Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Sachstand Masterplan Wohnen, Büro IRI - Herr Heinze
- 2.2Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 3.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024
- 3.2Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
- 3.3Anmeldungen zu den Infrastruktur-Bedarfsplänen des Landes • Landesstraßenbedarfsplan • ÖPNV-Bedarfsplan • Bedarfsplan RadschnellverbindungenZur Vorlage · BV-1558/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1558/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit den Anmeldungen der Stadt Hamm zu den Infrastruktur-Bedarfsplänen des Landes Nordrhein-Westfalen für Landesstraßen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Radschnellverbindungen. Die Maßnahmenanmeldungen wurden zwischen Mai und Juli 202verkehr 2024 fristgerecht eingereicht.
Im Bereich des ÖPNV sind Investitionen mit förderfähigen Ausgaben von über 5 Millionen Euro vorgesehen. Zu den zentralen Schienenprojekten gehören der Ausbau des Bahnknotens Hamm, die Strecken Dortmund–Hamm sowie die Anpassung der Strecke Hamm–Bielefeld auf eine Geschwindigkeit von 300 km/h. Weitere Vorhaben umfassen die Modernisierung des Hauptbahnhofs, die Untersuchung einer Regio-Stadtbahn sowie neue Haltepunkte in Westtünnen und Selmigerheide. Auf lokaler Ebene sind der Bau eines ZOB in Hamm-Werries, der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Wasserstoffbusse und die Weiterentwicklung von Schnellbuslinien aufgeführt.
Der Landesstraßenbedarfsplan beinhaltet Projekte wie die Ortsumgehung Hamm-Rhynern, für die die Planfeststellung im Jahr 2024 eingeleitet werden soll, sowie den Ausbau der L 665 im Bereich der Anschlussstelle Bönen, den Ersatzneubau der L 667 und den Neubau der L 547n. Im Radverkehr sind die Verlängerung des Radschnellwegs RS 1 nach Uentrop sowie die Unterstützung der Radschnellweg-Initiative F 35+ vorgesehen. Die Planung der B 63n erfolgt durch die Stadt Hamm im Rahmen einer Planungsvereinbarung. Die Verwaltung ist angewiesen, den Verfahrensfortschritt zu verfolgen und die politischen Gremien zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.4Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute HerringenZur Vorlage · BV-1569/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1569/2024 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem Ausbau der Hauptroute Herringen als Teil des Projekts „fahrradfreundliches Hamm“. Ziel der Initiative ist die sukzessive Erweiterung von elf Hauptrouten, wobei die Überplanung aller Routen bis zum Jahr 2025 und der bauliche Ausbau bis 2030 abgeschlossen sein soll. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Bericht zum Ausbau der Route Herringen zur Kenntnis zu nehmen, bei Bedarf Einzelausbaupläne vorzulegen und die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.
Die Route umfasst Abschnitte der Wilhelmstraße, der Lange Straße und des Herringer Weges bis zum Herringer Markt. Geplante Maßnahmen umfassen die Neuaufteilung von Fahrbahnquerschnitten, die Anpassung von Lichtsignalanlagen sowie die Verstärkung von Radfahrstreifen. Zu den spezifischen Projekten gehören die Umgestaltung der Bahnunterführung zwischen Bahnhofstraße und Wilhelmstraße, der Neubau einer Radfahrerfurt an der Einmündung Lange Straße/Wilhelmstraße sowie die Neuaufteilung der Querschnitte in der Dortmunder Straße und der Lange Straße.
Weitere Vorhaben beinhalten den Umbau der Lichtzeichenanlage am Herringer Weg/Bonifatiusweg, den Ausbau von Engstellen am Herringer Weg sowie die Schaffung neuer Radverkehrsanlagen in der Dortmunder Straße. Zudem sind der Neubau zweier Querungshilfen, die Beleuchtung und Deckensanierung am Schulzenweg und der Breite Hecke sowie die Prüfung der Ausweisung von Fahrradstraßen vorgesehen. Die Umsetzung ist in Sofortmaßnahmen, kurzfristige Umsetzungen sowie mittelfristige Planungen unterteilt. Finanzielle Auswirkungen oder ein städtischer Eigenanteil werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.5Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: EndberichtZur Vorlage · BV-1578/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1578/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Endbericht zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Bereich Hamm-Norden. Diese Planung dient als Grundlage für die künftige Entwicklung des Untersuchungsgebiets und deckt verschiedene Handlungsfelder ab, darunter die Grün- und Freiraumstruktur, den Klimaschutz, die Stadtgestaltung, die bauliche Nutzung sowie die Bereiche Verkehr und Mobilität.
Der Erarbeitungsprozess beruhte auf Bestandsanalysen sowie verschiedenen Beteiligungsformaten, wie etwa Planungswerkstätten und der Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgte durch die Planungsbüros Reicher Haase Assoziierte sowie Pesch und Partner. Mit der Verabschiedung der Rahmenplanung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der Planung vor, unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt- und Naturschutz. Die Beratungsfolge umfasst die Bezirksvertretungen Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel im September 2024 sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität als beschließendes Gremium.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.6Pflegeschnitt an AmphibienleitsystemenZur Vorlage · BV-1582/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung von Pflegeschnitten an Amphibienleitsystemen sowie an Amphibienquerungshilfen entlang städtischer Straßen und Wege in Hamm für das Jahr 2025. Dieser Plan sieht zudem die Option vor, die Maßnahmen auch in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie der Sicherstellung der Finanzierung durch die Haushaltspläne ab 2026.
Die Arbeiten umfassen das Zurückschneiden von Aufwuchs entlang der Leiteinrichtungen und die Reinigung der Querungshilfen, um die Funktionalität für die Wanderungsbewegungen von Amphibien zu erhalten. Betroffen sind Abschnitte der Warendorfer Straße, der Fährstraße, der Werler Straße (B63), der Baumstraße, des Weges Am Tibaum sowie des Heinz-Kruse-Wegs. Gemäß den geltenden Vorgaben sollen die Rückschnitte zweimal jährlich, jeweils im Mai und September, erfolgen.
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 120.000 Euro entspricht. Die Ausschreibung der Leistungen soll für den Zeitraum von drei Jahren erfolgen, um durch die langfristige Planungssicherheit für Auftragnehmer mögliche Einsparungen zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.7Errichtung eines Pavillons am Burghügel MarkZur Vorlage · BV-1586/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Errichtung eines neuen Pavillons am Burghügel Mark. Gemäß der Beschlussvorlage BV-158lag6/2024 des Tiefbauamtes soll die bestehende Holzüberdachung durch einen Neubau ersetzt werden, um die Aufenthaltsqualität an diesem Ort zu steigern. Der Entwurf sieht eine Konstruktion aus Stahl, Stein und Holz vor, deren Materialität an die Ringmauer der Hochmotte angelehnt ist.
Der neue Bau soll auf einem leicht erhöhten, kreisförmigen Sockelfundament errichtet werden. Durch eine Rampe wird ein barrierefreier Zugang zu den wettergeschützten Sitzplätzen ermöglicht. Der Bereich um den Pavillon soll durch befestigte und teilüberdachte Freiflächen sowie zusätzliche Bänke ergänzt werden, um die Nutzung für Gruppen, etwa Schulklassen, zu fördern.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 100.000 Euro. Davon sind 20.000 Euro für das Jahr 2024 und 80.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über das Bezirksbudget Uentrop. Neben dem Pavillonbau ist die Anpassung der umliegenden Flächen sowie die Erneuerung der vorhandenen Ausstattung durch die Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.8Ausbau und Anpassung von 4 Lichtsignalanlagen im Zuge des Ausbaus der GoethestraßeZur Vorlage · BV-1619/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Ausbaus der Goethestraße sieht eine Beschlussvorlage die Anpassung von vier Lichtsignalanlagen vor. Betroffen sind die Knotenpunkte an der Südring, Bismarckstraße, Feidikstraße sowie die Schillerstraße. Aufgrund der veränderten Geometrie im Zuge der Baumaßnahmen sollen Mast- und Steuergerätestandorte angepasst, Signalgeber ergänzt und neue Steuerungen erstellt werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen zudem die Ausstattung aller Überwege mit Blindensignalen sowie den Einsatz von Thermal-Detektoren zur besseren Erfassung von Radfahrern. Für linksabbiegende Radfahrer sollen Aufstellflächen geschaffen werden. Zur Förderung des ÖPNV ist der Einbau von Roadside-Units vorgesehen, um eine priorisierte Weiterfahrt von Bussen durch einen technischen Dialog mit den Anlagen zu ermöglichen. An der Kreuzung Goethestraße/Schillerstraße soll zudem eine Fußgängeranlage zu einer Vollanlage erweitert werden.
Hinsichtlich der Vergabe wird eine freihändige Vergabe an das Unternehmen Yunex vorgeschlagen. Dies begründet die Verwaltung mit der technischen Kompatibilität zu bereits vorhandenen Anlagenteilen wie Steuergeräten und Verkabelung sowie wirtschaftlichen Erwägungen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 250.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 62.500 Euro beträgt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlung an den Rat
- 4.1Rahmenkonzept Glückauf-Stadion mit umliegenden BereichenZur Vorlage · BV-1429/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1429/2024 liegt ein Rahmenkonzept für das Glückauf-Stadion und die umliegenden Bereiche vor. Der Rat soll das Konzept sowie die Qualifizierung der Sportanlagen und des Parkplatzes südlich des TC-Herringen beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das geplante Gesamtvolumen der Teilprojekte beläuft sich auf etwa 3 Millionen Euro. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die entsprechenden Mittel für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 einzustellen und die Planungsvorbereitung, einschließlich Ingenieur- und Gutachterleistungen, bei Vorliegen der Mittel einzuleiten.
Die Maßnahmen umfassen die Grundsanierung des Stadions mit Massenausgleich, Naturrasen-Kleinspielfeld, Laufbahnen, Weitsprunganlage und einer Multifunktionshalle sowie die Sanierung des Parkplatzes an der Heinrich-Schmidt-Straße/Schachtstraße. Zudem ist die Umgestaltung eines Rasenplatzes beim SVF-Herringen zu einem Kunststoffrasenplatz vorgesehen, wobei der Verein einen Kostenanteil von 50 Prozent übernimmt. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers für Mehrgenerationen- oder Seniorenwohnen zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule.
Für die Umsetzung ist eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Die Festsetzung als Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 05.014 muss für die geplante Multifunktionshalle voraussichtlich geändert werden, während ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 aufgehoben werden soll. Für die Flächen südlich der Heinrich-Schmidt-Straße ist ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Eine Entwässerung nach Norden ist unter Berücksichtigung einer Regenrückhaltung möglich; hierzu sind weitere Angaben zum Versiegelungsgrad und zur Anzahl der Wohneinheiten für den Lippeverband einzuholen. Für die Haushaltsjahre 2024/25 entstehen keine Kosten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.2Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-ParkZur Vorlage · BV-1556/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Übertragung des Projekts zur Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-Park an die Hamm.Invest GmbH. Mit der Weiterleitung der entsprechenden Zuwendungsmittel soll die bauliche Umsetzung durch die Gesellschaft erfolgen. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Grünen Umweltachse Werries.
Die geplante Anlage wird einen derzeitigen Kfz-Parkplatz im Eingangsbereich des Maxi-Parks ersetzen und als barrierefreie Abstellmöglichkeit dienen. Geplant sind insgesamt 327 Fahrradstellplätze, darunter 24 überdachte Plätze für Lastenräder sowie größere Fahrräder. Das Angebot soll zudem Lademöglichkeiten für E-Bikes und eine mögliche Reparaturstation umfassen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Anschlussleitung zur Kanalisation erneuert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert, um die Sicherheit in den Abendstunden zu gewährleisten. Eine ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Anlage wird aufgrund von Verschattung durch den Baumbestand nicht realisiert.
Die geschätzten Brutto-Baukosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen 0,5 Millionen Euro aus Fördermitteln der „FöRi Nah“ im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die restlichen 600.000 Euro durch die Hamm.Invest GmbH über Darlehen finanziert werden sollen. Die Stadt übernimmt dabei eine jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung in Höhe von 52.000 Euro an die Hamm.Invest GmbH. Durch die Neugestaltung soll der Suchverkehr von Pkw im Bereich des Bürgeramtes Uentrop reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.3Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1565/2024 wird der Endbericht zum „Masterplan Wohnen“ als planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage vorgelegt. Der Rat der Stadt Hamm soll diesen Masterplan beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Einbeziehung eines Fachbüros zu aktualisieren. Die Aufgaben umfassen zudem die Überprüfung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die regelmäßige Anpassung von Potenzialflächen und Stadtbezirkssteckbriefen. Der Lenkungskreis soll zur Verstetigung der Wohnungsmarktbeobachtung und des fachlichen Austauschs fortgeführt werden.
Der Prozess zur Erstellung des Masterplans begann mit der Beauftragung eines Fachbüros im Oktober 2022. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadt zwischen dem 10. und 12. September 2024 beraten. Im Anschluss folgen Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz am 24. September 2024. Nach der Beratung im Hauptausschuss am 30. September 2024 soll der Rat am 1. Oktober 2024 entscheiden.
Der Masterplan dient als informelles Planungsinstrument für wohnungspolitische Fragestellungen. Die Flächen der Wohnbaulandinitiative sind bereits in die Wohnbauflächenpotenziale des Masterplans eingeflossen, sodass die Initiative nach dem Beschluss nicht mehr als eigenständiges Instrument geführt wird. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.5Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für ein etwa 54 Hektar großes Gebiet im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ in Hamm-Rhynern. Grundlage der Vorlage BV-1572/2024 ist die Prüfung der Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich, der der Schaffung von Wohnraum dienen soll. Die Untersuchungen sollen gemäß § 165 BauGB erfolgen, um eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen.
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Verwaltung mit diesen Untersuchungen zu betrauen. Dabei sollen externe Dienstleister sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einbezogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erfragung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sowie der Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“.
Die geschätzten Aufwendungen für die Untersuchungen, die unter anderem Grundstückswertermittlungen, Prognosen und rechtliche Beratungen umfassen, werden auf 360.000 bis 440.000 Euro beziffert. Die Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Vorfinanzierung über ein Treuhandkonto möglich ist. Ein Beginn der Untersuchungen ist nach Klärung der Finanzierung vorgesehen. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses treten zudem die Rückstellungswirkung sowie die entsprechenden Beteiligungsregeln nach dem Baugesetzbuch in Kraft. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, die Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.6Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-1579/2024 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04.079 „Südlich Dünnebank“ in der Gemarkung Pelkum beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung eines Wohnparks auf einer Fläche von etwa 7.520 m² vor, auf der durch die Deutsche Reihenhaus AG circa 30 Reihenhäuser entstehen sollen. Das Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB geplant.
Das betreffende Areal befindet sich innerhalb der Arbeitersiedlung „Wiescherhöfen“ und liegt derzeit im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hamm. Die geplante Bebauung soll sich gestalterisch an den bestehenden Siedlungskörper anpassen, ohne dabei eine historisierende Nachbildung der ursprünglichen Gebäudetypen anzustreben. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 06.07.1989 im entsprechenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die Öffentlichkeit über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren. Der zeitliche Ablauf der Beratung sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat im Oktober 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.7Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage BV-1583/2024 des Stadtplanungsamtes wird die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Der betroffene Bereich umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge. Die Aufhebung des im Jahr 1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes ist vorgesehen, da dessen Festsetzungen den aktuellen städtebaulichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Das Verfahren soll als Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Aufhebung, unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Zur Information über den Planungsraum liegen ein Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
Der Beratungszyklus sieht die Einbindung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im September 2024 sowie der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und für Klima, Umwelt und Naturschutz vor. Nach der Vorberatung durch den Hauptausschuss soll der Rat am 1. Oktober 2024 über den Vorschlag entscheiden. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage verneint.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.8Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 – Am Langewanneweg. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Erweiterungen, Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen. Der Plan soll zudem die Bestandsnutzung sichern und den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – aufheben.
Der Geltungsbereich orientiert sich an bestehenden informellen Planungen, dem Masterplan Freiraum sowie der städtebaulichen Rahmenplanung für die Gebiete Rhynern, Berge und Westtünnen. Neben gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Flächen sind auch Flächen für kirchliche Nutzung und eine Kleingartenanlage vorgesehen. Die Straßentrasse der Verbindungsstraße Wiescherhöfen-Westtünnen wird im neuen Plan nicht mehr festgesetzt. Die Planung berücksichtigt Klimastandards des kommunalen Klimaaktionsplans sowie einen Handlungsleitfaden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung inklusive eines Umweltberichts und einer Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Gebiet verlaufen zudem eine Hauptversorgungsleitung sowie eine Richtfunktrasse.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung vor. Zudem wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 vorgeschlagen. Die Beratungsfolge umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat am 1. Oktober 2024 über die Vorlage entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.915. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1585/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage für die 15. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Stellplatzanlage südöstlich des Sachsenweges zu schaffen.
Das Vorhaben sieht den Bau einer Ergänzungsanlage mit etwa 75 Stellplätzen vor. Damit soll der Parkverkehr bei Veranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle geordnet werden, sobald die Halle nach ihrer aktuellen Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder ihrem ursprünglichen Zweck als Veranstaltungsgebäude dient. Zudem wird durch den Abbruch einer Parkfläche an der Dessauer Straße ein Bedarf an Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeche Sachsen deutlich. Die Planung sieht neben der Umwidmung von Flächen in Verkehrsflächen auch die Festsetzung von Grünflächen vor, wobei etwa 18 Bäume gepflanzt und eine begrünte Entwässerungsmulde angelegt werden sollen.
Das Verfahren erfolgt als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht verändert werden. Das Plangegebiet umfasst circa 0,55 Hektar im Bereich der Gemarkung Heessen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zu dem Entwurf eingereicht. Der Rat soll nun den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung verabschieden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.10Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1587/2024 des Stadtplanungsamtes sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,1 Hektar im östlichen Cityrandbereich der Stadt Hamm und liegt zwischen der Brändströmstraße, der Wilhelminenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Wohnraum.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von circa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus zehn bis zwölf Einzel- und Doppelhäusern sowie vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen zusammensetzen. Die bauliche Nutzung soll durch die Festsetzungen des Plans eine geordnete Wohnbebauung ermöglichen, wobei Vorgaben zur Begrünung und zur Begrenzung der Flächenversiegelung enthalten sind. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasste die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Der Rat der Stadt Hamm hat die Festsetzungen in der Sitzung am 1. Oktober 2024 beschlossen. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.10.1Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat eine Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Bebauungsplanzeichnung. Dabei sollen die zeichnerischen Eintragungen um die Kennzeichnungen „ED“ für Einzel- und Doppelhäuser im Gebiet WA1 sowie „E“ für Einzelhäuser im Gebiet WA2 ergänzt werden.
Diese Ergänzung dient der Verdeutlichung des städtebaulichen Konzepts, welches die Entstehung von Eigenheimen im westlichen und nördlichen Teil des Plangebiets vorsieht. Die inhaltliche Begründung des Bebauungsplans bleibt von dieser zeichnerischen Änderung unberührt, da das Planungsziel bereits Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens war. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst sowohl die angepasste Zeichnung als auch die dazugehörige Begründung. Die Vorlage liegt zur Beratung in den zuständigen Gremien vor, wobei der abschließende Beschluss im Rat für den 1. Oktober 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.11Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.13Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur zum sogenannten „Korridor B“ befasst sich die vorliegende Beschlussvorlage BV-1601/2024 mit dem Vorhaben Nr. 49, einer Höchstspannungsleitung zwischen Wilhelmshaven und dem Bereich Lippetal/Welver/Hamm. Ziel des Verfahrens ist die Festlegung eines etwa 1.000 Meter breiten Trassenkorridors zur Sicherung der Energieversorgung durch Windenergie. Die Stadt Hamm ist durch den geplanten Verlauf sowie einen Endpunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop betroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und diese förmlich zu beschließen. Die Fachämter der Stadt haben bereits eine Stellungnahme eingereicht, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates steht. In dieser Stellungnahme wird der Abschnitt „V49-55-H18“, der als Erdkabel die Lippe und Lippeaue unterqueren soll, aufgrund geringer Eingriffe befürwortet. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf potenzielle Konflikte mit bestehenden Bebauungsplänen, Wohnnutzungen im Außenbereich, dem Verlauf der A2 sowie auf Einschränkungen bei Nachnutzungsperspektiven am Kraftwerk Westfalen hin.
Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Klima, Umwelt und Naturschutz und den Hauptausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Ein Erörterungstermin ist für das dritte oder vierte Quartal 2024 vorgesehen; die verbindliche Festlegung des Korridors durch die Bundesnetzagentur wird für Mitte 2025 erwartet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.142. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1626/2024 strebt das Stadtplanungsamt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße in der Gemarkung Wiescherhöfen an. Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung und strukturelle Neuordnung des etwa 13 bis 15 Hektar großen Gewerbegebiets. Im Fokus steht dabei die Nutzung des Gebiets im Kontext der geplanten Nachnutzung des Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Änderung beabsichtigt, neue planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen, um das Gebiet vorrangig für produzierendes Gewerbe sowie bahnaffine Betriebe zu reservieren. Gleichzeitig sollen flächenintensive, nicht erforderliche Lagerflächen ausgeschlossen werden. Die Steuerung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten soll gemäß städtischer Konzepte erfolgen, wobei auch Aspekte des Klimaschutzes, des Umweltschutzes sowie der Erschließung durch Verkehr, Rad- und Fußwege, den ÖPNV und die Elektromobilität geprüft werden sollen. Bestehende Betriebe unterliegen dem Bestandsschutz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Hauptausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen der Planung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 5.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlage-Nr. 1153/23 hier: Korrektur des Sanierungsabschnittes lfd. Nr. 7 Sanierung der Heinrichstraße von Kamener Straße bis HängebankZur Vorlage · BV-1567/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1567/2024 beantragt das Tiefbauamt eine Änderung des Straßensanierungsprogramms. Konkret geht es um die Korrektur des Sanierungsabschnittes in der Heinrichstraße. Während in einer vorangegangenen Vorlage der Bereich von der Sparkasse bis zur Hängebank festgelegt worden war, soll dieser nun als Abschnitt zwischen der Kamener Straße und der Hängebank definiert werden. Diese Anpassung dient der Klarstellung des Sanierungsbereiches im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch diese Korrektur unverändert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 195.000 Euro, wobei eine Förderung durch das Land in Höhe von 156.000 Euro vorgesehen ist. Diese Förderung dient als Kompensation für entfallene Anliegerbeiträge, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 39.000 Euro beläuft. Die Korrektur des Sanierungsabschnittes ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch das Land sicherzustellen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung eingereicht. Begründet wird dies mit dem Zustand der Heinrichstraße und der Notwendigkeit, die bauliche Umsetzung vor der nächsten Frostperiode zu realisieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist die Verausgabung der Mittel für das Jahr 2024 geplant. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst Ende September stattfindet, wird eine kurzfristige Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Neubau der A 445 von Werl-Nord bis Hamm-Rhynern (A 2) Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG NRWZur Vorlage · BV-1568/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 445 von Werl-Nord nach Hamm-Rhynern liegt eine Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren vor. Aufgrund von Klageverfahren wurden Anpassungen in den Bereichen Wasser, Klima und Artenschutz vorgenommen. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und gibt dazu Hinweise zu den Themen Regenwasserrückhaltung, Klimaschutz sowie zur Lage einer ehemaligen Deponie im Trassenbereich ab.
In der Wasserwirtschaft begrüßt die Verwaltung die Umplanungen der vier Regenwasserbehandlungsanlagen, da diese der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Anlagen sollen künftig als kombinierte Regenrückhaltebecken mit Filtern ausgeführt werden. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Reduzierung der Rückhaltungshäufigkeit zu einer Erhöhung der hydraulischen Belastung des Bewerbach-Systems führt, was im Widerspruch zu den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz steht.
Hinsichtlich des Klimaschutzes kann der Abwägung zu den Treibhausgasemissionen gefolgt werden, sofern die Wirksamkeit des Klimaschutzplans durch entsprechende Bilanzierungen nachgewiesen wird und die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes erfüllt sind. Zudem wird auf eine Verfüllung im Bereich Hamm-Kump hingewiesen, in der bei früheren Untersuchungen erhöhte Gehalte an Schwermetallen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen in tieferen Bodenschichten festgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.32. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.5Ausbauplan S04/24 Hammer Straße 2. BAZur Vorlage · BV-1602/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan für den zweiten Bauabschnitt der Hammer Straße, welcher das Teilstück von der Katharinenstraße bis zur Hagenstraße umfasst, liegt als Beschlussvorlage vor. Die Maßnahme folgt auf den ersten Bauabschnitt und ist durch die Fahrbahnbeschaffenheit sowie die Neuverlegung eines Kanals durch den Lippeverband begründet.
Die Planung sieht eine Neuregelung des Einmündungsbereichs Katharinenstraße/Bäumerstraße/Blücherstraße vor, wobei die Katharinenstraße von der Hammer Straße abgebunden werden soll, um unter anderem Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge zu schaffen. Der zukünftige Straßenquerschnitt umfasst eine 7,85 Meter breite Fahrbahn mit einseitigen Schutzstreifen für Radfahrende sowie einen Parkstreifen für sechs Pkw zwischen der Katharinenstraße und der Andreasstraße. Die Gehwege werden auf Breiten zwischen 2,00 und 3,20 Metern angepasst. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Lützowstraße vorgesehen.
Technische Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Beleuchtung durch zehn neue LED-Leuchten sowie die Neugestaltung von Baumbeeten zur Kompensation entnommener Bäume und zur besseren Ableitung von Niederschlagswasser. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Beiträge in Höhe von 1.128.000 Euro, Fördermittel in Höhe von 602.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 330.000 Euro.
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- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.1Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II: 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss der MaßnahmenZur Vorlage · BV-1559/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt ein Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II vor, um dem Parkdruck in den umliegenden Wohnstraßen zu begegnen. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das online sowie durch eine Bürgerversammlung durchgeführt wurde, wurden die Ergebnisse ausgewertet. In der Knappenstraße nutzten rund 40 Prozent der Haushalte das Online-Format. Die Auswertung zeigt, dass 50 Prozent der Betroffenen die Parksituation als sehr problematisch und weitere 30 Prozent als zeitweise problematisch bewerten. Während zwei Drittel der Teilnehmenden aus der Knappenstraße die vorgeschlagenen Regelungen befürworten, äußerten Anwohner aus den Straßen Am Huckenholz und Märkische Straße überwiegend Skepsis gegenüber neuen Parkregelungen. Die Leitung des Marienhospitals II steht einer Bewohnerparkregelung grundsätzlich offen.
Das Konzept sieht die Einrichtung einer neuen Bewohnerparkzone „K“ vor. In der Knappenstraße sollen ab Herbst 2024 insgesamt 76 Stellplätze mit einer Kombination aus freien Plätzen und Parkscheibenregelung ausgestattet werden. Die Parkscheibenregelung gilt montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für eine Dauer von maximal zwei Stunden, während Bewohnerparkausweise eine unbegrenzte Nutzung ermöglichen. Für die Straßen Am Huckenholz und Märkische Straße sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewohnerparkplätze vorgesehen. Diese Gebiete werden als potenzielle Erweiterungsbereiche betrachtet, deren Bedarf Anfang 2026 durch eine erneute Parkraumerhebung geprüft werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.1Ausbauplan S 07/24 Kupferstraße (Erschließungsgebiet der SEG)Zur Vorlage · BV-1597/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 07/24 für die Kupferstraße im Erschließungsgebiet der SEG soll nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 778.500 Euro, wobei die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 28.800 Euro übernimmt. Die restlichen Kosten in Höhe von 749.500 Euro trägt die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH als Erschließungsträger in Vorleistung.
Das Vorhaben sieht eine verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche im Bereich der Heinrich-Heine-Straße, Kupferstraße und Wegastraße vor. Am westlichen Rand der Kupferstraße wird ein 2,50 Meter breiter Gehweg angelegt. Zudem werden drei Parkflächen mit insgesamt 24 Stellplätzen geschaffen. Die asphaltierten Straßen im Außenbereich erhalten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Plan umfasst zudem die Errichtung von Fuß-, Rad- und Anliegerwegen sowie Planstraßen, die durch Baumbeete gegliedert werden. Um die Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge zu gewährleisten, sind Wendeanlagen vorgesehen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Juli 2024 wurde ein Anliegen einer Bürgerin, die Parkplätze statt des Gehwegs forderte, nicht berücksichtigt. Die Entscheidung basierte auf der Priorisierung der Verkehrssicherheit für Fußgänger sowie der geringen Restfahrbahnbreite. Der Baubeginn für erste Maßnahmen wie Entwässerungsanlagen ist für Ende 2024 geplant. Der endgültige Straßenausbau erfolgt nach Erreichung eines Wohnbebauungsgrades von mindestens 80 Prozent.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.1Ausbauplan S 09/24 Kreisverkehr Hohenhöveler Straße/ Eichstedtstraße/ RautenstrauchstraßeZur Vorlage · BV-1588/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bochum-Hövel hat den Ausbauplan S 09/24 für den Kreisverkehr an der Hohenhöveler Straße, Eichstedtstraße und Rautenstrauchstraße beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Schulwegen durch die Einrichtung von Zebrastreifen an allen vier Zufahrten zum Kreisverkehr.
Im Zuge der baulichen Umsetzung werden neue Lichtanlagen mit moderner LED-Technik installiert, um die Sichtbarkeit der Fußgängerüberwege bei Dämmerung und Dunkelsetzung gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten. Für die Positionierung der Leuchten müssen zwei Bäume entfernt werden; ein Baum ist bereits geschädigt, beim zweiten Baum werden aufgrund von drohenden Wurzelbeschädigungen oder eines notwendigen starken Rückschnitts Fällungen vorgenommen. Ersatzpflanzungen sind in einer angrenzenden Grünanlage vorgesehen. Zur Förderung der Barrierefreiheit wird zudem ein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen auf den Gehwegen installiert.
An der südlichen und östlichen Zufahrt wird der bisherige, nicht mehr benutzungspflichtige Radweg zurückgebaut. Radfahrende, die geradeaus fahren, werden künftig über Fahrbahnmarkierungen geleitet, während für Rechtsabbieger weiterhin die Nutzung abseits der Fahrbahn möglich bleibt. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 90.000 Euro, wobei 40.000 Euro im Jahr 2024 und 50.000 Euro im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Anfragen
- 9.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-878/2024 Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefordert. Der betreffende Waldspielplatz ist aufgrund einer Neugestaltung seit mehreren Monaten gesperrt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum zeitlichen Ablauf und zum Umfang der Maßnahmen. Konkret wird nach dem genauen Beginn sowie der voraussichtlichen Dauer der Sperrung gefragt. Zudem wird thematisiert, ob die Arbeiten nicht bereits in den kälteren Frühlingsmonaten hätten durchgeführt werden können, um eine Nutzung im Sommer zu ermöglichen.
Des Weiteren möchte die Wählergruppe wissen, ob politische Gremien und Anwohner vorab über die Planung informiert wurden und welche konkreten Arbeiten sowie neue Spielgeräte Teil des Projekts sind. Auch Fragen zum bereitgestellten Budget, zu etwaigen Verzögerungen und zur Durchführung einer Bedarfsanalyse werden gestellt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Mitteilungsvorlagen
- 10.1Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm und Betreuung des Gigabitausbaus für Gewerbegebiete und (künftig) grauer Flecken unter Berücksichtigung eines operativen HandlungskonzeptsZur Vorlage · MI-260/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Hamm fortgesetzt. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens, das am 20. Juni 2024 abgeschlossen wurde, konnte die MICUS Strategieberatung GmbH erneut für einen Zeitraum von drei Jahren, von Juli 2024 bis Juni 2027, beauftragt werden. Eine rechtliche Verlängerung der Beauftragung bis Juni 2028 ist möglich. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027 liegt eine Fördermittelzusage in Höhe von 210.000 Euro vor.
Zudem wurde das operative Handlungskonzept zum Gigabitausbau fertiggestellt, welches die Umsetzung der Infrastrukturstrategie für das digitale Hamm leitet. Die geplanten Prozesse umfassen die Schaffung eines flächendeckenden Glasfasernetzes und dessen Integration in die Digitalstrategie der Stadt sowie die Erstellung einer vollständigen Datenbasis zur Versorgungslage im Geoinformationssystem (GIS). Die Umsetzung erfolgt durch eine Zusammenarbeit zwischen der MICUS Strategieberatung GmbH und dem Tiefbau- und Grünflächenamt. Dabei stehen die Koordination von Maßnahmen, die Priorisierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die effiziente Nutzung von Fördermitteln zur Schonung der kommunalen Finanzen im Fokus. Zudem soll die Einhaltung der Förderrichtlinien sichergestellt werden, um Rückzahlungen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.09.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 10.2Eröffnung des Haltepunkts WesttünnenZur Vorlage · MI-264/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haltepunkt Westtünnen wird am 10. Oktober 2024 um 11 Uhr offiziell eröffnet. Mit dieser Maßnahme erhält der Stadtbezirk Rhynern erstmals seit 1981 wieder einen Bahnanschluss. Die Umsetzung erfolgte in Kooperation mit der Deutschen Bahn, dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und dem Land Nordrhein-Westfalen. Am Eröffnungstag ist das Befahren der Strecke zwischen dem Hammer Hauptbahnhof und dem Haltepunkt Westtünnen kostenfrei möglich.
Der Haltepunkt wird durch die Linie RB 89 bedient, die im halbstündlichen Takt zwischen Münster, Hamm, Soest und Paderborn verkehrt. Die Zugverbindungen bestehen an allen Wochentagen von den frühen Morgenstunden bis Mitternacht. Über den Hammer Hauptbahnhof besteht Anschluss an den Fernverkehr sowie an Züge in das Ruhrgebiet und nach Ostwestfalen. Zur Ausstattung des Haltepunktes gehören Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter sowie Park&Ride-Plätze.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt im Ortskern von Westtünnen über die Buslinie 4. Für die Bereiche Berge und Rhynern wird derzeit ein bedarfsorientierter Verkehr in Form eines Anruf-Sammlentaxis oder eines Taxibusses entwickelt, da eine Linienbusverbindung aufgrund der Straßenbeschaffenheit des Südfeldweges aktuell nicht umsetzbar ist. Die Effektivität dieses Angebots soll nach einer gewissen Zeit anhand der Fahrgastzahlen und der Kundenzufriedenheit überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.3Anpassung Linienweg Buslinie 13Zur Vorlage · MI-265/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant eine Anpassung der Linienführung der Buslinie 13. Seit der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2019 verläuft die Linie nicht mehr über den Grenzweg, sondern nutzt den Ammerweg, um gemeinsam mit der Linie 5 die Haltestellen Starenschleife und Pinienweg zu bedienen.
In der praktischen Umsetzung konnte jedoch keine ausreichende Taktverdichtung zwischen den Linien 5 und 13 erreicht werden, da betriebliche Rahmenbedingungen eine solche Abstimmung verhinderten. Zudem liegen Hinweise von Personen mit Mobilitätseinschränkungen vor, die auf die Haltestelle Buchfinkenweg angewiesen sind.
In Absprache mit der Verkehrsgesellschaft Breitenbach (VGB) wird die Linie 13 nach den Herbstferien, voraussichtlich Ende Oktober, wieder über den Grenzweg führen. Damit wird die Haltestelle Buchfinkenweg erneut angefahren. Die Linienführung der Linie 5 bleibt auf dem Ammerweg unverändert. Die Fahrgäste werden über die Änderungen rechtzeitig informiert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Verschiedenes