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Beschlussvorlage

Fahrbahnerneuerung Zedernstraße

0636/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0636/22 zur Erneuerung der Fahrbahn sowie zur teilweisen Erneuerung der Gehwege in der Zedernstraße vor. Die Maßnahme ist notwendig, da die Fahrbahn Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochene Asphaltflächen aufweist und der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Zur Behebung dieser Schäden ist eine Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus sowie eine Sanierung von Teilabschnitten der Gehwege vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 240.000 Euro gegenüber, die aus Anliegerbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz resultieren. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 60.000 Euro. Die Mittel sind im Straßendeckensanierungsprogramm vorhanden. Der Anliegeranteil wird gemäß den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu 50 Prozent bezuschusst.

Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Erneuerungsarbeiten unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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