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Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen an die Aids-Hilfe Hamm

0436/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Gewährung von Zuschüssen an den Verein Aidshilfe Hamm e.V. im Rahmen eines jährlichen Antrags- und Bewilligungsverfahrens. Die Förderung ist vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltspläne ab 2022 sowie einer gesicherten Finanzierung in den jeweiligen Jahren vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf bis zu 211.150 Euro, wobei 74.600 Euro aus kommunalisierten Landesmitteln stammen. Der städtische Eigenanteil beträgt für 2022 bis zu 136.550 Euro. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 ist die Höhe der Auszahlungen von tariflichen Steigerungen im Bereich der Personalkosten abhängig. Die Sach- und Veranstaltungskosten sollen bei einer Bezuschussung von bis zu 31.700 Euro pro Jahr verbleiben. Die Förderung der Personalkosten für bis zu drei Vollzeitstellen erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten.

Der Verein übernimmt Aufgaben in der AIDS-Prävention, der Beratung und Betreuung von HIV-infizierten Menschen sowie die Aufklärungsarbeit in Schulen. Die Erhöhung der beantragten Mittel begründet die Verwaltung unter anderem mit veränderten Mietkonditionen aufgrund einer Eigenbedarfskündigung der bisherigen Räumlichkeiten sowie einer Umgruppierung der Mitarbeiter nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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