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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Wahl der/des Ausschussvorsitzenden
- 1.2Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- 1.3Wahl der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung
- 1.4Verpflichtung der Ausschussmitglieder
- 1.5Bildung eines Unterausschusses für die Aufgaben der Jugendhilfeplanung
- 1.6Mitteilungen der/des Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen und Entwicklungen zum Kinderschutz
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familien, Kinder- und Jugendhilfe vom 24.06.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mir Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2026Zur Vorlage · BV-211/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berät über die Fortführung der städtischen Förderung im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, dem Caritas Verband Hamm für den Therapiepool bzw. Förderanbieterpool einen Betrag von 90.000 Euro bereitzustellen, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Das Programm umfasst die Diagnostik sowie ein Förderangebot über akkreditierte Anbieter und wird durch einen Qualitätszirkel gesteuert, an dem unter anderem die städtische Erziehungsberatungsstelle, die Schulaufsicht und das Kommunale Jobcenter beteiligt sind. Für das Jahr 2026 ist keine Aufstockung der Fördermittel vorgesehen, was auf die personelle Situation sowie Veränderungen bei den Anträgen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgeführt wird. Dennoch verzeichnet die Vorlage weiterhin hohe Bedarfe und Wartelisten in den Erziehungsberatungsstellen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.2Förderung der Prävention und Beratung bei problematischem MedienkonsumZur Vorlage · BV-323/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der im Jugendamt Hamm vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Förderung des Arbeitskreises Jugendhilfe e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans in den Handlungsfeldern Medienkompetenz und Jugendschutz durch ein Angebot zur Prävention und Beratung bei problematischem Medienkonsum.
Das Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche sowie deren Familien und Fachkräfte in Bildungseinrichtungen, um der Entwicklung von Onlineabhängigkeiten entgegenzuwirken. Die Beratungsangebote sollen über verschiedene Wege wie Telefon, E-Mail oder Chat niederschwellig zugänglich sein. Hintergrund der Vorlage ist ein laut Jahresbericht des Arbeitskreises Jugendhilfe e.V. bestehender Bedarf, da etwa jeder fünfte Schüler in Hamm Anzeichen von problematischem Medienkonsum zeigt.
Die finanzielle Unterstützung umfasst die Kosten für zwei pädagogische Fachkräfte im Umfang von jeweils einer halben Stelle sowie Sachkosten und eine Overheadpauschale. Für das Jahr 2026 sind Ausgaben in Höhe von 96.100 Euro veranschlagt, während für 2027 ein Betrag von 98.000 Euro vorgesehen ist. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten städtischen Finanzierung. Zur Steuerung des Angebotes sollen jährlich Ziele und Kennzahlen vereinbart werden, die als Grundlage für eine Evaluation dienen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.3Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene MenschenfeindlichkeitZur Vorlage · BV-326/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die im Rahmen des Landesprogramms „NRWeltoffen“ beantragten Mittel für die Jahre 2026 und 2027 sowie den erforderlichen städtischen Eigenanteil an den Evangelischen Kirchenkreis Hamm weiterzuleiten. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-326/25 ist die Umsetzung und Fortschreibung des lokalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen setzt die Bewilligung der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung der städtischen Mittel voraus. Bei einer Zusage der Landesförderung in Höhe von jährlich 73.500 Euro übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 20 Prozent, was einem Betrag von 18.375 Euro entspricht. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich somit auf 91.875 Euro.
Die Mittel sind für die Unterstützung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ sowie des Runden Tisches gegen Rassismus und Gewalt vorgesehen. Damit soll die Arbeit am Konzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus fortgesetzt werden. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Vorschlag beraten.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: KUBUS/Südstraße: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-214/25 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungen für das Jugendzentrum KUBUS an der Südstraße genehmigen. Die Ausschreibung umfasst alle Leistungsphasen mit einem stufenweisen Abruf bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI. Ziel ist es, die notwendige Planung inklusive einer Kostenberechnung vorzulegen, um einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2026 stellen zu können.
Die Sanierung des Gebäudes umfasst insbesondere die energetische Ertüchtigung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme zur Qualifizierung des Standorts wurde bereits im ISEK Innenstadt 2030 identifiziert.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Notwendigkeit, die Planungsleistungen kurzfristig zu beauftragen, um die Fristen für den Förderantrag einzuhalten. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, könnte eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu spät erfolgen, was Nachteile für die Stadt zur Folge haben könnte. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Jugendzentrum Casino: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-215/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen für das Jugendzentrum Casino genehmigen. Die Vorlage sieht vor, die Planungen über alle Leistungsphasen auszuschreiben, wobei die Beauftragung zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 erfolgen soll. Dies ist notwendig, um die Förderanträge im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen zu konkretisieren.
Die Sanierung des Jugend- und Stadtteilzentrums Casino ist Teil der Maßnahmen zur Städtebauförderung von Land und Bund. Um die Höhe der Fördermittel festlegen zu können, müssen Planungen bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer Kostenberechnung vorliegen. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 330.000 Euro veranschlagt. Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Fristen für die Stellung der Förderanträge. Da die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung sichergestellt werden, dass die Fristen zur Sicherung der Mittel eingehalten werden können. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.3Kommunales Jobcenter - Planung 2026Zur Vorlage · BV-289/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2025 sowie der Planung des Arbeitsmarktprogramms für 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, die Ergebnisse des laufenden Jahres zur Kenntnis zu nehmen und die Planungen für das kommende Jahr zu befürworten.
Die Unterlagen beschreiben die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt der Stadt. Im Jahr 2024 befanden sich durchschnittlich 17.862 Menschen im SGB II-Leistungsbezug, wobei die SGB II-Quote mit 12,4 % im Vergleich zu anderen Kommunen im Ruhrgebiet im unteren Bereich liegt. Nach einem langfristigen Rückgang der Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtiger in den letzten zehn Jahren war zuletzt durch Zuwanderung, unter anderem aus der Ukraine, ein Anstieg zu verzeichnen, der im Jahr 2025 wieder rückläufig ist.
Für das Jahr 2026 wird ein Bundesbudget von etwa 34,27 Millionen Euro für das Jobcenter Hamm prognostiziert. Dieser Betrag teilt sich in rund 15,73 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen und etwa 18,55 Millionen Euro für Verwaltungskosten auf. Da das Budget für die Verwaltungskosten voraussichtlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegen wird, ist eine Umschichtung von 3,40 Millionen Euro aus dem Bereich der Eingliederungsleistungen in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2026 insgesamt 12,33 Millionen Euro zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-291/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die Weiterentwicklung und Sicherstellung der Strukturangebote der „Frühen Hilfen“ beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, verschiedene Standardprogramme dauerhaft aufrechtzuerhalten, sofern die Finanzierung gesichert bleibt. Zu den betroffenen Angeboten gehören die Schreisprechstunde sowie das Babylotsenangebot in der St. Barbara-Klinik und den Johanniter Kliniken am Standort Werler Straße. Zudem umfasst der Beschluss die Willkommensbesuche inklusive der Rabatzgruppen, die Hammer Hausbesuche, das Programm „Kleinen Knirpse“ sowie die Familienpaten.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 und 2027 belaufen sich auf Aufwendungen von rund 953.000 Euro bzw. 1.04\48.000 Euro. Zur Finanzierung dienen neben einem städtischen Eigenanteil auch Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die im Jahr 2024 einen Betrag von über 102.000 Euro bereitstellte. Das Netzwerk der Frühen Hilfen besteht seit dreizehn Jahren und ist Bestandteil des Familienrathaus in Hamm. Ziel der Maßnahmen ist die Bereitstellung niedrigschwelliger, präventiver Unterstützung für Familien mit Kindern bis drei Jahre sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt, Kliniken und Hebammen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Perspektiven Elternschule Hamm 2026 ff: Aktualisierung der Standardprogramme und MaßnahmenZur Vorlage · BV-292/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Weiterentwicklung der Elternschule Hamm ab dem Jahr 2026 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-292/25 sieht die Fortführung der Strukturangebote und Standardprogramme vor, sofern eine gesicherte Finanzierung gewährleistet ist. Für die Jahre 2026 und 2027 sind dabei jeweils Aufwendungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen.
Die Elternschule Hamm agiert als Netzwerk aus der städtischen Geschäftsstelle im Familienrathaus und dem Verein Elternschule e.V. Die Geschäftsstelle wird durch zwei städtische Mitarbeiter betrieben und bietet Beratung sowie die Förderung von Elternbildungsangeboten an. Ziel ist es, Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu stärken und präventive Angebote für Familien ab der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder bereitzustellen. Die Programme sollen unabhängig von Herkunft, Bildungsstand oder wirtschaftlichem Status zugänglich sein.
Das Netzwerk umfasst etwa 185 lokale Partner sowie eine enge Zusammenarbeit mit Stadtteilzentren. Die Aktualisierung der Programme reagiert auf die Entwicklung in der Familienhilfe, wie sie sich in den Statistiken zur Erziehungshilfe widerspiegelt. Durch die Anbindung der Geschäftsstelle an das Familienrathaus sollen Leistungen für Familien gebündelt und Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren gefördert werden.
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Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt HammZur Vorlage · BV-309/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-309/25 sieht die Anpassung der bestehenden Satzung vom 16. September 2014 vor. Hintergrund der geplanten Änderung sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung.
Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist die Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Durch die Anpassung soll eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen erarbeitet.
Das Verfahren sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage am 1. Dezember 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberatend behandelt. Am 8. Dezember 2025 folgt die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neufassung der Satzung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.7Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor dem Hintergrund des GanztagsanspruchsZur Vorlage · BV-362/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-362/25 eine Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung beantragt. Hintergrund ist die Übertragung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch Bund und Land auf die Kommunen, ohne dass hierfür ein finanzieller Ausgleich bereitgestellt wird.
Der Vorschlag sieht vor, die Ferienbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen dezentral auszubauen und mit Angeboten der Jugendhilfe zu verzahnen. Ziel ist es, wohnortnahe Betreuungsplätze zu schaffen und durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie Sportvereinen das Angebot zu erweitern. Neben Schülerinnen und Schülern mit Rechtsanspruch sollen auch weitere Kinder der Primarstufe sowie ältere Schüler der Klassen 5 und 6 einbezogen werden. Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine erste Phase vorgesehen, um Erfahrungen zu sammeln und die Angebote basierend auf dem individuellen Bedarf zu optimieren.
Die Finanzierung der erweiterten Betreuung liegt bei der Stadt Hamm. Für das Amt 40 sind für die kommenden Haushaltsjahre steigende Aufwendungen kalkuliert: Von rund 485.680 € im Jahr 2026 über etwa 1,03 Mio. € im Jahr 2027 bis hin zu circa 1,27 Mio. € im Jahr 2028. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.8Verlängerung des Projekts Krisenintervention bei JugendkriminalitätZur Vorlage · BV-367/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung des Projekts „Krisenintervention bei Jugendkriminalität“ vorgelegt. Die Verwaltung beantragt, das bestehende Kriseninterventionsteam für delikvente Jugendliche und Intensivstraftäter für den Zeitraum vom 1. Januar 202ng bis zum 31. Dezember 2027 fortzuführen, sofern die städtische Finanzierung gesichert ist. Das Projekt, welches seit Mai 2024 durch die Träger Friedrich-Wilhelm-Stift und die Outlaw gGmbH umgesetzt wird, verfolgt das Ziel, Jugendliche mit hohem Delinquenzpotential aufzusuchen, Straftaten zu verhindern und die Entwicklung alternativer Lebensentwürfe zu begleiten.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf 224.500 Euro und für das Jahr 2027 auf 231.000 Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Kosten zwischen 270.000 Euro und 410.000 Euro lagen, sinken die geplanten Ausgaben aufgrund der etablierten Projektstrukturen. Die Finanzierung umfasst Personalkosten für zwei Vollzeitäquivalente sowie Pauschalen für Sach- und Overheadkosten und Sonderkosten für pädagogische Angebote.
Die Vorlage durchläuft im Dezember 2025 die Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Mitteilungen
- 5.1Änderungen in der Kita-Bedarfsplanung im Sozialraum UentropZur Vorlage · MI-23/25 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Kita-Bedarfsplanung für den Sozialraum Uentrop ergeben sich Änderungen bezüglich eines geplanten Neubaus. Nachdem der Friedrich-Wilhelm-Stift aufgrund der Refinanzierungsstruktur des KiBiz von der Errichtung einer zweiten Einrichtung in seinem Bestand Abstand genommen hat, wurde ein alternativer Standort am Alten Uentroper Weg (Gemarkung Werries) identifiziert.
Die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Kindertageseinrichtung bleibt von diesem Standortwechsel unberührt. Geplant sind weiterhin vier Gruppen für insgesamt bis zu 45 Kinder. Durch die Änderung des Standortes kann die Inbetriebnahme voraussichtlich bereits zum Kitajahr 2026/2027 erfolgen, statt wie ursprünglich vorgesehen zum Kitajahr 2027/2028.
Die Trägerschaft für die neue Einrichtung wird die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems übernehmen. Die AWO beabsichtigt, wirtschaftliche und pädagogische Synergien zu nutzen, indem Übergangsgruppen aus dem Sozialraum Heringen in den neuen Standort integriert werden. Damit soll der Einsatz des Bestandspersonals gesichert werden. Die Anpassungen werden im nächsten Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung der frühkindlichen Bildung aufgenommen und dem Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 6.Verschiedenes