Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0253/23 vom 21.03.2023, Teil I
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung Hamm-Norden: ZwischenstandZur Vorlage · 1084/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1084/23 den aktuellen Zwischenstand zur städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer Norden vorgelegt. Das Projekt zielt darauf ab, eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Stadtteils zu erstellen, der die Bezirke Heessen und Bockum-Hövel umfasst. Die Planung konzentriert sich auf die Handlungsfelder Grün- und Freiraumstruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung, Stadtgestaltung, bauliche Nutzung sowie Mobilität.
Die Bestandsanalyse ist weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden eine SWOT-Analyse sowie verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, darunter Workshops für Kinder und Jugendliche, eine Planungswerkstatt sowie die Teilnahme an einem Stadtteilfest. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die unter anderem Themen wie die Sicherung von Grünflächen und die Verkehrssicherheit umfassen, wurden dokumentiert. Zudem wurden durch externe Planungsbüros zwei unterschiedliche Strukturkonzepte erarbeitet, die Schwerpunkte auf die Verknüpfung von Grünstrukturen sowie die Betrachtung einzelner Quartiere legen.
Der vorliegende Zwischenstand enthält erste konzeptionelle Ergebnisse und Entwürfe für zentrale Ziele, wie die Weiterentwicklung von Freiflächen und den Ausbau des Radwegenetzes. Parallel dazu wird die Eignung des Gebiets als Betrachtungsraum für das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen, um die Zwischenergebnisse in weiteren Formaten zu diskutieren. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Klima, Umwelt- und Naturschutz.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Rückbau Gebäude Hafenstraße 47+51Zur Vorlage · 1102/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat den Abbruch der Gebäude in der Hafenstraße 47 und 51 beschlossen. Die Maßnahme soll unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Rückbau unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen.
Hintergrund der Entscheidung ist der gestiegene Raumbedarf im Rettungsdienst der Stadt Hamm. Die betreffenden Grundstücke wurden zuvor erworben, um einen Erweiterungsbau für den Rettungsdienst zu ermöglichen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und steigender Einsatzzahlen wurde die Planung dahingehend angepasst, dass nach dem Rückbau der Bestandsgebäude ab 2024 ein temporärer Ersatzbau an derselben Stelle errichtet werden soll. Für diesen Folgebau werden entsprechende Haushaltsmittel angemeldet.
Die Kosten für den Rückbau werden auf 100.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt Hamm den gesamten Betrag als Eigenanteil trägt. Die Finanzierung für das Jahr 2023 erfolgt über das Budget des Stadtamtes 65, welches im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung beobachtet wird.
Im Bereich der Klimarelevanz ist vorgesehen, die Fläche des Flurstücks 745 nach dem Abbruch zu entsiegeln und versickerungsfähig zu gestalten. Die geplante Neubebauung soll einen geringen Flächenverbrauch aufweisen und eine Begrünung der verbleibenden Flächen vorsehen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.06.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2023 ff., hier: Einschaltung von Ingenieurbüros und LandschaftsarchitekturbürosZur Vorlage · 1136/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1136/23 den Vorschlag vorgelegt, für das Tiefbau- und Grünflächenprogramm 2023 ff. Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüros einzuschalten. Ziel ist die Unterstützung bei der Planung und Bauleitung verschiedener Maßnahmen im Stadtgebiet, um die personellen und sachlichen Kapazitäten des Tiefbau- und Grünflächenamtes zu ergänzen.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Einbindung externer Fachplaner notwendig, da der Arbeitsumfang für die Durchführung der geplanten Tiefbauaufgaben und Maßnahmen der grünen Infrastruktur ohne diese Unterstützung nicht bewältigbar sei. Dabei verbleibt ein Anteil von etwa einem Drittel der Projektarbeit, der die Vertragserstellung, Beratung, Grundlagenbeschaffung sowie Bürgerbeteiligung umfasst, bei der Verwaltung. Zudem müssen im Rahmen von Erschließungsverträgen private Maßnahmen betreut werden, die nicht im Finanzplan enthalten sind.
Die Vergabe der Aufträge soll abschnittsweise erfolgen, um die Nutzung interner Kapazitäten des Tiefbau- und Grünflächenamtes zu ermöglichen, sofern personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Zu den konkret genannten Maßnahmen gehören die Neugestaltung von Kreisverkehren im Bereich Bockum-Hövel sowie an der Kamener Straße, die Eschstraße, die Lohauserholzstraße, der Untere Heideweg sowie die äußere Erschließung und der östliche Parkplatz für die Erweiterung des MaxiPark. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ingenieurverträge sind im Haushalt 2023 ff. bei der Finanzstelle vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Erweiterung bzw. Neubau von insg. 2 Lichtsignalanlagen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen a) Richard-Wagner-Straße / Fritz-Reuter-Straße b) Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Ostwennemarstraße im Bereich des vorh. ZebrastreifensZur Vorlage · 1162/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung beziehungsweise zum Neubau von zwei Lichtsignalanlagen vorgelegt, um Unfallhäufungsstellen zu beseitigen. Die Maßnahmen umfassen die Erweiterung einer Anlage an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Fritz-Reuter-Straße sowie den Neubau einer Fußgänger-Signalanlage an der Ostwennemarstraße im Bereich des bisherigen Zebrastreifens.
An der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Fritz-Reuter-Straße sollen alle Fahrbeziehungen durch eine Ampelsteuerung geregelt werden. Hintergrund sind wiederholt aufgetretene Unfälle, insbesondere beim Linksabbiegen. Die Umsetzung beinhaltet auch Tiefbauarbeiten zur Absenkung von Hochborden sowie die Installation taktiler Leitelemente. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 120.000 Euro geschätzt.
An der Ostwennemarstraße soll eine neue Lichtsignalanlage mit Vorrangschaltung für den Rad- und Fußgängerverkehr errichtet werden, um die Sicherheit auf einer Schulwegverbindung zu erhöhen. Hierfür sind 70.000 Euro vorgesehen. Beide Anlagen sollen barrierefrei für sehbehinderte Menschen ausgestattet werden und nutzen moderne LED-Technik.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 190.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Haushaltsmittel gesichert ist. Die Verwaltung beantragt, die Aufträge freihändig an das Unternehmen Yunex zu vergeben, um die Kompatibilität mit bereits vorhandenen Anlagenkomponenten zu gewährleisten und Bauteile wiederzuverwenden. Die Umsetzung ist für den Herbst des laufenden Jahres geplant.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0933/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0933/22_VL wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 „Südlich Soosmanns Kamp“ in Hamm-Pelkum beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters ALDI von derzeit 900 m² auf bis zu 1.275 m². Die Maßnahme dient der Sicherung der Nahversorgung im Stadtteilzentrum. Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 10.103 m² in der Gemarkung Pelkum.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Sollte eine solche Prüfpflicht bestehen, ist das beschleunigte Verfahren auszuschließen und ein Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB einzuleiten. Die Änderung folgt dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Ein Ausgleich nach der Eingriffsregelung wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Errichtung des Einzelhandelsbetriebs bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zulässig war und erfolgt ist.
Der Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Verwaltung seit dem 29. Juli 2022 vor. Als Teil des Verfahrens ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden soll. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 3. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG)Zur Vorlage · 1108/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr vor. Der Regionalplan dient als Instrument der Landesplanung für die Metropole Ruhr und gibt Ziele für die Landschaftsplanung sowie den Natur- und Landschaftsschutz vor.
Die erneute Auslegung des Planentwurfs wurde notwendig, um auf zahlreiche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren sowie auf aktuelle rechtliche Vorgaben zur Anpassung von Abgrabungsbereichen zu reagieren. Im Stadtgebiet von Hamm betreffen die aktuellen Änderungen im Entwurf drei spezifische zeichnerische Festlegungen.
Erstens wird die nördliche Abgrenzung der Standortschießanlage Ahlen nach Süden verschoben, wodurch die Festlegung im Bereich der ehemaligen Bundeswehr-Schießanlage entfällt. Zweitens wird im Bereich nördlich Heessen die Fläche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung durch eine Arrondierung ergänzt, um eine zusammenhängende Fläche zu schaffen. Drittens entfällt im Bereich Glunzdorf die Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs; stattdessen werden dort ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie eine Fläche für den Landschaftsschutz festgesetzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen. Die Anpassungen werden als positiv für die städtebauliche und naturbezogene Entwicklung der Stadt bewertet. Der Rat wird angehalten, die entsprechende Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.BÜ-Beseitigungen Dierhagenweg/Südfeldweg mit Haltepunkt Westtünnen Hier: Ausbauplan S 06/23 P+R-Anlagen Nord und SüdZur Vorlage · 1109/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1109/23_VL sieht die Genehmigung der Ausbaupläne S 06/23 vor, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Gegenstand der Planung sind die Erweiterung der P+R-Anlagen Nord und Süd sowie die Beseitigung der Bahnübergänge Dierhagenweg und Südfeldweg, was den Neubau eines Haltepunktes im Bereich Westtünnen einschließt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Asphaltierung des Südfeldwegs, den Vollausbau der Verdistraube mit einer Fahrbahn von 6,5 Metern und einem Gehweg von zwei Metern sowie die Wiederherstellung einer fünf Meter breiten Straßenfläche am Dierhagenweg. Zudem sind neue Geh- und Radwege mit Rampen, Treppenanlagen und einer LED-Beleuchtung inklusive eines Behindertenleitsystems vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtauszahlungen von 1.820.000 Euro über die Jahre 2023 bis 2025. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 1.200.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 620.000 Euro ergibt. Durch Änderungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz und die Aufnahme des Haltepunktes in die Länderliste NRW trägt der Bund 50 Prozent der Straßenbaukosten, die DB Netz AG ein Drittel und das Land ein Sechstel. Der Bau des Haltepunktes wird vollständig durch Bundesmittel finanziert. Die Fertigstellung der Betonbauteile ist bis Herbst 2023 geplant, die restlichen Wegearbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die öffentliche Auslegung der Pläne findet im Zeitraum vom 02.05. bis 15.05.2023 statt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Entschlammung der KurparkteicheZur Vorlage · 1111/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Entschlammung der Kurparkteiche beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ingenieurbüros durchzuführen. Für die Umsetzung werden Aufwendungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2022 zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme dient der nachhaltigen Entschärfung der Situation in den Teichen, die durch Regenwasser gespeist werden. Eine Messung im Herbst 2022 ergab das Vorhandensein von etwa 9.000 m³ Faulschlamm. Durch den jahrelangen Nährstoffeintrag kam es zu verstärktem Algenwachstum und Sauerstoffzehrung, was in der Vergangenheit bereits zu einem sinkenden Wasserstand und der Notwendigkeit von Umpumpmaßnahmen aus der Ahse führte. Die Entschlammung soll die Wasserqualität verbessern, das Algenwachstum mindern und die Verlandung verhindern. Zudem soll durch ein höheres Wasservolumen die Kühlfunktion des Kurparks bei hohen Temperaturen sowie der Rückzugsraum für Fische gestärkt werden.
Die Entnahme des Schlamms soll mit einem Saugboot erfolgen. Der Schlamm soll zunächst auf einer Fläche westlich der Fährstraße entwässert werden, wobei das Wasser wieder in die Teiche zurückgeführt wird. Eine direkte Verwendung des getrockneten Schlamms vor Ort ist aufgrund von Schadstoffbelastungen mit Salzen und Schwermetallen nicht möglich. Die Verwertung oder Entsorgung des Schlamms soll zusammen mit der Entwässerung vergeben werden.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023); 1. Einbringung der Untersuchungsergebnisse 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · 1113/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1113/23_VL befasst sich mit den Untersuchungsergebnissen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP 2023) sowie der Einleitung eines Beteiligungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ÖPNVG-NRW. Ziel des Masterplans Mobilität ist es, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs am Gesamtverkehr von derzeit 8 % auf 15 % zu steigern und die täglichen Fahrgastzahlen von etwa 45.000 auf über 70.000 zu erhöhen.
Für die erste Realisierungsstufe ab dem 1. August 2025 ist vorgesehen, die Metrobus-Linien 1/3 und 10/11 in einem 20-Minuten-Takt zu verkehren. Zudem soll ein On-Demand-Verkehr als Zubringer im Frühverkehr sowie am Wochenende starten. Die Finanzierung der Maßnahmen der ersten Stufe wird zunächst durch die Stadtwerke übernommen, wobei für den Zeitraum ab 202<0xC2>5 ein jährlicher Finanzierungsbedarf von etwa 8 Millionen Euro besteht. Die Stadt Hamm wird sich an weiteren Mehrkosten beteiligen müssen, sofern die Ertragslage der Stadtwerke dies erfordert.
Die Umsetzung des Zielnetzes bis zum Jahr 2035 steht unter dem Vorbehalt der überregionalen Finanzierung durch Bund und Land sowie der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Ein Beteiligungsverfahren, das die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange einbezieht, soll im Herbst 2023 stattfinden. Eine Evaluation der Buslinien sowie eine Fahrgastzählung sind für den Zeitraum 2027/2028 geplant, um darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für alle Buslinien zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 15.06.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.06.2023 · Behindertenbeirat
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 - Parkfriedhof - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1115/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1115/23_VL behandelt die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.031 – Parkfriedhof im Stadtbezirk Herringen. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kühlmöglichkeiten des bestehenden Krematoriums zu schaffen. Hierfür soll ein bestehender, zu kleiner Kühlraum abgerissen und durch einen größeren Anbau ersetzt werden. Der betroffene Bereich umfasst etwa 7.082 m². Im Zuge dessen werden die Baugrenzen erweitert sowie die Zu- und Abfahrt des Gebäudes verändert. Die Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie die Pflanzgebote werden weitgehend übernommen.
Die Planung sieht vor, dass für jede 50 m² Neuversiegelung ein Baum und für jede 10 m² Pflanzfläche fünf Sträucher anzupflanzen sind. Zudem wird eine verbindliche Dachbegrünung für den baulichen Bereich vorgeschrieben, wobei die Installation von Photovoltaikanlagen zulässig, aber nicht verpflichtend ist. Ein Erhaltungsgebot für bestehende Gehölze ist ebenfalls festgeschrieben. Aufgrund von Methanvorkommen wurde eine Kennzeichnung gemäß § 9 (5) BauGB vorgenommen, die bauliche Sicherungsmaßnahmen erfordert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Geologische Dienst, die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadtwerke Hamm, in die Begründung eingearbeitet. Die Verwaltung nahm dabei auf die Kritik der Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. zur Artenschutzprüfung Bezug. Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Satzung und Begründung beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 7.Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1118/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1118/23_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 1,22 Hektar großes, brachliegendes Areal in der Gemarkung Hamm, das zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost liegt. Ziel der Planung ist die wohnbauliche Entwicklung einer ehemaligen Bundesliegenschaft durch einen Investor.
Die geplante Bebauung sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 bis 7 Einheiten zusammensetzen. Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Erschließung des Gebiets soll über eine öffentliche Stichstraße am Kreuzungspunkt Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen, wobei der Stellplatzbedarf baugebietsintern gedeckt werden muss.
Zusätzlich zur Wohnbebauung sind die Neustrukturierung von Freiflächen, die Integration eines Spielplatzes sowie der Ausbau eines Fuß- und Radweges vorgesehen. Die Planung beinhaltet zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünungen und die Prüfung regenerativer Energien. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1126/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1126/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – gemäß § 3 (2) BauGB beantragt. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern, um die Ansiedlung eines Unternehmens zu ermöglichen, wodurch bis zu 560 Arbeitsplätze gesichert werden sollen. Das Plangebiet umfasst etwa 95.335 m², wobei knapp 48 % als Gewerbegebiet, etwa 6 % als Verkehrsfläche und rund 27 % als private Grünfläche vorgesehen sind. Weitere Flächenanteile entfallen auf Wald, Wasserflächen sowie die Natur- und Landschaftsentwicklung.
Die Planung integriert Klimaschutz-Standards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung sowie zur Vermeidung hitzespeichernder Elemente. Das Vorhaben berücksichtigt zudem Maßnahmen des Landschaftsplans Hamm-Süd, wie die Pflege einer Eichenreihe und den Ausbau des Bewerbachs.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes und der Stadtwerke Hamm, berücksichtigt. Diese umfassen Vorgaben zu Entwässerung, Störfallrecht und Leitungsrechten. Eine verkehrstechnische Untersuchung bestätigte die Realisierbarkeit der Ansiedlung unter Berücksichtigung der B63. Aufgrund geänderter Erschließungsstrukturen fand bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt, bei der das Stadtplanungsamt den Entwurf sowie die Auswirkungen auf die Verkehrssituation erläuterte.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 14.06.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1128/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 1128/23_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.127 für die Kita am Alten Uentroper Weg vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ im Bereich Werries. Das Planungsgebiet umfasst etwa 13.801 m². Der Bebauungsplan soll Teile der öffentlichen Grünfläche als Gemeinbedarfsfläche festsetzen und städtebauliche Ziele der „Grünen Umweltachse Hamm Werries“ sowie Klimaschutzstandards integrieren.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm anzupassen. Die bisherigen Ergebnisse der Beteiligungsverfahren sowie die Behördenbeteiligung sollen zur Kenntnis genommen werden. Fachliche Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange umfassen unter anderem Vorgaben der Bergbauverwaltung zu Methanausgasungen, Anforderungen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes an die Trennentwässerung sowie die Notwendigkeit einer archäologischen Baubegleitung durch den Vorhabenträger.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung betrifft den Baumbestand der Ostwennemarstraße. Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat der Fällung von Ahornbäumen unter der Auflage einer Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 zugestimmt. Insgesamt sollen 12 Bäume ersetzt werden, wobei vier Bäume innerhalb des Bebauungsplangebiets und acht Bäume an externen Standorten gepflanzt werden. Die Versorgung durch die Stadtwerke Hamm ist sichergestellt, und seitens des Amts für Brandschutz besteht kein Verdacht auf Blindgänger.
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- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1130/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das über einen Zeitraum von fünf Jahren die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt. Eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts ist mindestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Das vorliegende Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Es umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Konzept ist eine notwendige Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches eine Finanzierung von 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für die Anlieger ermöglicht.
Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch und nach Bezirken sortiert. Die Vorlage enthält zudem eine Korrektur eines Abschnitts in der Zedernstraße, der in einer früheren Fortschreibung fehlerhaft angegeben wurde. Das Konzept beschränkt sich auf beitragsfähige Maßnahmen nach dem KAG NRW; Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 11.Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt HammZur Vorlage · 1131/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1131/23_VL wird die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2023 für die Stadt Hamm beantragter. Die Veröffentlichung des Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum ist zum Stichtag 01.07.2023 vorgesehen. Die Erstellung des Dokuments erfolgte durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH auf Grundlage einer Datenerhebung vom 01.11.2022. Im Rahmen dieser Erhebung wurden knapp 4.000 Vermieter befragt, woraus eine bereinigte Nettostichprobe von 5.137 Wohnungen resultierte. Die Auswertung der Daten umfasst 46 % Neuvertragsmieten sowie 54 % erhöhte Bestandsmieten. Der Erstellungsprozess wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem das Vermessungs- und Katasteramt, das Rechtsamt, das Stadtplanungsamt, das Kommunale Jobcenter AöR, Haus & Grund Hamm e.V., der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. sowie die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH angehören.
Die methodische Grundlage des Mietspiegels umfasst Wohnungsgrößen zwischen 20 und 170 m². Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt über prozentuale Zu- und Abschläge, die auf Merkmalen wie der Baualtersklasse, der Ausstattung sowie der Wohnlage basieren. So sind beispielsweise Abschläge für Gebäude vor 1949 oder Aufschläge für Baujahre zwischen 2012 und 2022 sowie für modernisierte Badezimmer oder Einbauküchen vorgesehen. Ein Aufschlag von 15 % ist für energetisch sanierte Gebäude möglich. Eine abschließende Preisspanne von maximal ±15 % der Nettomiete bildet die qualitative Vielfalt ab. Der Mietspiegel wird auf der Website der Stadt Hamm veröffentlicht; eine Fortschreibung ist für das Jahr 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 1110/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 1110/23_VL den Ausbauplan S 05/23 zur Neugestaltung des Westentors vor. Ziel der Maßnahme ist es, die verkehrliche und städtebauliche Situation am Westentor, einem zentralen Knotenpunkt des öffentlichen Personennahverkehrs, an aktuelle Anforderungen anzupassen. Der Plan sieht eine Optimierung der Fahr- und Aufstellflächen vor, wobei durch den Verzicht auf den mittleren Bussteig Platz für Radwege und verbreiterte Gehwege geschaffen werden soll. Die Bussteige sollen künftig eine zu den Seiten offene Überdachung erhalten, die die vorhandenen Bäume berücksichtigt.
Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem die Installation einer integrierten Beleuchtung in den Dachkonstruktionen sowie die Ausstattung der Wartebereiche mit Sitzinseln und Windschutz. Zur Gestaltung der Oberflächen ist der Einsatz von grün und rot beschichtetem Asphalt vorgesehen. Im Rahmen der Grünplanung ist die Neupflanzung von Bäumen geplant, um klimaresiliente Standorte zu schaffen. Zudem sollen Rigolen zur Regenwassernutzung nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie Dachbegrünungen zur Förderung der Biodiversität und Hitze-Resilienz realisiert werden.
Die geschätzten Auszahlungen für das Jahr 2024 belaufen sich auf 2.100.000 Euro. Davon sollen 1.500.000 Euro durch Förderungen aus dem ÖPNV- und Städtebauförderprogramm gedeckt werden, sodass ein städtischer Eigenanteil von 600.000 Euro verbleibt. Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung ab 2024 vorgesehen. Der Ausbauplan lag bereits öffentlich aus, wobei keine Einwände eingingen.
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- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Unterhaltungsmaßnahmen an FahrbahnenZur Vorlage · 1119/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1119/23 Maßnahmen zur Instandsetzung verschiedener Fahrbahnen vorgeschlagen. Die Durchführung dieser Unterhaltungsmaßnahmen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Gesamtkosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf 2.707.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Eigenanteile aus Instandhaltungsrückstellungen erfolgt, die bereits im Jahr 2022 gebildet wurden.
Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an mehreren Straßen, um Schäden wie Rissbildungen und Abplatzungen durch Ausmagerungen zu beheben. Zu den betroffenen Abschnitten gehören unter anderem die Adenauerallee, die Wilhelmstraße, die Heßlerstraße sowie die Radbodstraße und die Johannes-Rau-Straße. Darüber hinaus ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen durch den Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau vorgesehen, was unter anderem die Geranienstraße, den Schleppweg und die Berliner Straße betrifft.
Die Umsetzung der aufgeführten Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2023 bis 2025 geplant. Die Vorlage wurde im Mai und Juni 2023 in verschiedenen Gremien, darunter den zuständigen Bezirksvertretungen und dem Hauptausschuss, zur Beratung vorgelegt. Klimarelevante Auswirkungen der Maßnahmen werden nicht festgestellt.
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- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2023 ff.Zur Vorlage · 1132/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1132/23 ein Erneuerungsprogramm für die öffentliche Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2023 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Durch diese Zuwendung soll eine finanzielle Entlastung der Anlieger bei den anfallenden Beiträgen erreicht werden. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des abschließenden Beschlusses des Straßen- und Wegekonzeptes durch den Rat vorgesehen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch von Leuchten sowie die Erneuerung von Kabeln und Masten. Grund für diese Arbeiten sind der Alterungszustand und die Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der bisherigen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Zuge der Erneuerung sollen zudem energiesparende Leuchten eingesetzt werden. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen.
Die finanziellen Aufwendungen für das Programm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 537.533,18 Euro. Die Mittel sind im Haushalt des Stadtamtes vorhanden. Da die Maßnahmen grundsätzlich beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz sind, sieht die Verwaltung vor, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten zu informieren. Die genaue Höhe der Einzahlungen ist derzeit noch nicht bekannt, da die Erstattung von Anliegerbeiträgen von den einzelnen Maßnahmen abhängt.
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- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.StraßensanierungsprogrammZur Vorlage · 1153/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Straßensanierungsprogramm vorgelegt, die im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die kommenden Jahre beschlossen wurde. Das Programm umfasst insgesamt 16 Maßnahmen in verschiedenen Stadtbezirken mit einem geschätzten Ausgabevolumen von 9.345.000 Euro. Davon entfallen nach Abzug von Beiträgen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) in Höhe von 1.440.000 Euro etwa 7.905.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil.
Die geplanten Arbeiten umfassen die grundhafte Erneuerung von Fahrbahnen sowie die Sanierung von Geh- und Radwegen. Zu den betroffenen Straßen gehören unter anderem die Baumstraße, die Auf dem Südfelde, die Gobel-von-Drechen-Straße sowie die Radbodstraße. Die Maßnahmen sind über die Bezirke 2 bis 7 verteilt. Für einige Projekte, wie die Heinrichstraße, die Karwinkelstraße oder den Dasbecker Weg, ist eine Umsetzung bereits in den Jahren 2023 oder 2024 vorgesehen.
Die Durchführung der Arbeiten ist von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, wobei der Mittelabfluss kontinuierlich beobachtet wird. Bei mehreren Maßnahmen werden Anliegerbeiträge erhoben, die nach aktueller Rechtslage vom Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent bezuschusst werden. Die Umsetzung der Maßnahmen 5, 13, 14 und 15 erfolgt nach aktuellem Stand in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm sowie dem Lippeverband. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Programm nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 19.06.2023 · Hauptausschuss
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation
- 1.Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm und Betreuung des Gigabitausbaus für Gewerbegebiet und (künftig) grauer FleckenZur Vorlage · 1135/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1135/23_VL der Verwaltung befasst sich mit der Gigabitkoordination für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze im Stadtgebiet Hamm sowie der Betreuung des Ausbaus in Gewerbegebieten und sogenannten grauen Flecken.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für Beratungsleistungen und Gigabitkoordinatoren zu beantragen. Hierbei werden zwei Förderrichtlinien im Blick genommen: Eine Bundesrichtlinie, die Festzuschüsse für Beratungsleistungen vorsieht, sowie eine Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zuwendungen für den Einsatz von Personal oder Fremdleistungen zur Gigabitkoordination ermöglicht. Die Verwaltung prüft dabei die Beantragung von Fördermitteln in Höhe von bis zu 50.000 Euro aus Bundesmitteln sowie eine mögliche Zuwendung von bis zu 210.000 Euro aus Landesmitteln für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Zudem wird vorgeschlagen, die Beauftragung der MICUS Strategieberatung GmbH für weitere externe Beratungsleistungen zu beschließen. Dies umfasst die Begleitung der Ausschreibung für Gewerbegebiete in Höhe von 16.000 Euro sowie die Betreuung der grauen Flecken in Höhe von 19.000 Euro. Der städtische Eigenanteil für diese Leistungen beläuft sich auf 35.000 Euro. Die weiteren Aufgaben der Beratung umfassen die Begleitung des Vergabeverfahrens, die Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die Beantwortung von Anfragen von Bürgern, Gewerbetreibenden und Projektträgern. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Aufhebung der derzeitigen Straßenbezeichnung „Chattanoogaplatz“. Benennung des im Sprachgebrauch etablierten Schleusenplatzes in „Chattanoogaplatz“.Zur Vorlage · 1116/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1116/23_VL sieht eine Änderung der Straßenbezeichnungen im Bereich des derzeitigen Chattanoogaplatzes vor. Die Verwaltung beantragt, die aktuelle Bezeichnung „Chattanoogaplatz“ an der bestehenden Stelle aufzuheben. Dieser Bereich umfasst das Kino sowie die östlich angrenzende Freifläche. Aufgrund der vorhandenen und künftigen Bebauung wird eine Veränderung des Platzcharakters begründet. Die anliegenden Adressen sollen künftig die Bezeichnungen „Gutenbergstraße“ bzw. „Königstraße“ erhalten.
Um den Namen im Stadtbild zu erhalten, ist die Umbenennung des im Sprachgebrauch als „Schleusenplatz“ bekannten Ortes in „Chattanoogaplatz“ vorgesehen. Eine Anhörung der Beteiligten durch die Verwaltung verlief bislang ohne wesentliche Gegenargumente.
Die Vorlage beinhaltet zudem den Antrag auf Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung. Grund hierfür ist der bevorstehende Besuch einer Delegation aus der US-amerikanischen Partnerstadt Chattanooga im April. Die Entscheidung soll es ermöglichen, die Umbenennung im Rahmen des Besuchs gemeinsam mit dem Bürgermeister der Partnerstadt zu vollziehen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Neubau der Brücke im Zuge des Geh-Radweges Dr.-Johannes-Kroker-Weg über die Alte AhseZur Vorlage · 1125/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1125/23_VL den Beschlussvorschlag für den Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke im Zuge des Dr.-Johannes-Kroker-Weges über die Alte Ahse vor. Das Bauvorhaben sieht vor, die bestehende Brücke, die im Jahr 1980 als Spannbetonplattenbalkenbrücke errichtet wurde, durch einen Neubau zu ersetzen. Die aktuelle Breite der Brücke beträgt 2,20 Meter, was nach Angaben der Verwaltung für einen Begegnungsverkehr zwischen Radfahrerinnen, Radfahrern und Fußgängerinnen nach heutigem Standard zu gering ist.
Geplant ist ein Neubau mit einer Breite von 4,0 Metern. Als Bauweise wird eine Stahlträgerbrücke mit einem GFK-Belag und einer Länge von etwa 16,40 Metern favorisiert, wobei die endgültige Festlegung der Bauweise von den örtlichen Verhältnissen im Brückenentwurf abhängt. Die Brücke dient als wichtige Verbindung für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr zwischen dem Bezirk Mitte und den Gebieten Westtünnen, Rhynern sowie Eupen.
Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau inklusive der Ingenieurleistungen belaufen sich auf 640.000 Euro brutto. Die Finanzierung soll durch Einzahlungen in Höhe von 544.000 Euro aus der Förderrichtlinie Nahmobilität NRW sowie einen städtischen Eigenanteil von 96.000 Euro erfolgen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Neubau der Brücke „Blauregenweg/Geithe“ im Zuge der Radwegeverbindung zwischen Lange Reihe und BlauregenwegZur Vorlage · 1123/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Neubau der Fußgänger- und Radwegebrücke „Blauregenweg“ über die Geithe vorgelegt. Das Bauvorhaben ist Teil der Radwegeverbindung zwischen der Langen Reihe und dem Blauregenweg. Die bestehende Stahlbetonplattenbrücke aus dem Jahr 1976 weist eine Breite von 1,48 Metern auf, was nach Angaben der Verwaltung für den heutigen Standard der Radverkehrsverbindung zu schmal ist. Ein Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern ist auf der aktuellen Konstruktion nicht sicher möglich, und ein Gegenverkehr zwischen Radfahrern ist ausgeschlossen. Da die Brücke eine wichtige Zubringerfunktion zur Radhauptroute Ostwenemar besitzt, ist ein Neubau mit einer Breite von 3,5 Metern vorgesehen.
Die Planung sieht eine Stahlträgerbrücke mit einer Länge von etwa 8,50 Metern vor, wobei die endgültige Bauweise von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Im Zuge der Maßnahmen soll zudem der Asphalt des Weges im Bereich der nördlichen Anbindung zur Langen Reihe erneuert werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau inklusive der Ingenieurleistungen belaufen sich auf 300.000 Euro brutto. Die Finanzierung soll durch einen städtischen Eigenanteil von 45.000 Euro sowie durch Fördermittel der Richtlinie Nahmobilität NRW in Höhe von 255.000 Euro sichergestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr.04.078 – südlich Holtkamp –Zur Vorlage · 1121/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – vorgelegt. Da im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes in absehbarer Zeit die Errichtung von Gebäuden geplant ist, ist eine Benennung der dort befindlichen Straßen erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, für die Straßen in diesem Gebiet den Namen „Haverwiese“ festzulegen. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Namensvorschlag in Absprache mit der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum erarbeitet wurde. Der Beschluss ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zu treffen.
Aus finanzieller Sicht sind für die Maßnahme keine Auswirkungen verzeichnet. Zudem ergeben sich aus der Vorlage keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Sanierung der Gründung des Hallenbodens der Glückauf-Halle.Zur Vorlage · 1145/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Gründung des Hallenbodens der Glückauf-Halle vorgelegt. Die Maßnahme ist notwendig, da geotechnische Untersuchungen und Nivellementmessungen seit 2009 sowie im Jahr 2021 Lageänderungen und Erhöhungen des Bodens festgestellt haben. Diese beruhen auf Volumenänderungen des unter der Bodenplatte befindlichen Haldenmaterials.
Der geplante Sanierungsumfang umfasst den vollständigen Rückbau des vorhandenen Materials bis zu einer Tiefe von etwa 1,45 Metern sowie den Neuaufbau des Unter- und Oberbodens. Die Arbeiten beinhalten den Einbau von verdichtungsfähigem Füllboden, eine Schotterschicht, eine neue Bodenplatte sowie eine Abdichtung und Dämmung. Zudem soll ein neuer flächenelastischer Sporthallenboden mit Linoleumbelag installiert werden. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen den Austausch von Geräteraumtoren, den Neuaufbau der Teleskoptribüne und der Prallwände sowie die Installation von Sportgeräten.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 3,1 Millionen Euro, wobei der städtische Eigenanteil die gesamte Summe umfasst. Die Finanzierung ist auf die Jahre 2024 bis 2026 verteilt. Der zeitliche Ablauf sieht für 2024 die Planung und Ausschreibung der Ingenieurleistungen vor, sodass die Sanierungsmaßnahme Mitte 2025 beginnen und bis Mitte 2026 abgeschlossen sein soll. Für die betroffene Sportgemeinschaft ist die Verwaltung angewiesen, in Abstimmung mit dem Verein ein Ausweichquartier einzurichten. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Ausbauplan S 06/23 – Erschließungsgebiet Schulze-Everding 2. BAZur Vorlage · 1120/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 1120/23 zum Ausbauplan S 06/23 für das Erschließungsgebiet Schulze-Everding (2. BA III) vor. Ziel des Plans ist der Übergang vom aktuellen Baustraßenzustand zum dauerhaften Straßenendausbau, da die Hochbautätigkeit im Gebiet einen Fertigstellungsgrad von 80 Prozent erreicht hat.
Die Straße Everdings Hof soll als verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche gestaltet werden, die den Auto-, Rad- und Fußverkehr gleichberechtigt führt. Die Verkehrsfläche wird niveaugleich und barrierefrei gepflastert. Im Bereich der Berliner Straße ist eine Gehwegüberfahrt mit verstärktem Aufbau vorgesehen, während ein weiterer Zugang für Fußgänger und Radfahrer an der Barsener Straße existiert. Die Stichstraßen erhalten eine Breite von 6,50 Metern und werden an ihren Enden so aufgeweitet, dass Wendemöglichkeiten für dreiaxige Müllfahrzeuge bestehen. Für den ruhenden Verkehr sind 45 öffentliche Parkplätze geplant. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Pflanzung von elf neuen Bäumen in Baumscheiben sowie die Installation einer dauerhaften LED-Straßenbeleuchtung.
Die Finanzierung des Endausbaus erfolgt zu 100 Prozent durch den Erschließungsträger. Eine digitale Bürgerversammlung sowie eine öffentliche Auslegung der Pläne fanden bereits statt, wobei Anregungen zur Stellplatzanordnung und zur Beleuchtung berücksichtigt wurden. Die Planung berücksichtigt zudem die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur barrierefreien Gestaltung der Wege und Einmündungen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Erneuerung nördlicher Gehweg Ruppiner Straße zwischen Nordenstiftsweg und Ruppiner StraßeZur Vorlage · 1143/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1143/23_VL den Beschluss zur Erneuerung des nördlichen Gehweges in der Ruppiner Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen dem Nordenstiftsweg und der Sackgasse. Hintergrund der Planung ist das Vorhaben der Stadtwerke Hamm, in der Ruppiner Straße Kabel sowie Gas- und Wasserleitungen zu verlegen.
Aufgrund dieser Arbeiten entstehen Restbreiten des Gehweges von durchschnittlich 0,60 Metern. Da der aktuelle Plattenbelag im Bereich des Nordenstiftswegs starke Absackungen und schadhafte Platten aufweist, soll der Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederhergestellt werden. Zudem ist eine Verstärkung der Frostschutzschicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag in Abweichung von den Vergaberichtlinien an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Leitungsverlegung für die Stadtwerke durchführt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 110.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 88.000 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 22.000 Euro beläuft. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- J.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Erneuerung des Geh- und Radweges zwischen Magnolienstraße und HabichtshöheZur Vorlage · 1144/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Geh- und Radweges im Bereich zwischen der Magnolienstraße und der Habichtshöhe vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf dem betroffenen Abschnitt zu erhöhen. Der derzeit in Pflasterbauweise befestigte Gehweg besteht aus Klinkersteinen, deren Oberfläche bei Regen eine erhöhte Rutschgefahr aufweist. Diese Gefahr wird durch ein starkes Längsgefälle des Weges zusätzlich verstärkt.
Um die Rutschfestigkeit zu verbessern, ist vorgesehen, das vorhandene Klinkerpflaster durch ein Rechteckpflaster aus Betonsteinen zu ersetzen. Für die Durchführung der Erneuerungsarbeiten sind Aufwendungen in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt. Die Kosten werden vollständig durch den städtischen Eigenanteil aus dem Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienstleistungen gedeckt, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Klimarelevante Auswirkungen der Maßnahme wurden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Neubau Glockenturm auf dem SundernfriedhofZur Vorlage · 1147/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat die Errichtung eines neuen Glockenturms auf dem Sundernfriedhof beschlossen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Gegenstand des Vorhabens ist die Unterbringung einer Glocke, die die Stadt Hamm nach dem Abriss der katholischen Pfarrkirche St. Joseph im Jahr 2013 als Schenkung erhalten hat. Die Glocke hat einen Durchmesser von 90 cm und ein Gewicht von 490 kg. Der neue Turm soll auf dem Sundernfriedhof am Ennigerweg errichtet werden, um die Glocke für das Läuten der Verstorbenen nutzbar zu machen.
Die Planung für den Neubau wurde durch einen Künstler aus Meschede erstellt. Die Konstruktion besteht aus einem verzinkten und graphitschwarz beschichteten Stahlgerüst mit einer Höhe von 5,60 Metern sowie einer Breite von 1,60 Metern und einer Länge von 3,00 Metern. Ein Deckel aus Cortenstahl soll die Glockenkammer wasserdicht abschließen. Die Glocke wird in einer Konstruktion aus trapezförmigen Holzstäben aufgehängt, wobei die Betätigung manuell über ein Läuteseil erfolgt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 52.000 Euro, wobei die Mittel aus dem städtischen Haushalt für Neuanschaffungen auf Friedhöfen bereitstehen. Die erforderlichen Erdarbeiten werden durch die Stadt durchgeführt. Die kalkulierte Nutzungsdauer des Turms beträgt 20 Jahre.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- K.Mündliche Berichte
- 1.Bericht über größere laufende Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes einschl. der Straßenbaumaßnahmen in den Sommerferien – Herr Gawin
- L.Verschiedenes