Entsorgung Elektrogeräte
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0042/21 vorgeschlagen, im Stadtbezirk Sammelbehälter für kleinteilige Elektrogeräte aufzustellen. Als mögliche Standorte wurden die Bereiche neben den vorhandenen Glascontainern ins Auge gefasst. Ziel der Initiative ist es, die fachgerechte Entsorgung zu erleichtern und zu verhindern, dass Elektrogeräte über den Restmüll oder die Wertstofftonnen entsorgt werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und weist darauf hin, dass die Nutzung von Depotcontainern, wie sie in anderen Kommunen teilweise seit 2014 eingesetzt wurden, aufgrund rechtlicher Änderungen nicht mehr umsetzbar ist. Die Verwaltung begründet dies mit der geänderten Gefahrgutverordnung von 2017 sowie dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Insbesondere die Gefahr von Entflammungen durch Lithium-Ionen-Batterien bei der Verladung oder durch Kurzschlüsse stellt ein Risiko dar. Das bloße Abkippen von Depotcontainern in Sammelbehälter ist nach den aktuellen europäischen Vorgaben nicht mehr zulässig.
Die zuständige Fachabteilung verweist abschließend auf die gesetzlichen Regelungen des Elektroaltgerätegesetzes. Demnach ist der Handel bei einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen.
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- 10.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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