänzt das bereits im März 2021 beschlossene Konzept, welches sich auf Straßenbeleuchtungsanlagen konzentrierte. Die neue Fassung umfasst nun zusätzlich geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Zudem werden voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung aufgeführt. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept umfasst lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Erweiterung der zweigruppigen Kita „Spatzennest“ zu einer dreigruppigen Einrichtung in einem Ersatzbau an der Werler Straße im Sozialraum Hamm Mitte in Trägerschaft der Elterninitiative Spatzennest e.V.Zur Vorlage · 0385/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die zweigruppige Kindertageseinrichtung der Elterninitiative „Spatzennest e.V.“ durch einen Ersatzbau an der Werler Straße zu einer dreigruppigen Einrichtung zu erweitern. Das Vorhaben sieht den Neubau auf dem bisherigen Grundstück vor, wobei die Erweiterung im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden soll. Nach den aktuellen Planungen soll die Einrichtung zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 die Betreuung von bis zu 55 Kindern im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt ermöglichen. Durch die zusätzliche Gruppe für Kinder unter drei Jahren wird das Angebot im Sozialraum Hamm-Mitte um eine u3-Gruppe ergänzt.
Der Neubau wird durch einen Investor errichtet und an den bisherigen Träger zu einem gesetzlich refinanzierbaren Mietzins vermietet, wobei eine feste Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Veräußerung des Grundstücks an den Investor. Räumlich wird die Einrichtung auf das Rahmenkonzept „Multifunktionalität“ vorbereitet, um künftig bedarfsorientierte Betreuungsangebote, etwa für Integrations- oder arbeitsmarktpolitische Zwecke, realisieren zu können.
Die Stadt übernimmt für die neue Gruppe einen vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3,4 Prozent des verbleibenden Trägeranteils, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die technische Ausstattung so zu gestalten, dass die Entwicklungsbeobachtung digital erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt belaufen sich für die Jahre 2022 und 2023 auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 191.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und Ingenieurbauwerken sowie Erneuerung des Geh- und Radweges Adenauerallee zwischen Nordring und Abzweig in Höhe Haus-Nr. 14a.Zur Vorlage · 0346/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken sowie zur Erneuerung eines Abschnitts der Adenauerallee vorgelegt. Die Maßnahmen sind unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung geplant und sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 umgesetzt werden.
Der Plan umfasst die Erneuerung der Deckschicht an mehreren Geh- und Radwegen, darunter Abschnitte in der Ostwenemarsstraße, der Heithofer Allee, dem Pentlinger Holz, dem Markenweg und der Katzenkuhle. Zudem ist eine investive Maßnahme zur Asphaltbefestigung der Adenauerallee zwischen dem Nordring und dem Abzweig in Höhe der Hausnummer 14a vorgesehen, um eine durchgängige Asphaltierung entlang des Datteln-Hamm-Kanals zu gewährleisten.
Im Bereich der Fahrbahnen ist die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Straßen vorgesehen, unter anderem in der Werler Straße, der Eschenallee, der Ackerstraße, der Ostwenemarsstraße, der Ostenallee, der Eschenbuschstraße, der Sandbochumer Straße, dem Herbert-Sandhoff-Weg, der Münsterstraße, dem Afyonring sowie dem Ennigerweg. Ergänzend sollen Schäden an Asphaltstraßen durch eine dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau behoben werden.
Des Weiteren sind Instandsetzungen an Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa im Pirolweg, Klostergarten oder Krußenkamp, sowie Erneuerungen der Fahrbahnbeläge an drei Brücken über die Ahse und die Geithe geplant. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 2.391.800 Euro für konsumtive Aufwendungen und 50.000 Euro für investive Ausgaben. Die Finanzierung erfolgt über Instandhaltungsrückstellungen aus dem Jahr 2020.
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- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Fahrradfreundliche Optimierung der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage Heßlerstr./ Marker AlleeZur Vorlage · 0315/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität eine Beschlussvorlage zur Optimierung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Heßlerstraße/Marker Allee vor. Ziel des Vorhabens ist eine fahrradfreundliche Anpassung der Signalsteuerung. Da die aktuelle Technik Radfahrer und Fußgänger erst an der Haltelinie zuverlässig erfasst, sollen die Grünphasen künftig bedarfsgerechter gestaltet werden.
Geplant ist der Einsatz eines neuen Detektionssystems namens „aware AI“. Dieses System nutzt Kameras und künstliche Intelligenz, um Verkehrsteilnehmer bereits in der Annäherung an den Knotenpunkt zu identifizieren und deren Position sowie Geschwindigkeit zu erfassen. Dadurch sollen Radfahrer frühzeitig erkannt und die Grünzeiten für Fußgänger an deren Anzahl angepasst werden können. Der Projektumfang umfasst die Installation von sechs Kameras inklusive Recheneinheiten sowie den Austausch von zwei Signalmast-Komponenten auf eine Höhe von 7,5 Metern. Zudem soll eine vollverkehrsabhängige Steuerung eingerichtet werden, wobei auf die bisherige Koordinierung mit der Lichtsignalanlage Heßlerstraße/Caldenhofer Weg verzichtet wird.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 80.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Die Verwaltung beantragt zudem die Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien, um den Auftrag aufgrund technischer Notwendigkeiten und Gewährleistungsgründen freihändig an die Herstellerfirma Siemens Mobility GmbH vergeben zu können. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Fahrrad-Promenade um die Hammer InnenstadtZur Vorlage · 0325/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0325/21_VL den Ausbau der Fahrrad-Promenade im Bereich der Innenstadt thematisiert. Ziel des Projekts ist es, die Sicherheit und den Komfort auf der etwa 3,5 Kilometer langen Route zu erhöhen, um den gestiegenen Anforderungen des Radverkehrs gerecht zu werden. Die Planung sieht vor, die Promenade als zentralen Ring durch die grünen Ringanlagen zu optimieren und die Anbindung an die verschiedenen Hauptrouten in die Stadtbezirke zu verbessern.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Zeitphasen. Kurzfristige Unterhaltungsarbeiten sowie Anpassungen bei der Beschilderung, der Beleuchtung und der Ampelschaltungen sind zum Teil bereits umgesetzt oder beauftragt. Mittelfristig sollen fehlende Abschnitte asphaltiert und beleuchtet werden, wobei insbesondere Knotenpunkte wie die Hafenstraße oder die Heßlerstraße/Marker Allee im Fokus stehen. Zudem ist eine Verbreiterung der Wege im Abschnitt zwischen Sternstraße und Westhofenstraße geplant, um eine Trennung von Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen.
Für die größeren baulichen Maßnahmen sollen entsprechende Ausbaupläne erstellt und Fördermittel beim Land beantragt werden. Die finanziellen Mittel für kleinere Instandhaltungen und Anpassungen sind in den bestehenden Kostenstellen vorhanden. Ergänzend ist die Einrichtung von Zählstellen mit Echtzeit-Anzeigen vorgesehen, um die Verkehrsströme zu erfassen. Nach der Umsetzung der Promenade sollen sukzessive weitere Hauptrouten nach demselben Schema überplant werden.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 2. ErgänzungZur Vorlage · 0348/21_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0348/21_VL sieht die Verabschiedung der zweiten Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und dem Verschleiß der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Die Umsetzung der in der Sachdarstellung aufgeführten Arbeiten soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendungen ist ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gremiums, sofern der Rat die Entscheidungskompetenz hierfür delegiert hat.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen investive Aufwendungen in Höhe von 124.600 Euro sowie konsumtive Aufwendungen von 21.250 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt vorhanden. Da für die einzelnen Maßnahmen Anliegerbeiträge fällig werden können, sind konkrete Einzahlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die betroffenen Anlieger sollen vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung informiert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbauplan S 07/2021 Lichtsignalanlage HafenstraßeZur Vorlage · 0349/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“ den Ausbauplan S 07/2021 für die Lichtsignalanlage an der Hafenstraße vorgelegt. Der Plan sieht die Errichtung einer zusätzlichen Fußgänger- und Radfahrerfurt vor, um die Anbindung des Kanaluferweges an die Innenstadt zu verbessern und die Wartezeiten an der Kreuzung zum Richard-Matthaei-Platz zu verkürzen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Erweiterung der bestehenden Lichtsignalanlage um zwei Überwege. Der nördliche Überweg wird mit zusätzlichen Blinksignalen ausgestattet, um den abbiegenden Fahrzeugverkehr vor den freigegebenen Querungen zu warnen. Im Zuge der Umsetzung werden ein Mast versetzt und drei neue Masten errichtet. Zudem sind neue Fahrbahnmarkierungen sowie eine leichte Versetzung der Haltelinie für die Geradeausspuren aus westlicher Richtung erforderlich. Die Fahrbahn und die Beleuchtung bleiben unverändert, während die Grünstreifen durch die neuen Einbauten unterbrochen werden und zwei neue Bäume gepflanzt werden.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Behindertenkoordination durch die Installation von Bodenindikatoren, Bordabsenkungen sowie akustischen und taktilen Signalgebern zur Unterstützung sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 100.000 Euro. Davon werden 90.000 Euro durch Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 10.000 Euro beläuft. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Fortschreibung Parkraumkonzept Hammer Westen
- H.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kommunales Jobcenter Hamm AöR (KJC), GremienbesetzungZur Vorlage · 0046/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0046/20_VL) befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR. Da die Stadt Hamm die alleinige Trägerin der Gesellschaft ist, sieht die Satzung die Einrichtung verschiedener Organe vor, darunter ein Verwaltungsrat, ein Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie ein Ombudsrat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Als neues Mitglied wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein Bedienteter vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat soll darüber hinaus aus weiteren sechs vom Rat zu wählenden Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen.
Parallel dazu sollen die Mitglieder des Beirats für Arbeitsmarktpolitik abberufen werden. Die Neubesetzung dieses Beirats umfasst die Benennung eines Vertreters des Oberbürgermeisters sowie vier weiterer durch den Rat zu benennender Personen. Ergänzt werden soll das Gremium durch Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft bzw. des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände. Es gilt die Vorgabe, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats nicht personenidentisch sein dürfen.
Zudem ist die Abberufung der Mitglieder des Ombudsrates vorgesehen. Das Gremium soll künftig aus drei Mitgliedern bestehen, wobei ein Platz für einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- I.Anträge
- 1.illegale Müllentsorgung im Bezirk MitteZur Vorlage · 0187/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0187/21_AT wurde die Aufnahme des Themas der illegalen Müllentsorgung im Bezirk Hamm-Mitte in die Tagesordnung der Bezirksvertretung beantragt. Der Antragsteller, ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke, bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden sowie auf die öffentliche Berichterstattung und Kommentare in sozialen Netzwerken.
Im Rahmen des Antrags wird die Einladung einer Vertretung der Verwaltung gebeten, um zu spezifischen Fragen Stellung zu nehmen. Konkret soll die Verwaltung darüber berichten, ob eine Beseitigung von Müll ausbleibt, wenn bereits mehrfache Mängelmeldungen vorliegen. Zudem wird gefragt, ob die Verwaltung bei anhaltender oder gravierender Vermüllung von Privatgrundstücken keine Maßnahmen ergreift. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Beurteilung durch die Verwaltung der in anderen Kommunen praktizierten Lösung, Sperrmüll zu festgelegten Terminen gebührenfrei abzuholen. Ziel des Antrags ist die Klärung der unterschiedlichen Wahrnehmungen der Problematik zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- J.Anfragen
- 1.Fehlender WohnraumZur Vorlage · 0081/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0081/21_AF an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte thematisiert ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke die Situation des Wohnraums in der Stadt. In der Vorlage wird auf eine Entwicklung hingewiesen, die die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Hamm einschränkt. Als möglicher Lösungsansatz wird die Schaffung neuer Gebäude angeführt, wobei die Rolle der HGB im Kontext erwähnt wird.
Gleichzeitig werden Bedenken hinsichtlich einer Verknappung von Wohnraum im Bezirk Hamm-Mitte geäußert. Die Anfrage bezieht sich dabei auf Berichte aus der Nachbarschaft des Bauvorhabens „Südstern“ im Bereich Werler Straße und Stiftstraße. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob für das genannte Projekt ein Baustopp vorliegt und falls ja, aus welchen Gründen dies der Fall ist.
Des Weiteren wird um einen Sachstandsbericht zum Zustand bestimmter Immobilien gebeten. Konkret geht es um den zunehmenden Verfall des Gebäudes „Stadtvilla“ an der Kreuzung Marker Allee und Hesslerstraße sowie um das Gebäude in der Hohen Straße 18 und die angrenzende Bebauung. Die Verwaltung wird aufgefordert, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Fehlender WohnraumZur Vorlage · 0117/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke den aktuellen Stand zu Wohnraumverknappung und spezifischen Bauvorhaben in Hamm-Mitte dargelegt. Im Zentrum der Anfrage standen die Frage nach einem möglichen Baustopp beim Bauvorhaben „Südstern“ an der Werler Straße sowie der Zustand bestimmter Gebäude im Stadtgebiet.
Hinsichtlich des Bauvorhabens „Südstern“ erklärte die Verwaltung, dass das Bauordnungsamt keinen Baustopp verfügt hat. Die Anordnung eines Bauzauns zur Sicherung der Fußgängerwege an der Werler Straße und der Stiftstraße sei lediglich eine Maßnahme des Bauordnungsamtes gewesen. Die Entscheidung über die Einstellung der Bauarbeiten liege allein im Verantwortungsbereich des Bauherrn.
Bezüglich des Objekts an der Marker Allee/Heßlerstraße 20 gab die Verwaltung an, dass seit einer früheren Stellungnahme vom März 2020 keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die Entwicklung des Gebäudes jedoch weiterhin beobachtet werde. Das Gebäude in der Hohen Straße 18 wird in der erweiterten Kulturgutliste geführt; eine abschließende Überprüfung des Denkmalwertes steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Zustand DB-Fahrradbrücke von Westausgang bis NordenfriedhofZur Vorlage · 0086/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin den Zustand des Fuß- und Radwegs entlang der DB-Fahrradbrücke, im Bereich vom Westausgang bis zum Nordenfriedhof, thematisiert. Grundlage der Anfrage ist ein Ortstermin der Fraktion, bei dem der bauliche Zustand sowie die Pflege des Weges und des Umfeldes untersucht wurden.
Die Fraktion weist darauf hin, dass der Weg als wichtige, verkehrsfreie Verbindung zwischen dem Zentrum und dem Hammer Norden genutzt wird. In der Anfrage werden konkrete Mängel angeführt, darunter eine unzureichende Reinigung der Treppe an der Hafenstraße, was bei Nässe zu Rutschgefahr führen könne. Zudem wird auf eine zunehmende Vermüllung des Umfeldes sowie auf einwachsende Bankette und Brombeeren hingewiesen, welche den schmalen Weg weiter verengen.
Die Anfrage stellt drei Fragen zur Klärung der Verantwortlichkeiten: Es wird nach der Zuständigkeit für die Pflege und den Unterhalt des Weges sowie für die Pflege des Umfeldes, insbesondere der Böschungen, gefragt. Des Weiteren wird nach der Existenz eines abgestimmten Konzepts zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Hamm sowie nach dem federführenden Stadtamt gefragt.
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Beratungsfolge
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Zustand DB-Fahrradbrücke von Westausgang bis NordenfriedhofZur Vorlage · 0131/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand des Fuß- und Radwegs entlang der DB-Fahrradbrücke, vom Westausgang bis zum Nordenfriedhof, thematisiert. Im Fokus stehen dabei die Reinigung der Treppe an der Hafenstraße, die Vermüllung der Böschungen sowie die Verengung des Weges durch Vegetation. Die Anfrage fragte nach den Zuständigkeiten für die Pflege des Weges und des Umfeldes sowie nach der bestehenden Koordination zwischen der Stadt Hamm und der Deutschen Bahn.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Stadt Hamm für die bauliche Unterhaltung des Weges und der Treppe sowie für die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen zuständig ist. Für die Reinigung und den Winterdienst ist der ASH verantwortlich, während das Tiefbau- und Grünflächenamt die bauliche Unterhaltung leitet.
Hinsichtlich des Umfeldes und der Böschungen handelt es sich primär um Flächen der DB Netz AG, die als Eigentümer für die Pflege und Reinigung verantwortlich ist. Die westlichen Seitenflächen des Weges gehören der Katholischen Kirchengemeinde, welche für deren Pflege zuständig ist. Die Stadt wird die DB Netz AG und die Kirchengemeinde bezüglich der Reinigung anschreiben.
Für den Weg auf Bahnflächen gelten Vereinbarungen aus den Jahren 1973 und 1998, nach denen die Stadt Hamm für die Unterhaltung zuständig ist. Die DB Netz AG ist Eigentümer der Brückenbauwerke. Aufgrund von Schäden am Kragarm führt die Bahn jährliche Sonderprüfungen durch; eine Stabilisierungsmaßnahme wurde 2017 durchgeführt. Ein etwa 80 Meter langer Abschnitt auf der Nordseite liegt auf städtischem Grund.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Verschiedenes