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Stlgnahme

Grüner Pfeil Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße / Menzelstraße

0376/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0063/22 den Vorschlag eingebracht, im Kreuzungsbereich Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und Menzelstraße einen grünen Pfeil zu installieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Rückstau im genannten Bereich zu vermeiden. Die Fraktion merkte an, dass ein entsprechender Rechtsabbiegepfeil bereits in der Vergangenheit an dieser Stelle vorhanden war, jedoch aus nicht näher genannten Gründen entfernt wurde.

In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0376/22 wird die Umsetzung dieses Vorschlags abgelehnt. Die Verwaltung führt an, dass die Einsatzmöglichkeiten von Grünpfeil-Schildern den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung unterliegen. Ein Rechtsabbiegepfeil darf laut diesen Vorschriften nicht eingesetzt werden, wenn die Linksabbieger der Gegenrichtung separat signalisiert sind. Da an der Kreuzung Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße / Menzelstraße eine solche separate Signalisierung der Linksabbieger besteht, ist die Installation eines grünen Pfeils nicht zulässig.

Die Verwaltung erläutert ferner, dass die separate Signalisierung der Linksabbieger im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlage im Jahr 2013 eingerichtet wurde. Diese Maßnahme diente der Verbesserung der Sicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. In diesem Zusammenhang wurde das zuvor vorhandene Grünpfeil-Schild im Jahr 2013 entfernt.

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