Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.06.2021, Nr. 0073/21
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Kalisz/PolenZur Vorlage · 0480/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Genehmigung für eine Dienstreise nach Kalisz in Polen beantragt. Die Reise ist für den Zeitraum vom 9. bis 12. September 2021 geplant. An der Reise nimmt eine Delegation teil, die aus einem Ratsherrn, einer Ratsfrau und einem Bürgervertreter besteht.
Anlass der Reise sind die Stadtfeierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Hamm und der Stadt Kalisz. Die Einladung zur Teilnahme an diesen Feierlichkeiten erfolgte durch die Partnerstadt. Die Durchführung der Reise soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen.
Da die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 13. September 2021 angesetzt war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 3 der Gemeindeordnung beantragt. Der Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied haben die Notwendigkeit dieser Dringlichkeitsentscheidung in der Vorlage bestätigt. Der Hauptausschuss wurde gebeten, die vorgesehene Reise und das entsprechende Vorgehen zu genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 3.Gewährung von Zuschüssen an die Aids-Hilfe HammZur Vorlage · 0436/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Gewährung von Zuschüssen an den Verein Aidshilfe Hamm e.V. im Rahmen eines jährlichen Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Die Förderung ist vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2022 sowie einer gesicherten Finanzierung in den jeweiligen Jahren vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf bis zu 211.150 Euro, wobei 74.600 Euro aus kommunalisierten Landesmitteln stammen. Der städtische Eigenanteil beträgt für 2022 bis zu 136.550 Euro. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die Höhe der Auszahlungen von tariflichen Steigerungen im Bereich der Personalkosten abhängig. Die Sach- und Veranstaltungskosten sollen bei einer Bezuschussung von bis zu 31.700 Euro pro Jahr verbleiben. Die Förderung der Personalkosten für bis zu drei Vollzeitstellen erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.
Der Verein übernimmt Aufgaben in der AIDS-Prävention, der Beratung und Betreuung von HIV-infizierten Menschen sowie die Aufklärungsarbeit in Schulen. Die Erhöhung der beantragten Mittel begründet die Verwaltung unter anderem mit veränderten Mietkonditionen aufgrund einer Eigenbedarfskündigung der bisherigen Räumlichkeiten sowie einer Umgruppierung der Mitarbeiter nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 4.Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“Zur Vorlage · 0444/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0444/21 sieht den Umbau des nördlichen Naturrasenplatzes auf der Sportanlage des TuS 1859 e. V. an der Straße „Birkenfeld“ in einen Kunststoffrasenplatz vor. Ziel der Maßnahme ist es, den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgrund der eingeschränkten Bespielbarkeit der bisherigen Naturrasenplätze im Winter dauerhaft zu sichern.
Der geplante Umbau umfasst die Herstellung eines Spielfelds mit den Abmessungen 108 Meter mal 68 Meter inklusive Sicherheitsabständen. Die baulichen Maßnahmen beinhalten den Abtrag des Oberbodens, die Erstellung eines Roh- und Erdplanums mit Gefälle, den Einbau eines Dränsystems sowie die Verlegung eines Kunststoffrasenbelags auf einer elastischen Tragschicht. Zudem sollen eine neue Spielfeldbarriere errichtet, die Flutlichtanlage umgesetzt und die Umgangswege mit Betonpflaster versehen werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt bei optimalen Witterungsverhältnissen etwa neun Monate.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 750.000 Euro. Der TuS 1859 e. V. beteiligt sich mit 375.000 Euro an den Baukosten, sodass der städtische Eigenanteil ebenfalls 375.000 Euro beträgt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für das Vergabeverfahren zu treffen und ein Planungsbüro einzuschalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Ausstellungsplanung 2022/2023 hier: Lebendiges Wasser (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 0471/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0471/21 die Durchführung der Sonderausstellung „Lebendiges Wasser“ (Arbeitstitel) im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 vorgeschlagen. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss mit dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022 gefasst.
Die Ausstellung thematisiert die Bedeutung des Wassers im alten Ägypten und stellt einen Bezug zur Gegenwart her. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Prägung der Landschaft durch die Existenz und Abwesenheit von Wasser, die Rolle des Nils für die Landwirtschaft sowie die Bedeutung von Wasser im Totenkult, in der Religion und Magie. Zudem werden Aspekte der Logistik, der Technologie, wie etwa die Nutzung von Wasseruhren, sowie die Bedeutung des Wassers im Alltag und Handwerk behandelt.
Für die Umsetzung der Ausstellung sind im Jahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 226.000 Euro und im Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 122.000 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für 2022 auf 201.000 Euro und für 2023 auf 52.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Erwartete Einnahmen werden für die beiden Jahre mit 25.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Weiterführung der Hammer Hausbesuche ab 2022Zur Vorlage · 0408/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll beschließen, das Angebot der „Hammer Hausbesuche“ zur aufsuchenden Elternarbeit für Familien mit Kindern bis drei Jahren ab Januar 2022 für einen Zeitraum von drei Jahren fortzuführen. Die Durchführung soll weiterhin durch die bisherigen Träger, die Arbeiterwohlfahrt, den Friedrich-Wilhelm-Stift und den Katholischen Sozialdienst, erfolgen. Voraussetzung für die Fortführung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Projekt konzeptionell zu begleiten und die Dokumentationen auszuwerten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtkosten von 1.004.600 Euro für den Dreijahreszeitraum. Dabei sind städtische Auszahlungen in Höhe von 326.600 Euro für das Jahr 2022, 334.800 Euro für 2023 und 343.200 Euro für 2024 vorgesehen. Gefördert werden insgesamt vier Vollzeitstellen, verteilt auf die beteiligten Träger. Für den Sachaufwand und den Overhead wird für das Jahr 2022 eine Pauschale von 13.700 Euro pro Vollzeitstelle ausgewiesen.
Die Kostenplanung des Jugendamtes umfasst neben den Personalkosten, die zwischen 271.800 Euro und 285.500 Euro liegen, auch Sachkosten zwischen 54.800 Euro und 57.700 Euro. Da im Budget des Jugendamtes seit 2016 jährlich mindestens 250.000 Euro zur Verfügung standen, ist eine Aufstockung der Mittel erforderlich, um eine bisherige Unterfinanzierung auszugleichen. Diese Anpassung soll im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2022 berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die vorliegende Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 2.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Aktualisierung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle HammZur Vorlage · 0421/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die vertragliche Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW zur Weiterführung der Beratungsstelle in Hamm zu aktualisieren. Der Rat hat unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans beschlossen, sich weiterhin mit 50 % an den Kosten der allgemeinen Verbraucherberatung sowie an den ungedeckten Kosten der Verbraucherinsolvenzberatung zu beteiligen.
Für den Zeitraum von 2022 bis 2026 wurde der Zuschuss für die Verbraucherberatung auf maximal 892.061 € festgesetzt. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden für denselben Zeitraum auf maximal 93.174 € begrenzt. Die Verwaltung ist beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zu schließen. Mit der neuen Vereinbarung wird ab dem Jahr 2022 zudem das Beratungsangebot „Energiearmut“ integriert, welches sich auf die Unterstützung bei Zahlungsproblemen im Strom- und Gasbereich konzentriert.
Die Finanzierung der Verbraucherberatung erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt sowie durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden vorrangig durch Landesförderung und Mittel aus dem Sparkassenfonds gedeckt, wobei die Stadt die verbleibenden Restkosten im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt. Die Kostensteigerungen resultieren laut Verwaltung aus gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie aus notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Beratungsprozesse. Die Verbraucherzentrale NRW ist verpflichtet, die Verwendung der Mittel jährlich durch detaillierte Nachweise zu belegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B)Zur Vorlage · 0443/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung des mittleren Klassentraktes B. Die Umsetzung der baulichen Arbeiten ist ab Mitte 2022 geplant und wird voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Vielzahl technischer und baulicher Erneuerungen. Dazu gehören unter anderem die Schadstoff- und Brandschutzsanierung, die Erneuerung der Elektroinstallationen sowie der Heizungsverteilung und der Heizkörper. Zudem sind Arbeiten an der Klinkerfassade, der Montage von Akustikdecken, der Austausch von Innentüren sowie die Erneuerung der Oberböden in den Klassenräumen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die bauliche Vorbereitung für einen zukünftigen Anbau durch Fassadendurchbrüche. Für die Zeit der Bauphase wurde ein Raumkonzept entwickelt, das den Betrieb ohne Container als Ausweichflächen ermöglicht.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.220.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 25.000 Euro auf das Jahr 2021, 500.000 Euro auf das Jahr 2022 und 695.000 Euro auf das Jahr 2023. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt sowie durch einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 122.000 Euro, der über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgedeckt wird. Durch die Sanierung erhöht sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich 72 Jahre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Projekt „Berufswahl-SIEGEL“Zur Vorlage · 0458/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Projekt „Berufswahl-SIEGEL“ ab dem Jahr 2022 fortzuführen. Das Projekt, das zuvor unter dem Namen „Qualitätssiegel Schule Beruf“ bekannt war, dient als freiwilliger Zertifizierungsprozess für allgemeinbildende, weiterführende Schulen. Ziel ist es, die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt sowie den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen.
Die Umsetzung der Projektaufgaben erfolgt zu gleichen Teilen durch das Regionale Bildungsbüro der Stadt Hamm sowie das Kommunale Jobcenter Hamm AöR. Die Stadt stellt hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und folgende genehmigt wird. Die jährlichen Aufwendungen der Stadt belaufen sich auf 5.000 Euro, wobei die Kosten jeweils hälftig auf die Transferaufwendungen der zuständigen Fachbereiche verteilt werden.
Das Zertifizierungsverfahren ist Teil einer Gemeinschaftsinitiative, an der zahlreiche Institutionen aus Wirtschaft und Verwaltung beteiligt sind. Seit dem Projektbeginn im Jahr 2006 wurden in der Region insgesamt 191 Siegel vergeben, wobei 37 Schulen in Hamm die Zertifizierung bereits erhalten haben. Das Siegel wird für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen, nach dessen Ablauf eine erneute Bewerbung möglich ist. Durch den Prozess werden Schulen dazu angehalten, ihre Maßnahmen zur Berufswahlorientierung weiterzuentwickeln und den Dialog mit der Wirtschaft zu festigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Beitritt der Stadt Hamm zur Charta der VielfaltZur Vorlage · 0466/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, der Charta der Vielfalt beizutreten und die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung zu beauftragen. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP gestellt. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative, die sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt und die Förderung von Chancengleichheit zum Ziel hat.
Durch den Beitritt verpflichtet sich die Stadtverwaltung, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Vielfalt der Beschäftigten hinsichtlich Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft wertschätzt. Ziel ist es, die Stadt Hamm als attraktive Arbeitgeberin für Fachkräfte zu positionieren und auf gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel oder die Globalisierung zu reagieren.
Mit der Unterzeichnung wird die Stadt Teil eines Netzwerks, das den Austausch zwischen den Mitgliedern ermöglicht. Zudem erhält die Stadtverwaltung die Möglichkeit, das offizielle Logo der Initiative für öffentliche Auftritte zu nutzen und am jährlichen Deutschen Diversity-Tag teilzunehmen. Für den Beitritt fällt eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 300 Euro an, für die die entsprechenden Mittel im Teilergebnisplan des zuständigen Fachbereichs zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 7.Projekt peer2peer Südosteuropa - NeukonzeptionierungZur Vorlage · 0465/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung des Projekts „peer2peer Südosteuropa“ vorgelegt. Das Projekt, das ursprünglich als Modellprojekt zur Integrationsförderung bulgarischer Roma-Gemeinschaften startete, soll inhaltlich und organisatorisch neu ausgerichtet werden.
Die Neustrukturierung umfasst eine Erweiterung der Zielgruppe auf rumänische Zugewanderte sowie auf Alleinstehende. Ein Schwerpunkt der Arbeit soll künftig auf der Integration von Familien mit Kindern liegen, wobei neben der gesellschaftlichen Teilhabe und der Gesundheitsprävention insbesondere die Bildungsteilnahme im Fokus steht. Organisatorisch wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die aus Verantwortlichen der Bereiche Integration und Prävention besteht. Die Projektleitung sowie die Verwaltung der Aufgaben werden künftig in einem städtischen Fachamt gebündelt. Auf die bisherige wissenschaftliche Begleitung aus Bulgarien sowie auf internationale Jugendbegegnungen wird verzichtet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das umstrukturierte Projekt bis Ende 2022 umzusetzen, sofern die Landesförderung gesichert ist und der Haushaltsplan 2022 und folgende die Finanzierung zulassen. Zudem soll die soziale Dienstleistung für die kommunal finanzierten Schlüsselfiguren aufgrund von EU-Vergabevorschriften europaweit ausgeschrieben werden, mit einem geplanten Leistungsbeginn zum 1. Mai 2022.
Die veranschlagten Projektmittel belaufen sich für das Jahr 2021 auf 281.000 Euro und für das Jahr 2022 auf 350.000 Euro. Für die europaweite Ausschreibung der sozialen Dienstleistung werden für das Jahr 2022 Kosten in Höhe von etwa 160.000 Euro veranschlagt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das beabsichtigte Vergabeverfahren angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 8.Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Umsetzung des Programms des Landes NRW sowie der zusätzlichen BundesprogrammeZur Vorlage · 0481/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0481/21_VL befasst sich mit der Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sowie ergänzender Bundesprogramme in der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahmen ist der Abbau von Lernrückständen sowie die Förderung von Freizeit- und Sozialangeboten. Der Rat soll beauftragen, die zur Verfügung stehenden Fördermittel unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und Haushaltsgenehmigung zu verwenden.
Bis Ende 2022 stehen der Stadt insgesamt 2.923.101,49 € zur Verfügung, die sich auf drei Säulen verteilen. Die erste Säule zur Reduzierung von Lernrückständen umfasst 1.912.177,00 €. Innerhalb des Programms „Extra-Geld“ sind mindestens 30 % der Mittel für Schulbudgets und weitere 30 % für Bildungsgutscheine vorgesehen, während bis zu 40 % als Schulträgerbudget zur Verfügung stehen. Die zweite Säule umfasst die Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste, die dritte Säule die Kinder- und Jugendhilfe. Für die Finanzierung von Stellen in den Säulen II und III sind Beträge für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen, wobei die Umsetzung der Stellenbesetzungen für das vierte Quartal 2021 geplant ist. Ein städtischer Eigenanteil von 124.000 € ist vorgesehen.
Die Mittel werden unter anderem für Gutscheine zur sozialen Teilhabe für Familien in besonderen Belastungslagen eingesetzt, etwa für den öffentlichen Personennahverkehr oder Schwimmbäder. Zudem ist die Einrichtung zusätzlicher Babytreffs in Heessen und im Norden der Stadt vorgesehen. Für die Schulen ist die Bereitstellung der Budgets sowie eine Bedarfsabfrage unter Einbindung der Schüler- und Elternvertretungen geplant. Parallel dazu führt die Verwaltung einen Workshop mit verschiedenen Stakeholdern durch.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 9.Beschaffung von sechs Krankenkraftwagen für den Rettungsdienst der Stadt HammZur Vorlage · 0445/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von sechs Krankenkraftwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Ersatz von zwei Rettungswagen sowie vier Krankentransportwagen, die alle aus dem Jahr 2016 stammen. Die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung ergibt sich laut Verwaltung aus der Einsatzbeanspruchung sowie anfallenden Reparaturen und Unfallschäden, wodurch ein wirtschaftlicher Betrieb der bisherigen Fahrzeuge nicht mehr gewährleistet sei.
Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 1.300.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und sind für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden Haushaltsmittel für Neuanschaffungen im Rettungsdienst. Die Kosten werden über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben, wobei die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre.
Die Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuge ist für das Jahr 2023 geplant. Um die aktuellen Lieferzeiten und die notwendige Vorlaufzeit für das Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen, soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden. Bei der Ausschreibung sollen die aktuellen Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 23.08.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 10.Eingruppierung einer BeigeordnetenZur Vorlage · 0472/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0472/21 die Eingruppierung einer Beigeordneten in eine höhere Besoldungsgruppe beantragt. Gemäß der vorliegenden Sachdarstellung basiert der Antrag auf § 2 Absatz 5 der Eingruppierungsverordnung. Diese Regelung sieht vor, dass Beigeordnete der Stadtverwaltung Hamm grundsätzlich in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft werden, während für den Ersten Beigeordneten sowie unter bestimmten Voraussetzungen für weitere Beigeordnete die Gruppe B5 vorgesehen ist.
Die Begründung für die beantragte Höhergruppierung der Beigeordneten auf die Besoldungsgruppe B5 liegt in der Veränderung der Zuständigkeiten. Nach einer Neuorganisation der Dezernate zum 1. März des laufenden Jahres hat sich der Geschäftsbereich der betreffenden Beigeordneten erheblich vergrößert. Die Vorlage sieht vor, dass die Einstufung in die Gruppe B5 als weitere Beigeordnete erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung werden mit dem Unterschiedsbetrag zwischen den Besoldungsgruppen B4 und B5 angegeben. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 14. September 202
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 11.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt HammZur Vorlage · 0474/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm enthält den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 6,6 Millionen Euro aus. Nach der Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage ergibt sich ein Verrechnungssaldo von -3,4 Millionen Euro, wodurch das Eigenkapital um 3,2 Millionen Euro auf insgesamt 141,7 Millionen Euro ansteigt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.536,9 Millionen Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 44,9 Millionen Euro bei einer Umsetzungsquote von 109 Prozent erreicht. Die Verschuldung aus Krediten für Investitionen und Liquiditätssicherung reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 277 Millionen Euro auf 252 Millionen Euro. Die Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten einen Rückgang um 13,5 Millionen Euro, während Hilfszahlungen von Bund und Land, unter anderem aus dem Stärkungspakt in Höhe von 8,9 Millionen Euro, den Abschluss stützten.
Die Bilanzkennzahlen zeigen weitere Veränderungen: Die Rückstellungen stiegen von 358,9 Millionen Euro auf 381,6 Millionen Euro, während die Verbindlichkeiten von 395,8 Millionen Euro auf 389,2 Millionen Euro sanken. Die Eigenkapitalquote verblieb bei 9,2 Prozent, während der Aufwandsdeckungsgrad von 100,9 Prozent auf 101,4 Prozent stieg. Die Netto-Steuerquote sank von 27,9 Prozent auf 25,2 Prozent. Als Beschlussvorschlag ist die Überweisung des Entwurfs zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0451/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst eine anteilige Finanzierung in Höhe von 75.645 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.
Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet fungiert als Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Region. Sie berät Unternehmen sowie Akteure des Arbeitsmarktes zu Förderinstrumenten und unterstützt die Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Programmlinien wie der Teilzeitberufsausbildung oder dem Bildungsscheck sowie die Entwicklung regionaler Konzepte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion.
Die Trägerschaft der Agentur wird durch die Wirtschaftsförderungen der Städte Dortmund und Hamm sowie des Kreises Unna wahrgenommen, wobei die Wirtschaftsförderung Dortmund die Geschäftsstelle bereitstellt. Die Finanzierung der Agentur erfolgt durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union. Nach Informationen des zuständigen Ministeriums ist eine Weiterförderung aus dem Europäischen Sozialfonds bis zum 30. Juni 2022 möglich, während ab dem 1. Juli 2022 eine neue Förderphase beginnt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 13.Teilnahme der Stadt Hamm am Sonderprogramm ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)‘ des LippeverbandesZur Vorlage · 0457/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Teilnahme am Sonderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Lippeverbandes zugestimmt. Das Programm, das bis 2030 angelegt ist und ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro für das Ruhrgebiet vorsieht, zielt auf die Stärkung der Klimaresilienz in 53 Kommunen ab. Schwerpunkte liegen dabei auf der Reduzierung des Regenwasserabflusses in Mischsystemen, der Erhöhung der Verdunstungsrate, der Reaktivierung verrohrter Gewässer sowie der Vermeidung von Hitzeinseln.
Die Stadt Hamm plant im Rahmen dieser Initiative verschiedene Maßnahmen, die auf dem bereits beschlossenen Klimafolgenanpassungskonzept aufbauen. Dazu gehört die Aktualisierung der Starkregen-Gefahrenkarte sowie die Anbindung der Geinegge an die Lippe, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. In der Innenstadt sollen durch die Reaktivierung von Gewässern wie dem Rothebach oder der Alten Ahse sowie durch die Flutung historischer Ringanlagen Hitzeinseln reduziert werden.
Weitere Vorhaben umfassen die Identifizierung von Flächen zur Entsiegelung auf Privatgrundstücken sowie die Intensivierung von Dach- und Fassadenbegrünungen an städtischen und privaten Gebäuden. Zudem ist die Entwicklung eines Stadtparks im Heessener Zentrum vorgesehen, der als Not-Retentionsfläche bei Extremregen dienen soll. Die Umsetzung der Projekte erfordert eine fachgerechte Begleitung durch Ingenieurbüros sowie personelle Unterstützung in den Arbeitskreisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.Gründung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbHZur Vorlage · 0456/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Wasserstoffallianz Westfalen GmbH“ beschlossen. Die neue Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) agieren. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf den Rückzug aus der Steinkohleverstromung und strebt eine wirtschaftliche Neuausrichtung durch die Nutzung von grünem Wasserstoff an.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft gliedern sich in vier zentrale Arbeitspakete. Dazu gehören der Aufbau eines strategischen Wasserstoffnetzwerks aus Produzenten, Abnehmern und Forschungseinrichtungen sowie die Erstellung einer regionalen Wasserstoffstrategie inklusive Infrastrukturkonzepten. Zudem soll die Allianz als Initiator für wasserstoffgetriebene Innovationsvorhaben fungieren und das übergeordnete Projektmanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Ziel ist es, die Standortattraktivität für wasserstoffaffine Unternehmen zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Die Stadt plant, die Produktion von grünem Wasserstoff voranzutreiben, unter anderem durch den Betrieb eines Elektrolyseurs ab 2024 im Bereich Hamm-Uentrop. Die Finanzierung der Gesellschaft soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Programms „STARK“ erfolgen. Die Umsetzung der Gründung sowie die Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung wurden durch den Beschluss autorisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Reaktivierung des Rangierbahnhofs HammZur Vorlage · 0463/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH“ beschlossen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs Hamm zur Förderung eines modernen Bahnlogistik-Knotens. Die Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligung von 51 Prozent fungieren. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH mit 14 Prozent an dem Unternehmen. Weitere Gesellschafter sind die DB Cargo AG mit 27 Prozent, die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG mit 5 Prozent sowie die Lanfer Logistik GmbH mit 3 Prozent.
Die Neugründung dient der Nutzung einer rund 58 Hektar großen Bahnflächenreserve, um die Verlagerung von Gütern auf die Schiene im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Durch die Kombination der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werden. Die neue Gesellschaft soll die Vernetzung der beteiligten Akteure sowie die Akquise von Fördermitteln übernehmen. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ im Fokus. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die entsprechende Rahmenvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag mit allen beteiligten Partnern abzuschließen und die Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende an der Hochschule Hamm-LippstadtZur Vorlage · 0468/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Absicht der Hochschule Hamm-Lippstadt zur Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftsförderung beauftragt, die Gründung des Instituts im Rahmen des 5-StandorteProgrammes zu begleiten.
Das geplante Institut soll die Entwicklung und Umsetzung lokaler klimafreundlicher Lösungen in den Bereichen Strom, Wärme, Klima, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie beschleunigen. Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Einrichtung eines sogenannten Experience Centers, das neben Weiterbildungsangeboten auch als Plattform für die Entwicklung zukunftsfähiger Systemlösungen dienen soll. Ziel ist es, die akademische Unterstützung lokaler Marktagierenden zu stärken und das bestehende Energiecluster in der Region Hamm weiterzuentwickeln. Das Institut richtet sich an verschiedene Nutzergruppen, darunter Unternehmen der Energiewirtschaft, des Handwerks und der Wohnungswirtschaft sowie Kommunen und Architekturbüros.
Die geplante Struktur des Instituts umfasst drei Bereiche: Sektorenkopplung und Quartiersentwicklung, das Experience Center mit Weiterbildungsangeboten sowie zentrale Dienste. Für den Betrieb sind insgesamt 15 Stellen vorgesehen. Die Finanzierung des Aufbaus soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie „STARK“ erfolgen. Die Stadt Hamm nutzt hierfür den Zugang über das 5-StandorteProgramm, wobei die Hochschule Hamm-Lippstadt den Eigenanteil trägt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 17.16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0479/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0479/21 die Benennung von drei Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz ist für den 8. Dezember 2021 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln angesetzt. Sofern die aktuelle Lage des Infektionsgeschehens dies zulässt, soll die Veranstaltung in Präsenz stattfinden.
Ziel der Konferenz ist es, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Satzungen des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung, die aus Mitgliedern des jeweiligen Stadtrates bestehen muss. Die Auswahl der Delegierten obliegt der Stadt Hamm, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die drei Sitze mit Vertretenden der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu besetzen. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Benennung in der Sitzung am 14. September 2021 mit Zustimmung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 18.Umbesetzungen im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation und Bestimmung einer neuen stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 0489/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0489/21 wurden personelle Änderungen innerhalb des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation beschlossen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden verschiedene Umbesetzungen in der Ausschussbesetzung sowie eine Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes vorgenommen.
Konkret wurde ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein anderes Ratsmitglied in den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation gewählt. Zudem wurde ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied in den Ausschuss berufen. Darüber hinaus wurde ein Ratsmitglied als neue stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation bestimmt. Die entsprechenden personellen Veränderungen wurden im Rat am 14. September 2021 mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 19.Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse erneuter Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0334/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Der Plan umfasst eine Fläche von etwa 72.407 m², die unter anderem Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, Regenrückhaltung und Grünflächen vorsieht.
Die städtebauliche Planung sieht eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Hausgruppen sowie barrierefreien Wohnformen und einer Kindertagesstätte vor. Die Bebauung ist auf zwei bis drei Geschosse ausgelegt. Zur Klimaanpassung sind Maßnahmen wie die Begrenzung der Versiegelung, Dachbegrünungen und die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Zudem umfasst die Planung ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter die Anlage einer Obstwiese, von Feldgehölzen und Laubwald, um ein Wertpunktdefizit auszugleichen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes und der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Anregungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Parallel zur Bebauungsplanung wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB durchgeführt, welches der Rat der Stadt Hamm bereits im Dezember 2019 angeordnet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkung Pelkum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.„Erlebensraum Lippeaue“: Auenpark, Wegesystem, Archäologischer InfopunktZur Vorlage · 0355/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung der Teilprojekte im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ beschließen. Dies umfasst die Anlage des Auenparks, den Ausbau des Wegesystems sowie die Errichtung eines Archäologischen Infopunktes. Die Umsetzung ist an die gesicherte Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 gebunden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Bauausführung einschließlich der erforderlichen Ingenieur- und Gutachterleistungen durchzuführen.
Die Gesamtausgaben für die drei Vorhaben belaufen sich auf 3.155.000,00 Euro. Davon entfallen 2.120.000,00 Euro auf den Auenpark, 925.000,00 Euro auf die Flächenbewirtschaftung und den Wegebau sowie 110.000,00 Euro auf den Archäologischen Infopunkt. Durch einen Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist eine 90-prozentige Förderung sichergestellt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 315.500,00 Euro reduziert.
Die bauliche Planung sieht am Hauptzugang über die Münsterstraße eine Platzerweiterung, Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten sowie Flächen für temporäre Gastronomie vor. Das Angebot des Auenparks umfasst zudem eine Boulderwand, Outdoor-Fitnessgeräte, eine Discgolfanlage und Veranstaltungsflächen. Im Bereich der Infrastruktur sollen etwa 500 Meter neue Wege angelegt und 1.600 Meter bestehende Wege mit einer wassergebundenen Deckschicht aus Dolomitsand ertüftigt werden. Ein archäologischer Infopunkt mit einem bis zu fünf Meter hohen Erdhügel ist ebenfalls vorgesehen. Die Flächenbewirtschaftung erfolgt extensiv durch Landwirtschaft, wobei die Unterhaltung der Wege und Flächen in Abstimmung mit dem Lippeverband erfolgt. Ein wertgleicher Flächentausch zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband ist zum Projektende geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 21.Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0412/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0412/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 50.000 m² in der Gemarkung Bockum-Hövel, begrenzt durch die Berliner Straße, die Marinestraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Stefanstraße.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulstandortes zu schaffen. Konkret soll der Bau einer zusätzlichen Dreifachturnhalle ermöglicht werden. Zudem soll das bestehende Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die aktuelle Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der Realität des gewachsenen Schulkomplexes aus der Gebrüder-Grimm-Schule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule entspricht. Der neue Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sport“ vor. Ein Teilbereich soll als allgemeines Wohngebiet gesichert werden, während ein bestehender Kinderspielplatz als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich festgeschrieben werden soll.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0416/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0416/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.127 mit der Bezeichnung „Kita Alter Uentroper Weg“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.730 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Werries, bestehend aus den Flurstücken 1286, 732 und 575.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, einen neuen Standort für die Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ zu schaffen. Das derzeitige Gebäude am Alten Uentroper Weg weist funktionale Defizite auf und ist aus baulichen Gründen sowie im Hinblick auf die Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita nutzbar. Als neuer Standort wurde eine Fläche unmittelbar nördlich der bestehenden Einrichtung identifiziert, wobei die Nutzung der vorhandenen Außenbereiche und Spielflächen angestrebt wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Teil der derzeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Gemeinbedarfsfläche für die Kita festzusetzen. Dabei sollen auch städtebauliche Ziele der Grünachse sowie Vorgaben des Klimaaktionsplans und des Masterplans Freiraum berücksichtigt werden. Die Flächen innerhalb des Plangebiets befindensten sich im Eigentum der Stadt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 23.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag für das Projekt „Kanalquartier“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Ausbau der Kanalkante, konkret des Objekts C, um die Fläche als hochwertige Grünanlage zu gestalten und eine fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen.
Die Planung sieht vor, den Uferbereich durch weitläufige Rasenflächen, gezielte Gehölzpflanzungen und eine extensive Wiese neu zu gestalten. Dabei sollen bestehende Wegeverläufe beibehalten und durch neue Elemente wie Sitzbänke, drehbare Liegen, Betonsitzstufen und ein Klettergerüst ergänzt werden. Auch die Infrastruktur für die lokale Wassersportnutzung, etwa Stellplätze für Bootstrailer sowie eine wettkampfkonforme Steganlage, ist Bestandteil des Konzepts. Die Gestaltung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das Projekt ist Teil der Strategie „Perspektive Innenstadt 2030“ und baut auf bereits realisierten oder laufenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Schleusenplatzes und des Nordringparks auf. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.358.196 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderungsmittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 271.639 Euro liegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Verlängerung der Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 0422/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0422/21_VL wird die erste Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in der Gemarkung Heessen beantragt. Die bisherige Veränderungssperre, die am 23.06.2020 erlassen wurde, ist bis zum 08.11.2021 befristet. Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr bis spätestens zum 08.11.2022 verlängert werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Heessen, das zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, dem Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover liegt. Ziel der Maßnahme ist die planungsrechtliche Steuerung von Ansiedlungsvorhaben, um die Versorgungsstruktur und die Mischstrukturen im Bereich der Ahlener Straße zu schützen. Konkret sollen Prozesse wie Trading-Down-Tendenzen durch die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettvermittlungsstellen oder Betrieben mit sexuellem Charakter verhindert werden. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem ein Bauantrag auf Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle.
Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten sowie die Fortführung bestehender Nutzungen. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans. Zuständig für die Beratung sind die Bezirksvertretung Hamm-Heessen, der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität; das Entscheidungsorgan ist der Rat der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 25.3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0423/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0423/21_VL behandelt die 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 für das Gebiet südlich der Warendorfer Straße in Hamm. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung auf einer Gesamtfläche von 194.967 m². Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter. Durch ergänzende textliche Festsetzungen sollen die Ansiedlung von Nutzungen, die zu einem Qualitätsverlust des Gewerbegebiets führen könnten, unterbunden und die Vermeidung von Agglomerationen sichergestellt werden.
Die Vorlage sieht einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten vor, wobei die Ausweisung von Diskotheken, Festhallen oder Tanzlokalen in den Gebieten GE 3 und GE 4 als Ausnahme vorgesehen ist, um Konflikte mit der Wohnbebauung zu vermeiden. Als Orientierungswert für die zulässige Ansiedlung solcher Ausnahmen dient ein Abstand von 100 Metern. Bestehende Spielhallen unterliegen dem passiven Bestandsschutz. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders nach Abwägung der Belange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses ist erfolgt. Der Rat der Stadt Hamm soll am 14.09.2021 über die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 26.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0424/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0424/21_VL der Stadt Hamm betrifft die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 im Bereich südlich der Warendorfer Straße. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung sowie die planungsrechtliche Steuerung bestimmter Nutzungen im gewerblichen Quartiersteil von Bockum-Hövel. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 18.447 m².
Durch die Änderung sollen Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betriebe mit sexuellem Charakter, darunter Bordelle und Erotikfachmärkte, im Geltungsbereich planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Ziel der Maßnahme ist es, eine Kumulation dieser Nutzungen zu verhindern, Agglomerationen zu vermeiden und die städtebauliche Ordnung sowie die Stabilisierung des Gewerbegebiets zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung eines Einwenders, der eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken, Festhallen und Tanzlokalen fordert, nach Abwägung der Belange nicht zu übernehmen, um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 vor. Die Verfahrenshistorie umfasst die Beteiligung von Fachbehörden und die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 31.05.2021 bis zum 02.07.2021, wobei keine fachplanerischen Einwände der Behörden vorlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll über den Vorschlag in der Sitzung am 14.09.2021 entscheiden. Vorbereitende Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses sind für den Zeitraum zwischen dem 25.08.2021 und dem 13.09.2021 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 27.Bebauungsplan Nr. 01.155 – Werler Straße/ westlich Drosselkamp - hier: 1. Beschluss einer neuen Geltungsbereichsbeschreibung 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0426/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0426/21_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 01.155 für das Gebiet Werler Straße/westlich Drosselkamp. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung vom 25.05.2021 als Satzung. Zudem wird eine redaktionelle Änderung der Geltungsbereichsbeschreibung vorgeschlagen, um die Beschreibung an die aktuellen Flurstücksbezeichnungen des Katasters anzupassen, wobei die Fläche von etwa 14.10<0xE2><0x80><0xAF>100 m² unverändert bleibt.
Das Planungsziel ist die Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktionen sowie die Steuerung von Nutzungen, um die Wohnnutzung zu schützen. Planungsrechtlich wird für weite Teile des Gebiets die Kategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet geändert, während drei Flurstücke zur Sicherung von Erweiterungsoptionen eines Einzelhändlers als Kerngebiet verbleiben. In beiden Gebieten werden Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen; im Kerngebiet sind zudem Bordelle nicht zulässig. Für das gesamte Gebiet wird eine Geschossflächenzahl von 3,0 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird im Urbanen Gebiet auf 0,8 und im Kerngebiet bei 1,0 belassen. Zulässig sind Gebäude mit zwei bis vier Vollgeschossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerten verschiedene Träger keine bauleitplanerischen Bedenken, wobei die Thyssengas GmbH auf Gasfernleitungen hinwies. Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung wurden von der Verwaltung teilweise berücksichtigt. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 28.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 04.002 - Liboriusweg (früher: Kirchweg) -Zur Vorlage · 0427/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0427/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße, der die Schaffung von Wohnbauland auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 1mu13a BauGB zur Innenentwicklung durchgeführt. Der Plan umfasst ein ca. 54.800 m² großes Plangebiet, das eine kleinteilige Bebauung mit Einzel-, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbauten vorsieht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die Beiträge der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes wurden berücksichtigt. Die Verwaltung reagierte auf Bedenken aus der Bürgerbeteiligung, unter anderem durch eine Reduzierung der Bebauungsdichte, die Anpassung der Durchfahrtsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr und die Erhöhung der Anschlusspunkte an die Ringerschließung. Zudem sind für die geplanten 25 bis 30 Wohneinheiten etwa 8 bis 10 öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit im Bereich einer Altablagerung wurde ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung vereinbart. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Themen wie Baustellenverkehr, Haftungsfragen oder die genaue Erschließung im Rahmen der späteren Erschließungsverträge geregelt werden. Mit dem Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 04.075 soll gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.002 – Liboriusweg aufgehoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 29.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0446/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0446/21_VL sieht ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen gemäß § 214 Abs. 4 BauGB vor. Ziel dieses Verfahrens ist die Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Einbeziehung neuer Abwägungsmaterialien. Dazu gehören insbesondere die wasserrechtliche Plangenehmigung vom 14. Juni 2021 zur Verlegung des Enniger Baches sowie ergänzende technische Ausführungen eines Ingenieurbüros.
Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die Einwendungen aus der Offenlegung und der Behördenbeteiligung abgewogen. Betroffen sind unter anderem Stellungnahmen der LWL-Denkmalpflege, des Umweltamtes, des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Die Vorlage schlägt vor, die Anregungen aus der Beteiligung nach dem Verfahren der Vorlage Nr. 1989/19 zu behandeln. Zudem soll die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 07.093 sowie die Begründung vom 31. Oktober 2019 beschlossen und rückwirkend zum 26. Februar 2021 in Kraft gesetzt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Heessen (Flur 11). Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Dolberger Straße, im Osten durch den Enniger Bach sowie im Süden durch den Mühlengraben und den Mühlenteich. Im Westen wird das Areal durch das Regenüberlaufbecken des Lippeverbandes begrenzt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 32.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0449/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0449/21_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.500 m² in der Gemarkung Heessen, angrenzend an das Gewerbegebiet „Zeche Sachsen“. Die geplante Entwicklung sieht die Ansiedlung von kleinteiligen, nicht störenden Gewerbebetrieben vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ein Ziel der Planung ist eine klimagerechte Quartiersentwicklung, die durch Vorgaben zur Begrünung und eine Begrenzung der Flächenversiegelung umgesetzt werden soll.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Hierzu werden Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung der Planungsschritte geschaffen, wobei die Beteiligung als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, des Hauptausschusses sowie für die Sitzung des Rates im September 2021 vorbereitet. Über finanzielle Auswirkungen der Vorlage liegen keine Angaben vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- C.Verschiedenes