Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2022/23 Hier: weitere überbezirkliche Maßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0605/21_VL regelt die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in den Jahren 2022 und 2023, wobei ein Schwerpunkt auf überbezirklichen Maßnahmen liegt. Für das Jahr 2022 sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von 950.000 € sowie investive Aufwendungen von 1.500.000 € vorgesehen, bei investiven Einzahlungen von 300.000 €. Für 2023 werden konsumtive Aufwendungen von 50.000 € und investive Aufwendungen von 200.000 € veranschlagt, während die investiven Einzahlungen 300.000 € betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 1.000.000 € konsumitiv und 1.100.000 € investiv.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören Brandschutzarbeiten im Technischen Rathaus, der Abbruch eines Kellers an der Erich-Kästner-Schule sowie Mängelbeseitigungen in Kindertagesstätten. Zudem ist die Umrüstung der BOS-Digitalfunktechnik im Technischen Rathaus und im Heinrich von Kleist-Forum vorgesehen. Im Bereich der Schulbauplanung sind die Planung einer Treppenhaus-Sanierung am Märkischen Gymnasium sowie die Installation raumlufttechnischer Anlagen an verschiedenen Schulen vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage umfasst bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von SARS-CoV-2-Risiken, wie den Einbau stationärer Anlagen in fünf Sporthallen, für die eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich ist. Am Beisenkamp-Gymnasium sind Sanierungen an der Einfach-Sporthalle sowie an Toilettenanlagen in verschiedenen Traktbereichen sowie Arbeiten am Verwaltungstrakt geplant. Die Durchführung der Maßnahmen soll durch die Verwaltung unter Einbindung externer Planer und Büros erfolgen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
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- 17.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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