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Beschlussvorlage

Erneuerung nördlicher Gehweg Ruppiner Straße zwischen Nordenstiftsweg und Ruppiner Straße

1143/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt mit der Vorlage 1143/23_VL den Beschluss zur Erneuerung des nördlichen Gehweges in der Ruppiner Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen dem Nordenstiftsweg und der Sackgasse. Hintergrund der Planung ist das Vorhaben der Stadtwerke Hamm, in der Ruppiner Straße Kabel sowie Gas- und Wasserleitungen zu verlegen.

Aufgrund dieser Arbeiten entstehen Restbreiten des Gehweges von durchschnittlich 0,60 Metern. Da der aktuelle Plattenbelag im Bereich des Nordenstiftswegs starke Absackungen und schadhafte Platten aufweist, soll der Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederhergestellt werden. Zudem ist eine Verstärkung der Frostschutzschicht vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag in Abweichung von den Vergaberichtlinien an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Leitungsverlegung für die Stadtwerke durchführt.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 110.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 88.000 Euro aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz gegenüber, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 22.000 Euro beläuft. Die Mittel sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates zur 9. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.

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