Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Mündliche Berichte
- 2.1Sachstand Masterplan Wohnen, Büro IRI - Herr Heinze
- 2.2Sachstand Innenstadtbaustellen, Leiter d. Tiefbau- und Grünflächenamtes - Herr Gawin
- 3.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.1Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024
- 3.2Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
- 3.3Anmeldungen zu den Infrastruktur-Bedarfsplänen des Landes • Landesstraßenbedarfsplan • ÖPNV-Bedarfsplan • Bedarfsplan RadschnellverbindungenZur Vorlage · BV-1558/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen der Neuaufstellung der Infrastruktur-Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte für den Schienenverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. Die Anmeldungen, die zwischen Mai und Juli erfolgten, leiten sich aus bestehenden städtischen Planungen wie dem Nahverkehrsplan oder dem Masterplan Mobilität ab. Ziel ist die Aufnahme dieser Maßnahmen in die Landesplanung, um sie als künftige Förderprojekte zu sichern.
Im Bereich des Schienenverkehrs umfasst die Vorlage Projekte zur Kapazitätserweiterung des Bahnknotens Hamm sowie den Ausbau der Strecke Dortmund–Hamm, unter anderem zur Ermöglichung einer S-Bahn-Verlängerung. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Modernisierung des Hauptbahnhofs, dem Ausbau der Strecke Hamm–Bielefeld für höhere Geschwindigkeiten sowie der Schaffung neuer Haltepunkte in Westtünnen und Selmigerheide. Zudem werden die langfristige Perspektive einer Regio-Stadtbahn sowie die mögliche Reaktivierung der Trasse Hamm-Uentrop–Lippborg für den Personenverkehr aufgeführt.
Für den örtlichen Nahverkehr sind der Bau eines neuen Zentralen Omnibusbahnhofs in Hamm-Werries und die Entwicklung neuer Schnellbuskorridore vorgesehen. Die Planung beinhaltet zudem den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Wasserstoffbusse, die Fortführung des Busbeschleunigungsprogramms sowie die barrierefreie Modernisierung von Haltestellen durch neue Monitore und Anpassungen an der Infrastruktur.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.4Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptroute HerringenZur Vorlage · BV-1569/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1569/2024 sieht den Ausbau der Hauptroute nach Herringen im Rahmen des Projekts „Fahrradfreundliches Hamm“ vor. Der Vorschlag umfasst die Kenntnisnahme des Berichts zum Ausbau dieser Route, die Vorlage von Einzelmaßnahmen zur Entscheidung sowie die Beantragung von Fördermitteln. Ziel des übergeordneten Radwege-Bauprogramms ist die Optimierung von elf Hauptrouten, wobei die Überplanung bis 2025 und der Ausbau weitgehend bis 2030 abgeschlossen sein soll.
Die geplante Route führt von der Fahrrad-Promenade über die Fußgängerzone und die Wilhelmstraße bis zur Einmündung Lange Straße/Vorheider Weg. Für den Bereich der Gleisunterquerung im Bahnhofsbereich wird eine Verkehrssimulation durchgeführt, um eine Neuaufteilung des Querschnitts zugunsten des Radverkehrs zu prüfen. Zwischen der Otto-Brenner-Straße und der Lange Straße wird die Rücknahme von Parkplätzen zur Erweiterung des Radwegs untersucht. Weitere Maßnahmen beinhalten die Asphaltierung und rote Markierung von Radfahrerüberquerungen in der Wilhelmstraße sowie eine Anpassung des Straßenquerschnitts auf der Lange Straße.
Die Route verläuft weiter über den Bonifatiusweg und den Herringer Weg bis zum Herringer Markt. Dabei sollen auch die Anbindungen an Schulen und Wohngebiete, wie etwa die Arnold-Freymuth-Gesamtschule oder das Gebiet Herringer Heide, verbessert werden. Im Bereich der Dortmunder Straße ist eine Stärkung der Radfahrstreifen vorgesehen. Langfristig sind zudem Anpassungen an der Wilhelmstraße und am Herringer Weg geplant.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.5Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: EndberichtZur Vorlage · BV-1578/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden liegt als Endbericht vor und soll als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Untersuchungsbereichs dienen. Das Gebiet umfasst Teile der Stadtbezirke Bockum-Hövel und Heessen. Die Planung setzt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern auseinander, darunter die Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung sowie Verkehr und Mobilität. Ziel ist es, städtebauliche Leitlinien für die baulich-räumliche Entwicklung und die funktionale Sicherung der Ortsteile festzulegen.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete eine Öffentlichkeitsbeteiligung, unter anderem durch Planungswerkstätten sowie ein Konzept zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend wurden Strukturkonzepte der Planungsbüros Reicher Haase Assoziierte und Pesch und Partner in die Planung einbezogen. Diese befassen sich unter anderem mit der Verknüpfung von Grünstrukturen, der Förderung des Radverkehrs und der Schaffung öffentlicher Treffpunkte. Ein Fokus liegt auf der Weiterentwicklung vorhandener Freiflächen sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die Vorlage sieht vor, die Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden zu beschließen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz. Die Planung dient als informelles Instrument für zukünftige Entscheidungen der Politik und Verwaltung im betroffenen Gebiet.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.6Pflegeschnitt an AmphibienleitsystemenZur Vorlage · BV-1582/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung von Pflegeschnitten an Amphibienleitsystemen sowie an Amphibienquerungshilfen entlang städtischer Straßen und Wege in Hamm für das Jahr 2025. Dieser Plan sieht zudem die Option vor, die Maßnahmen auch in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie der Sicherstellung der Finanzierung durch die Haushaltspläne ab 2026.
Die Arbeiten umfassen das Zurückschneiden von Aufwuchs entlang der Leiteinrichtungen und die Reinigung der Querungshilfen, um die Funktionalität für die Wanderungsbewegungen von Amphibien zu erhalten. Betroffen sind Abschnitte der Warendorfer Straße, der Fährstraße, der Werler Straße (B63), der Baumstraße, des Weges Am Tibaum sowie des Heinz-Kruse-Wegs. Gemäß den geltenden Vorgaben sollen die Rückschnitte zweimal jährlich, jeweils im Mai und September, erfolgen.
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 40.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 120.000 Euro entspricht. Die Ausschreibung der Leistungen soll für den Zeitraum von drei Jahren erfolgen, um durch die langfristige Planungssicherheit für Auftragnehmer mögliche Einsparungen zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.7Errichtung eines Pavillons am Burghügel MarkZur Vorlage · BV-1586/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Errichtung eines neuen Pavillons am Burghügel Mark. Gemäß der Beschlussvorlage BV-158lag6/2024 des Tiefbauamtes soll die bestehende Holzüberdachung durch einen Neubau ersetzt werden, um die Aufenthaltsqualität an diesem Ort zu steigern. Der Entwurf sieht eine Konstruktion aus Stahl, Stein und Holz vor, deren Materialität an die Ringmauer der Hochmotte angelehnt ist.
Der neue Bau soll auf einem leicht erhöhten, kreisförmigen Sockelfundament errichtet werden. Durch eine Rampe wird ein barrierefreier Zugang zu den wettergeschützten Sitzplätzen ermöglicht. Der Bereich um den Pavillon soll durch befestigte und teilüberdachte Freiflächen sowie zusätzliche Bänke ergänzt werden, um die Nutzung für Gruppen, etwa Schulklassen, zu fördern.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 100.000 Euro. Davon sind 20.000 Euro für das Jahr 2024 und 80.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über das Bezirksbudget Uentrop. Neben dem Pavillonbau ist die Anpassung der umliegenden Flächen sowie die Erneuerung der vorhandenen Ausstattung durch die Verwaltung vorgesehen.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.8Ausbau und Anpassung von 4 Lichtsignalanlagen im Zuge des Ausbaus der GoethestraßeZur Vorlage · BV-1619/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Ausbaus der Goethestraße sieht eine Beschlussvorlage die Anpassung von vier Lichtsignalanlagen vor. Betroffen sind die Knotenpunkte an der Südring, Bismarckstraße, Feidikstraße sowie die Schillerstraße. Aufgrund der veränderten Geometrie im Zuge der Baumaßnahmen sollen Mast- und Steuergerätestandorte angepasst, Signalgeber ergänzt und neue Steuerungen erstellt werden.
Die geplanten Maßnahmen umfassen zudem die Ausstattung aller Überwege mit Blindensignalen sowie den Einsatz von Thermal-Detektoren zur besseren Erfassung von Radfahrern. Für linksabbiegende Radfahrer sollen Aufstellflächen geschaffen werden. Zur Förderung des ÖPNV ist der Einbau von Roadside-Units vorgesehen, um eine priorisierte Weiterfahrt von Bussen durch einen technischen Dialog mit den Anlagen zu ermöglichen. An der Kreuzung Goethestraße/Schillerstraße soll zudem eine Fußgängeranlage zu einer Vollanlage erweitert werden.
Hinsichtlich der Vergabe wird eine freihändige Vergabe an das Unternehmen Yunex vorgeschlagen. Dies begründet die Verwaltung mit der technischen Kompatibilität zu bereits vorhandenen Anlagenteilen wie Steuergeräten und Verkabelung sowie wirtschaftlichen Erwägungen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 250.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 62.500 Euro beträgt.
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- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Empfehlung an den Rat
- 4.1Rahmenkonzept Glückauf-Stadion mit umliegenden BereichenZur Vorlage · BV-1429/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über ein Rahmenkonzept für das Glückauf-Stadion und die umliegenden Bereiche entscheiden. Die Vorlage sieht eine Qualifizierung der Sportanlagen sowie des Parkplatzes südlich vom TC-Herringen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das Gesamtvolumen der Teilprojekte beläuft sich auf etwa drei Millionen Euro, wobei die Mittel für die Haushaltsplanung ab 2026 vorgesehen sind. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die notwendigen Planungsschritte und Gutachterleistungen vorzubereiten, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen.
Aufgrund von Bergsenkungen im Stadionbereich ist eine Grundsanierung geplant. Diese umfasst den Massenausgleich des Geländes, die Anlage eines Naturrasenplatzes, vier 100-Meter-Laufbahnen sowie einer überdachten Multifunktionshalle. Zudem ist die Sanierung der Parkplatzflächen an der Kreuzung Heinrich-Schmidt-Straße und Schachtstraße mit Asphalt und Rasengittersteinen vorgesehen. Für den Sportverein SVF-Herringen wird die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz vorgeschlagen, sofern der Verein die Hälfte der Kosten übernimmt.
Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist die wohnbauliche Entwicklung zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule. Geplant ist ein neues Wohnquartier, das Schwerpunkte auf Mehrgenerationen- oder Seniorenwohnen setzt. Die bauliche Umsetzung soll eine angemessene städtebauliche Dichte sowie einen hohen Grünflächenanteil gewährleisten. Im Zuge der Realisierung muss die Notwendigkeit von Änderungen am Flächennutzungsplan und an den Bebauungsplänen geprüft werden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.2Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-ParkZur Vorlage · BV-1556/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Übertragung des Projekts zur Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-Park an die Hamm.Invest GmbH. Mit der Weiterleitung der entsprechenden Zuwendungsmittel soll die bauliche Umsetzung durch die Gesellschaft erfolgen. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Grünen Umweltachse Werries.
Die geplante Anlage wird einen derzeitigen Kfz-Parkplatz im Eingangsbereich des Maxi-Parks ersetzen und als barrierefreie Abstellmöglichkeit dienen. Geplant sind insgesamt 327 Fahrradstellplätze, darunter 24 überdachte Plätze für Lastenräder sowie größere Fahrräder. Das Angebot soll zudem Lademöglichkeiten für E-Bikes und eine mögliche Reparaturstation umfassen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Anschlussleitung zur Kanalisation erneuert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert, um die Sicherheit in den Abendstunden zu gewährleisten. Eine ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Anlage wird aufgrund von Verschattung durch den Baumbestand nicht realisiert.
Die geschätzten Brutto-Baukosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen 0,5 Millionen Euro aus Fördermitteln der „FöRi Nah“ im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die restlichen 600.000 Euro durch die Hamm.Invest GmbH über Darlehen finanziert werden sollen. Die Stadt übernimmt dabei eine jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung in Höhe von 52.000 Euro an die Hamm.Invest GmbH. Durch die Neugestaltung soll der Suchverkehr von Pkw im Bereich des Bürgeramtes Uentrop reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.3Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Masterplan Wohnen als planerische Grundlage für zukünftige wohnungspolitische Fragestellungen beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, dass die Verwaltung das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und nachhaltiger Kriterien mithilfe eines Fachbüros aktualisiert. Zudem soll die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf Basis der Ergebnisse des Masterplans überprüft und neu gefasst werden. Ein Vorschlag sieht vor, die Bemessung dieser Quote von der Anzahl der Baugenehmigungen stadtweit auf die Baufertigstellungen bezogen auf einzelne Projekte oder Baugebiete umzustellen.
Der Masterplan umfasst Analysen zum Wohnungsmarkt, zur Bevölkerungsentwicklung sowie zu den Handlungsfeldern Neubau und Bestandsentwicklung. Dabei werden Themen wie Baulandmanagement, Klimaschutz und Familienfreundlichkeit integriert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Identifizierung von Potenzialflächen und die Erstellung von Stadtbezirkssteckbriefen regelmäßig an zukünftige Entwicklungen anzupassen, um eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Der bestehende Lenkungskreis, der sich aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt, soll fortgeführt werden. Das Konzept dient dazu, die Wohnraumversorgung für verschiedene Nachfragegruppen sicherzustellen und auf die Entwicklungen bei Bodenpreisen und Baukosten zu reagieren.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.4Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.5Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ entscheiden. Ziel des Vorhabens ist es, die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB zu ermitteln. Das Untersuchungsgebiet in Hamm-Rhynern umfasst etwa 54 Hektar und ist für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen und dabei gegebenenfalls externe Dienstleister oder die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einzubinden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 440.000 Euro geschätzt. Eine Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ angestrebt werden, wobei der Beginn der Untersuchungen von der gesicherten Finanzierung abhängt.
Im Fokus steht die Klärung der Flächenverfügbarkeit, um eine Entwicklung entweder durch Einigungen mit den Grundstückseigentümern oder über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu realisieren. Die Verwaltung ist zudem ermächtigt, alle erforderlichen Anträge zu stellen und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern, Mietern sowie Pächtern im betroffenen Gebiet zu fördern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.6Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Gemarkung Pelkum soll im Bereich südlich der Straße Dünnebank ein neues Wohngebiet entstehen. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1579/2024 sieht die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine etwa 7.520 Quadratmeter große Fläche vor. Das Projekt, das von der Deutschen Reihenhaus AG initiiert wurde, umfasst die Entwicklung eines Wohnparks mit rund 30 Reihenhäusern auf einem Gelände, das derzeit als Grabeland genutzt wird.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch eine Nachverdichtung im Innenbereich der Siedlung „Wiescherhöfen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Innenentwicklung durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Die Planung sieht vor, das Gebiet durch eine private Erschließungsstraße anzubinden und dabei ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Nutzung erneuerbarer Energien durch Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sowie die Bereitstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Plangebiet liegt innerhalb der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Siedlung „Wiescherhöfen“, wobei die städtebauliche Entwicklung auf die Erhaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes abzielt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.7Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge, südlich der Bahnstrecke Hamm-Soest. Mit der Vorlage wird zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben beantragt.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung entsprechen die Festsetzungen des aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplanes nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen. Die ursprünglichen Ziele, wie die Entwicklung von Gewerbeflächen oder die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Wiescherhöfen und Westtünnen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht umgesetzt. Zudem wird die geplante Straßentrasse aus heutiger Sicht als nicht mehr erforderlich eingestuft. Durch die Aufhebung soll die planungsrechtliche Grundlage für zukünftige Vorhaben verbessert werden, wobei Entscheidungen künftig auf Basis der Regelungen des Baugesetzbuches für Innen- und Außenbereiche getroffen werden sollen.
Parallel zum Aufhebungsverfahren wird für einen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – neu aufgestellt. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung des Artenschutzes. Die öffentliche Beteiligung soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat der Stadt Hamm wird über die Vorlage entscheiden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.8Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 „Am Langewanneweg“ vor. Das Vorhaben umfasst neben dem Aufstellungsbeschluss für das neue Plangebiet auch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 für das Gewerbegebiet Langewanneweg aus dem Jahr 1990.
Der geplante Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Neuregelung ist es, planungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung im Bereich des Langewanneweges zu schaffen. Dies soll sowohl potenzielle gewerbliche Erweiterungen als auch Neuplanungen im Bereich von Wohnbebauung oder Mischgebieten abdecken. Die Aufstellung erfolgt, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 03.023 nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen entsprechen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich östlich und westlich des Langewanneweges zwischen der Bahnlinie Hamm-Soest und angrenzenden Flurstücken. Während der Flächennutzungsplan für den östlichen Teil gewerbliche Nutzungen vorsieht, sind für den westlichen Bereich Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gemäß dem kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm berücksichtigt werden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.915. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1585/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage für die 15. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Stellplatzanlage südöstlich des Sachsenweges zu schaffen.
Das Vorhaben sieht den Bau einer Ergänzungsanlage mit etwa 75 Stellplätzen vor. Damit soll der Parkverkehr bei Veranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle geordnet werden, sobald die Halle nach ihrer aktuellen Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder ihrem ursprünglichen Zweck als Veranstaltungsgebäude dient. Zudem wird durch den Abbruch einer Parkfläche an der Dessauer Straße ein Bedarf an Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeche Sachsen deutlich. Die Planung sieht neben der Umwidmung von Flächen in Verkehrsflächen auch die Festsetzung von Grünflächen vor, wobei etwa 18 Bäume gepflanzt und eine begrünte Entwässerungsmulde angelegt werden sollen.
Das Verfahren erfolgt als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht verändert werden. Das Plangegebiet umfasst circa 0,55 Hektar im Bereich der Gemarkung Heessen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zu dem Entwurf eingereicht. Der Rat soll nun den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung verabschieden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.10Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ beraten. Das Planungsgebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, gelegen zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost.
Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten auf einer ehemaligen Bundesliegenschaft vor. Geplant ist die Errichtung von 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie eines Staffel- oder Sattdachgeschosses. Zudem sollen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf bis sieben Wohneinheiten entstehen, die auf einer Tiefgarage errichtet werden. Die Entwicklung dient der wohnbaulichen Nutzung von Brachflächen im Sinne der Innenentwicklung.
Die Erschließung des motorisierten Verkehrs soll ausschließlich über eine öffentliche Stichstraße an der Kreuzung Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen. Um den Parkdruck auf angrenzende Straßen zu vermeiden, muss der Stellplatzbedarf baugebietsintern abgedeckt werden. Der Bebauungsplan enthält zudem Vorgaben zur Klimaanpassung, wie etwa Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung. Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren sowie einer Bürgerversammlung wurden keine Einwände gegen die Planung erhoben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.10.1Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat eine Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Bebauungsplanzeichnung. Dabei sollen die zeichnerischen Eintragungen um die Kennzeichnungen „ED“ für Einzel- und Doppelhäuser im Gebiet WA1 sowie „E“ für Einzelhäuser im Gebiet WA2 ergänzt werden.
Diese Ergänzung dient der Verdeutlichung des städtebaulichen Konzepts, welches die Entstehung von Eigenheimen im westlichen und nördlichen Teil des Plangebiets vorsieht. Die inhaltliche Begründung des Bebauungsplans bleibt von dieser zeichnerischen Änderung unberührt, da das Planungsziel bereits Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens war. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst sowohl die angepasste Zeichnung als auch die dazugehörige Begründung. Die Vorlage liegt zur Beratung in den zuständigen Gremien vor, wobei der abschließende Beschluss im Rat für den 1. Oktober 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.11Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.12Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.13Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur befasst sich die Stadt Hamm mit dem Ausbau der Hochspannungsleitung im sogenannten „Korridor B“. Konkret geht es um das Vorhaben Nummer 49, eine Gleichstromleitung, die den Bereich Wilhelmshaven mit dem Lippetal, Welver und Hamm verbinden soll. Ziel des Projekts ist der Transport von Windenergie aus Norddeutschland in westdeutsche Verbrauchszentren.
Die geplante Trasse führt durch Teile des Stadtgebiets von Hamm und endet an einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop. Für diesen Endpunkt ist zudem der Bau eines Konverters vorgesehen, dessen Standort im Gewerbe- und Industriegebiet Uentrop vorläufig festgesetzt wurde. Dieser dient der Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom zur weiteren Verteilung im Netz.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Stellungnahme erfolgt als betroffene Behörde auf Grundlage der Unterlagen der Bundesnetzagentur, welche unter anderem Raumverträglichkeitsstudien und Umweltberichte umfassen. Mit dem Beschluss werden die Ausführungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung offiziell bestätigt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.142. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße – entscheiden. Das Vorhaben umfasst ein etwa 13 Hektar großes Gebiet im Stadtbezirk Pelkum, das sich in der Gemarkung Wiescherhöfen befindet. Mit dem Beschluss wird die Einleitung des Verfahrens sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung beantragt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Planungsanlass ist die geplante Nachnutzung des nahegelegenen Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Dieser multimodale Logistikknoten soll den Schienengüterverkehr stärken und Synergien für das angrenzende Gewerbegebiet nutzen. Ziel der Änderung ist eine qualitative Aufwertung der gewerblichen und städtebaulichen Struktur im Gebiet Schieferstraße. Dabei sollen die planungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Art der zulässigen Gewerbebetriebe neu strukturiert werden. Ein Fokus liegt auf der Förderung von produzierendem Gewerbe sowie bahnaffinen Unternehmen, während flächenintensive Nutzungen ohne direkten Bezug zum Logistikstandort, wie etwa reine Lagerhäuser, ausgeschlossen werden sollen. Zudem soll die Planung Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 5.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung zum Straßensanierungsprogramm gemäß Vorlage-Nr. 1153/23 hier: Korrektur des Sanierungsabschnittes lfd. Nr. 7 Sanierung der Heinrichstraße von Kamener Straße bis HängebankZur Vorlage · BV-1567/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1567/2024 beantragt das Tiefbauamt eine Änderung des Straßensanierungsprogramms. Konkret geht es um die Korrektur des Sanierungsabschnittes in der Heinrichstraße. Während in einer vorangegangenen Vorlage der Bereich von der Sparkasse bis zur Hängebank festgelegt worden war, soll dieser nun als Abschnitt zwischen der Kamener Straße und der Hängebank definiert werden. Diese Anpassung dient der Klarstellung des Sanierungsbereiches im Rahmen der Ausschreibungsvorbereitung.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben durch diese Korrektur unverändert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 195.000 Euro, wobei eine Förderung durch das Land in Höhe von 156.000 Euro vorgesehen ist. Diese Förderung dient als Kompensation für entfallene Anliegerbeiträge, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 39.000 Euro beläuft. Die Korrektur des Sanierungsabschnittes ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch das Land sicherzustellen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung eingereicht. Begründet wird dies mit dem Zustand der Heinrichstraße und der Notwendigkeit, die bauliche Umsetzung vor der nächsten Frostperiode zu realisieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem ist die Verausgabung der Mittel für das Jahr 2024 geplant. Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst Ende September stattfindet, wird eine kurzfristige Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.2Neubau der A 445 von Werl-Nord bis Hamm-Rhynern (A 2) Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG NRWZur Vorlage · BV-1568/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der A 445 von Werl-Nord nach Hamm-Rhynern liegt eine Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren vor. Aufgrund von Klageverfahren wurden Anpassungen in den Bereichen Wasser, Klima und Artenschutz vorgenommen. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und gibt dazu Hinweise zu den Themen Regenwasserrückhaltung, Klimaschutz sowie zur Lage einer ehemaligen Deponie im Trassenbereich ab.
In der Wasserwirtschaft begrüßt die Verwaltung die Umplanungen der vier Regenwasserbehandlungsanlagen, da diese der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Die Anlagen sollen künftig als kombinierte Regenrückhaltebecken mit Filtern ausgeführt werden. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Reduzierung der Rückhaltungshäufigkeit zu einer Erhöhung der hydraulischen Belastung des Bewerbach-Systems führt, was im Widerspruch zu den Anforderungen an einen ausreichenden Hochwasserschutz steht.
Hinsichtlich des Klimaschutzes kann der Abwägung zu den Treibhausgasemissionen gefolgt werden, sofern die Wirksamkeit des Klimaschutzplans durch entsprechende Bilanzierungen nachgewiesen wird und die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes erfüllt sind. Zudem wird auf eine Verfüllung im Bereich Hamm-Kump hingewiesen, in der bei früheren Untersuchungen erhöhte Gehalte an Schwermetallen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen in tieferen Bodenschichten festgestellt wurden.
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- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.32. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.4Objektbeschluss Ausbauprogramm MobilstationenZur Vorlage · BV-1580/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1580/2024 ein Ausbauprogramm für Mobilstationen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, an allen Bahnhöfen sowie an zentralen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in den verschiedenen Stadtbezirken Mobilstationen zu errichten, um die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel zu verbessern. Geplant ist die Einrichtung von mindestens elf Standorten, wobei die Bahnhöfe in Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen sowie zentrale Bushaltestellen und Stadtbezirkszentren im Fokus stehen.
Die Ausstattung der Stationen soll unter anderem Radabstellanlagen, Parkplätze mit Ladesäulen, Carsharing-Angebote sowie Leihräder und E-Scooter umfassen. Zudem sind bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Barrierefreiheit, Beleuchtung, Witterungsschutz und eine dynamische Fahrgastinformation vorgesehen. Um die Planungskapazitäten sicherzustellen, sieht die Vorlage vor, bei Bedarf Ingenieurbüros zu beauftragen. Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Anmeldung im Haushalt sowie durch die Beantragung von Fördermitteln, wobei eine Landesförderung von mindestens 80 Prozent angestrebt wird. Das Ziel des Programms ist die Realisierung aller Standorte bis zum Jahr 2030. Die zuständigen Gremien werden über den Fortschritt der Verfahren und die konkreten Ausbaupläne informiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.5Ausbauplan S04/24 Hammer Straße 2. BAZur Vorlage · BV-1602/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan für den zweiten Bauabschnitt der Hammer Straße, welcher das Teilstück von der Katharinenstraße bis zur Hagenstraße umfasst, liegt als Beschlussvorlage vor. Die Maßnahme folgt auf den ersten Bauabschnitt und ist durch die Fahrbahnbeschaffenheit sowie die Neuverlegung eines Kanals durch den Lippeverband begründet.
Die Planung sieht eine Neuregelung des Einmündungsbereichs Katharinenstraße/Bäumerstraße/Blücherstraße vor, wobei die Katharinenstraße von der Hammer Straße abgebunden werden soll, um unter anderem Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge zu schaffen. Der zukünftige Straßenquerschnitt umfasst eine 7,85 Meter breite Fahrbahn mit einseitigen Schutzstreifen für Radfahrende sowie einen Parkstreifen für sechs Pkw zwischen der Katharinenstraße und der Andreasstraße. Die Gehwege werden auf Breiten zwischen 2,00 und 3,20 Metern angepasst. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Lützowstraße vorgesehen.
Technische Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Beleuchtung durch zehn neue LED-Leuchten sowie die Neugestaltung von Baumbeeten zur Kompensation entnommener Bäume und zur besseren Ableitung von Niederschlagswasser. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Beiträge in Höhe von 1.128.000 Euro, Fördermittel in Höhe von 602.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 330.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.1Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II: 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss der MaßnahmenZur Vorlage · BV-1559/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt ein Parkraumkonzept für das Umfeld des Marienhospitals II vor, um dem Parkdruck in den umliegenden Wohnstraßen zu begegnen. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das online sowie durch eine Bürgerversammlung durchgeführt wurde, wurden die Ergebnisse ausgewertet. In der Knappenstraße nutzten rund 40 Prozent der Haushalte das Online-Format. Die Auswertung zeigt, dass 50 Prozent der Betroffenen die Parksituation als sehr problematisch und weitere 30 Prozent als zeitweise problematisch bewerten. Während zwei Drittel der Teilnehmenden aus der Knappenstraße die vorgeschlagenen Regelungen befürworten, äußerten Anwohner aus den Straßen Am Huckenholz und Märkische Straße überwiegend Skepsis gegenüber neuen Parkregelungen. Die Leitung des Marienhospitals II steht einer Bewohnerparkregelung grundsätzlich offen.
Das Konzept sieht die Einrichtung einer neuen Bewohnerparkzone „K“ vor. In der Knappenstraße sollen ab Herbst 2024 insgesamt 76 Stellplätze mit einer Kombination aus freien Plätzen und Parkscheibenregelung ausgestattet werden. Die Parkscheibenregelung gilt montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für eine Dauer von maximal zwei Stunden, während Bewohnerparkausweise eine unbegrenzte Nutzung ermöglichen. Für die Straßen Am Huckenholz und Märkische Straße sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewohnerparkplätze vorgesehen. Diese Gebiete werden als potenzielle Erweiterungsbereiche betrachtet, deren Bedarf Anfang 2026 durch eine erneute Parkraumerhebung geprüft werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.1Ausbauplan S 07/24 Kupferstraße (Erschließungsgebiet der SEG)Zur Vorlage · BV-1597/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S 07/24 für die Kupferstraße im Erschließungsgebiet der SEG soll nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 778.500 Euro, wobei die Stadt Hamm einen Eigenanteil von 28.800 Euro übernimmt. Die restlichen Kosten in Höhe von 749.500 Euro trägt die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH als Erschließungsträger in Vorleistung.
Das Vorhaben sieht eine verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche im Bereich der Heinrich-Heine-Straße, Kupferstraße und Wegastraße vor. Am westlichen Rand der Kupferstraße wird ein 2,50 Meter breiter Gehweg angelegt. Zudem werden drei Parkflächen mit insgesamt 24 Stellplätzen geschaffen. Die asphaltierten Straßen im Außenbereich erhalten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Plan umfasst zudem die Errichtung von Fuß-, Rad- und Anliegerwegen sowie Planstraßen, die durch Baumbeete gegliedert werden. Um die Befahrbarkeit für Müllfahrzeuge zu gewährleisten, sind Wendeanlagen vorgesehen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Juli 2024 wurde ein Anliegen einer Bürgerin, die Parkplätze statt des Gehwegs forderte, nicht berücksichtigt. Die Entscheidung basierte auf der Priorisierung der Verkehrssicherheit für Fußgänger sowie der geringen Restfahrbahnbreite. Der Baubeginn für erste Maßnahmen wie Entwässerungsanlagen ist für Ende 2024 geplant. Der endgültige Straßenausbau erfolgt nach Erreichung eines Wohnbebauungsgrades von mindestens 80 Prozent.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.1Ausbauplan S 09/24 Kreisverkehr Hohenhöveler Straße/ Eichstedtstraße/ RautenstrauchstraßeZur Vorlage · BV-1588/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bochum-Hövel hat den Ausbauplan S 09/24 für den Kreisverkehr an der Hohenhöveler Straße, Eichstedtstraße und Rautenstrauchstraße beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung von Schulwegen durch die Einrichtung von Zebrastreifen an allen vier Zufahrten zum Kreisverkehr.
Im Zuge der baulichen Umsetzung werden neue Lichtanlagen mit moderner LED-Technik installiert, um die Sichtbarkeit der Fußgängerüberwege bei Dämmerung und Dunkelsetzung gemäß den geltenden Richtlinien zu gewährleisten. Für die Positionierung der Leuchten müssen zwei Bäume entfernt werden; ein Baum ist bereits geschädigt, beim zweiten Baum werden aufgrund von drohenden Wurzelbeschädigungen oder eines notwendigen starken Rückschnitts Fällungen vorgenommen. Ersatzpflanzungen sind in einer angrenzenden Grünanlage vorgesehen. Zur Förderung der Barrierefreiheit wird zudem ein taktiles Leitsystem für sehbehinderte Menschen auf den Gehwegen installiert.
An der südlichen und östlichen Zufahrt wird der bisherige, nicht mehr benutzungspflichtige Radweg zurückgebaut. Radfahrende, die geradeaus fahren, werden künftig über Fahrbahnmarkierungen geleitet, während für Rechtsabbieger weiterhin die Nutzung abseits der Fahrbahn möglich bleibt. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf insgesamt 90.000 Euro, wobei 40.000 Euro im Jahr 2024 und 50.000 Euro im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Anfragen
- 9.1Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark (Ecke Mozartstraße)Zur Vorlage · AF-878/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-878/2024 Informationen zur Überarbeitung des Spielplatzes im Lippepark an der Ecke Mozartstraße angefordert. Der betreffende Waldspielplatz ist aufgrund einer Neugestaltung seit mehreren Monaten gesperrt.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum zeitlichen Ablauf und zum Umfang der Maßnahmen. Konkret wird nach dem genauen Beginn sowie der voraussichtlichen Dauer der Sperrung gefragt. Zudem wird thematisiert, ob die Arbeiten nicht bereits in den kälteren Frühlingsmonaten hätten durchgeführt werden können, um eine Nutzung im Sommer zu ermöglichen.
Des Weiteren möchte die Wählergruppe wissen, ob politische Gremien und Anwohner vorab über die Planung informiert wurden und welche konkreten Arbeiten sowie neue Spielgeräte Teil des Projekts sind. Auch Fragen zum bereitgestellten Budget, zu etwaigen Verzögerungen und zur Durchführung einer Bedarfsanalyse werden gestellt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.Mitteilungsvorlagen
- 10.1Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm und Betreuung des Gigabitausbaus für Gewerbegebiete und (künftig) grauer Flecken unter Berücksichtigung eines operativen HandlungskonzeptsZur Vorlage · MI-260/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Hamm fortgesetzt. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens, das am 20. Juni 2024 abgeschlossen wurde, konnte die MICUS Strategieberatung GmbH erneut für einen Zeitraum von drei Jahren, von Juli 2024 bis Juni 2027, beauftragt werden. Eine rechtliche Verlängerung der Beauftragung bis Juni 2028 ist möglich. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027 liegt eine Fördermittelzusage in Höhe von 210.000 Euro vor.
Zudem wurde das operative Handlungskonzept zum Gigabitausbau fertiggestellt, welches die Umsetzung der Infrastrukturstrategie für das digitale Hamm leitet. Die geplanten Prozesse umfassen die Schaffung eines flächendeckenden Glasfasernetzes und dessen Integration in die Digitalstrategie der Stadt sowie die Erstellung einer vollständigen Datenbasis zur Versorgungslage im Geoinformationssystem (GIS). Die Umsetzung erfolgt durch eine Zusammenarbeit zwischen der MICUS Strategieberatung GmbH und dem Tiefbau- und Grünflächenamt. Dabei stehen die Koordination von Maßnahmen, die Priorisierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die effiziente Nutzung von Fördermitteln zur Schonung der kommunalen Finanzen im Fokus. Zudem soll die Einhaltung der Förderrichtlinien sichergestellt werden, um Rückzahlungen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.09.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 10.2Eröffnung des Haltepunkts WesttünnenZur Vorlage · MI-264/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haltepunkt Westtünnen wird am 10. Oktober 2024 um 11 Uhr offiziell eröffnet. Mit dieser Maßnahme erhält der Stadtbezirk Rhynern erstmals seit 1981 wieder einen Bahnanschluss. Die Umsetzung erfolgte in Kooperation mit der Deutschen Bahn, dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und dem Land Nordrhein-Westfalen. Am Eröffnungstag ist das Befahren der Strecke zwischen dem Hammer Hauptbahnhof und dem Haltepunkt Westtünnen kostenfrei möglich.
Der Haltepunkt wird durch die Linie RB 89 bedient, die im halbstündlichen Takt zwischen Münster, Hamm, Soest und Paderborn verkehrt. Die Zugverbindungen bestehen an allen Wochentagen von den frühen Morgenstunden bis Mitternacht. Über den Hammer Hauptbahnhof besteht Anschluss an den Fernverkehr sowie an Züge in das Ruhrgebiet und nach Ostwestfalen. Zur Ausstattung des Haltepunktes gehören Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter sowie Park&Ride-Plätze.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt im Ortskern von Westtünnen über die Buslinie 4. Für die Bereiche Berge und Rhynern wird derzeit ein bedarfsorientierter Verkehr in Form eines Anruf-Sammlentaxis oder eines Taxibusses entwickelt, da eine Linienbusverbindung aufgrund der Straßenbeschaffenheit des Südfeldweges aktuell nicht umsetzbar ist. Die Effektivität dieses Angebots soll nach einer gewissen Zeit anhand der Fahrgastzahlen und der Kundenzufriedenheit überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.3Anpassung Linienweg Buslinie 13Zur Vorlage · MI-265/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant eine Anpassung der Linienführung der Buslinie 13. Seit der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2019 verläuft die Linie nicht mehr über den Grenzweg, sondern nutzt den Ammerweg, um gemeinsam mit der Linie 5 die Haltestellen Starenschleife und Pinienweg zu bedienen.
In der praktischen Umsetzung konnte jedoch keine ausreichende Taktverdichtung zwischen den Linien 5 und 13 erreicht werden, da betriebliche Rahmenbedingungen eine solche Abstimmung verhinderten. Zudem liegen Hinweise von Personen mit Mobilitätseinschränkungen vor, die auf die Haltestelle Buchfinkenweg angewiesen sind.
In Absprache mit der Verkehrsgesellschaft Breitenbach (VGB) wird die Linie 13 nach den Herbstferien, voraussichtlich Ende Oktober, wieder über den Grenzweg führen. Damit wird die Haltestelle Buchfinkenweg erneut angefahren. Die Linienführung der Linie 5 bleibt auf dem Ammerweg unverändert. Die Fahrgäste werden über die Änderungen rechtzeitig informiert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Verschiedenes