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Beschlussvorlage

Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

BV-326/25 01.12.2025 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant, die im Rahmen des Landesprogramms „NRWeltoffen“ beantragten Mittel für die Jahre 2026 und 2027 sowie den erforderlichen städtischen Eigenanteil an den Evangelischen Kirchenkreis Hamm weiterzuleiten. Gegenstand der Beschlussvorlage BV-326/25 ist die Umsetzung und Fortschreibung des lokalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Die Finanzierung der Maßnahmen setzt die Bewilligung der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sicherstellung der städtischen Mittel voraus. Bei einer Zusage der Landesförderung in Höhe von jährlich 73.500 Euro übernimmt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 20 Prozent, was einem Betrag von 18.375 Euro entspricht. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich somit auf 91.875 Euro.

Die Mittel sind für die Unterstützung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ sowie des Runden Tisches gegen Rassismus und Gewalt vorgesehen. Damit soll die Arbeit am Konzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus fortgesetzt werden. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über den Vorschlag beraten.

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