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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 09.12.2020, Nr. 0026/20 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu Corona-Auswirkungen
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Liquidation der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH und Beteiligung an der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 0291/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 der Liquidation der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH zugestimmt. Die Gesellschaft, an der die Stadt Hamm über die Hafen Hamm GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH mit einer Beteiligung von 1,64 % Gesellschafter ist, soll mit Wirkung zum 30. Juni 2021 aufgelöst werden. Der Rat wies die Vertretung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH an, die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschaversammlung der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH vom 24. November 2020 umzusetzen.
Gleichzeitig beschloss der Rat die mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH an der neu zu bildenden Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Diese Beteiligung erfolgt in der Rechtsform einer GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von 0,4 % und einer Einlage in Höhe von 511,29 Euro. Ziel des Zusammenschlusses der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH und der VKA RWE GmbH mit Sitz in Essen ist die Bündelung kommunaler Interessen gegenüber der RWE AG sowie eine Kostenersparnis. Der Oberbürgermeister wurde als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH benannt. Ein Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg wird nach der Beschlussfassung durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Genehmigung der Bestellung von Herrn Selberg zum Vorstandsmitglied der Sparkasse HammZur Vorlage · 0318/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm beschlossene Ernennung eines neuen Mitglieds für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2026.
Die Notwendigkeit der Neubesetzung ergab sich aus dem Ausscheiden eines bisherigen Vorstandsmitglieds zum 31. März 2021. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW ist der Verwaltungsrat für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig, während die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse, in diesem Fall die Stadt Hamm, erforderlich ist.
Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit des Beschlusses damit, dass Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz über mindestens zwei geeignete Geschäftsleiter verfügen müssen, um das Vieraugenprinzip zu gewährleisten und die Handlungsfähigkeit des Instituts aufrechtzuerhalten. Da ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied nicht mehr zur Vertretung befähigt ist und die nächste ordentliche Ratssitzung erst im Juni 2021 stattgefunden hätte, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 2.+3. BauabschnittZur Vorlage · 0319/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Baubeschluss für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Umsetzung der Bauabschnitte 2, welcher eine Zweifachsporthalle und den Bauteil F umfasst, sowie des Bauabschnitts 3 mit der Sekundarstufe II (Bauteil E) unter Einbeziehung externer Planungsbüros zu beauftragen. Voraussetzung für diesen Beschluss sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2022.
Die Bruttobaukosten für beide Abschnitte belaufen sich auf insgesamt 13.361.000 Euro. Der zweite Bauabschnitt ist mit etwa 7.404.000 Euro veranschlagt, während der dritte Bauabschnitt Kosten in Höhe von rund 5.957.000 Euro verursacht. Zur Finanzierung stehen 10.085.000 Euro aus dem Haushaltsplan 2021 sowie eine Differenz von 3.658.000 Euro aus einer Schulpauschale des Landes zur Verfügung.
Die Planung wurde gegenüber ursprünglichen Entwürfen angepasst. Neben der Erweiterung von einer Einfach- zur Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen wurden Anpassungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie klimaschutzrelevante Bauteile wie Gründächer, eine Photovoltaikanlage und ein Blockheizkraftwerk in die Planung aufgenommen. Der Bauabschnitt 2 soll Anfang 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen sein, während der dritte Bauabschnitt im Frühjahr oder Sommer 2023 startet und nach den Sommerferien 2024 endet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 5.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Errichtung einer Lernfabrik 4.0, BaubeschlussZur Vorlage · 0331/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0331/21_VL behandelt den Baubeschluss zur Errichtung und Ausstattung einer Lernfabrik 4.0 am Eduard-Spranger-Berufskolleg sowie die Ersatzpflanzung von zwölf Bäumen. Das Vorhaben umfasst einen Neubau mit einer Nutzungsfläche von etwa 995 Quadratmetern, der unter anderem einen Kfz-Raum sowie einen CNC-Maschinenraum beinhaltet, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand.
Die Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.877.000 Euro. Davon entfallen 4.029.300 Euro auf Einzahlungen, wobei eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 90 Prozent vorgesehen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt 1.847.700 Euro. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird ein Mehrbedarf von etwa 1.400.000 Euro angemeldet.
Aufgrund veränderter Anforderungen wird das Projekt als Weiterbildungseinrichtung statt als Werkstatthalle realisiert. Dies führt durch technische Komplexität, eine neue Dachbegrünung und die Integration zusätzlicher Nutzungseinheiten wie eines barrierefreien WCs zu einer Nutzflächenmehrung von etwa 95 Quadratmetern sowie zu gestiegenen Materialpreisen. Die Kosten für den Baukörper werden mit 3.945.000 Euro veranschlagt, während die Kosten für die Ausstattung 1.931.900 Euro betragen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung und Ausstattung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne beschließen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und der Beauftragung externer Fachplanungsbüros betraut. Der Baubeginn ist für Ende 2021 geplant, die Fertigstellung soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2022ffZur Vorlage · 0338/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem im Jahr 2012 zwischen der Verwaltung und den Trägern der Wohlfahrtspflege einvernehmlich entwickelten Fördermodell. Die Förderung dient der Unterstützung von Angeboten, die die selbstständige Lebensführung im Quartier fördern und zur Prävention von Vereinsamung beitragen sollen.
Die finanziellen Aufwendungen für die Bezuschussung sind mit einer jährlichen Dynamisierung von 3,5 % zur Deckung prognostizierter Kostensteigerungen festgesetzt. Für das Jahr 2022 sind 43.244 Euro vorgesehen, für 2023 44.757 Euro und für 2024 46.323 Euro. Die Mittel verteilen sich auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Evangelischen Kirchenkreis Hamm.
Die weitere Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Träger sind verpflichtet, jeweils bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der Kosten, Finanzierung sowie einen Sachbericht umfasst. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung der Bezuschussung bis 2024, wobei eine erneute Überprüfung der Förderung nach diesem Zeitraum im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 7.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0374/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. Juni 2021 den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Straßeneinigungsbetriebs Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Jahresabschluss und den Lagebericht erteilt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.654.740,59 Euro aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 404.746,90 Euro. Dieser Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des ASH sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Grundlage für die Feststellung des Abschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Abschlusses und des Lagebertes erfolgte mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Prüfbericht wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 8.Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB) - GremienbesetzungZur Vorlage · 0388/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) vorgelegt. Der Antrag betrifft die personelle Veränderung des städtischen Vertreters innerhalb des Gremiums.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der bisherige Vertreter mit Wirkung zum 31. Juli 2021 aus der Gesellschafterversammlung der HGB abberufen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Hamm zum genannten Zeitpunkt. Als Nachfolge wurde ein neuer städtischer Vertreter für die Gesellschafterversammlung benannt, der die Vertretung der Stadt ab dem 1. August 2021 übernehmen soll.
Die Entscheidung über die Benennung des Vertreters erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Vorlage in der Sitzung am 29. Juni 2021 mit der entsprechenden Beschlussvorschrift angenommen.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0396/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Grund für die Anpassungen ist die Umstellung des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) durch die Landesregierung NRW. Das Programm wird sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Grundschulzeit ausgeweitet.
In der Folge ändern sich die Unterrichtsgebühren für den dritten JeKits-Jahrgang von bisher 420 Euro auf 276 Euro pro Jahr, da die Gebührenhöchstgrenze durch das Land neu vorgegeben ist. Gleichzeitig entfällt der Titel „JeKitsPlus im dritten Schuljahr“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einnahmeverlust durch die geringeren Gebühren durch die Übernahme von Sozialbefreiungen durch das Land teilweise ausgeglichen wird.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Verstetigung des Angebots „Elementarer Eltern-Kind-Unterricht“ sowie die Aufnahme des „Elementaren Musizierens“ für Kinder mit Begleitperson in die Gebührenordnung. Zudem wurde der Begriff des Vorgängerprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Satzung entfernt. Die Satzung enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zur Gebühr für die Überlassung von Instrumenten und zur Erstattung bei Unterrichtsausfall. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenmindererträge werden auf etwa 65.232 Euro geschätzt, während durch die Erstattung von Sozialermäßigungen Mehrerträge in Höhe von 25.000 Euro erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0401/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. August 2021 beschlossen. Die Anpassungen der Satzung basieren auf verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Erfordernissen.
Im Bereich des elementaren Musikunterrichts wurde die Umsetzung von Programmen in Kindertageseinrichtungen an die aktuelle Rechtslage im KiBiz angepasst, wodurch nun Kooperationsprogramme wie „Kita und Musikschule“ vorgesehen sind. Zudem wurde die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ in das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) überführt und die Laufzeiten der Programme entsprechend der neuen Struktur angepasst.
Die Liste der Kooperationspartner wurde um stationäre Senioreneinrichtungen erweitert. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Unterrichtsform: Neben dem Präsenzunterricht wurde die Möglichkeit verankert, in begründeten Ausnahmefällen Distanzunterricht oder hybride Formate einzusetzen. Die Entscheidung über die pädagogische und organisatorische Umsetzung dieser Formate liegt bei der Musikschulleitung.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Instrumentenüberlassung, die Fristen für An- und Abmeldungen sowie die Probezeiten. Zudem wurden die Bedingungen für einen Ausschluss vom Unterricht, etwa bei Zahlungsverzug oder unentschuldigtem Fehlen, präzisiert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KGZur Vorlage · 0407/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG sowie der mittelbaren Beteiligung an der Komplementärgesellschaft Wasserstoffzentrum Hamm GmbH zugestimmt. Die Stadtwerke Hamm GmbH wird als Kommanditistin mit einer Einlage von bis zu 2.500 Euro an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG beteiligt. Zudem wurde die Ermächtigung beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH dazu zu berechtigen, den Abschluss notwendiger Verträge, einschließlich eines Konsortialvertrages, zu befürworten.
Ziel des Vorhabens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung und der Betrieb eines Wasserstoffclusters im östlichen Ruhrgebiet. Geplant ist eine Power-to-Gas-Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff am Standort des Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG. Die Anlage soll mit einer Leistungsaufnahme von bis zu 20 MW betrieben werden, wobei die Stromversorgung bevorzugt über erneuerbare Energien erfolgen soll. Die Infrastruktur soll die Versorgung des öffentlichen Personennahverkehrs, kommunaler Fahrzeugflotten sowie industrieller Abnehmer ermöglichen.
In einer ersten Projektphase sollen technische und wirtschaftliche Machbarkeitsanalysen sowie die Einwerbung von Fördermitteln im Fokus stehen. Für diese Vorentwicklungsphase wird ein Finanzbedarf von etwa 600.000 Euro erwartet, wobei ein Großteil durch Fördermittel gedeckt werden soll. Die weitere Projektentwicklung und etwaige Kapitalerhöhungen werden nach Abschluss der Studien in den zuständigen Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH entschieden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2020Zur Vorlage · 0409/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0409/21_VL befasst sich mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2020. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt und den Jahresüberschuss in Höhe von 1.399.077,31 Euro beraten. Die Prüfung durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, über die Verwendung des Jahresüberschusses zu entscheiden. Der Vorschlag sieht vor, den gesamten Betrag von 1.399.077,31 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Zusätzlich wird dem Rat der Stadt Hamm beantragt, die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entlasten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Charta Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 0410/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 verabschiedet. Die Charta stellt eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet dar, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Grundlage der Initiative sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, wobei der Fokus insbesondere auf den Zielen für menschenwürdige Arbeit, nachhaltigen Konsum sowie Klimaschutz liegt.
Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei kommunalen Einkäufen verstärkt nachzuweisen und den Anteil fair gehandelter Produkte bei öffentlichen Beschaffungen sowie kommunalen Veranstaltungen zu erhöhen. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen, Fairtrade-Kitas und Fairtrade-Jugendhäuser gesteigert sowie die Bedeutung des Fairen Handels im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung gestärkt werden. In der Verwaltung soll mindestens eine Ansprechperson für das Thema benannt werden.
Zusätzlich zu den regionalen Zielen der Charta hat die Stadt Hamm drei ergänzende Ziele festgelegt. Dazu gehört der bevorzugte Einkauf von Produkten des Fairen Handels bei anerkannten Organisationen sowie die Durchführung von vier Informationsveranstaltungen für Schulen und Kitas bis zum Jahr 2025. Bis 2028 soll zudem ein Konzept zum Thema „Fairer Handel im Sport“ in Kooperation mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund entwickelt werden, das auch den Einsatz von Sportmitteln aus fairer Produktion berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0413/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0413/21 eine Änderung in der Gremienbesetzung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beschlossen. Konkret wurde die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgenommen. Als Nachfolger für diese Position wurde ein neues Mitglied entsandt.
Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt. Die Neubesetzung der Position erfolgt vor dem Hintergrund, dass die bisherige Vertretung nach der Kommunalwahl aufgrund der unveränderten Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit bei der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH nicht weiter in der Gesellschafterversammlung verbleibt.
Zudem wurde die Anweisung erteilt, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages dem Beschluss zur personellen Änderung in der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zustimmen sollen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- D.Anträge
- 1.Öffnung der Grünfläche an der LaguneZur Vorlage · 0142/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Beratung über die Haushaltsansätze des Haushaltsplans 2021 einen Antrag auf die Bereitstellung investiver Mittel gestellt. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer nutzbaren Außenfläche am Hallenbad Lagune in Herringen.
Konkret wird die Öffnung der Grünfläche, die sich zwischen der Lagune und der Platzanlage an der Glück-Auf-Halle befindet, angestrebt. Die Fläche soll als Liegefläche für Besucherinnen und Besucher des Hallenbades, insbesondere für Familien, zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsteller führen an, dass eine solche Aufwertung des Standorts die Qualität des Hallenbades steigern und die Aufenthaltsqualität im Wohnquartier erhöhen würde. Dabei wird auf die Funktion von Hallen- und Freibädern für die lokale Lebensqualität verwiesen.
Im Antrag wird zudem ein Vergleich zu den Hallenbädern in Bockum-Hövel und Heessen gezogen, die bereits über Außenbereiche als Liegeflächen verfügen. Die Wählergruppe Pro Hamm beantragt daher, die entsprechenden Mittel für die Umsetzung dieses Vorhabens in den Haushalt 2021 einzustellen. Der Antrag liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vor.
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Beratungsfolge
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- E.Verschiedenes