Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des Seniorenbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0689/22 die Benennung einer nachrückenden Person als Mitglied des Seniorenbeirates behandelt. Grundlage für das Verfahren ist ein Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Hamm vom 13. Dezember 2016, der festlegt, dass die sieben Bezirksvertretungen jeweils zwei Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates entsenden. Voraussetzung für eine Benennung ist, dass die betreffenden Personen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben.
In der für das Jahr 2020 begonnene Kommunalwahlperiode hatte die Bezirksvertretung Hamm-Rynern bereits zwei Personen für den Seniorenbeirat bestimmt. Da jedoch ein Mitglied der Vertretung mit Wirkung zum 2. Februar 2022 auf seine Mitgliedschaft im Seniorenbeirat verzichtet hat, wurde die Nachbesetzung der vakanten Position beantragt. Der Beschluss sieht vor, dass die Vertretung des Stadtbezirkes Hamm-Rhynern eine nachrückende Person für die laufende Wahlperiode benennt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Personalentscheidung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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