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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Umsetzung des Verhütungsmittelfonds in Hamm
- 2.Vorstellung des Wohnungslosenprojekts „Endlich ein Zuhause“ – Umsetzung in Hamm
- 3.Hausarztsituation in Hamm
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0302/23 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.09.2023
- 2.Fortführung der Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten in Hamm.Zur Vorlage · 1196/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten vorgelegt. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sollen diese Angebote fortgesetzt und fachlich durch das Kommunale Integrationszentrum begleitet werden.
Das Programm ist modular aufgebaut und umfasst drei Stufen: Ein Anfängerkurs zur Vermittlung von Grundkenntnissen für den Alltag, ein Fortgeschrittenenkurs zur Festigung der Grammatik sowie ein abschließender Gesprächskreis zur Förderung der mündlichen Kommunikation. Die Kurse dienen als Einstiegsangebot, um den Zugang zu weiterführenden Zertifikats- und Integrationskursen zu ermöglichen. Neben der Sprachvermittlung werden Informationen über das Bildungssystem sowie über Beratungsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und anderer Träger bereitgestellt.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025. Die Mittel stammen aus dem städtischen Eigenanteil. Die Förderung umfasst die Honorarenträge für die Kursdozenten sowie auf Antrag mögliche Zuschüsse zur Kinderbetreuung. Die Kursförderung ist an die Erstellung von Verwendungsnachweisen und Abschlussberichten gebunden. In den vergangenen Jahren wurden jährlich bis zu 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bis zu 25 Kursen erreicht. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Umsetzung des Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut im Jugendamt, frühkindliche Bildung.Zur Vorlage · 1302/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW vorgelegt, um einkommensarme Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung und der schulischen Betreuung finanziell zu entlasten. Die Maßnahme sieht vor, die Erhebung der Elternbeiträge für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 25.000 Euro und 49.000 Euro für das gesamte Jahr 2023 einmalig auszusetzen. Bereits gezahlte Beträge sollen den betroffenen Personen erstattet werden. Durch diese Maßnahme werden rund 1.350 Kinder aus einkommensschwachen Haushalten entlastet, was zu Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen von etwa 250.000 Euro führt. Diese Ausgaben werden durch Fördermittel aus dem Stärkungspakt NRW gegenfinanziert.
Zusätzlich sollen Mittel aus dem Paket für die soziale Infrastruktur verwendet werden. Dies umfasst die Unterstützung von Kitas und Schulen mit insgesamt rund 270.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Kindergrundausstattung, wobei die Verteilung auf Basis eines Sozialindex erfolgt. Weitere Mittel sind für die soziale Infrastruktur der Träger sowie für die Stadtverwaltung vorgesehen. Im Bereich der Einzelfallhilfen, etwa durch den Härtefallfonds, werden Mittel für Gutscheine und zur Vermeidung finanzieller Härten eingesetzt. Da die Fördermittel des Landes ausschließlich im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen, wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um die administrativen Abläufe und die Auszahlung der Leistungen fristgerecht abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2023 - 2026Zur Vorlage · 1265/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1265/23 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum von 2023 bis 2026 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2023 bis 2026 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Kommune kann die Förderung neuer Einrichtungen von der tatsächlichen Bedarfen abhängig machen. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssen jedoch das wirtschaftliche Risiko tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht möglich ist. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und muss vom Rat beschlossen sowie öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage wurde zuvor in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Kommunales Jobcenter – Planung 2024Zur Vorlage · 1349/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Planung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf umfasst einen vorläufigen Bericht zur Zielerreichung des Jahres 2023 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2024. Der Rat wird gebeten, den Sachstand zur Zielerreichung zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für das kommende Jahr zu befürworten.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine geringe Arbeitsplatzdichte und eine SGB II-Quote geprägt, die über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 2012 und 2022 um 18 Prozent zurückging, beeinflussen internationale Entwicklungen wie Zuwanderung und die Folgen der Energiekrise die aktuelle Lage. Im Jahr 2022 lebten durchschnittlich 18.143 Menschen im SGB II-Leistungsbezug in der Stadt.
Für das Jahr 2024 ist eine Verteilung der Eingliederungsmittel in Höhe von insgesamt 12.012.000 Euro vorgesehen. Die Mittel fließen unter anderem in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, in die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie in die berufliche Weiterbildung. Die Planung berücksichtigt zudem Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt Hamm in Höhe von 901.000 Euro, unter anderem für die Jugendberufshilfe. Die Vorlage weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 14 Prozent sinken könnten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- D.Anträge
- 1.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Der Drogenproblematik entgegenwirken – mit sozialen, präventiven und repressiven MaßnahmenZur Vorlage · 0681/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0681/23 gestellt, um der Drogenproblematik im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Nordring entgegenzuwirken. Ziel des Antrags ist es, durch eine Kombination aus sozialen, präventiven und repressiven Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und Begleiterscheinungen wie Beschaffungskriminalität, Obdachlosigkeit oder Verunreinigungen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems unter Einbeziehung der beteiligten Träger zu beauftragen, um Konsumierende aus dem öffentlichen Raum in Hilfseinrichtungen zu lenken. Dabei soll die aufsuchende Sozialarbeit eine zentrale Rolle einnehmen und gegebenenfalls ausgebaut werden. Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst, der aufsuchenden Sozialarbeit und der Polizei intensiviert werden kann und welcher Personalaufwand hierfür entsteht.
Hinsichtlich der Gefahrenabwehr fordert die Fraktion die Polizei und die Verwaltung auf, den offenen Drogenhandel sowie Drogenkonsum und damit verbundene Störungen konsequent zu ahnden. Es wird ein erhöhter Kontrolldruck sowie eine Intensivierung der Streifentätigkeit im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Nordring angestrebt. Des Weiteren soll die Einbindung von Drogenspürhunden bei Streifengängen geprüft werden. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, die Erreichbarkeit der zentralen Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes für die Innenstadthändler und Gastronomen während der Geschäftszeiten sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.09.2023 · Rat
- E.Anfragen
- 1.Kommunale medizinische Versorgungszentren, Sachstand 2023Zur Vorlage · 0498/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0498/23_AF hat ein Mitglied der Ratsgruppe Die Linke Informationen zum Sachstand der Planung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Stadtgebiet angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Fortführung der Entwicklungen, die im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag über die Einleitung von Planungsschritten für ein solches Zentrum thematisiert wurden.
Die Anfrage richtet sich an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und umfasst drei spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene gefragt, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Gesetzesnovelle, die die Gründung kommunaler MVZ erleichtern soll. Die Verwaltung hatte zuvor angegeben, die rechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene zu beobachten.
Des Weiteren bittet das Ratsmitglied um Auskunft darüber, welche konzeptionellen Ideen die Verwaltung im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums zwischenzeitlich entwickelt hat. Abschließend wird nach einem möglichen Erfahrungsaustausch zwischen der Stadt Hamm und der Gemeinde Wettringen gefragt. Dabei wird auf die dortigen Erfahrungen mit bürokratischen und rechtlichen Hürden bei der Gründung eines MVZ im Jahr 2023 verwiesen, um mögliche Erkenntnisse für die medizinische Versorgung in Hamm zu identifizieren. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Ausschusses am 27. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Kommunale medizinische Versorgungszentren, Sachstand 2023Zur Vorlage · 0823/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Sachstand kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke reagiert. Gegenstand der Anfrage waren der aktuelle Stand der Bundesgesetzgebung zur Erleichterung der Gründung solcher Zentren, die Entwicklung konzeptioneller Ideen durch die Stadtverwaltung sowie ein möglicher Erfahrungsaustausch mit der Gemeinde Wettringen.
Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen weist die Verwaltung darauf hin, dass derzeit lediglich ein Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorliegt. Eine parlamentarische Beratung oder Einbringung dieses Entwurfs ist bislang nicht erfolgt. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch verschiedene Erleichterungen vor, unter anderem in den Bereichen der Organisationsmöglichkeiten sowie der Haftungsfragen.
Bezüglich des Erfahrungsaustausches gibt die Verwaltung an, in stetigem Austausch mit verschiedenen Kommunen und Gemeinden zu stehen, die bereits ein kommunales MVZ betreiben. Im Hinblick auf die rechtlichen Hürden bei der Gründung solcher Zentren wird berichtet, dass diese in der Regel durch die Beauftragung externer Beratungen bewältigt wurden, wobei sich die Kosten hierfür im sechsstelligem Bereich bewegten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- F.Verschiedenes
- B.Empfehlung an den Rat