Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 1.1Wahl der/des Ausschussvorsitzenden
- 1.2Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- 1.3Wahl der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung
- 1.4Verpflichtung der Ausschussmitglieder
- 1.5Bildung eines Unterausschusses für die Aufgaben der Jugendhilfeplanung
- 1.6Mitteilungen der/des Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen und Entwicklungen zum Kinderschutz
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familien, Kinder- und Jugendhilfe vom 24.06.2025
- 3.Beschlüsse
- 3.1Integriertes Handlungskonzept zum präventiven Umgang mir Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens - Beauftragung des Caritasverbandes für 2026Zur Vorlage · BV-211/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berät über die Fortführung der städtischen Förderung im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes zum präventiven Umgang mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens. Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, dem Caritas Verband Hamm für den Therapiepool bzw. Förderanbieterpool einen Betrag von 90.000 Euro bereitzustellen, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Das Programm umfasst die Diagnostik sowie ein Förderangebot über akkreditierte Anbieter und wird durch einen Qualitätszirkel gesteuert, an dem unter anderem die städtische Erziehungsberatungsstelle, die Schulaufsicht und das Kommunale Jobcenter beteiligt sind. Für das Jahr 2026 ist keine Aufstockung der Fördermittel vorgesehen, was auf die personelle Situation sowie Veränderungen bei den Anträgen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgeführt wird. Dennoch verzeichnet die Vorlage weiterhin hohe Bedarfe und Wartelisten in den Erziehungsberatungsstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.2Förderung der Prävention und Beratung bei problematischem MedienkonsumZur Vorlage · BV-323/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der im Jugendamt Hamm vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Förderung des Arbeitskreises Jugendhilfe e.V. vor. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans in den Handlungsfeldern Medienkompetenz und Jugendschutz durch ein Angebot zur Prävention und Beratung bei problematischem Medienkonsum.
Das Programm richtet sich an Kinder, Jugendliche sowie deren Familien und Fachkräfte in Bildungseinrichtungen, um der Entwicklung von Onlineabhängigkeiten entgegenzuwirken. Die Beratungsangebote sollen über verschiedene Wege wie Telefon, E-Mail oder Chat niederschwellig zugänglich sein. Hintergrund der Vorlage ist ein laut Jahresbericht des Arbeitskreises Jugendhilfe e.V. bestehender Bedarf, da etwa jeder fünfte Schüler in Hamm Anzeichen von problematischem Medienkonsum zeigt.
Die finanzielle Unterstützung umfasst die Kosten für zwei pädagogische Fachkräfte im Umfang von jeweils einer halben Stelle sowie Sachkosten und eine Overheadpauschale. Für das Jahr 2026 sind Ausgaben in Höhe von 96.100 Euro veranschlagt, während für 2027 ein Betrag von 98.000 Euro vorgesehen ist. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten städtischen Finanzierung. Zur Steuerung des Angebotes sollen jährlich Ziele und Kennzahlen vereinbart werden, die als Grundlage für eine Evaluation dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 3.3Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene MenschenfeindlichkeitZur Vorlage · BV-326/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die im Rahmen des Landesprogramms „NRWeltoffen“ beantragten Mittel für die Jahre 2026 und 2027 sowie den erforderlichen städtischen Eigenanteil an den Evangelischen Kirchenkreis Hamm weiterzuleiten. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-326/25 ist die Umsetzung und Fortschreibung des lokalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen setzt die Bewilligung der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung der städtischen Mittel voraus. Bei einer Zusage der Landesförderung in Höhe von jährlich 73.500 Euro übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 20 Prozent, was einem Betrag von 18.375 Euro entspricht. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich somit auf 91.875 Euro.
Die Mittel sind für die Unterstützung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ sowie des Runden Tisches gegen Rassismus und Gewalt vorgesehen. Damit soll die Arbeit am Konzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus fortgesetzt werden. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Vorschlag beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.Empfehlungen
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: KUBUS/Südstraße: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-214/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungen für das Jugendzentrum KUBUS an der Südstraße genehmigen. Die Ausschreibung umfasst alle Leistungsphasen mit einem stufenweisen Abruf bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI. Ziel ist es, die notwendige Planung inklusive einer Kostenberechnung vorzulegen, um einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung für das Jahr 2026 stellen zu können.
Die Sanierung des Gebäudes umfasst insbesondere die energetische Ertüchtigung sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme zur Qualifizierung des Standorts wurde bereits im ISEK Innenstadt 2030 identifiziert.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung begründet sich mit der Notwendigkeit, die Planungsleistungen kurzfristig zu beauftragen, um die Fristen für den Förderantrag einzuhalten. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, könnte eine Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zu spät erfolgen, was Nachteile für die Stadt zur Folge haben könnte. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Jugendzentrum Casino: EU-weite Ausschreibung der Planungen zur Stellung eines FörderantragsZur Vorlage · BV-215/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung zur EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen für das Jugendzentrum Casino genehmigen. Die Vorlage sieht vor, die Planungen über alle Leistungsphasen auszuschreiben, wobei die Beauftragung zunächst stufenweise bis zur Leistungsphase 3 erfolgen soll. Dies ist notwendig, um die Förderanträge im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen zu konkretisieren.
Die Sanierung des Jugend- und Stadtteilzentrums Casino ist Teil der Maßnahmen zur Städtebauförderung von Land und Bund. Um die Höhe der Fördermittel festlegen zu können, müssen Planungen bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer Kostenberechnung vorliegen. Für das Jahr 2026 sind städtische Eigenanteile in Höhe von 330.000 Euro veranschlagt. Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Fristen für die Stellung der Förderanträge. Da die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst am 2. Dezember 2025 stattfindet, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung sichergestellt werden, dass die Fristen zur Sicherung der Mittel eingehalten werden können. Die Vorlage wurde von Marc Herter und Peter Scholz unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.3Kommunales Jobcenter - Planung 2026Zur Vorlage · BV-289/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-289/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für das Jahr 2025 sowie der Planung des Arbeitsmarktprogramms für 2026. Der Rat der Stadt Hamm soll den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für das Jahr 2026 befürworten.
Für das Jahr 2026 wird ein Bundesbudget von 34,27 Millionen Euro ermittelt, welches sich aus 15,73 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen und 18,55 Millionen Euro für Verwaltungskosten zusammensetzt. Für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms stehen 12,33 Millionen Euro zur Verfügung, wobei eine Umschichtung von 3,40 Millionen Euro aus dem Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen ist. Die finanziellen Mittel umfassen zudem 1,8 Millionen Euro für die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie 400.000 Euro für ein Vermittlungsbudget. Als inhaltlicher Schwerpunkt für 2026 wurde das Thema Vielfalt mit Fokus auf Zuwanderung festgelegt.
Die vorläufigen Ergebnisse für 2025 weisen bis zum Stand des 30. September 2025 eine Gesamt-Integrationsquote von 54 Prozent aus. Für das Jahr 2026 werden quantitative Ziele von insgesamt 3.550 Integrationen angestrebt, wobei 850 Integrationen für Personen unter 25 Jahren vorgesehen sind. Mittelfristig bis Ende 2027 ist eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit bei unter 25-Jährigen um 50 Prozent sowie eine Steigerung der Integrationsquoten von Frauen und Migrantinnen das Ziel der Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.4Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-291/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-291/25 des Familienhauses befasst sich mit dem aktuellen Stand und der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Hamm. Ziel der Vorlage ist es, die Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen und die bestehenden Strukturangebote sowie Standardprogramme zu beschließen, um den präventiven Kinderschutz zu sichern. Zu den festgesetzten Angeboten zählen die Schreisprechstunde und das Babylotsenangebot der St. Barbara-Klinik sowie der Johanniter Kliniken, die Willkommensbesuche mit Rabatzgruppen, die Hammer Hausbesuche, das Programm „Kleine Knirpse“ und die Familienpaten.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sehen für das Jahr 2026 Aufwendungen in Höhe von 953.000 Euro vor, die im Jahr 2027 auf 1.048.000 Euro ansteigen. Die entsprechenden Einzahlungen belaufen sich auf 102.0<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für 2026 beziehungsweise 103.000 Euro für 2027, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 851.000 Euro für 2026 und 945.000 Euro für 2027 ergibt.
Zusätzlich werden die Digitalisierung der Willkommensbesuche durch einen digitalen Ordner sowie das neue Veranstaltungsformat „Hammer Mama Party“ thematisiert. Die Vorlage führt zudem eine Geburtenstatistik für das Jahr 2024 an, die 1.546 Lebendgeburten ausweist, was einem Rückgang von etwa 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Als Gründe für einen steigenden Unterstützungsbedarf werden psychische Belastungen bei Kindern sowie die Situation von Familien aus der Ukraine angeführt. Die Beratung der Vorlage ist für die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie den Rat im Dezember 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Perspektiven Elternschule Hamm 2026 ff: Aktualisierung der Standardprogramme und MaßnahmenZur Vorlage · BV-292/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-292/25 befasst sich das Familienrathaus mit der Aktualisierung der Standardprogramme und Maßnahmen der Elternschule Hamm für die Jahre 2026 und folgende. Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Eltern in ihrer Bildungs- und Erziehungstätigkeit durch präventive und inklusive Angebote für Familien ab der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder. Die organisatorische Struktur basiert auf der Geschäftsstelle im Familienrathau sowie dem Verein Elternschule e.V.
Für die Jahre 2026 und 2027 sind städtische Eigenanteile sowie Auszahlungen in Höhe von jeweils 300.000 € vorgesehen, wobei die Haushaltsmittel in der Planung ab 2026 berücksichtigt sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Entwicklung der Elternschule zur Kenntnis nimmt und die Strukturangebote bei gesicherter Finanzierung beschließt. Die Beratung erfolgt vorberatend im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 1. Dezember 2025 und beschließend im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025.
Rückblickend auf das Jahr 2024 wurden aus einem Elternbildungsbudget von 296.487,00 € insgesamt 85 Maßnahmen für 8.963 Elternteile umgesetzt. Die zukünftige Budgetplanung ab 2026 sieht eine Verteilung vor, die etwa 30 % auf FuN-Kurse, 25 % auf präventive Angebote sowie 30 % auf die Beratung besonderer Zielgruppen entfallen lässt. Die restlichen Mittel sind für themenbezogene Angebote und Fortbildungen vorgesehen. Zudem ist die Förderung von Elterncafés sowie das Projekt „Eltern mischen mit“ geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt HammZur Vorlage · BV-309/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-309/25 sieht die Anpassung der bestehenden Satzung vom 16. September 2014 vor. Hintergrund der geplanten Änderung sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung.
Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist die Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Durch die Anpassung soll eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen erarbeitet.
Das Verfahren sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage am 1. Dezember 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberatend behandelt. Am 8. Dezember 2025 folgt die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neufassung der Satzung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.7Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor dem Hintergrund des GanztagsanspruchsZur Vorlage · BV-362/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-362/25 des Jugendamtes sieht eine Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor, um dem Ganztagsanspruch gerecht zu werden. Ziel ist der Ausbau der Offenen Ganztagsschulbetreuung (OGS) sowie der Ferienangebote im Rahmen der Jugendhilfe. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Angebot auf 18 Standorte ausgeweitet werden, um über zehn Ferienwochen hinweg 450 Plätze pro Woche bereitzustellen. Die Planung umfasst zudem ein zentrales Angebot für die Weihnachtsferien sowie eine spezifische Kapazität an der Mark-Twain-Schule. Die drei bisherigen Angebotsstränge sollen zu einem gesamtstädtischen Angebot zusammengeführt werden, das künftig auch Schüler der Klassen 5 und 6 einschließt.
Die finanzielle Planung sieht für das Amt für Jugendhilfe für die Jahre 2026 bis 2028 steigende Aufwendungen vor, die von 485.680 € auf 1.273.400 € ansteigen. Für das Amt 51 sind ab 2027 jährliche Aufwendungen von 500.000 € vorgesehen. Die Haushaltsbelastung der Stadt Hamm wird für 2026 mit 393.274 €, für 2027 mit 861.623 € und für 2028 mit 1.078.198 € kalkuliert. Während die Elternbeiträge unverändert bleiben, wird künftig eine Gebühr für die Mittagsverpflegung in Höhe von 4,00 € pro Tag erhoben. Die Stadt fördert neue Angebote als Fehlbetragsfinanzierung mit einer Obergrenze von maximal 150 € pro Kind und Woche, wobei die Stadt im Regelfall bis zu 100 € zuzahlt. Die Umsetzung der Regelungen wird der Verwaltung übertragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.8Verlängerung des Projekts Krisenintervention bei JugendkriminalitätZur Vorlage · BV-367/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung des Projekts „Krisenintervention bei Jugendkriminalität“ vorgelegt. Die Verwaltung beantragt, das bestehende Kriseninterventionsteam für delikvente Jugendliche und Intensivstraftäter für den Zeitraum vom 1. Januar 202ng bis zum 31. Dezember 2027 fortzuführen, sofern die städtische Finanzierung gesichert ist. Das Projekt, welches seit Mai 2024 durch die Träger Friedrich-Wilhelm-Stift und die Outlaw gGmbH umgesetzt wird, verfolgt das Ziel, Jugendliche mit hohem Delinquenzpotential aufzusuchen, Straftaten zu verhindern und die Entwicklung alternativer Lebensentwürfe zu begleiten.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf 224.500 Euro und für das Jahr 2027 auf 231.000 Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Kosten zwischen 270.000 Euro und 410.000 Euro lagen, sinken die geplanten Ausgaben aufgrund der etablierten Projektstrukturen. Die Finanzierung umfasst Personalkosten für zwei Vollzeitäquivalente sowie Pauschalen für Sach- und Overheadkosten und Sonderkosten für pädagogische Angebote.
Die Vorlage durchläuft im Dezember 2025 die Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 5.Mitteilungen
- 5.1Änderungen in der Kita-Bedarfsplanung im Sozialraum UentropZur Vorlage · MI-23/25 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Kita-Bedarfsplanung für den Sozialraum Uentrop ergeben sich Änderungen bezüglich eines geplanten Neubaus. Nachdem der Friedrich-Wilhelm-Stift aufgrund der Refinanzierungsstruktur des KiBiz von der Errichtung einer zweiten Einrichtung in seinem Bestand Abstand genommen hat, wurde ein alternativer Standort am Alten Uentroper Weg (Gemarkung Werries) identifiziert.
Die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Kindertageseinrichtung bleibt von diesem Standortwechsel unberührt. Geplant sind weiterhin vier Gruppen für insgesamt bis zu 45 Kinder. Durch die Änderung des Standortes kann die Inbetriebnahme voraussichtlich bereits zum Kitajahr 2026/2027 erfolgen, statt wie ursprünglich vorgesehen zum Kitajahr 2027/2028.
Die Trägerschaft für die neue Einrichtung wird die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems übernehmen. Die AWO beabsichtigt, wirtschaftliche und pädagogische Synergien zu nutzen, indem Übergangsgruppen aus dem Sozialraum Heringen in den neuen Standort integriert werden. Damit soll der Einsatz des Bestandspersonals gesichert werden. Die Anpassungen werden im nächsten Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung der frühkindlichen Bildung aufgenommen und dem Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 6.Verschiedenes